Apostillierung - eine praktische Anleitung
Die Theorie ist bei vielen Dingen des Lebens eine Geschichte, die Praxis eine ganz andere Nummer. Zur Eröffnung eines Depots und Kontos in Russland ist die persönliche Legitimation erforderlich. Es reicht also nicht einfach den "Perso" oder den Reisepass zu kopieren und in Russland einzureichen. Die Legitimationspapiere müssen in Echtheit vorliegen. Nun kann man nicht den "Perso" oder Reisepass einfach im Original nach Russland schicken.
Also müssen Ersatzpapiere erstellt werden. Dies sind Beglaubigungen von den Original Dokumenten, deren Übersetzung und Erstellung einer sogenannten Apostille.
Praktische Anleitung:
1. Besuch beim Notar zwecks Erstellung einer notariellen Beglaubigung des Reisepasses.
Wichtig:
- Der Notar muss seinen Sitz und Zulassung beim zuständigen Landgericht haben.
- Ausweispapiere in Farbkopie!!!!! (wurde irgendwann bei Freedom Finance verlangt).
3. Gerichtskostenmarke. Bevor das Landgericht eine Apostille erstellen kann, muss eine Gerichtskostenmarke besorgt werden. Diese Gerichtskostenmarke konnte ich nicht beim Landgericht sondern an der Gerichtskasse des Amtsgerichts
(vom Landgericht abweichender Ort) kaufen.
4. Das Landgericht stellt eine Haager- Apostille in deutscher Sprache aus (dies ist die Beglaubigung der notariellen Beglaubigung der Reisepass Kopie).
5. Gang zum Übersetzungsbüro. Übersetzung dieser deutschen Apostille in russischer Sprache.
6. Wichtig: Die russische Übersetzung der Apostille muss nunmehr nochmals von einem russischen Notar (am besten beim Notariat bei der nächstgelegenen russischen Botschaft) beglaubigt werden.
Das ist darin begründet, da die deutschen Übersetzungsbüros in Russland nicht anerkannt sind.
Die Notariate in den russischen Konsulaten übernehmen meines Wissens k e i n e Übersetzungen, sondern
nur notarielle Beglaubigungen von Übersetzungen.
Bei Freedom Finance soll die Beglaubigung der russischen Übersetzung von einer russischen Stelle (Frau Galina??)
vorgeommen werden. (Hier bitte einmal bei Freedom anrufen).
Die Theorie ist bei vielen Dingen des Lebens eine Geschichte, die Praxis eine ganz andere Nummer. Zur Eröffnung eines Depots und Kontos in Russland ist die persönliche Legitimation erforderlich. Es reicht also nicht einfach den "Perso" oder den Reisepass zu kopieren und in Russland einzureichen. Die Legitimationspapiere müssen in Echtheit vorliegen. Nun kann man nicht den "Perso" oder Reisepass einfach im Original nach Russland schicken.
Also müssen Ersatzpapiere erstellt werden. Dies sind Beglaubigungen von den Original Dokumenten, deren Übersetzung und Erstellung einer sogenannten Apostille.
Praktische Anleitung:
1. Besuch beim Notar zwecks Erstellung einer notariellen Beglaubigung des Reisepasses.
Wichtig:
- Der Notar muss seinen Sitz und Zulassung beim zuständigen Landgericht haben.
- Ausweispapiere in Farbkopie!!!!! (wurde irgendwann bei Freedom Finance verlangt).
3. Gerichtskostenmarke. Bevor das Landgericht eine Apostille erstellen kann, muss eine Gerichtskostenmarke besorgt werden. Diese Gerichtskostenmarke konnte ich nicht beim Landgericht sondern an der Gerichtskasse des Amtsgerichts
(vom Landgericht abweichender Ort) kaufen.
4. Das Landgericht stellt eine Haager- Apostille in deutscher Sprache aus (dies ist die Beglaubigung der notariellen Beglaubigung der Reisepass Kopie).
5. Gang zum Übersetzungsbüro. Übersetzung dieser deutschen Apostille in russischer Sprache.
6. Wichtig: Die russische Übersetzung der Apostille muss nunmehr nochmals von einem russischen Notar (am besten beim Notariat bei der nächstgelegenen russischen Botschaft) beglaubigt werden.
Das ist darin begründet, da die deutschen Übersetzungsbüros in Russland nicht anerkannt sind.
Die Notariate in den russischen Konsulaten übernehmen meines Wissens k e i n e Übersetzungen, sondern
nur notarielle Beglaubigungen von Übersetzungen.
Bei Freedom Finance soll die Beglaubigung der russischen Übersetzung von einer russischen Stelle (Frau Galina??)
vorgeommen werden. (Hier bitte einmal bei Freedom anrufen).
Was ist eine Apostille? Einfach erklärt
Apostille - der "Stempel" für ausländische Urkunden
Die Apostille hat etwas mit der Beglaubigung von Urkunden zu tun.
https://germania.diplo.de/ru-de/service/07-beglaubigungen/apostille/1246130
Beglaubigung / Legalisation / Apostille / Beschaffung von Urkunden
Quelle:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/-/606802?openAccordionId=item-606180-6-panel
Apostille - der "Stempel" für ausländische Urkunden
Die Apostille hat etwas mit der Beglaubigung von Urkunden zu tun.
- Müssen Sie im Ausland eine Urkunde vorlegen, reicht das alleinige Vorlegen des Dokuments nicht aus, um die Echtheit zu garantieren.
- Deshalb muss eine Urkunde für die Verwendung im Ausland auf besondere Weise beglaubigt werden. Die Echtheit des Dokuments wird eigentlich über die sogenannte Legalisation bestätigt. Dazu muss das zuständige Konsulat des betreffenden Staates im Land der Ausstellung die Dokumente bestätigen. Das ist ein recht aufwendiges Verfahren.
- Deswegen haben sich einige Staaten - insgesamt sind es 108 Staaten - im Jahr 1961 auf die Apostille zur Beglaubigung ausländischer Urkunden geeinigt. Dabei handelt es sich um eine vereinfachte Form der Echtheitsbestätigung.
- Die Apostille wird auch "Haager Apostille" genannt. Es handelt sich dabei um einen Stempel, den alle Mitgliedsstaaten anerkennen. Der Stempel ist quadratisch und hat eine Seitenlänge von neun Zentimetern. In der Regel ist er in der Amtssprache der Ausstellungsbehörde ausgefüllt. Zwingend muss jedoch darüber in französischer Sprache " Convention de La Haye du 5 octobre 1961" stehen.
- Die Staaten legten fest, welche Dokumente als öffentliche Urkunden betrachtet werden und somit deren Echtheit durch eine Apostille bestätigt werden kann. Dazu zählen beispielsweise Personenstandsurkunden, also zum Beispiel Geburtsurkunden, sowie gerichtliche und notarielle Urkunden und Bescheinigungen von Verwaltungsbehörden.
- Autor: 08.03.2018 12:55 | von Nicole Hery-Moßmann
- Quelle: https://praxistipps.focus.de/was-ist-eine-apostille-einfach-erklaert_100472
https://germania.diplo.de/ru-de/service/07-beglaubigungen/apostille/1246130
Beglaubigung / Legalisation / Apostille / Beschaffung von Urkunden
Quelle:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/-/606802?openAccordionId=item-606180-6-panel
Beglaubigung / Legalisation / Apostille / Beschaffung von Urkunden
Beglaubigung / Legalisation / Apostille / Beschaffung von Urkunden - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
Hinweis: Sofern Sie bei Ihrem zuständigen Landesamt einen Termin für die Ausstellung der Apostille nicht so schnell bekommen können, besteht die Möglichkeit beim Landesgericht anzurufen und nach der Liste vom Landesgericht zugelassenen Notaren in Ihrer Region zu erfragen. Diese Notare können Ihnen viel schneller als die Behörden ein Termin anbieten.
müssen in die russische Sprache übersetzt werden und die Übersetzung notariell beurkundet werden. Die Beurkundung (Stempel) soll auch auf Russisch sein. Die Übersetzung kann ein beim Gericht zugelassener Übersetzer machen und selbst beglaubigen. Sein Stempel muss auch ins Russisch übersetzt werden.
Beglaubigung / Legalisation / Apostille / Beschaffung von Urkunden - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
Hinweis: Sofern Sie bei Ihrem zuständigen Landesamt einen Termin für die Ausstellung der Apostille nicht so schnell bekommen können, besteht die Möglichkeit beim Landesgericht anzurufen und nach der Liste vom Landesgericht zugelassenen Notaren in Ihrer Region zu erfragen. Diese Notare können Ihnen viel schneller als die Behörden ein Termin anbieten.
müssen in die russische Sprache übersetzt werden und die Übersetzung notariell beurkundet werden. Die Beurkundung (Stempel) soll auch auf Russisch sein. Die Übersetzung kann ein beim Gericht zugelassener Übersetzer machen und selbst beglaubigen. Sein Stempel muss auch ins Russisch übersetzt werden.
Bildquelle: Wikipedia