Regressansprüche gegenüber ADR-Ausgeber
Regressansprüche des Anlegers: a) an Eigentum und Eigentumsrechten Erinnerung: Automatische und erzwungene Umwandlungsverfahren führten dazu, dass russische Aktien vom Depot des DR-Agenten in Russland abgebucht wurden, ohne dass die DR-Agenten zugestimmt oder daran beteiligt waren. Clearstream Banking hat keinen Einblick in diese Prozesse und ist ausschließlich von den extern erhaltenen Informationen abhängig und kann nicht überprüfen, welche Positionen gemäß dem russischen Bundesgesetz Nr. 319-FZ umgewandelt wurden. Die Kunden werden an ihre Pflicht erinnert, alle Positionen zu melden, die im Rahmen des automatischen und erzwungenen Umwandlungsverfahrens umgewandelt wurden. https://www.clearstream.com/clearstream-en/securities-services/asset-services/a23086-3712234 Das heißt die DR-Agenten wissen, dass Aktien bei den russischen Verwahrstellen (wahrscheinlich auf dem russischen Weg) abhanden gekommen sind. Was machen sie trotz positiver Kenntnis??? Nichts… Sie buchen die Fehlbestände über einen Pro-Ration-Faktor auf Zwischenkonten in der Hoffnung, dass sich irgendwann einmal die Angelegenheit klären lässt. Die Anleger hält man außen vor. Ihr habt ja noch keinen Vermögensschaden erlitten. Ihr habt noch eure ADR. Bleibt mal schön ruhig. Und die ADR-Inhaber können in Ruhe zusehen wie auf einem weitern möglichen Tausch auf dem russischen Weg ihre Aktien geplündert werden. Wenn die ADR-Ausgeber nichts machen und nur zusehen. Dem Anleger ist im Moment zwar kein Vermögensschaden entstanden auf den er klagen kann. Nach den Feststellungen ist aber klar, dass der ADR-Ausgeber das vollwertige Eigentum nicht mehr ersetzen kann. Dann müsste es dem ADR-Anleger möglich sein seine Rechte auf dem Klageweg gegen den vermeintlichen Dieb in Russland durchzusetzen. Damit Klagen überhaupt angeschoben werden können, ist jedoch die Kenntnis über den Stand in den Büchern der ADR-Ausgeber erforderlich. Was ist auf dem europäischen Weg gewandelt, was auf dem russischen Weg. Die Citi beispielsweise weiß ganz genau welche Aktien fehlen (siehe Pro-Ration-Faktor). Könnte man jetzt als Anleger auf ein Auskunftsrecht über die aktuellen Bestände an ADR und Aktie der ADR Ausgeber und deren russischer Verwahrstellen klagen??? Quelle: https://www.anatolienportal.com/regress-adr-ausgeber.html
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ZumVon: OLIVER GROTHMANN 23.01.2024 - 17:46 Uhr München – Dieser Mann hat leider gut lachen: Der russische Milliardär Alisher Usmanow (70) fuhr einen für ihn wichtigen Sieg vor Gericht ein. Das Landgericht Hamburg fällte ein wegweisendes Urteil (Az.: 324 O 78/23) zugunsten von Usmanow – und wies damit die Vorwürfe des US-Magazins „Forbes“ gegen ihn zurück. Im Februar 2022 veröffentlichte das Wirtschaftsmagazin einen Artikel, in dem ein anonymer „Experte“ mit der Behauptung zitiert wurde, dass der Medien- und Metallmagnat „wiederholt als Strohmann für Putin geworben hat“ und „seine geschäftlichen Probleme gelöst“ habe. Diese Behauptung wurde später zu einem wichtigen Rechtfertigungsgrund bei der Verhängung von EU-Sanktionen gegen Usmanow, die sogar im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurden. Nachdem sich „Forbes“ geweigert hatte, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, leitete der russische Unternehmer beim Landgericht ein Gerichtsverfahren ein. Neben der Aussage, dass einer der wohlhabendsten Männer Russlands angeblich „als Strohmann für Putin gedient“ habe“, gilt die Entscheidung des Gerichts auch für die Behauptung, dass er „Grundstücke in München“ besitze. „Forbes“ behauptete außerdem, dass der Geschäftsmann Anteile am russischen Mobilfunkbetreiber „MegaFon“ erworben habe. Das Gericht wies diese Behauptung „als sachlich unzutreffend“ zurück. Usmanows Medien-Anwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel zur Entscheidung: „Es ist ernüchternd festzustellen, dass ein weltweit angesehenes Medienunternehmen wie Forbes schwerwiegende Vorwürfe veröffentlicht, aber nicht in der Lage ist, auch nur ein einziges Beweisstück vorzulegen.“
Anwalt will diese Entscheidung EU-Gerichten vorlegenDer Anwalt weiter: „Es ist völlig inakzeptabel, dass der Rat der EU solche Artikel wortwörtlich in seine Sanktionsbegründung übernimmt, ohne deren Richtigkeit zu überprüfen. Natürlich werden wir diese wichtige Entscheidung auch den Gerichten der EU vorlegen, wo gegen die Sanktionen geklagt wird. Dieses institutionelle Totalversagen wurde zum Ausgangspunkt für eine Hexenjagd gegen Herrn Usmanow, die inzwischen eher die Regel als die Ausnahme ist. Es steht jetzt fest, dass der Rat der EU Sanktionen mit Fake News rechtfertigt, deren Verbreitung nun gerichtlich untersagt wurde.“ Quelle: Bild Ein ADR ist ein Zertifikat, das den Anspruch auf Auslieferung der Aktie verbrieft. Die ausgebende Bank bestimmt dabei das Verhältnis zwischen ADR und der Aktie. Ein ADR kann sowohl mehrere Aktien, als auch Aktienbruchstücke verbriefen. ADRs werden an US-Börse stellvertretend für die Original-Aktie gehandelt. Viele Anleger sind enttäuscht über die Blockade ihrer Vermögen und suchen nach Klage- und Regresswegen. Aber nur gegen wen. Nach Meinung des Verfassers gibt es 5 Szenarien aus Sicht des ADR-Inhabers, die zu einer Blockade geführt haben. Nur gegen wen sind ggf. Ansprüche auf Wiederherstellung, Erfüllung und Schadenersatz zu richten: 1. Szenario Europäischer Weg Auf dem europäischen Weg gab enge Zeitfenster und Besonderheiten (keine Sanktionierung der Unternehmen, offene Bücher der ADR Ausgeber, keine Gebühren der NSD) um einen erfolgreichen Tausch vorzunehmen. Eine der Voraussetzungen war jedoch das zeitgleiche Vorhandensein eines russischen Depots. Es nutzt dem ADR-Inhaber nichts gegen die Banken/Broker, Verwahrstellen etc. Ansprüche aus einem Tausch der ADR in Original Aktien herzuleiten, wenn k e i n russisches Depot vorlag. Regress: n u r möglich, wenn ein russisches Depot eröffnet wurde!!! 2. Szenario Russischer Weg Auf dem sogenannten russischen Weg konnte man ohne Zuhilfenahme der westlichen Infrastruktur Depots in Russland eröffnen und einen Tausch der in Russland verwahrten Aktien gegen die im Westen verwahrten ADR vornehmen. Die formalen Hürden waren extrem hoch (Eröffnung nur direkt oder über Bevollmächtigte in Russland oder einem mit Russland verbundenen Land). Des weiteren Bank-, Depot-, Kaufnachweise in notariell beglaubigter Form etc. etc.). Regress nur möglich, wenn Verfahrensfehler bei den Depoteröffnungen den russischen Banken nachgewiesen werden konnte. 3. Szenario ADR-Ausgeber Den ADR-Ausgebern ist in irgendeiner Form nachzuweisen, dass sie ein mismatch (Unregelmäßigkeiten) zu vertreten haben. Das kann sein. Nicht ausreichend hinterlegte Aktien, Depotmissbrauch der Verwahrstellen, Pro-Ration Faktor durch unterschiedliche Aktienzuteilung, ungeklärter Buchabgleich zwischen Russland und dem Westen. Regress bei Nachweis eines der og. Sachverhalte möglich. 4. Szenario bei Abhandenkommen von Aktien Es gibt Fall Schilderungen bei denen die Voraussetzungen für einen ADR-Tausch und eine Aktieneinbuchung in Russland vorgelegen haben aber wegen falscher Übertragungsangaben nicht ausgeführt werden konnten. Die ADR wurden gewandelt und die Aktien konnten beim russischen Broker nicht eingebucht werden. Der Broker übertrug die Aktien über die russische Verwahrstelle bzw. NSD zurück. Clearstream/Euroclear nahmen die Aktien aber nicht an, da die entsprechenden Empfängerdaten im Westen fehlten. Man könnte das so ausdrücken. Man verschickt einen Brief mit ungenauer Empfängeradresse ohne Absender. Das Albtraumszenario schlechthin. Regress so gut wie unmöglich, da Broker, Verwahrstelle etc. Haftungsausschluss bei Übertragung. Schadenersatz vs. Vertragserfüllung Den ADR-Inhabern bleibt bis zu Schadenersatzforderungen bestenfalls ein Anspruch auf Vertragserfüllung (Bereitstellung von Aktien entsprechend ADR-Vertrag) oder Lieferansprüchen wie unter1. beschrieben. Schadenersatzforderungen dürften erst geltend gemacht werden können, wenn ein Schaden eingetreten ist. Ein Schaden ist nicht entstanden, wenn die ADR noch vorhanden sind. Ein Schaden ist auch nicht entstanden, wenn der ADR-Ausgeber mit Pro-Ration Faktor wandelt und die restlichen ADR weiter bis zu einer späteren Regulierung vorhält. Ein Schaden entsteht erst, wenn nicht gewandelte ADR nicht mehr durch Aktien beliefert werden können. Ein ADR ist ein Zertifikat, das den Anspruch auf Auslieferung der Aktie verbrieft. Meinung: Meines Wissens hat es eine erste Schadenersatzforderung gegen einen Broker gegeben Erste Strafanzeige gegen Broker??? In dem besagten Fall waren wohl die Voraussetzungen nach 1. erfüllt und es gab eine Störung bei der Lieferverpflichtung durch den Broker bzw. die Verwahrstellen. Alle anderen, die jedoch zu dem besagten Wandlungstermin unter 1 über kein russisches Depot mit NSD verfügten, müssen sich hinterfragen lassen, ob eine Schadenersatzforderung aus Lieferansprüchen überhaupt möglich ist. Wohin sollten die Broker/Verwahrstellen liefern, wenn überhaupt kein russisches Depot bestand. Ich halte es danach am wahrscheinlichsten Ansprüche aus Vertragserfüllung gegen die ADR-Ausgeber anzustrengen.
Ich werde meinen Blog ggf. noch einmal um die Rubrik Vertragserfüllung bzw. Schadenersatz erweitern, da die Zeit überfällig ist, die Protagonisten zu benennen, die für die Blockade unserer Vermögen verantwortlich ist. Verfasser: Autor Die Citibank, Deutsche Bank und JPMorgan überraschten mit den Aussagen, dass bei diversen DR-Programmen nicht genügend Aktien für eine Wandlung der ADR vorhanden sind. Dieser Blog soll sich mit dem Thema beschäftigen welche Kenntnis die ADR Ausgeber über die jeweilige Deckungsquote der hinterlegten Aktien und welchen Einfluss sie über eine mögliche (Fremd) Verfügung hatten. 1. Kenntnis über die Depotbestände der Verwahrstellen An dieser Stelle zitiere ich stellvertretend für die ADR-Programme eine Passage aus der ADR-Vereinbarung der Sberbank. Hierin heißt es: "Die Verwahrstelle verpflichtet sich, am Hauptsitz der Verwahrstelle in den Vereinigten Staaten zur Einsichtnahme durch die Inhaber der American Depositary Receipts, vom Emittenten der hinterlegten Wertpapiere erhalten, die sowohl (1) von der Verwahrstelle als dem Inhaber der hinterlegten Wertpapiere Wertpapiere und (2) den Inhabern der zugrunde liegenden Wertpapiere vom Emittenten allgemein zur Verfügung gestellt werden." Quelle: Registrierungserklärung Sberbank Hier steht klar beschrieben, dass der ADR-Ausgeber Einsicht in die Geschäftsbücher der russischen Verwahrstelle nehmen konnte/musste. Hier stellt sich die Frage warum die ADR-Ausgeber erst bei einem aktuellen ADR-Wandlungserfordernis und nicht viel früher über fehlende Aktien berichtet haben. 2. ADR-Tausch Es ist davon auszugehen, dass die Bestände vieler ADR-Programme nicht vollständig durch Aktien hinterlegt waren, welches die aktuellen Pro-Ration Faktoren belegen. Bereits auf dem europäischen als auch dem russischen Weg wurden in der Vergangenheit Tauschvorgänge vorgenommen. Das bisher bekannte Tauschverhältnis belief sich dabei auf 100%!!. a) Europäischer Weg Auf dem europäischen Weg wurden unter Nutzung der westlichen Infrastruktur (Broker, Verwahrstellen und ADR-Ausgeber) Tauschvorgänge zu 100% vorgenommen. Wenn bereits bei dem Tauschvorgang die Aktien nicht in voller Höhe hinterlegt waren, hätte ein möglicher Fehlbestand schon in der Vergangenheit durch einen Pro-Ration Faktor berücksichtigt werden müssen. Lesen Sie hierzu auch: https://www.anatolienportal.com/blogbeitraumlge/...-ausgeber-versagen Bei Tauschvorgängen auf dem europäischen Weg ist davon auszugehen, dass die ADR-Ausgeber Tauschvorgänge zu 100% akzeptiert haben obwohl sie Kenntnis davon gehabt haben, dass es bereits Aktienfehlbestände gab. Her haben die ADR-Ausgeber trotz positiver Kenntnis zum Nachteil eines Teils der ADR-Inhaber gehandelt, die nicht tauschen konnten. Denn die ADR-Inhaber, die nicht tauschen konnten, erhalten nicht 100% des in den ADR-Verträgen zugesicherten Wandlungsverhältnisses, sondern nur den Anteil über einen Pro-Ration Faktor. Dabei hätten auch die bereits zu 100% gewandelten ADR nur mit einem abschlägigen Pro-Ration Faktor bedient werden dürfen. b) Russischer Weg Auf dem russischen Weg wurden ohne zur Hilfenahme der westlichen Infrastruktur die Tauschvorgänge zu 100% ohne Anwendung des Pro-Ration Faktors abgewickelt. Also über die NSD (russischer Hauptverwahrer), russischer Broker mit NSD Anbindung und russische Verwahrstellen. Hier stellt sich nicht nur die Frage, ob der ADR-Inhaber über die Höhe und Wandlungsverhältnisse Kenntnis hatte, sondern ob er einen Tauschvorgang hätte verhindern können. Der russische Weg wurde nur geebnet in dem sich die sanktionierte NSD verpflichtete keine Gebühren für ihre Dienstleistung zu erheben. Hier hätte man bei positiver Kenntnis eines entstehenden Mismatches die Aktivitäten der NSD unterbinden können, so dass der russische Weg schnell beendet worden wäre. 3. Russische Verwahrstellen In meinem Artikel ADR-Mismatch frühzeitig bekannt???? hatte ich beschrieben, dass der Verdacht sehr nahe liegst, dass zumindest die Raiffeisenbank Russia bei der Übernahme der Verwahrstellenfunktion von einem Fehlen von Aktien wusste. ""Für den Fall, dass die Gesamtzahl der Aktien des russischen Emittenten, in Bezug auf die Anträge zur Zwangsumwandlung vorgelegt worden sind, die Aktienanzahl des russischen Emittenten übersteigt". Fazit: Meiner persönlichen Meinung nach hatten sowohl die ADR-Ausgeber und russischen Verwahrstellen frühzeitig positive Kenntnis von einem mismatch zwischen ausgegebenen ADR und hinterlegen Aktien. Durch aktives Handeln auf dem europäischen Weg oder Duldung eines Handels aufs dem russischen Weg, in Kenntnis einer Aktien Unterdeckung, tragen die ADR Ausgeber eine wesentliche Mitverantwortung. Die lapidaren Aussagen: "Wir mussten feststellen, dass Aktien bei den russischen Verwahrstellen ohne unsere Verantwortung abhanden gekommen sind. Wenn wir noch Aktien zu einem späteren Zeitpunkt finden werden wir diese oder den Erlösen anteilig den ADR-Inhabern zukommen lassen", ist eine dürftige Ausrede. Die ADR-Ausgeber und russischen Verwahrstellen wussten von fehlenden Aktienbeständen oder hätten hiervon Kenntnis haben können/müssen.
Der Pro-Ration Faktor ist das Eingeständnis, dass Aktien fehlen. Als ADR-Inhaber werde ich jedenfalls keinen Pro-Ration Faktor-Vertrag mit Haftungsausschluss unterschreiben. Verfasser: Autor Marktmitteilung für Depositary Receipts Bücher können anteilig storniert werden – Russland Bitte beachten Sie, dass die Stornierungsfristen für die folgenden russischen DR-Programme auf der hierin dargelegten Grundlage mit Wirkung zum 9. Juni 2023 wieder geöffnet sind. In Übereinstimmung mit Russisch Nach dem Gesetz wurden die Prozesse „Automatische Konvertierung“ und „Erzwungene Konvertierung“ (jeweils wie unten definiert) in Bezug auf die DR-Programme ohne Beteiligung von oder implementiert Aufsicht über die Verwahrstelle und in einer Weise, die nicht mit den Verwahrungsvereinbarungen für die DR-Programme vereinbar ist. Daher ist die Verwahrstelle nicht in der Lage, die DR-Programme abzugleichen und es besteht ein Mangel an Aktien, die von der Verwahrstelle für Inhaber im Rahmen der DR-Programme gehalten werden. Dementsprechend muss ein kündigender Inhaber bei der Löschung seiner DRs Folgendes tun: nur seinen anteiligen Anteil an den tatsächlich im DR-Programm verfügbaren Aktien erhalten, vorausgesetzt, dass, wenn das DR-Programm weiter zur Zufriedenheit der Verwahrstelle abgestimmt wird, Dieser Inhaber erhält zusätzliche Aktien und/oder eine Barzahlung anstelle von Bruchteilen der Aktien. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund von Entwicklungen, die außerhalb der Kontrolle der Verwahrstelle liegen, erforderlich sein kann, dass die Verwahrstelle die Bücher für entsprechende Stornierungen schließt Wiederholte DR-Programme ohne oder mit geringer Vorankündigung. Darüber hinaus kann die Verwahrstelle jedoch versuchen, alle nicht aus den DR-Programmen zurückgezogenen Anteile zu verkaufen und den Nettobetrag zu liefern Erlöse aus einem solchen Verkauf werden anteilig an die Inhaber ausgezahlt, da aufgrund der Anwendung des russischen Rechts (i) keine Garantie dafür gegeben werden kann, dass die Verwahrstelle in der Lage sein wird, diese zu verkaufen Anteile rechtzeitig oder überhaupt zu erwerben, und (ii) im Falle eines solchen Verkaufs der Verkaufspreis der Anteile und der Nettoerlös, der danach zur Ausschüttung an die Inhaber zur Verfügung steht Wenn alle mit dem Verkauf verbundenen Kosten, Steuern und sonstigen Zahlungen bezahlt wurden, wird die Wahrscheinlichkeit deutlich unter dem aktuellen Marktpreis der Aktien liegen. Insbesondere, Wir verstehen, dass die Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation derzeit verlangt, dass solche Aktien mit einem Abschlag verkauft werden von mindestens 50 Prozent ihres geschätzten Marktwerts. Dementsprechend wird Inhabern, die ihre DRs kündigen möchten, dringend empfohlen, die Rückgabe ihrer DRs zu veranlassen Stornierung so schnell wie möglich. Für jeden Stornierungsantrag müssen die unten aufgeführten Bescheinigungen und Anweisungen ausgefüllt, unterzeichnet und an die Verwahrstelle übermittelt werden. unter anderem um die Einhaltung der geltenden russischen Regulierungsanforderungen sicherzustellen. Die Verwahrstelle kann im Rahmen der Bedingungen weitere Bescheinigungen und/oder Vereinbarungen verlangen der geltenden Hinterlegungsvereinbarung und müssen die in der Zertifizierung und den Anweisungen enthaltenen Namen überprüfen, um die Einhaltung von Sanktionen und anderen geltenden Vorschriften sicherzustellen Gesetze und Vorschriften, die zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Stornierungen führen können. Es kann nicht garantiert werden, dass Inhaber ihre DRs stornieren und erhalten können Aktien, bevor die Bücher für dieses DR-Programm erneut zur Stornierung geschlossen werden. Wertpapierbeschreibung DR ISIN Wertpapiertypstatus ACRON 144A US00501T1007 DDR – 144A Stornierungen möglich ACRON REG S US00501T2096 DDR - REG S Stornierungen möglich AEROFLOT RUSSIAN AIRLINES 144A US69343R1014 DDR – 144A Für Stornierungen geöffnet AEROFLOT RUSSIAN AIRLINES REG S US69343R2004 DDR – REG S Stornierungen möglich LSR GROUP 144A US50218G1076 DDR – 144A Stornierungen möglich LSR GROUP REG S US50218G2066 GDR - REG S Stornierungen möglich MECHEL PAO US5838406081 ADR – LEVEL III Offen für Stornierungen MECHEL PAO PREF US5838405091 ADR – LEVEL III Offen für Stornierungen MECHEL PAO REG S US5838407071 DDR - REG S Stornierungen möglich NLMK 144A US67011E1055 DDR – 144A Stornierungen möglich NLMK REG S US67011E2046 DDR - REG S Stornierungen möglich Kontakte Marktverteilung New York London Tel.: +1 212 250 9100 Tel.: +44 (0) 20 7547 6500 Hinterlegungsscheine adr.db.com Treuhand- und Agenturdienste adr@db.com Bestimmte dieser Wertpapiere wurden möglicherweise nicht gemäß dem US Securities Act von 1933 (das „Gesetz“) registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten ohne Registrierung oder eine entsprechende Ausnahmeregelung nicht angeboten oder verkauft werden die Registrierungsanforderungen des Gesetzes. Die Anlage oder Anlagedienstleistung, die Gegenstand dieser Mitteilung ist, steht Privatkunden gemäß der Definition der britischen Finanzaufsichtsbehörde Financial Conduct Authority nicht zur Verfügung. Das Die Ankündigung wurde von der Deutschen Bank AG London genehmigt und/oder kommuniziert. Die in dieser Mitteilung beschriebenen Dienstleistungen werden von der Deutsche Bank Trust Company Americas (Deutsche Bank) oder deren Anbietern erbracht Tochtergesellschaften und/oder verbundene Unternehmen gemäß den entsprechenden lokalen Registrierungs- und Vorschriften. Die Deutsche Bank kann als Verwahrstelle Makler, Händler oder andere Dienstleister einsetzen, bei denen es sich um verbundene Unternehmen oder andere Geschäftsbereiche handelt der Deutschen Bank und die möglicherweise Gebühren und Provisionen verdienen. Die Deutsche Bank als Verwahrstelle kann Maklern im Zusammenhang mit der Ausstellung von nicht gesponserten Hinterlegungsscheinen einen Rabatt zahlen. 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April 2022 (das „Datum des Inkrafttretens“): (i) Nur diejenigen DR-Inhaber, die zum Datum des Inkrafttretens DRs hielten, sind berechtigt, diese umzuwandeln in Stammaktien des jeweiligen russischen Emittenten; und (ii) solche ausstehenden DRs berechtigen den Inhaber nicht zur Stimmabgabe oder Dividendenrechte. Wir beziehen uns auf eine DR-Stornierungstransaktion mit folgenden Angaben: 1. Name des russischen Emittenten: 2. DR ISIN/CUSIP: 3. Anzahl der zu stornierenden DRs: 4. Name der empfangenden Bank/Makler in Russland: 5. Kontonummer bei der empfangenden Bank/Makler in Russland: 6. Datum: Um Ihnen darüber hinaus die Durchführung von Geldwäsche- und Sanktionsprüfungen in diesem Zusammenhang zu ermöglichen, weisen wir auf Folgendes hin Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer der zur Löschung vorgelegten DRs: 1. Vollständiger Name des wirtschaftlichen Eigentümers: 0 2. Postanschrift des wirtschaftlichen Eigentümers: 3. Wohnsitzland des wirtschaftlichen Eigentümers: Wir bestätigen (oder, wenn wir im Auftrag einer anderen Person handeln, dass diese Person uns dies bestätigt hat). bescheinigt) Folgendes: Die in diesem Formular bereitgestellten Informationen sind vollständig, wahr und richtig. wir sind (oder sind) der wirtschaftliche Eigentümer der DRs, die zur Löschung vorgelegt werden, und wir waren (oder waren) der wirtschaftlicher Eigentümer dieser DRs am Datum des Inkrafttretens; wir sind (oder sind es) der wirtschaftliche Eigentümer des oben genannten Kontos in Russland, auf das die Aktien gutgeschrieben werden; wir (oder wir) sind der wirtschaftliche Eigentümer der bei der Auszahlung gutgeschriebenen Anteile; Durch diese Löschung kommt es zu keiner Änderung des wirtschaftlichen Eigentums. Wir unterliegen (oder sind) keinen Sanktionen oder sind das Ziel von Sanktionen und werden (oder werden) nicht von ihnen kontrolliert oder handeln danach im Namen oder zugunsten einer Person, die Sanktionen unterliegt oder deren Ziel es ist; Und Die hiermit zur freiwilligen Löschung eingereichten DRs wurden nicht automatisch in Aktien umgetauscht Umwandlungsverfahren („Automatische Umwandlung“) oder das Zwangsumwandlungsverfahren („Zwangsumwandlung“), in in jedem Fall nach dem Gesetz. Wir erkennen an und stimmen zu, dass: Das DR-Programm, unter dem die DRs ausgestellt werden, unterliegt der automatischen und erzwungenen Konvertierung Konvertierung; in Übereinstimmung mit dem Gesetz wurden die automatische Umwandlung und die erzwungene Umwandlung durchgeführt das DR-Programm ohne Beteiligung oder Aufsicht der Verwahrstelle und in einer Weise, die nicht mit der Hinterlegung vereinbar ist Vereinbarung bezüglich des DR-Programms; Aufgrund der Durchführung der automatischen Umwandlung und der erzwungenen Umwandlung ist die Verwahrstelle dazu nicht in der Lage Wenn das DR-Programm in Einklang gebracht wird und die Anzahl der vom russischen Emittenten gehaltenen Aktien zu gering ist Verwahrstelle (im Namen der Depotbank) für die DR-Inhaber im Vergleich zur Anzahl der von ihr vertretenen Aktien Derzeit ausstehende DRs; entsprechend bei Stornierung unserer DRs gemäß den in dieser Zertifizierung enthaltenen Anweisungen und Anweisung (die „Annullierten DRs“), anstatt die Anzahl der vertretenen Aktien des russischen Emittenten zu erhalten durch die gekündigten DRs gemäß ihren Vertragsbedingungen erhalten wir nur die multiplizierte Anzahl an Aktien durch den Prorationsfaktor1 (diese Anzahl von Anteilen werden die „anteiligen Anteile“ genannt), sofern die Verwahrstelle dies ist anschließend in der Lage ist, das DR-Programm vollständig zu seiner Zufriedenheit abzustimmen, muss er uns eine solche Anzahl o liefern Wir verzichten hiermit unwiderruflich auf alle Ansprüche, die wir ansonsten gegen die Verwahrstelle oder eines ihrer verbundenen Unternehmen haben könnten, und geben sie frei. Vertreter, Vertreter, leitende Angestellte, Direktoren oder Mitarbeiter aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen von ihnen in Übereinstimmung mit dieser Zertifizierung und Anweisung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Lieferung der anteiligen Anteile (nur) bei die Annullierung der stornierten DRs und die Nichtlieferung zusätzlicher Aktien. Bitte beachten Sie, dass es im Zusammenhang mit dieser Stornierungsanfrage zu Verzögerungen kommen kann, bis die internen Verfahren der Verwahrstelle abgeschlossen sind Die Kontrollen werden durchgeführt, um die geltenden Gesetze, einschließlich Sanktionen, einzuhalten. Ungeachtet etwaiger Bestimmungen der Sofern die entsprechende Depotvereinbarung nichts anderes vorsieht, kann die Verwahrstelle die Bearbeitung einer DR-Stornierungsanfrage eines DR ablehnen Inhaber, der zum Datum des Inkrafttretens kein wirtschaftlicher Eigentümer dieser DRs war. Der Unterzeichner erklärt sich jederzeit damit einverstanden, die Verwahrstelle und jedes ihrer verbundenen Unternehmen, Vertreter und Unternehmen schadlos zu halten. Vertreter, leitende Angestellte, Direktoren oder Mitarbeiter und jeder ihrer Nachfolger und Zessionare gegen alle Verluste, Verbindlichkeiten, angemessen Kosten und/oder Schäden jeglicher Art, die sich aus (i) den von einem von ihnen ergriffenen Maßnahmen oder Unterlassungen ergeben können in Übereinstimmung mit dieser Zertifizierung und Anweisung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Lieferung der anteiligen Anteile (nur) bei die Annullierung der stornierten DRs und die Nichtlieferung zusätzlicher Aktien; und (ii) jeglicher Verstoß des Unterzeichners gegen keine seiner hier aufgeführten Zertifizierungen. Meinung: Der Unterzeichner erklärt sich jederzeit damit einverstanden, die Verwahrstelle und jedes ihrer verbundenen Unternehmen, Vertreter und Unternehmen schadlos zu halten.
Wer diese Bedingungen mit dem Pro-Ration Faktor akzeptiert, legitimiert ein mögliches Fehlverhalten des DR-Ausgebers und seiner Verwahrstellen. Eine Haftungsfreistellung für die Inkompetenz der am ADR-Prozess Beteiligten??? Niemals!!! Wie lange lassen sich die ADR-Anleger so viel Arroganz, Ignoranz und Dreistigkeit gefallen. Verfasser: Autor In dem nachstehenden Artikel werde ich beschreiben welcher Zusammenhang zwischen einem Aktien-Sondervermögen und den American Depositary Receips (ADR) besteht. Grundlagen der American Depositary ReceiptsADRs notieren in US-Dollar und wurden unter anderem aus diesem Grund konzipiert, da amerikanische Börsenteilnehmer ohne nennenswerte Hindernisse in Unternehmen anderer Länder investieren können. Die Basis eines ADRs ist die Drittlandaktie selbst. Diese Aktie muss die Depositary Bank erwerben und hinterlegen. In der Praxis geschieht dies häufig über Tochtergesellschaften (Branches) der Banken. Das genaue Vorgehen kann dabei auch von den Regularien des jeweiligen Landes abhängen. Für die Erstellung eines ADRs benötigt die amerikanische Bank dann eine russische Niederlassung bzw. russische Verwahrstelle, um die Aktien physisch kaufen zu können. Vertrieb durch die Depositary BankNachdem die Depositary Bank die Aktien an einer ausländischen Börse erworben hat, kann sie selbst einen ADR auflegen und vertreiben. Gehandelt wird dieser an der New York Stock Exchange (NYSE), der Nasdaq oder Over the Counter (OTC). Die Informationsdichte von ADRs kann sich stark unterscheiden, da die herausgebende Bank auf die Informationen des Unternehmens angewiesen ist. Teilt das Unternehmen mehr Informationen in Form von Bilanzen, Geschäftsberichten oder anderen Dokumenten mit, kann auch der Investor besser beurteilen, wie der ADR zu bewerten sein kann. Der Inhaber eines ADRs hat die Möglichkeit, das Papier jederzeit an die Depositary Bank zurückzugeben und von der Hinterlegungsbank (Custodian Bank) die verwahrten Aktien zu verlangen. In dem Artikel hatte ich das Thema Leerverkäufe von ADR's und deren Einfluss auf die Aktienbestände. Wir müssen also unterscheiden zwischen zwei unterschiedlichen Produkten.
Im Nachfolgenden soll ausschließlich auf das "Aktien-Sondervermögen" eingegangen werden.
Risiken und Chancen bei Auflegung der ADR-Programme 1. Zwischen dem Erwerb der Aktien durch die zwingende Unterlegung des ADR-Programms und dem Auflegen und Abverkauf der ADR's entsteht ein zeitlicher Unterschied. Während dieses Zeitunterschiedes ändert sich das Kursniveau des Underlying (Aktie) positiv oder negativ. Beispiel anhand einer negativen Kursentwicklung Auflage eines ADR-Programms mit 1 Mrd. ADR-Wandlung 1:1 Kaufdatum 2.01. mit ADR-Auflegung am 01.02. und Abverkauf der ADR bis zum 30.04.
Zur Vermeidung von Kursverwerfungen bei einer großen Anzahl von russischen Aktien betrieben die ADR-Ausgeber in der Vergangenheit aktives Leihegeschäft. Die ADR-Ausgeber kauften nicht die Aktien um ggf. erhebliche Kursrisiken einzugehen sondern liehen sich Aktien. Die SEC monierte, dass die Aktienleihe keiner originären Aktienunterlegung entspricht und verhängte drakonische Strafen gegen mehrere ADR-Ausgeber: ADR Mismatch - Eine Liste von Vertuschung, Betrug und Versagen Aktienleihe: Vertragsparteien sind der Darlehensgeber („Verleiher“), der dem Darlehensnehmer ein bestimmtes Wertpapier (genauer: Effekten: Aktien und Anleihen) befristet überlässt. Der Darlehensnehmer („Entleiher“) wird Eigentümer, der Darlehensgeber wird mittelbarer Besitzer. Da am Ende der Laufzeit Wertpapiere von gleicher Art, Güte und Menge zurückzugeben sind (Gattungsschuld), muss der Darlehensnehmer keinen Kaufpreis entrichten. Die Wertpapierleihe räumt dem Entleiher das – mit dem Eigentum an den Wertpapieren verbundene – Recht ein, während der Laufzeit den Kapitalertrag (Dividenden, Kuponzinsen) zu vereinnahmen und sonstige Rechte (Bezugsrecht, Stimmrecht bei Aktien) wahrzunehmen. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Marktentwicklung für die vereinbarte Laufzeit und dem Marktwert der Finanzierungstitel am Tag der Überlassung bis zum Fälligkeitstag.[3] Aktienersatz: 1. Zur Begleichung des Kursverlustes von 13 Milliarden Rubel könnte nun der ADR-Ausgeber Aktien zu diesem Wert verkaufen und in entsprechender Höhe durch Wertpapier Leihegeschäfte ersetzen. 2. Dividenden a) ADR-Inhaber (Kunde) Der ADR-Ausgeber als Entleiher wird wirtschaftlicher Eigentümer der Aktien mit dem Recht des Dividendenbezug. Diese Dividenden leitet er an den Kunden weiter. b) Verleiher Der Entleiher erstattet dem Entleiher eine Leihegebühr nebst gezahlter Dividenden aus dem Sondervermögen. Fazit: Der Inhaber eines ADRs hat vielmehr eine Forderung gegenüber dem herausgebenden Kreditinstitut. Diese hat ihren Wert dadurch, dass die herausgebende Bank auch tatsächlich die notwendige Anzahl an Originalaktien besitzt und bis zum Eintausch des ADRs hält. Dies kann ein Investor nicht überprüfen. (Deltavalue).
Mittlerweile ist offensichtlich, dass die ADR nicht vollständig durch Aktien unterlegt sind. In dem Beitrag Leerverkäufe von ADR's und deren Einfluss auf die Aktienbestände wurde nachgewiesen, dass ADR-Fehlbestände nur aus ungedeckten Leerverkäufen entstehen können. Im normalen geregelten DR-Programm kommt es zu keinen Wandlungen von ADR. Der ADR-Inhaber kennt somit die Zusammensetzung des Aktien-Sondervermögens nicht. Nun ist der ordnungsgemäße Handel aber durch die Sanktionen gestört und die ADR dekodiert. Erst jetzt wird über den Pro-Ration Faktor das Missverhältnis zwischen ADR und hinterlegten Aktien offensichtlich. Meiner Meinung nach hat der ADR-Ausgeber jetzt folgende Probleme: 1. Die Wertpapierleihe Geschäfte müssen geschlossen werden. 2. Ein Neuabschluss eines weiteren Leihe Geschäftes ist nicht möglich (Kontrahenten Ausfall und Handelsverbote) durch Sanktionen 3. Entstehung eines Aktien Fehlbestandes durch den Ausfall der Leihe. 4. Wandlung ist durch fehlende Aktien ausgeschlossen Fehlverhalten: 1. Der ADR-Ausgeber hat durch den Verkauf der ADR an die Kunden die Eigentumsreche an den Aktien auf den potentiellen ADR-Inhaber verloren.. 2. Jeder Eingriff in die Kundenbestände (durch Wertpapierleihe und Tauschvorgänge), die das fest zugesagte Wandlungsverhältnis zum Kundennachteil stören, ist ein Verstoß gegen die ADR-Verträge. 3. Durch den 100%-igen Tausch von ADR in Aktien, wohl wissend, dass die Aktien gar nicht in voller Höhe vorhanden sind, lässt den Pro-Ration Faktor für die restlichen ADR-Inhaber entstehen. Der ADR-Inhaber muss davon ausgehen, dass das ADR-Vertragsverhältnis einschließlich des vereinbarten Wandlungsverhältnisses gilt. Meiner Meinung nach wurde das Vertragsverhältnis durch bewusstes Handels der ADR Ausgeber zum Nachteil der ADR-Inhgaber gestört. Den ADR-Inhabern, die nicht tauschen konnten ist durch die Anwendung des Pro-Ration Faktors ein Schaden entstanden der anfechtbar und einklagbar ist, sofern der Mangel nicht geheilt wird. Verfasser: Autor Beim Begriff „Leerverkäufe“ denken die meisten Investoren zunächst an die Bankenkrise der USA und die Insolvenz-Vorwürfe an das Bankenhaus Bear Stearns. Und auch zuletzt wurde das Thema nach dem starken Anstieg der Gamestop-Aktie im Jahr 2021 heiß diskutiert. Alles Wissenswerte zum Leerverkauf in Kürze
Gedeckter Leerverkauf Ein Investor entscheidet sich dazu, eine Aktie zu verkaufen, die er nicht besitzt. Ist der Leerverkauf gedeckt, leiht sich der Investor die Aktie gegen eine Leihgebühr von einem Broker. Anschließend wird die Aktie auf dem offenen Markt verkauft. Da man ein Fallen des Kurses erwartet, wird die Aktie zu einem späteren Zeitpunkt – hoffentlich billiger – eingekauft und dem Broker zurückgegeben. Ausgangsbasis:
1. K e i n e Veränderung der ADR Gesamtstückzahl 2. Nur Kunde von Broker C könnte ADR in Aktien wandeln. 3. Kunde Broker B muss jetzt jemanden finden, der ihm die ADR (um welchen Preis auch immer) überträgt. Das dürfte nicht möglich sein, da der Handel und wahrscheinlich auch OTC Geschäfte in ADR auf russische Aktien eingestellt sind. Ungedeckter Leerverkauf Bei ungedeckten Leerverkäufen hingegen wurde das Wertpapier zuvor weder erworben noch geliehen. Investoren spekulieren dabei mit dem Verkauf eventuell nicht existierender Aktien. Sollte es dazu kommen, dass mehr Aktien verkauft werden als tatsächlich existieren, wirkt sich dies in der Regel stark auf den Kurs aus. Quelle: Trading ADRs für Leerverkäufe und Leerverkaufsbeschränkungen auf dem ausländischen Markt Wir untersuchen die Auswirkungen von Leerverkaufsbeschränkungen auf dem Heimatmarkt auf Aktien, die auch in anderen Ländern mit liberaleren Leerverkaufsregeln gehandelt werden. Wir konzentrieren uns auf den Fall von ADRs, die in den USA gehandelt werden, da in einigen Fällen die Heimatmärkte dieser ADRs Leerverkäufe verbieten. Wir stellen fest, dass US-Leerverkäufer stärker ADRs aus Märkten handeln, in denen Leerverkäufe verboten sind, als aus Märkten, in denen Leerverkäufe erlaubt sind. Wir stellen auch fest, dass Leerverkäufer, wenn sie mit diesen durch Leerverkäufe beschränkten ADRs handeln, sich in einer konträren Weise verhalten, die damit übereinstimmt, dass sie in der Lage sind, private Informationen zu nutzen und davon zu profitieren. Darüber hinaus sind ADR-Leerverkäufer in der Lage, negative Renditen unabhängig von der Schwere der Leerverkaufsbeschränkungen auf dem Inlandsmarkt vorherzusagen, und die Vorhersagbarkeit der Rendite von ADR-Leerverkäufern ist bei ADRs ausländischer Aktien mit verbindlichen Inlandsmarktbeschränkungen größer. Unsere Studie stellt die Wirksamkeit und den wirtschaftlichen Sinn von Leerverkaufsbeschränkungen auf dem lokalen Markt für Aktien, die weltweit gehandelt werden, in Frage. Quelle: pps.papers Complete Paper
Ergebnis: 1. Der Kunde Broker B hat durch seinen Leerverkauf synthetische ADR, die gar nicht begeben wurden, geschaffen. 2. Der Kunde Broker B muss sich die Aktien irgendwoher zu egal welchem Preis leihen. 3. Der Kunde Broker B muss wenn er die Aktien nicht beschaffen kann aus dem Marginkonto haften. 4. Der ADR-Ausgeber weiß im Zweifel nicht wie viele synthetische ADR im Umlauf sind und muss bei deren Vorlage zur Wandlung in Aktien wandeln. 5. Kunde Broker B hat rechtmäßig leer verkauft, da ungedeckte Leerverkäufe zulässig. 6. Kunde Broker C hat rechtmäßig Aktien erworben, da er sie vom Kunden B rechtmäßig erworben hat. Wichtiges Rundschreiben Bundesfinanzministerium Rechtslage bei Leerverkäufen in Europa Auch in Bezug auf die aktuelle Rechtslage muss eine Unterscheidung zwischen gedeckten und ungedeckten Leerverkäufen gemacht werden. Denn während gedeckte Leerverkäufe – also Leerverkäufe, bei denen der Investor die Aktie geliehen hat – vollkommen legal sind, wurden ungedeckte Leerverkäufe als Reaktion auf die Finanzkrise verboten. Unter dieses Verbot fallen „europäische“ Aktien, also Aktien, deren Haupthandelsplatz sich innerhalb der EU befindet. Daher ist es notwendig, sich beim Handel mit nicht-europäischen Aktien über die geltende Rechtslage zu informieren. Innerhalb der EU gilt jedenfalls, dass zum Zeitpunkt des Leerverkaufs bereits eine Deckung vorliegen muss, in der Regel in Form eines zuvor abgeschlossenen Leihgeschäfts. Quelle: Trading Behauptete Auswirkungen von ungedeckten Leerverkäufen Die SEC setzt sich für die Aufrechterhaltung geordneter Wertpapiermärkte ein. Die missbräuchliche Praxis des nackten Leerverkaufs unterscheidet sich stark von gewöhnlichen Leerverkäufen, die ein gesunder und notwendiger Teil eines freien Marktes sind. Die Regeln unserer Agentur unterstützen in hohem Maße Leerverkäufe, die dazu beitragen können, schnell Preissignale als Reaktion auf negative Informationen oder Aussichten für ein Unternehmen zu übermitteln. Leerverkäufe helfen, "irrationalen Überschwang" und Blasen zu verhindern. Aber wenn jemand es versäumt, die Wertpapiere zu leihen und zu liefern, die erforderlich sind, um eine Short-Position auszugleichen, nachdem er nicht einmal festgestellt hat, dass sie geliehen werden können, trägt das nicht zu einem geordneten Markt bei – es untergräbt ihn. Und im Zusammenhang mit einer möglichen "Verzerrungs- und Short"-Kampagne, die auf ein ansonsten solides Finanzinstitut abzielt, kann diese Art von manipulativer Aktivität drastische Folgen haben. — Rede des SEC-Vorsitzenden Christopher Cox[ Lesen Sie hierzu auch: Naked Shorts in den USA Wie kommt es nun zu ADR- Fehlbeständen: 1. gedeckte Leerverkäufe a) keine Erhöhung des ursprünglich begebenen ADR-Programms b) ADR-Fehlbestände aus Leihegeschäften müssen unter den Kontrahenten ausgeglichen werden und haben keinen Einfluss auf die ADR-Bestände. 2. ungedeckte Leerverkäufe a) Verkauf von ADR, die gar nicht durch das jeweilige ADR-Programm begeben wurden. Der Käufer erwirbt rechtmäßig ADR's, die aus einem nicht gedeckten ADR-Verkauf stammen. Der Käufer erwirbt mit den ADR auch das Recht auf Wandlung. Fazit: Die Leerverkäufe in den ADR-Programmen spielen bei dem mismatch eine gewisse, jedoch nur untergeordnete Rolle. Leerverkäufer nur tlw. am mismatch beteiligt. Lesen Sie hierzu auch weiter Blogbeiträge zum Thema Leerverkäufe (Russland Aktien - ANATOLIEN-PORTAL (anatolienportal.com).
Die Fehlbestände der Aktien in den jeweiligen ADR Programmen können folglich nur durch einen zwischenzeitlichen Verkauf der Aktien und Leiheersatz zurückzuführen sein. Ein möglicher Nachteil bei der Betrachtung von American Depositary Receipts besteht darin, dass es sich nicht um Sachwerte im engeren Sinn handelt. Der Inhaber eines ADRs hat vielmehr eine Forderung gegenüber dem herausgebenden Kreditinstitut. Diese hat ihren Wert dadurch, dass die herausgebende Bank auch tatsächlich die notwendige Anzahl an Originalaktien besitzt und bis zum Eintausch des ADRs hält. Dies kann ein Investor nicht überprüfen. (Deltavalue) Verfasser: Autor Detlef es sei Dir gedankt, daß Du dieses Forum (gemeint ist das Aktiencheckforum) noch am Laufen hältst. Bei der Consors-community haben sich die Leute die Finger wund geschrieben und voller Verzweiflung nach Daten gefragt, die in den Fragebogen der Citibank einzutragen seien und teilweise ratlos irgendwelche Felder offen gelassen. Consors selbst hat so gut wie nicht geholfen... Passt nahtlos ins Bild, das dieses Kreditinstitut seit 2 Jahren abgibt. Sie tun nichts, im wahrsten Sinn des Wortes und zwar von Anfang an. Kein Tauschauftrag wurde umgesetzt, abgewartet, bis die Sanktionen voll griffen. Dann den Schwarzen Peter an Clearstream weitergeleitet. Dank der Bundesbank hat den jetzt hat den jetzt wieder eine außereuropäische Institution, die New York Bank of Mellon... Bücher zu, Affe tot? Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht. Also wer im Umtauschbegehren bis August 22 erfolglos blieb, weil seine Bank untätig, der sollte mal Paragraph 266 Strafgesetzbuch genau lesen. Ich bin gespannt, was die Staatsanwaltschaft Nürnberg zu meiner Strafanzeige sagt, die heute detailliert begründet meinen Schreibtisch verlassen hat. Netzfund: Aktiencheck Seite 308 Meinung: Vielen Dank für den Blogbeitrag und für den Mut den ersten Klageweg zu beschreiten. Die Zeit ist gekommen vor allem die ADR-Ausgeber wegen der fehlenden Aktien anzugehen.
Der Klageweg gegen die europäischen Blockierer und Dienstleistungsverweigerer ist eine Sache und es ist gut, dass es hier zu ersten Klagen kommt. Es gibt aber weitere Verursacher, die für Aktien-Fehlbestände und die mismatches zur Verantwortung zu ziehen sein werden. Das sind die ADR-Ausgeber. Die Citibank muss sich zu den Pro-Ration Faktoren erklären. Diese Beschwichtigungsstrategie, dass die ADR, die nicht gewandelt werden können auf Sonderkonten gebucht und ggf. später durch Aktien getauscht werden, darf nicht aufgehen. Jeder, der den Pro Ration Faktor akzeptiert , verliert ggf. später und vielleicht für immer seine Ansprüche aus den nicht gedeckten ADR. Leute lasst Euch nicht hinters Licht führen. Die ADR-Ausgeber müssen gezwungen werden ihre Bücher offen zu legen. Sollten tatsächlich Aktien (durch Zwischenverkäufe, Leerverkäufe von Kunden, nicht erfüllbare Aktienleihe) fehlen haben die ADR-Ausgeber ggf. ihre Verträge nicht erfüllt und diese sind evtl. anfechtbar mit entsprechenden Schadenersatz-Forderungen. Deswegen wäre es wichtig die Citibank anzuschreiben und um Aufklärung des Pro-Ration Faktors nachzusuchen. Leute, bei einem Anfangs Fehlbestand bei Lukoil von 6% wären das auf 1 Milliarde ausgegebener ADR mit einem Umtauschverhältnis von 1:1 ein mismatch von 60.000.000 Aktien. Das ist doch kein Kavaliersdelikt mehr. Lesen Sie hierzu auch: Pro-Ration Factor Entstehung und ADR-Ausgeber Versagen?? Verfasser: Autor Die Citibank bietet für verschiedene DR-Programme einen Wandel in Original Aktien unter Anwendung eines Pro-Ration Faktors an. Berechnungsgrundlage und möglicher Schadenersatz. An einem Beispiel von Lukoil soll der Pro-Ration Factor erläutert werden. PJSC Lukoil U69343P204 US69343P2048 DR Cancellation Pro-Ration Factor**: 88% (“DR Cancellation Pro-Ration Factor”) file.aspx (citi.com) Die Deutsche Bank und JP Morgan haben ja auch bei einigen ADR-Programmen verloren. Man geht dabei von ca. 1 - 2% Aktienschwund aus. Mehr nicht!!! Wie kommt es nun bei einigen Werten zum Faktor 88 wie bei Lukoil. Der Pro-Ration Faktor und dessen Veränderung hängt von 2 Parametern ab: 1. Anfangs Fehlbestand 2. ADR/Aktien-Wandlung incl. möglichen Doppeltausch (europäischer + russischer Weg) Nehmen wir einmal an im Fall Lukoil hätte der Anfangs-Schwund nicht 1 oder 2 % sondern 6 % betragen. Das könnte durchaus durch zwischenzeitliche Verkäufe des ADR-Ausgebers, durch Leerverkäufe, Aktienleihe oder Doppeltausch auf dem europäischen und russischen Weg etc. entstanden sein. Ein Rechenbeispiel: Das Wandlungsverhältnis ist 1 :1 bei Lukoil wären das 1 Milliarde ADR oder Aktien. Zur Berechnung und einfacheren Darstellung gehe ich einmal von 100 ADR und 100 Aktien aus. Wenn 6 % Aktien fehlen, stehen nur noch 94 Aktien für 100 ADR zur Verfügung.
Bei der Wandlung auf dem europäischen oder russischen Weg wurde davon ausgegangen, dass das Wandlungsverhältnis von 1:1 Bestand hat, also für 100 ADR = 100 Aktien hinterlegt sind. Jetzt werden 50% des Bestandes getauscht.
Also für die restlichen 50 ADR stehen nur noch 44 Aktien zur Verfügung. Diese 44 Aktien bezogen auf 50 ADR entsprechen 88 % oder ergeben einen Faktor von 88. Wichtig: Der Pro-Ration Faktor ändert sich danach jeweils nach einem vom Faktor 88 abweichenden Tauschverhältnis!!!! Wird künftig nur nach dem Faktor 88 getauscht ändert sich das Verhältnis nicht. Wird beispielsweise auf dem russischen Weg zu Faktor 100 (1:1) getauscht ändert sich der Faktor. Haftung: Nun kann man sich folgende Frage stellen. Erfolgte das Prozedere mit einer Bevorteilung von Aktionären die zuerst getauscht haben und "den Letzten beißen die Hunde . Handelte es sich um ein bewußtes und vorsätzliches Handeln oder hatte der ADR-Ausgeber darauf keinen Einfluss. Die Russen gingen wohl bei dem Tausch auf dem russischen Weg von einer 100%-igen Unterlegung aus, obwohl nur 94% an Aktien vorhanden waren. Kann man dafür den ADR-Ausgeber haftbar machen??? Hätten die Russen auf dem russischen Weg oder auch die Europäer auf dem europäischen Weg beim Tausch im Jahr 2022 wissen müssen, dass nur 94 % der Aktien vorhanden waren??? Die ADR-Ausgeber reden sich einfach raus. Wir hatten keinen Einfluss auf die Verfügung der Russen. Die hätten ggf. überhaupt keine 100 Aktien sondern nur 94 Aktien pro 100 ADR ausgeben dürfen. Handlungsmöglichkeit für den ADR-Inhaber. Zwei Alternativen. 1. Tausch mit Faktor 88% in Abweichung von ursprünglich 100% 2. Behalt der ADR In beiden Fällen unterschreibt der ADR-Inhaber dem ADR-Ausgeber ein Weisungsformular. 1. Übertragung der Original Aktien (88%) auf eine russische Bank mit NSD Anbindung 2. Behalt der ADR (100%) ohne Wandlung. Fazit: In meinem Blogbeitrag "Haftung und Haftung, der feine Unterschied" hatte ich das Thema näher beschrieben.
Verfasser: Autor Die Citibank führt zur Zeit für verschiedene DR-Programme ADR-Übertragungen mit Tauschmöglichkeit in Original russische Aktien durch. Diese Programme sind mit einem sogenannten Pro-Ration Faktor belegt. Das heißt der ADR Inhaber erhält nicht die volle Aktienzahl. Doch wer haftet für dieses mismatch (abhanden gekommene Aktien). Wie bereits an anderer Stelle beschrieben haftet der ADR-Ausgeber nur mit dem Sondervermögen des jeweiligen DR-Programms bzw. für die sorgfältige Auswahl der Verwahrstelle. 1. Haftung im europäischen Bereich Die Broker und Lagerstellen haben zum Teil eine Übertragung von ADR blockiert. Der ADR-Inhaber hat jedoch immer noch seine ADR im Depot. Ihm ist kein Vermögensschaden entstanden. 2. Haftung aus Depotübertragung und Wandlung Für den ADR-Inhaber erfolgt eine Lagerstellenübertragung von einer europäischen Lagerstelle auf eine amerikanischen Lagerstelle. Hier hat der ADR-Inhaber zwei Möglichkeiten: a) Wandlung der ADR mit Pro-Ration Faktor Der ADR-Inhaber willigt ein, dass er lediglich den geminderten Pro-Ration Faktor (Beispiel: 88 Aktien statt 100 Aktien) erhält. Im Zweifel verzichtet der Kunde mit dieser Einwilligung auf das ursprünglich vereinbarte Wandlungsverhältnis. Der ADR-Ausgeber wälzt den Verlust ohne eigene Haftung auf den ADR-Inhaber ab. b) keine Wandlung mit Pro-Ration Faktor Die Wandlung ist freiwillig. Wandelt der ADR-Inhaber nicht behält er seine 100 ADR. Der ADR Inhaber erleidet keinen Vermögensschaden. Der ADR Ausgeber haftet auch nicht, da kein Tausch (Zwangstausch) durchgeführt wird. 3. Zwangsverkauf Ein Zwangsverkauf (Resteverwertung) wird erst bei einer Zustimmung Russlands möglich sein. Bei einem möglichen mismatch wird sich der ADR-Ausgeber auf die sorgfältige Auswahl der russischen Verwahrstelle und auf die beschränkte Haftung auf das Sondervermögen berufen. Das mismatch der in Russland liegenden Original Aktien wurde ggf. ohne Einflussnahme des ADR-Ausgebers verursacht. Also, Zugriff auf die Bestände durch den russischen Weg, Veruntreuung und Betrug von in Russland ansässigen Mitarbeitern. Der ADR-Ausgeber wird sich auch ggf. auf höhere Gewalt (Krieg, Sanktionen etc.) oder operationelle Risiken, wie beschrieben berufen. Vor allem die Original Aktien sind in Russland abhanden gekommen. Gilt dann überhaupt noch das amerikanische Recht, oder müsste hier gegen die russischen Verwahrstellen nach russischem Recht geklagt werden. Nach russischem Recht wurde auf dem russischen Weg ordnungsgemäß ohne zur Hilfenahme der westlichen Infrastruktur auf die Aktienbestände zugegriffen. Der ADR-Ausgeber wird auch hier die Haftung für Vermögensschäden ablehnen. Fazit: Am Ende des Tages wird der ADR-Inhaber auf mögliche Vermögensverluste sitzen bleiben. Eine Ausnahme würde eine Störung des Sondervermögens, welches durch den ADR-Ausgeber verursacht wurde, sein. Eine Störung des Sondervermögens könnte sein, dass zu irgendeinem Zeitpunkt während der ADR-Vertragslaufzeit bis zum Aussetze des Handels durch die verhängten Sanktionen, die Aktien nicht in voller Höhe hinterlegt und durch sogenannte Wertpapierleihe ersetzt worden sind. Ein weiterer Grund wäre eine Verzerrung der ADR-Bestände durch nachgewiesene Leerverkäufe. Hier wären dann erst einmal die short seller (Leerverkäufer) mit einer möglichen Haftung gefragt. Solange weder die Anleger, noch die Anwälte oder Vermögensverwalter Transparenz durch die Offenlegung der Bücher seitens der ADR-Ausgeber einfordern wird es zu keinen Haftungsansprächen geschweige denn Klagen kommen können.
Verfasser: Autor |
Nachrichten Kommersant
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