Aktuelles Stand Januar 2023
Nachdem die Frist für die Zwangskonvertierung am 10. November 2022 abgelaufen war, beriet die Duma sehr bald über eine weitere Gesetzesreform. Wie zunächst im November 2022 russische Nachrichtenagenturen berichteten, sollte die Möglichkeit der Zwangskonvertierung ein weiteres Mal eröffnet werden.
Der russische Finanzmarktausschuss erarbeitete einen Entwurf und die Duma beriet in mehreren Lesungen. Sie verabschiedete auch schlussendlich ein neues Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 319-FZ der Russischen Föderation.
Die Zwangsübertragung von Aktien ist demnach möglich. Nicht aber wurde - und damit anders als ursprünglich berichtet - die Zwangskonvertierung von ADR ermöglicht: In dem final verabschiedeten Gesetz wurde ein zentraler Passus nicht aufgenommen, nämlich mit Blick auf Artikel 4 des Gesetzes Nr. 319-FZ der Russischen Föderation.
Die Duma hat im Ergebnis lediglich den Artikel 5 des Gesetzes Nr. 319-FZ der Russischen Föderation reformiert - was nicht ausreichend ist. Für ADR-Inhaber ist Artikel 4 von zentraler Bedeutung. Artikel 4 blieb von der Gesetzesreform unberührt, sodass die dafür geltende alte Frist (10. November 2022, siehe unten) nach wie vor gilt. Es besteht insoweit Stand jetzt keine Möglichkeit, die Zwangskonvertierung von ADR zu beantragen. Auch eine (analoge) Auslegung des Gesetzes dahingehend, dass gleichwohl die Zwangskonvertierung von ADR möglich ist, ist nach unserem festen Dafürhalten ausgeschlossen. Die aktuelle gesetzgeberische Vorgabe ist eindeutig.
Auszug aus Gazprom und Lukoil ADR umtauschen: Frist verlängert! Letzte Chance auf Umtausch bzw. Umwandlung über Russland!
Quelle: Anwalt.de
Nachdem die Frist für die Zwangskonvertierung am 10. November 2022 abgelaufen war, beriet die Duma sehr bald über eine weitere Gesetzesreform. Wie zunächst im November 2022 russische Nachrichtenagenturen berichteten, sollte die Möglichkeit der Zwangskonvertierung ein weiteres Mal eröffnet werden.
Der russische Finanzmarktausschuss erarbeitete einen Entwurf und die Duma beriet in mehreren Lesungen. Sie verabschiedete auch schlussendlich ein neues Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 319-FZ der Russischen Föderation.
Die Zwangsübertragung von Aktien ist demnach möglich. Nicht aber wurde - und damit anders als ursprünglich berichtet - die Zwangskonvertierung von ADR ermöglicht: In dem final verabschiedeten Gesetz wurde ein zentraler Passus nicht aufgenommen, nämlich mit Blick auf Artikel 4 des Gesetzes Nr. 319-FZ der Russischen Föderation.
Die Duma hat im Ergebnis lediglich den Artikel 5 des Gesetzes Nr. 319-FZ der Russischen Föderation reformiert - was nicht ausreichend ist. Für ADR-Inhaber ist Artikel 4 von zentraler Bedeutung. Artikel 4 blieb von der Gesetzesreform unberührt, sodass die dafür geltende alte Frist (10. November 2022, siehe unten) nach wie vor gilt. Es besteht insoweit Stand jetzt keine Möglichkeit, die Zwangskonvertierung von ADR zu beantragen. Auch eine (analoge) Auslegung des Gesetzes dahingehend, dass gleichwohl die Zwangskonvertierung von ADR möglich ist, ist nach unserem festen Dafürhalten ausgeschlossen. Die aktuelle gesetzgeberische Vorgabe ist eindeutig.
Auszug aus Gazprom und Lukoil ADR umtauschen: Frist verlängert! Letzte Chance auf Umtausch bzw. Umwandlung über Russland!
Quelle: Anwalt.de