Assoziierungsabkommen EWG – Türkei
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Das Assoziierungsabkommen EWG – Türkei vom 12. September 1963, auch genannt Ankara-Abkommen (türkisch Ankara Antlaşması), ist ein zwischen der Türkei und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) geschlossenes Assoziierungsabkommen. Dieser völkerrechtliche Vertrag wurde am 12. September 1963 in Ankara unterzeichnet, trat am 1. Dezember 1964 in Kraft und wurde in nachfolgenden Jahren durch Protokolle und Beschlüsse ergänzt. Die aus dem Abkommen und den nachfolgenden Ergänzungen bzw. Beschlüssen folgenden unmittelbaren Rechte werden auch kurz als Assoziationsrecht bezeichnet.[1]
Quelle: Wikipedia
Bildquelle: Wikipedia
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