Die Bücher der meisten ADR-Ausgeber (JPMorgan, BNYMellon, Citi, Deusche Bank) wurden geschlossen. Als Grund hierfür wird angegeben:
Offizielle Gründe
1. Ungleichheit (mismatch) der Bücher, die durch mehrfach ADR-Umwandlungen erfolgt sein könnten.
2. Abhandenkommen von Aktien bei den russischen Verwahrstellen auf die der ADR-Ausgeber keinen Einfluss hat.
Inoffizielle Gründe (werden von den ADR-Ausgebern nicht genannt)
1. Ungleichheit (mismatch) aufgrund von ADR-Leerverkäufen
2. fehlende Hinterlegung der Aktien durch zwischenzeitliche Aktienverkäufe
3. Aktienfehlbestände, die durch Aktienleihe ausgeglichen wurden
4. synthetische Konstrukte durch derivative Abbildungen bei ETF's
Haftung:
Bei Fonds, ETF's, ADR/GDR handelt es sich um getrennte Sondervermögen. Der Ausgeber dieser Papiere haftet nicht mit seinem bilanziellen Vermögen sondern nur mit dem Vermögen, welches im Sondervermögen verwahrt wird.
Im Sondervermögen abhanden gekommene Wertpapiere sollen den ADR-Inhabern (Kunden) angelastet werden, die hierfür ursächlich gar nicht verantwortlich sind. So sollen wieder gefundene Papiere, die ursprünglich abhanden gekommen waren, den ADR-Inhabern anteilsmäßig ersetzt werden. Fehlbestände, wie im Fall Lukoil sollen über einen Pro-Ration Faktor ausgeglichen werden. Wenn bei Lukoil beispielsweise 12% der Papiere fehlen soll der Kunde über den Faktor nur etwas
88 - 90 Papiere statt den im ADR-Vertrag festgelegten 100 Papiere erhalten. Es stellt sich die rechtliche Frage ob der Kunde bei Annahme des Pro-Ration Faktor einer Änderung des zugesagten Umtauschverhältnisses zustimmt. Auf der anderen Seite stellt sich ggf. eine ganz andere Haftungsfrag dar. Wenn der ADR-Ausgeber fahrlässig oder in Kenntnis (Beispiel: Duldung Leerverkäufe, nicht hinterlegte oder zwischenzeitlich verkaufte Papiere) gehandelt hat ob er dann nicht doch über das Sondervermögen hinaus haftet.
Offizielle Gründe
1. Ungleichheit (mismatch) der Bücher, die durch mehrfach ADR-Umwandlungen erfolgt sein könnten.
2. Abhandenkommen von Aktien bei den russischen Verwahrstellen auf die der ADR-Ausgeber keinen Einfluss hat.
Inoffizielle Gründe (werden von den ADR-Ausgebern nicht genannt)
1. Ungleichheit (mismatch) aufgrund von ADR-Leerverkäufen
2. fehlende Hinterlegung der Aktien durch zwischenzeitliche Aktienverkäufe
3. Aktienfehlbestände, die durch Aktienleihe ausgeglichen wurden
4. synthetische Konstrukte durch derivative Abbildungen bei ETF's
Haftung:
Bei Fonds, ETF's, ADR/GDR handelt es sich um getrennte Sondervermögen. Der Ausgeber dieser Papiere haftet nicht mit seinem bilanziellen Vermögen sondern nur mit dem Vermögen, welches im Sondervermögen verwahrt wird.
Im Sondervermögen abhanden gekommene Wertpapiere sollen den ADR-Inhabern (Kunden) angelastet werden, die hierfür ursächlich gar nicht verantwortlich sind. So sollen wieder gefundene Papiere, die ursprünglich abhanden gekommen waren, den ADR-Inhabern anteilsmäßig ersetzt werden. Fehlbestände, wie im Fall Lukoil sollen über einen Pro-Ration Faktor ausgeglichen werden. Wenn bei Lukoil beispielsweise 12% der Papiere fehlen soll der Kunde über den Faktor nur etwas
88 - 90 Papiere statt den im ADR-Vertrag festgelegten 100 Papiere erhalten. Es stellt sich die rechtliche Frage ob der Kunde bei Annahme des Pro-Ration Faktor einer Änderung des zugesagten Umtauschverhältnisses zustimmt. Auf der anderen Seite stellt sich ggf. eine ganz andere Haftungsfrag dar. Wenn der ADR-Ausgeber fahrlässig oder in Kenntnis (Beispiel: Duldung Leerverkäufe, nicht hinterlegte oder zwischenzeitlich verkaufte Papiere) gehandelt hat ob er dann nicht doch über das Sondervermögen hinaus haftet.