Religionen
Die Republik Türkei versteht sich laut Artikel 2 ihrer Verfassung als ein „demokratischer laizistischer und sozialer Rechtsstaat“; die Bevölkerung bekennt sich überwiegend zum sunnitischen, dschaferitischen oder zum alevitischen Islam. Anders als der französische Laizismus beinhaltet der türkische keine absolute Trennung von Religion und Staat, sondern eine staatliche Kontrolle der Religion. Eigenständige politische Einmischung der Religionsgemeinschaften ist unerwünscht. Daher stehen alle Religionen ebenso wie die Hauptreligion, der sunnitische Islam, unter staatlicher Aufsicht.[1]
Quelle: Wikipedia
Quelle: Wikipedia