Menschenrechte in der Türkei
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Die Menschenrechte in der Türkei wurden im Verlauf der Geschichte der 1923 gegründeten Republik Türkei mehrmals stark eingeschränkt. Insbesondere nach den Militärputschen von 1971 und 1980 wurde die systematische Verletzung von Menschenrechten von der Europäischen Gemeinschaft und von Menschenrechtsorganisationen moniert. Im bewaffnet ausgetragenen Konflikt der türkischen Streitkräfte mit der illegalen Arbeiterpartei Kurdistans ist es besonders in den 1990er Jahren ebenfalls zu massiven Menschenrechtsverletzungen gekommen.
Der ausgerufene Ausnahmezustand und die damit einhergehenden Maßnahmen nach dem Putschversuch in der Türkei 2016 werden als Menschenrechtsverletzungen kritisiert. Es werde vor allem „in fataler Weise“ gegen Grundrechte der Menschen vorgegangen bzw. werden diese missachtet.[1]
In der Freedom-in-the-World-Länderliste 2018 der internationalen Nichtregierungsorganisation Freedom House wird die Türkei mit 32 von 100 Punkten bewertet [1 = miserabel; 100 = exzellent] und damit als nicht frei eingestuft. Die bürgerlichen Rechte werden mit 5 und die politischen Freiheiten mit 6 auf einer Skala von 7 bis 1 bewertet, was für beide Kategorien im Vergleich zum Vorjahr ein Minus von jeweils einem Punkt bedeutet. [7 = am wenigsten frei; 1 = maximal frei]. Presse und Internet werden als nicht frei beurteilt.[2] Zudem wird die Türkei nicht als Wahldemokratie eingestuft. Die Reihenfolge der betroffenen Rechte und Freiheiten ist an die Rangordnung angelehnt, die unter anderem in der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vorgenommen wurde.
Der ausgerufene Ausnahmezustand und die damit einhergehenden Maßnahmen nach dem Putschversuch in der Türkei 2016 werden als Menschenrechtsverletzungen kritisiert. Es werde vor allem „in fataler Weise“ gegen Grundrechte der Menschen vorgegangen bzw. werden diese missachtet.[1]
In der Freedom-in-the-World-Länderliste 2018 der internationalen Nichtregierungsorganisation Freedom House wird die Türkei mit 32 von 100 Punkten bewertet [1 = miserabel; 100 = exzellent] und damit als nicht frei eingestuft. Die bürgerlichen Rechte werden mit 5 und die politischen Freiheiten mit 6 auf einer Skala von 7 bis 1 bewertet, was für beide Kategorien im Vergleich zum Vorjahr ein Minus von jeweils einem Punkt bedeutet. [7 = am wenigsten frei; 1 = maximal frei]. Presse und Internet werden als nicht frei beurteilt.[2] Zudem wird die Türkei nicht als Wahldemokratie eingestuft. Die Reihenfolge der betroffenen Rechte und Freiheiten ist an die Rangordnung angelehnt, die unter anderem in der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vorgenommen wurde.
Inhaltsverzeichnis
- 1Gesetzeslage
- 2Das Recht auf Leben
- 3Folter
- 4Religionsfreiheit
- 5Meinungsfreiheit
- 6Versammlungsfreiheit
- 7Organisationsfreiheit
- 8Diskriminierung
- 9Menschenrechtsaktivitäten in der Türkei
- 10Weblinks
- 11Einzelnachweise und Anmerkungen
- Quelle: Wikipedia / Bildquelle: Wikipedia