Grundsatz:
Die Unterlagen müssen im Original (mit Tinte) oder in Form von notariell beglaubigten Kopien eingereicht werden. Dokumente, mit Ausnahme derjenigen in russischer und englischer Sprache, müssen ins Russische übersetzt werden, mit anschließender notarieller Beglaubigung der Übersetzung. Urkunden, die im ausländischen Staat ausgestellt und amtlich (auch notariell) beglaubigt wurden, müssen legalisiert oder apostilliert werden.
Die Unterlagen müssen im Original (mit Tinte) oder in Form von notariell beglaubigten Kopien eingereicht werden. Dokumente, mit Ausnahme derjenigen in russischer und englischer Sprache, müssen ins Russische übersetzt werden, mit anschließender notarieller Beglaubigung der Übersetzung. Urkunden, die im ausländischen Staat ausgestellt und amtlich (auch notariell) beglaubigt wurden, müssen legalisiert oder apostilliert werden.
Grundproblem des russischen Weges
Die künftigen russischen Verwahrstellen haben sich nicht mit der Problematik der Unterlagenbeschaffung und Dokumentenübermittlung seitens der Anleger auseinander gesetzt. Die Zeitrahmen (oftmals nur 1 Monat) ist viel zu kurz gefasst. Die Übermittlung der angeforderte Unterlagen ist persönlich oder nur per Bevollmächtigten (oftmals Anwalt) direkt vor Ort möglich. Der normale Postweg kann aufgrund langer Postlaufzeiten nicht im angeforderten Zeitrahmen erfolgen. Die Einschaltung von Kurierdiensten sind für den normalen Anleger oft nicht darstellbar. Die Anweisung der Tauschgebühren ist in einem angemessenen Zeitrahmen aufgrund der Sanktionsbeschränkungen trotz Swift-Anbindung nicht möglich.
Die deutschen Banken verweigern schlichtweg die Annahme von Überweisungsaufträgen oder blockieren diese mit langen Bearbeitungszeiten, die aufgrund von Compliance-Vorschriften hervorgerufen werden. Somit bleibt der "Russische Weg" für die meisten Anleger ein Irrweg.
Die künftigen russischen Verwahrstellen haben sich nicht mit der Problematik der Unterlagenbeschaffung und Dokumentenübermittlung seitens der Anleger auseinander gesetzt. Die Zeitrahmen (oftmals nur 1 Monat) ist viel zu kurz gefasst. Die Übermittlung der angeforderte Unterlagen ist persönlich oder nur per Bevollmächtigten (oftmals Anwalt) direkt vor Ort möglich. Der normale Postweg kann aufgrund langer Postlaufzeiten nicht im angeforderten Zeitrahmen erfolgen. Die Einschaltung von Kurierdiensten sind für den normalen Anleger oft nicht darstellbar. Die Anweisung der Tauschgebühren ist in einem angemessenen Zeitrahmen aufgrund der Sanktionsbeschränkungen trotz Swift-Anbindung nicht möglich.
Die deutschen Banken verweigern schlichtweg die Annahme von Überweisungsaufträgen oder blockieren diese mit langen Bearbeitungszeiten, die aufgrund von Compliance-Vorschriften hervorgerufen werden. Somit bleibt der "Russische Weg" für die meisten Anleger ein Irrweg.
VERRBLEIBENDE UNSICHERHEITEN.
Raiffeisenbank Russia
1. Die Anforderungen von Dokumenten sind zum Teil missverständlich formuliert.
- Bestandsnachweis (Brokernachweis) zum 01.03. und 27.04.2022 (nicht aufgeführt aber gefordert)
- Geschäftspapiere der Broker / Lagerstellen (was ist damit gemeint)
- Bestandsnachweise (Depotauszüge) dürfen nur wie alt sein??
2. Form der Unterlagen
- Werden Schriftstücke ohne Stempel und Unterschrift in übersetzter Form, deren Zuordnung
zweifelsfrei ist, anerkannt?? Eine Apostillierung ist hier nicht möglich.
- Apostillen werden für alle beglaubigten nicht russisch- oder englisch sprachigen Dokumente
gefordert. Es fehlt der Hinweis, dass die russischen Übersetzungen noch einmal durch eine
für Russland gültige Übersetzung (Bsp. russisches Konsulat) legalisiert werden muss.
3. Vorlage / Übersendung von Dokumenten
- keine elektronische Übermittlung wie ursprünglich bei JPMorgan, möglich.
- Dokumentenvorlage vor Ort oder per Kurier so gut wie ausgeschlossen
- Postversand sprengt aufgrund langer Postlaufzeiten den zeitlichen Umtauschrahmen
4. Tauschgebühr
- Kontenangabe wohin die Gebühr zu entrichten ist
- Zeitangaben für mögliche Gebühren-Anweisungen aufgrund von Sanktionen viel zu kurz bemessen.
(aufgrund von Sanktionen verweigern viele deutsche Banken eine Überweisung)
Broker und Depotbanken
1. Unterlagen und Dokumente
- oft nur in elektronischer Form übermittelt haben keinen Dokumentencharakter und werden nicht anerkannt.
- teilweise Verweigerung von angeforderten Unterlagen
- lückenhafte Informationen (Verwahrstellen-Ketten) mit erforderlichen Depotdaten
- Depotverträge liegen oft nur in elektronischer Form vor und haben keinen Dokumentencharakter
Raiffeisenbank Russia
1. Die Anforderungen von Dokumenten sind zum Teil missverständlich formuliert.
- Bestandsnachweis (Brokernachweis) zum 01.03. und 27.04.2022 (nicht aufgeführt aber gefordert)
- Geschäftspapiere der Broker / Lagerstellen (was ist damit gemeint)
- Bestandsnachweise (Depotauszüge) dürfen nur wie alt sein??
2. Form der Unterlagen
- Werden Schriftstücke ohne Stempel und Unterschrift in übersetzter Form, deren Zuordnung
zweifelsfrei ist, anerkannt?? Eine Apostillierung ist hier nicht möglich.
- Apostillen werden für alle beglaubigten nicht russisch- oder englisch sprachigen Dokumente
gefordert. Es fehlt der Hinweis, dass die russischen Übersetzungen noch einmal durch eine
für Russland gültige Übersetzung (Bsp. russisches Konsulat) legalisiert werden muss.
3. Vorlage / Übersendung von Dokumenten
- keine elektronische Übermittlung wie ursprünglich bei JPMorgan, möglich.
- Dokumentenvorlage vor Ort oder per Kurier so gut wie ausgeschlossen
- Postversand sprengt aufgrund langer Postlaufzeiten den zeitlichen Umtauschrahmen
4. Tauschgebühr
- Kontenangabe wohin die Gebühr zu entrichten ist
- Zeitangaben für mögliche Gebühren-Anweisungen aufgrund von Sanktionen viel zu kurz bemessen.
(aufgrund von Sanktionen verweigern viele deutsche Banken eine Überweisung)
Broker und Depotbanken
1. Unterlagen und Dokumente
- oft nur in elektronischer Form übermittelt haben keinen Dokumentencharakter und werden nicht anerkannt.
- teilweise Verweigerung von angeforderten Unterlagen
- lückenhafte Informationen (Verwahrstellen-Ketten) mit erforderlichen Depotdaten
- Depotverträge liegen oft nur in elektronischer Form vor und haben keinen Dokumentencharakter
Meinung und Fazit:
Fazit: Das Umtausch-Prozedere ist für den normalen Anleger in der derzeitigen Form aufgrund der formellen Erfordernisse und Anforderungen nicht durchführbar.
Alle Angaben ohne Obligo des Verfassers.
Verfasser: Admin
Fazit: Das Umtausch-Prozedere ist für den normalen Anleger in der derzeitigen Form aufgrund der formellen Erfordernisse und Anforderungen nicht durchführbar.
Alle Angaben ohne Obligo des Verfassers.
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Bildquelle: Wikipedia