Staatsform
Die Türkei ist seit 1923 eine Republik. Nach Artikel 2 der Verfassung ist die Türkei ein demokratischer, laizistischer und sozialer Rechtsstaat. Die Republik Türkei wurde unter der Führung Mustafa Kemal Atatürks gegründet. Ihre aktuelle Verfassung trat am 7. November 1982 in Kraft. Der gegenwärtige Präsident ist Recep Tayyip Erdoğan. Bei der Volksabstimmung im April 2017 haben die Wähler mit knapper Mehrheit für die Umwandlung des seit 1920 bestehenden parlamentarischen Regierungssystems in ein Präsidialsystem gestimmt.
Quelle: Wikipedia
Die Türkei ist seit 1923 eine Republik. Nach Artikel 2 der Verfassung ist die Türkei ein demokratischer, laizistischer und sozialer Rechtsstaat. Die Republik Türkei wurde unter der Führung Mustafa Kemal Atatürks gegründet. Ihre aktuelle Verfassung trat am 7. November 1982 in Kraft. Der gegenwärtige Präsident ist Recep Tayyip Erdoğan. Bei der Volksabstimmung im April 2017 haben die Wähler mit knapper Mehrheit für die Umwandlung des seit 1920 bestehenden parlamentarischen Regierungssystems in ein Präsidialsystem gestimmt.
Quelle: Wikipedia
Verfassung:
Die derzeit gültige Verfassung der Türkei wurde am 7. November 1982 verabschiedet. Demnach definiert sich die Türkei als „demokratischer, laizistischer und sozialer Rechtsstaat“, der dem „Wohl der Gemeinschaft, der nationalen Solidarität und Gerechtigkeit, den Menschenrechten und dem Nationalismus Atatürks“ verbunden ist. Die Gesetzgebung liegt bei der Großen Nationalversammlung der Türkei. In Artikel 5 werden die „Grundziele und -aufgaben des Staates“ definiert:
„Die Grundziele und -aufgaben des Staates sind es, die Unabhängigkeit und Einheit des Türkischen Volkes, die Unteilbarkeit des Landes, die Republik und die Demokratie zu schützen, Wohlstand, Wohlergehen und Glück der Bürger und der Gemeinschaft zu gewährleisten, die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Hindernisse zu beseitigen, welche die Grundrechte und -freiheiten der Person in einer mit den Prinzipien des sozialen Rechtsstaates und der Gerechtigkeit nicht vereinbaren Weise beschränken, sowie sich um die Schaffung der für die Entwicklung der materiellen und ideellen Existenz des Menschen notwendigen Bedingungen zu bemühen.“Die Türkei wird, vor allem auf Grund des in der Verfassung festgeschriebenen „Nationalen Einheitsstaates“, zentralistisch verwaltet. Es gibt mit den Provinzen, den Landkreisen und den Gemeinden drei Verwaltungsebenen, innerhalb derer auch eingeschränkt eigene Entscheidungen getroffen werden können. Es gibt 81 Provinzen (İl), deren höchster Repräsentant ein Vali (Gouverneur/Präfekt) ist. Dieser wird vom Innenminister ernannt und vom Staatspräsidenten bestätigt. Er ist auch Vorsitzender der gewählten Provinzversammlung. Die Landkreise (İlçe) werden von einem Kaymakam geleitet, der vom Innenminister ernannt wird. Die Bürgermeister und Dorfvorsteher werden vom Volk gewählt. Die Autonomie der unteren Verwaltungsebenen wird unter anderem durch das Fehlen eigener Geldquellen eingeschränkt.
Als Mitglied des Europarates ist die Türkei verpflichtet, die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung umzusetzen. Dazu hielt das Monitoring Committee des Europarates im Jahr 2011 allerdings fest, dass weiterhin elementare Umsetzungsdefizite bestünden, insbesondere administrative Bevormundung und das Verbot der Verwendung anderer lokaler Sprachen als der türkischen, und mahnte ernsthafte Umsetzungsbemühungen an.[8]
Quelle: Wikipedia
Die derzeit gültige Verfassung der Türkei wurde am 7. November 1982 verabschiedet. Demnach definiert sich die Türkei als „demokratischer, laizistischer und sozialer Rechtsstaat“, der dem „Wohl der Gemeinschaft, der nationalen Solidarität und Gerechtigkeit, den Menschenrechten und dem Nationalismus Atatürks“ verbunden ist. Die Gesetzgebung liegt bei der Großen Nationalversammlung der Türkei. In Artikel 5 werden die „Grundziele und -aufgaben des Staates“ definiert:
„Die Grundziele und -aufgaben des Staates sind es, die Unabhängigkeit und Einheit des Türkischen Volkes, die Unteilbarkeit des Landes, die Republik und die Demokratie zu schützen, Wohlstand, Wohlergehen und Glück der Bürger und der Gemeinschaft zu gewährleisten, die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Hindernisse zu beseitigen, welche die Grundrechte und -freiheiten der Person in einer mit den Prinzipien des sozialen Rechtsstaates und der Gerechtigkeit nicht vereinbaren Weise beschränken, sowie sich um die Schaffung der für die Entwicklung der materiellen und ideellen Existenz des Menschen notwendigen Bedingungen zu bemühen.“Die Türkei wird, vor allem auf Grund des in der Verfassung festgeschriebenen „Nationalen Einheitsstaates“, zentralistisch verwaltet. Es gibt mit den Provinzen, den Landkreisen und den Gemeinden drei Verwaltungsebenen, innerhalb derer auch eingeschränkt eigene Entscheidungen getroffen werden können. Es gibt 81 Provinzen (İl), deren höchster Repräsentant ein Vali (Gouverneur/Präfekt) ist. Dieser wird vom Innenminister ernannt und vom Staatspräsidenten bestätigt. Er ist auch Vorsitzender der gewählten Provinzversammlung. Die Landkreise (İlçe) werden von einem Kaymakam geleitet, der vom Innenminister ernannt wird. Die Bürgermeister und Dorfvorsteher werden vom Volk gewählt. Die Autonomie der unteren Verwaltungsebenen wird unter anderem durch das Fehlen eigener Geldquellen eingeschränkt.
Als Mitglied des Europarates ist die Türkei verpflichtet, die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung umzusetzen. Dazu hielt das Monitoring Committee des Europarates im Jahr 2011 allerdings fest, dass weiterhin elementare Umsetzungsdefizite bestünden, insbesondere administrative Bevormundung und das Verbot der Verwendung anderer lokaler Sprachen als der türkischen, und mahnte ernsthafte Umsetzungsbemühungen an.[8]
Quelle: Wikipedia
Exekutive
Staatspräsident
Der Staatspräsident ist das Staatsoberhaupt der Türkei und fungiert als „Hüter der Verfassung“, der die „Anwendung der Verfassung und die ordentliche und harmonische Tätigkeit der Staatsorgane“ beaufsichtigen soll, Art. 104 Abs. 1, S. 2 2. Halbs. der Verfassung. Seit der Verfassungsänderung von 2007 wird er vom Volk auf fünf Jahre gewählt, eine Wiederwahl ist einmal möglich. Weitere Einzelheiten sind im Präsidentenwahlgesetz (PräsWahlG[9]) geregelt. Das PräsWahlG wurde am 19. Januar 2012 verabschiedet und trat am 26. Januar 2012 in Kraft. Persönliche Voraussetzungen sind ein Mindestalter von 40 Jahren und ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Die Kandidaten müssen nicht dem Parlament entstammen, jedoch von mindestens zwanzig Mitgliedern der Nationalversammlung unterstützt werden. Nach Art. 102 Abs. 1 der Verfassung, Art. 3 Abs. 2 PräsWahlG findet die Wahl zum Präsidenten der Republik in der Regel innerhalb von sechzig Tagen vor Ablauf der Amtszeit des Amtsinhabers statt.
Artikel 104 der türkischen Verfassung regelt die Kompetenzen des Staatsoberhauptes:
Regierung der Türkei, bestehend aus dem Staatspräsidenten und den Ministern
RegierungDie Regierung der Türkei wird seit 2017 vom Staatspräsidenten, den Ministern (Bakanlar) und den Vizepräsidenten (Cumhurbaşkanı yardımcıları) gebildet. Die Minister und Vizepräsidenten werden dabei vom Staatspräsidenten bestimmt, wobei er die Anzahl Vizepräsidenten selber bestimmen kann. Die aktuelle Regierung der Türkei stellt das Kabinett Erdoğan IV seit Juli 2018. Es bestehen 16 Ministerien. Jedes Ministerium wird von einem Minister und drei Vizeministern geleitet.[10]
Quelle: Wikipedia
Staatspräsident
Der Staatspräsident ist das Staatsoberhaupt der Türkei und fungiert als „Hüter der Verfassung“, der die „Anwendung der Verfassung und die ordentliche und harmonische Tätigkeit der Staatsorgane“ beaufsichtigen soll, Art. 104 Abs. 1, S. 2 2. Halbs. der Verfassung. Seit der Verfassungsänderung von 2007 wird er vom Volk auf fünf Jahre gewählt, eine Wiederwahl ist einmal möglich. Weitere Einzelheiten sind im Präsidentenwahlgesetz (PräsWahlG[9]) geregelt. Das PräsWahlG wurde am 19. Januar 2012 verabschiedet und trat am 26. Januar 2012 in Kraft. Persönliche Voraussetzungen sind ein Mindestalter von 40 Jahren und ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Die Kandidaten müssen nicht dem Parlament entstammen, jedoch von mindestens zwanzig Mitgliedern der Nationalversammlung unterstützt werden. Nach Art. 102 Abs. 1 der Verfassung, Art. 3 Abs. 2 PräsWahlG findet die Wahl zum Präsidenten der Republik in der Regel innerhalb von sechzig Tagen vor Ablauf der Amtszeit des Amtsinhabers statt.
Artikel 104 der türkischen Verfassung regelt die Kompetenzen des Staatsoberhauptes:
- Er ernennt die Minister.
- Er ernennt drei von elf Richtern des Verfassungsgerichts allein; die übrigen wählt er aus je drei Kandidaten aus, die von den obersten Gerichtshöfen und dem Hochschulrat (YÖK) gestellt werden.
- Er ist Vorsitzender des Nationalen Sicherheitsrates.
- Im Namen der Nationalversammlung vertritt er den Oberbefehl über die Armee und ernennt den Generalstabschef (Artikel 117).
- Er entscheidet über den Auslandseinsatz der Armee, was jedoch einen Beschluss des Parlaments voraussetzt.
- Bei der Gesetzgebung hat er ein materielles Prüfungsrecht.
- Er kann die Nationalversammlung auflösen, wenn der Ministerrat von ihm nicht das Vertrauen erhält oder er ihm das Vertrauen entzieht und kein neuer Ministerrat in 45 Tagen gebildet werden kann.
- Er kann, wenn er es für erforderlich hält, sogar den Vorsitz des Ministerrates übernehmen; dies ermächtigt ihn jedoch nicht, die Tagesordnung festzulegen und die politische Initiative zu ergreifen.
Regierung der Türkei, bestehend aus dem Staatspräsidenten und den Ministern
RegierungDie Regierung der Türkei wird seit 2017 vom Staatspräsidenten, den Ministern (Bakanlar) und den Vizepräsidenten (Cumhurbaşkanı yardımcıları) gebildet. Die Minister und Vizepräsidenten werden dabei vom Staatspräsidenten bestimmt, wobei er die Anzahl Vizepräsidenten selber bestimmen kann. Die aktuelle Regierung der Türkei stellt das Kabinett Erdoğan IV seit Juli 2018. Es bestehen 16 Ministerien. Jedes Ministerium wird von einem Minister und drei Vizeministern geleitet.[10]
Quelle: Wikipedia
Legislative
Große Nationalversammlung der TürkeiDas türkische Parlament ist die Große Nationalversammlung der Türkei (Türkiye Büyük Millet Meclisi). Nach Art. 75 der Verfassung besteht sie seit 2018 aus 600 Abgeordneten. Sie wird für 5 Jahre mit einer Sperrklausel von 10 Prozent gewählt. Das Parlament kann vor Ablauf der fünfjährigen Legislaturperiode Neuwahlen beschließen. Die Wahlen (1991, 1995, 1999, 2002, 2007 und 2015) fanden vorzeitig statt.
Die Nationalversammlung trifft die Grundsatzentscheidungen, die den politischen, wirtschaftlichen, sozialen und rechtlichen Alltag des Staatslebens steuern. Ihre Aufgaben sind:
Nach Artikel 80 repräsentiert das Parlament mit seinen Mitgliedern, die ein freies Mandat ausüben, die gesamte Nation. Parteipolitik wird über die Fraktionen in das Parlament hineingetragen. Eine Fraktion muss mindestens 20 Mitglieder haben. Der Fraktionsvorsitz wird vom Parteivorsitzenden ausgeübt, wenn er der Nationalversammlung angehört.
Die Nationalversammlung ist auch Herrin des Gesetzgebungsverfahrens. Die Gesetzesinitiativen werden von Abgeordneten oder vom Ministerrat eingebracht (Artikel 88) und müssen begründet werden. Der Staatspräsident hat ein Prüfungsrecht: Er überprüft das Gesetz im Hinblick auf das Verfahren und auf seine materielle Verfassungsmäßigkeit.
Quelle: Wikipedia
Große Nationalversammlung der TürkeiDas türkische Parlament ist die Große Nationalversammlung der Türkei (Türkiye Büyük Millet Meclisi). Nach Art. 75 der Verfassung besteht sie seit 2018 aus 600 Abgeordneten. Sie wird für 5 Jahre mit einer Sperrklausel von 10 Prozent gewählt. Das Parlament kann vor Ablauf der fünfjährigen Legislaturperiode Neuwahlen beschließen. Die Wahlen (1991, 1995, 1999, 2002, 2007 und 2015) fanden vorzeitig statt.
Die Nationalversammlung trifft die Grundsatzentscheidungen, die den politischen, wirtschaftlichen, sozialen und rechtlichen Alltag des Staatslebens steuern. Ihre Aufgaben sind:
- Gesetze zu verabschieden
- die Verfassung zu ändern
- den Staatshaushalt zu verabschieden
- den Ministerrat zum Erlass von Rechtsverordnungen mit Gesetzeskraft zu ermächtigen
- völkerrechtliche Verträge zu ratifizieren (Artikel 90)
- in bestimmten Fällen die Ausrufung des Kriegsfalles zu erlauben (Artikel 92)
Nach Artikel 80 repräsentiert das Parlament mit seinen Mitgliedern, die ein freies Mandat ausüben, die gesamte Nation. Parteipolitik wird über die Fraktionen in das Parlament hineingetragen. Eine Fraktion muss mindestens 20 Mitglieder haben. Der Fraktionsvorsitz wird vom Parteivorsitzenden ausgeübt, wenn er der Nationalversammlung angehört.
Die Nationalversammlung ist auch Herrin des Gesetzgebungsverfahrens. Die Gesetzesinitiativen werden von Abgeordneten oder vom Ministerrat eingebracht (Artikel 88) und müssen begründet werden. Der Staatspräsident hat ein Prüfungsrecht: Er überprüft das Gesetz im Hinblick auf das Verfahren und auf seine materielle Verfassungsmäßigkeit.
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Judikative
Die Judikative besteht in der Türkei aus Zivilgerichten (Adli Yargı Mahkemeleri), Verwaltungsgerichten (İdari Yargı Mahkemeleri), Obersten Gerichten (Yüksek Mahkemeler) und dem Rechnungshof (Sayıştay).[11][12]
Quelle: Wikipedia
Die Judikative besteht in der Türkei aus Zivilgerichten (Adli Yargı Mahkemeleri), Verwaltungsgerichten (İdari Yargı Mahkemeleri), Obersten Gerichten (Yüksek Mahkemeler) und dem Rechnungshof (Sayıştay).[11][12]
Quelle: Wikipedia
Rechtssystem
Die Türkei hat in vielen Bereichen europäisches Recht übernommen; so basiert das Zivilrecht auf den Regelungen der Schweiz. Vorbild für das türkische Strafgesetzbuch war ursprünglich das italienische Pendant. Seit den Reformen im Jahr 2005 basiert das türkische Strafrecht überwiegend auf deutschem Recht, wobei Einflüsse aus Frankreich, Italien, Polen, Russland sowie den Vereinigten Staaten von Amerika zu den Bedeutendsten zählen. Bei den Reformen flossen auch internationale Abkommen, wie etwa das Rom-Statut, mit ein.
Quelle: Wikipedia
Die Türkei hat in vielen Bereichen europäisches Recht übernommen; so basiert das Zivilrecht auf den Regelungen der Schweiz. Vorbild für das türkische Strafgesetzbuch war ursprünglich das italienische Pendant. Seit den Reformen im Jahr 2005 basiert das türkische Strafrecht überwiegend auf deutschem Recht, wobei Einflüsse aus Frankreich, Italien, Polen, Russland sowie den Vereinigten Staaten von Amerika zu den Bedeutendsten zählen. Bei den Reformen flossen auch internationale Abkommen, wie etwa das Rom-Statut, mit ein.
Quelle: Wikipedia
Verfassungsgerichtsbarkeit
Seit der Verfassung von 1961 gibt es ein Verfassungsgericht mit einem Senat. Die Richter werden auf Lebenszeit gewählt und sind nicht auf eine Wiederwahl angewiesen. Das Verfassungsgericht hat drei Hauptaufgaben:
Quelle: Wikipedia
Seit der Verfassung von 1961 gibt es ein Verfassungsgericht mit einem Senat. Die Richter werden auf Lebenszeit gewählt und sind nicht auf eine Wiederwahl angewiesen. Das Verfassungsgericht hat drei Hauptaufgaben:
- Die Überprüfung von Gesetzen und Verordnungen mit Gesetzeskraft (Art. 150 und 152)
- Die Funktion als Staatsgerichtshof (Yüce Divan) nach Art. 148 der Verfassung
- Das Verbot von politischen Parteien (Art. 148)
Quelle: Wikipedia
Nationaler Sicherheitsrat und Militär
Die Wurzeln des Nationalen Sicherheitsrates (milli güvenlik kurulu) reichen bis in die 1940er Jahre zurück. Seit 1961 ist er auch in der Verfassung verankert. Der Nationale Sicherheitsrat fungiert als beratendes Organ in Fragen der inneren und äußeren Sicherheit. Der Rat tritt besonders dann in Aktion, wenn die Grundsätze der Türkischen Republik gefährdet scheinen – insbesondere bei der von Republikgründer Kemal Atatürk eingeführten strikten Trennung zwischen Staat und Religion (Laizismus). Die Mitglieder des Rates sind gemäß Art. 118 der türkischen Verfassung die Oberbefehlshaber von Heer, Marine, Luftwaffe und Gendarmerie, der Generalstabschef, der Ministerpräsident, seine Stellvertreter, der Außen-, der Innen-, und der Verteidigungsminister sowie als Vorsitzender des Rates der Staatspräsident.
Der Nationale Sicherheitsrat berät alle zwei Monate über die Innen- und Außenpolitik.
Das Militär sieht seine Aufgabe nicht nur im Schutz der äußeren, sondern auch der inneren Sicherheit und sieht sich beispielsweise als „Hüterin des Kemalismus“.
Die Rolle des Nationalen Sicherheitsrats wurde jedoch durch die Reformen seit 2001 beschränkt:
Die Wurzeln des Nationalen Sicherheitsrates (milli güvenlik kurulu) reichen bis in die 1940er Jahre zurück. Seit 1961 ist er auch in der Verfassung verankert. Der Nationale Sicherheitsrat fungiert als beratendes Organ in Fragen der inneren und äußeren Sicherheit. Der Rat tritt besonders dann in Aktion, wenn die Grundsätze der Türkischen Republik gefährdet scheinen – insbesondere bei der von Republikgründer Kemal Atatürk eingeführten strikten Trennung zwischen Staat und Religion (Laizismus). Die Mitglieder des Rates sind gemäß Art. 118 der türkischen Verfassung die Oberbefehlshaber von Heer, Marine, Luftwaffe und Gendarmerie, der Generalstabschef, der Ministerpräsident, seine Stellvertreter, der Außen-, der Innen-, und der Verteidigungsminister sowie als Vorsitzender des Rates der Staatspräsident.
Der Nationale Sicherheitsrat berät alle zwei Monate über die Innen- und Außenpolitik.
Das Militär sieht seine Aufgabe nicht nur im Schutz der äußeren, sondern auch der inneren Sicherheit und sieht sich beispielsweise als „Hüterin des Kemalismus“.
Die Rolle des Nationalen Sicherheitsrats wurde jedoch durch die Reformen seit 2001 beschränkt:
- Der Nationale Sicherheitsrat trifft sich nunmehr alle zwei Monate (statt einmal pro Monat)
- Das Verhältnis von Zivilisten zu Militärs im Rat beträgt jetzt 7:5
- Er gibt nur noch Empfehlungen ab
- Nicht-Militärs können den Generalsekretär stellen
- Quelle: Wikipedia