In dem nachstehenden Artikel werde ich beschreiben welcher Zusammenhang zwischen einem Aktien-Sondervermögen und den American Depositary Receips (ADR) besteht. Grundlagen der American Depositary ReceiptsADRs notieren in US-Dollar und wurden unter anderem aus diesem Grund konzipiert, da amerikanische Börsenteilnehmer ohne nennenswerte Hindernisse in Unternehmen anderer Länder investieren können. Die Basis eines ADRs ist die Drittlandaktie selbst. Diese Aktie muss die Depositary Bank erwerben und hinterlegen. In der Praxis geschieht dies häufig über Tochtergesellschaften (Branches) der Banken. Das genaue Vorgehen kann dabei auch von den Regularien des jeweiligen Landes abhängen. Für die Erstellung eines ADRs benötigt die amerikanische Bank dann eine russische Niederlassung bzw. russische Verwahrstelle, um die Aktien physisch kaufen zu können. Vertrieb durch die Depositary BankNachdem die Depositary Bank die Aktien an einer ausländischen Börse erworben hat, kann sie selbst einen ADR auflegen und vertreiben. Gehandelt wird dieser an der New York Stock Exchange (NYSE), der Nasdaq oder Over the Counter (OTC). Die Informationsdichte von ADRs kann sich stark unterscheiden, da die herausgebende Bank auf die Informationen des Unternehmens angewiesen ist. Teilt das Unternehmen mehr Informationen in Form von Bilanzen, Geschäftsberichten oder anderen Dokumenten mit, kann auch der Investor besser beurteilen, wie der ADR zu bewerten sein kann. Der Inhaber eines ADRs hat die Möglichkeit, das Papier jederzeit an die Depositary Bank zurückzugeben und von der Hinterlegungsbank (Custodian Bank) die verwahrten Aktien zu verlangen. In dem Artikel hatte ich das Thema Leerverkäufe von ADR's und deren Einfluss auf die Aktienbestände. Wir müssen also unterscheiden zwischen zwei unterschiedlichen Produkten.
Im Nachfolgenden soll ausschließlich auf das "Aktien-Sondervermögen" eingegangen werden.
Risiken und Chancen bei Auflegung der ADR-Programme 1. Zwischen dem Erwerb der Aktien durch die zwingende Unterlegung des ADR-Programms und dem Auflegen und Abverkauf der ADR's entsteht ein zeitlicher Unterschied. Während dieses Zeitunterschiedes ändert sich das Kursniveau des Underlying (Aktie) positiv oder negativ. Beispiel anhand einer negativen Kursentwicklung Auflage eines ADR-Programms mit 1 Mrd. ADR-Wandlung 1:1 Kaufdatum 2.01. mit ADR-Auflegung am 01.02. und Abverkauf der ADR bis zum 30.04.
Zur Vermeidung von Kursverwerfungen bei einer großen Anzahl von russischen Aktien betrieben die ADR-Ausgeber in der Vergangenheit aktives Leihegeschäft. Die ADR-Ausgeber kauften nicht die Aktien um ggf. erhebliche Kursrisiken einzugehen sondern liehen sich Aktien. Die SEC monierte, dass die Aktienleihe keiner originären Aktienunterlegung entspricht und verhängte drakonische Strafen gegen mehrere ADR-Ausgeber: ADR Mismatch - Eine Liste von Vertuschung, Betrug und Versagen Aktienleihe: Vertragsparteien sind der Darlehensgeber („Verleiher“), der dem Darlehensnehmer ein bestimmtes Wertpapier (genauer: Effekten: Aktien und Anleihen) befristet überlässt. Der Darlehensnehmer („Entleiher“) wird Eigentümer, der Darlehensgeber wird mittelbarer Besitzer. Da am Ende der Laufzeit Wertpapiere von gleicher Art, Güte und Menge zurückzugeben sind (Gattungsschuld), muss der Darlehensnehmer keinen Kaufpreis entrichten. Die Wertpapierleihe räumt dem Entleiher das – mit dem Eigentum an den Wertpapieren verbundene – Recht ein, während der Laufzeit den Kapitalertrag (Dividenden, Kuponzinsen) zu vereinnahmen und sonstige Rechte (Bezugsrecht, Stimmrecht bei Aktien) wahrzunehmen. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Marktentwicklung für die vereinbarte Laufzeit und dem Marktwert der Finanzierungstitel am Tag der Überlassung bis zum Fälligkeitstag.[3] Aktienersatz: 1. Zur Begleichung des Kursverlustes von 13 Milliarden Rubel könnte nun der ADR-Ausgeber Aktien zu diesem Wert verkaufen und in entsprechender Höhe durch Wertpapier Leihegeschäfte ersetzen. 2. Dividenden a) ADR-Inhaber (Kunde) Der ADR-Ausgeber als Entleiher wird wirtschaftlicher Eigentümer der Aktien mit dem Recht des Dividendenbezug. Diese Dividenden leitet er an den Kunden weiter. b) Verleiher Der Entleiher erstattet dem Entleiher eine Leihegebühr nebst gezahlter Dividenden aus dem Sondervermögen. Fazit: Der Inhaber eines ADRs hat vielmehr eine Forderung gegenüber dem herausgebenden Kreditinstitut. Diese hat ihren Wert dadurch, dass die herausgebende Bank auch tatsächlich die notwendige Anzahl an Originalaktien besitzt und bis zum Eintausch des ADRs hält. Dies kann ein Investor nicht überprüfen. (Deltavalue).
Mittlerweile ist offensichtlich, dass die ADR nicht vollständig durch Aktien unterlegt sind. In dem Beitrag Leerverkäufe von ADR's und deren Einfluss auf die Aktienbestände wurde nachgewiesen, dass ADR-Fehlbestände nur aus ungedeckten Leerverkäufen entstehen können. Im normalen geregelten DR-Programm kommt es zu keinen Wandlungen von ADR. Der ADR-Inhaber kennt somit die Zusammensetzung des Aktien-Sondervermögens nicht. Nun ist der ordnungsgemäße Handel aber durch die Sanktionen gestört und die ADR dekodiert. Erst jetzt wird über den Pro-Ration Faktor das Missverhältnis zwischen ADR und hinterlegten Aktien offensichtlich. Meiner Meinung nach hat der ADR-Ausgeber jetzt folgende Probleme: 1. Die Wertpapierleihe Geschäfte müssen geschlossen werden. 2. Ein Neuabschluss eines weiteren Leihe Geschäftes ist nicht möglich (Kontrahenten Ausfall und Handelsverbote) durch Sanktionen 3. Entstehung eines Aktien Fehlbestandes durch den Ausfall der Leihe. 4. Wandlung ist durch fehlende Aktien ausgeschlossen Fehlverhalten: 1. Der ADR-Ausgeber hat durch den Verkauf der ADR an die Kunden die Eigentumsreche an den Aktien auf den potentiellen ADR-Inhaber verloren.. 2. Jeder Eingriff in die Kundenbestände (durch Wertpapierleihe und Tauschvorgänge), die das fest zugesagte Wandlungsverhältnis zum Kundennachteil stören, ist ein Verstoß gegen die ADR-Verträge. 3. Durch den 100%-igen Tausch von ADR in Aktien, wohl wissend, dass die Aktien gar nicht in voller Höhe vorhanden sind, lässt den Pro-Ration Faktor für die restlichen ADR-Inhaber entstehen. Der ADR-Inhaber muss davon ausgehen, dass das ADR-Vertragsverhältnis einschließlich des vereinbarten Wandlungsverhältnisses gilt. Meiner Meinung nach wurde das Vertragsverhältnis durch bewusstes Handels der ADR Ausgeber zum Nachteil der ADR-Inhgaber gestört. Den ADR-Inhabern, die nicht tauschen konnten ist durch die Anwendung des Pro-Ration Faktors ein Schaden entstanden der anfechtbar und einklagbar ist, sofern der Mangel nicht geheilt wird. Verfasser: Autor
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