Die Citibank bietet für verschiedene DR-Programme einen Wandel in Original Aktien unter Anwendung eines Pro-Ration Faktors an. Berechnungsgrundlage und möglicher Schadenersatz. An einem Beispiel von Lukoil soll der Pro-Ration Factor erläutert werden. PJSC Lukoil U69343P204 US69343P2048 DR Cancellation Pro-Ration Factor**: 88% (“DR Cancellation Pro-Ration Factor”) file.aspx (citi.com) Die Deutsche Bank und JP Morgan haben ja auch bei einigen ADR-Programmen verloren. Man geht dabei von ca. 1 - 2% Aktienschwund aus. Mehr nicht!!! Wie kommt es nun bei einigen Werten zum Faktor 88 wie bei Lukoil. Der Pro-Ration Faktor und dessen Veränderung hängt von 2 Parametern ab: 1. Anfangs Fehlbestand 2. ADR/Aktien-Wandlung incl. möglichen Doppeltausch (europäischer + russischer Weg) Nehmen wir einmal an im Fall Lukoil hätte der Anfangs-Schwund nicht 1 oder 2 % sondern 6 % betragen. Das könnte durchaus durch zwischenzeitliche Verkäufe des ADR-Ausgebers, durch Leerverkäufe, Aktienleihe oder Doppeltausch auf dem europäischen und russischen Weg etc. entstanden sein. Ein Rechenbeispiel: Das Wandlungsverhältnis ist 1 :1 bei Lukoil wären das 1 Milliarde ADR oder Aktien. Zur Berechnung und einfacheren Darstellung gehe ich einmal von 100 ADR und 100 Aktien aus. Wenn 6 % Aktien fehlen, stehen nur noch 94 Aktien für 100 ADR zur Verfügung.
Bei der Wandlung auf dem europäischen oder russischen Weg wurde davon ausgegangen, dass das Wandlungsverhältnis von 1:1 Bestand hat, also für 100 ADR = 100 Aktien hinterlegt sind. Jetzt werden 50% des Bestandes getauscht.
Also für die restlichen 50 ADR stehen nur noch 44 Aktien zur Verfügung. Diese 44 Aktien bezogen auf 50 ADR entsprechen 88 % oder ergeben einen Faktor von 88. Wichtig: Der Pro-Ration Faktor ändert sich danach jeweils nach einem vom Faktor 88 abweichenden Tauschverhältnis!!!! Wird künftig nur nach dem Faktor 88 getauscht ändert sich das Verhältnis nicht. Wird beispielsweise auf dem russischen Weg zu Faktor 100 (1:1) getauscht ändert sich der Faktor. Haftung: Nun kann man sich folgende Frage stellen. Erfolgte das Prozedere mit einer Bevorteilung von Aktionären die zuerst getauscht haben und "den Letzten beißen die Hunde . Handelte es sich um ein bewußtes und vorsätzliches Handeln oder hatte der ADR-Ausgeber darauf keinen Einfluss. Die Russen gingen wohl bei dem Tausch auf dem russischen Weg von einer 100%-igen Unterlegung aus, obwohl nur 94% an Aktien vorhanden waren. Kann man dafür den ADR-Ausgeber haftbar machen??? Hätten die Russen auf dem russischen Weg oder auch die Europäer auf dem europäischen Weg beim Tausch im Jahr 2022 wissen müssen, dass nur 94 % der Aktien vorhanden waren??? Die ADR-Ausgeber reden sich einfach raus. Wir hatten keinen Einfluss auf die Verfügung der Russen. Die hätten ggf. überhaupt keine 100 Aktien sondern nur 94 Aktien pro 100 ADR ausgeben dürfen. Handlungsmöglichkeit für den ADR-Inhaber. Zwei Alternativen. 1. Tausch mit Faktor 88% in Abweichung von ursprünglich 100% 2. Behalt der ADR In beiden Fällen unterschreibt der ADR-Inhaber dem ADR-Ausgeber ein Weisungsformular. 1. Übertragung der Original Aktien (88%) auf eine russische Bank mit NSD Anbindung 2. Behalt der ADR (100%) ohne Wandlung. Fazit: In meinem Blogbeitrag "Haftung und Haftung, der feine Unterschied" hatte ich das Thema näher beschrieben.
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