In den letzten Wochen und Monaten tauchten bei mir immer wieder Zweifel an einer möglichen Aktien Deckung- bzw. Unterdeckung von ADR-Programmen auf. Insbesondere die Abwicklung von Geschäften mit Pro-Ration Faktor sowie die geschlossenen Bücher vieler DR-Programme ließen bei mir diesbezüglich Zweifel aufkommen. Die nachstehenden Ausführungen sollen Klarheit über eine mögliche Deckung/Unterdeckung von Aktien in den DR-Programmen schaffen. Arten von American Depositary Depositary Receipts gibt es in zwei grundlegende Kategorien: Gesponserte ADRs Bei “sponsored” ADRs geht die Initiative für ein ADR von der jeweiligen Aktiengesellschaft aus. Eine Bank stellt im Namen des ausländischen Unternehmens ein gesponsertes ADR aus. Die Bank und das Unternehmen gehen eine rechtliche Vereinbarung ein. Das ausländische Unternehmen zahlt in der Regel die Kosten für die Ausstellung eines ADR und behält die Kontrolle, während die Bank die Transaktionen mit den Anlegern abwickelt. Gesponserte ADRs werden danach kategorisiert, inwieweit das ausländische Unternehmen die Vorschriften der Securities and Exchange Commission (SEC) und die amerikanischen Rechnungslegungsverfahren einhält. Quelle: Quelle: Brokerexperte Mit Ausnahme der untersten Stufe der gesponserten ADRs registrieren sich alle bei der SEC und werden an den großen US-Börsen gehandelt. Quelle: Investopia Nicht gesponserte ADRs bei “unsponsored” von der US-Bank, die die Nachfrage ihrer Investoren bedienen will. Eine Bank stellt auch ein nicht gesponsertes ADR aus. Dieses Zertifikat hat jedoch keine direkte Beteiligung, Beteiligung oder gar Erlaubnis des ausländischen Unternehmens. Theoretisch könnten mehrere nicht gesponserte ADRs für dasselbe ausländische Unternehmen von verschiedenen US-Banken ausgestellt werden. Diese verschiedenen Angebote können auch unterschiedliche Dividenden bieten. Bei gesponserten Programmen wird nur ein ADR von der Bank ausgestellt, die mit dem ausländischen Unternehmen zusammenarbeitet. Quelle: Brokerexperte Nicht gesponserte ADRs werden nur außerbörslich gehandelt. Nicht gesponserte ADRs beinhalten niemals Stimmrechte.1 Quelle: Investopia Arten von Geschäften: Eigenhändler
Kommissionär
Vermittler/Agent in fremdem Namen und für fremde Rechnung (Vermittler/Agent) Quelle: Haufeder Unternehmer in fremdem Namen und für fremde Rechnung – also als Eigenhändlergeschäft Bei “sponsored” ADRs geht die Initiative für ein ADR von der jeweiligen Aktiengesellschaft aus. Eine Bank stellt im Namen des ausländischen Unternehmens ein gesponsertes ADR aus. Die Bank und das Unternehmen gehen eine rechtliche Vereinbarung ein. Das ausländische Unternehmen zahlt in der Regel die Kosten für die Ausstellung eines ADR und behält die Kontrolle,. Bei ADRs erwerben amerikanische Banken die Aktien an den Heimatbörsen, also zum Beispiel in China, Russland oder auch Deutschland, hinterlegen diese in der jeweiligen lokalen Lagerstelle und geben im Gegenzug dafür auf US-Dollar lautende ADRs aus. Quelle: Brokerexperte Ein ADR-Ausgeber kauft Aktien, ist für deren Hinterlegung und ADR-Begebung zuständig und trägt das Vertriebsrisiko der ADR. Risikoparameter (Beispiel) Nach Begebung der ADR sind diese durch Aktien zu hinterlegen. ADR Verhältnis soll in diesem Beispiel 1:1 lauten. Ein ADR-Ausgeber legt 100 Millionen ADR auf und erwirbt hierfür 100 Millionen Aktien zum Kurs von 200 Rubel. Zwischen Auflegung der ADR und Abwicklung des Vertriebs Prozedere fällt der Kurs auf 180 Rubel. Außerdem können statt der 100 Millionen Aktien / ADR zunächst nur 50 Millionen ADR verkauft werden. Das ist ein unkalkulierbares Risiko für den ADR-Ausgeber und birgt ein großes Verlustpotential. Also würde der ADR-Ausgeber in Anbetracht des unkalkulierbaren Risikos sich im Vorfeld ggf. einten Teil der zu hinterlegenden Aktien leihen und das Leihe Volumen entsprechend an den Verkauf der ADR anpassen. Fällt jedoch der Verleiher der Aktien aus irgendwelchen Gründen aus (Kontrahenten Risiko) muss der Entleiher (ADR-Ausgeber) für Ersatz sorgen oder es entsteht ein Mismatch. Kommissionsgeschäft Wenn der ADR-Ausgeber jedoch im Auftrag des ausländischen Unternehmens tätig wird, macht es Sinn, dass das Unternehmen die Aktien bei einer Depotbank hinterlegt. Der ADR-Ausgeber ist dann nur noch für den Vertrieb der aufgelegten ADR zuständig. Die Bank wickelt also die Transaktionen mit den Anlegern ab und hat mit der Hinterlegung der Aktien, Dividendenzahlungen, Stimmrechte etc. nichts zu tun. In der Folge könnte dem ADR-Ausgeber kein Mismatch entstehen, da die ausländische Unternehmung für die Hinterlegung und Verwaltung der Aktien zuständig wäre. Mismatch (Ungleichheit zwischen ausgegebenen ADR und hinterlegten Aktien) Ein Mismatch (Ungleichheit zwischen ausgegebenen ADR und hinterlegten Aktien) kann also im Fall des Eigenhändlergeschäftes sehr wohl entstehen. Ein Mismatch kann wie nachfolgend beschrieben entstehen. 1. Ein Tauschvorgang auf dem russischen Weg, in den der ADR-Ausgeber nicht eingebunden war. 2. Ungedeckte Leerverkaufsgeschäfte 3. Zugriff auf Depotbestände der Verwahrstellen ohne Mitwirkung des DR-Ausgebers (operationelle Risiken) 4. Aktienleihegeschäfte, die nicht mehr eingedeckt werden konnten (Kontrahentenrisiko) 5. Vorzeitiger Verkauf der hinterlegten Aktien und Ersatz durch Aktienleihe. In allen genannten Fällen kann es dazu kommen, dass die begebene ADR-Anzahl die hinterlegten Aktienbestände übersteigt. Das führt in der Regel zu dem bekannten Pro-Ration Faktor, bei dem die jeweils verwahrten Aktien-Restbestände mit den ADR abgeglichen werden. Fazit: ADR-Geschäfte mögen zwar aufgrund der Initiative der ausländischen Unternehmung zurückgehen. Die Initiative bezieht sich nur darauf Aktien, die nur an bestimmten Heimatbörsen über ein ADR-Konstrukt ggf. weltweit handelbar zu machen. Das hat aber nichts mit der weiteren Abwicklung zu tun. Wichtig dabei ist zu verstehen. Der ADR Ausgeber übernimmt den Vertrieb der ADR nicht nur gegen eine Provision und hat mit der weiteren Abwicklung nichts zu tun. Bei de ADR-Geschäften handelt es sich um Eigenhandelsgeschäfte, bei denen der ADR Ausgeber das Risiko wie beschrieben trägt. Ein Kommissionsgeschäft liegt deswegen nicht vor da der ADR-Ausgeber nach Ablauf der Wandlungsfrist für den Verkauf der Aktien sorgen muss. Anmerkung des Autors:
Ich behaupte nicht, dass die ADR-Ausgeber hier wissentlich Aktienbestände bewusst nicht hinterlegt hätten. Das wäre ggf. betrügerisches Handeln. Bei einem Fehlverhalten, welches bei Auflegung von DR-Programmen durch Aktienleihen oder Cum ex Geschäften mit Fantomaktien in der Vergangenheit vorgekommen ist, wurden gegen die Verursacher empfindlichen Strafen verhängt. Dennoch kann es zu Abweichungen zwischen aufgelegen ADR und hinterlegten Aktienbeständen, wie von mir unter Mismatch beschrieben kommen. Mein Anliegen geht dahin, dass sich die Anleger ggf. zur Wehr setzen und die ADR-Ausgeber zur Erfüllung der mit ihnen abgeschlossenen Verträge einhalten. Für die Aussagen: "Ja, wir können die Bücher nicht mehr abgleichen oder uns sind ohne unser Wissen und Tun Aktien durch Betrug der Verwahrstellen abhanden gekommen". Dafür können die Anleger nichts. Als Anleger erwarte ich, dass die zwischen den ADR-Ausgebern und den ADR-Anlegern abgeschlossene Verträge eingehalten werden. Und zwar bezieht sich das in erster Linie auf die Einhaltung der vertraglichen Liefervereinbarung von Aktien. Erst in einem weiteren Schritt werden die Gerichte über Haftungsfragen zu entscheiden haben. Verfasser: Autor Die Citibank, Deutsche Bank und JPMorgan überraschten mit den Aussagen, dass bei diversen DR-Programmen nicht genügend Aktien für eine Wandlung der ADR vorhanden sind. Dieser Blog soll sich mit dem Thema beschäftigen welche Kenntnis die ADR Ausgeber über die jeweilige Deckungsquote der hinterlegten Aktien und welchen Einfluss sie über eine mögliche (Fremd) Verfügung hatten. 1. Kenntnis über die Depotbestände der Verwahrstellen An dieser Stelle zitiere ich stellvertretend für die ADR-Programme eine Passage aus der ADR-Vereinbarung der Sberbank. Hierin heißt es: "Die Verwahrstelle verpflichtet sich, am Hauptsitz der Verwahrstelle in den Vereinigten Staaten zur Einsichtnahme durch die Inhaber der American Depositary Receipts, vom Emittenten der hinterlegten Wertpapiere erhalten, die sowohl (1) von der Verwahrstelle als dem Inhaber der hinterlegten Wertpapiere Wertpapiere und (2) den Inhabern der zugrunde liegenden Wertpapiere vom Emittenten allgemein zur Verfügung gestellt werden." Quelle: Registrierungserklärung Sberbank Hier steht klar beschrieben, dass der ADR-Ausgeber Einsicht in die Geschäftsbücher der russischen Verwahrstelle nehmen konnte/musste. Hier stellt sich die Frage warum die ADR-Ausgeber erst bei einem aktuellen ADR-Wandlungserfordernis und nicht viel früher über fehlende Aktien berichtet haben. 2. ADR-Tausch Es ist davon auszugehen, dass die Bestände vieler ADR-Programme nicht vollständig durch Aktien hinterlegt waren, welches die aktuellen Pro-Ration Faktoren belegen. Bereits auf dem europäischen als auch dem russischen Weg wurden in der Vergangenheit Tauschvorgänge vorgenommen. Das bisher bekannte Tauschverhältnis belief sich dabei auf 100%!!. a) Europäischer Weg Auf dem europäischen Weg wurden unter Nutzung der westlichen Infrastruktur (Broker, Verwahrstellen und ADR-Ausgeber) Tauschvorgänge zu 100% vorgenommen. Wenn bereits bei dem Tauschvorgang die Aktien nicht in voller Höhe hinterlegt waren, hätte ein möglicher Fehlbestand schon in der Vergangenheit durch einen Pro-Ration Faktor berücksichtigt werden müssen. Lesen Sie hierzu auch: https://www.anatolienportal.com/blogbeitraumlge/...-ausgeber-versagen Bei Tauschvorgängen auf dem europäischen Weg ist davon auszugehen, dass die ADR-Ausgeber Tauschvorgänge zu 100% akzeptiert haben obwohl sie Kenntnis davon gehabt haben, dass es bereits Aktienfehlbestände gab. Her haben die ADR-Ausgeber trotz positiver Kenntnis zum Nachteil eines Teils der ADR-Inhaber gehandelt, die nicht tauschen konnten. Denn die ADR-Inhaber, die nicht tauschen konnten, erhalten nicht 100% des in den ADR-Verträgen zugesicherten Wandlungsverhältnisses, sondern nur den Anteil über einen Pro-Ration Faktor. Dabei hätten auch die bereits zu 100% gewandelten ADR nur mit einem abschlägigen Pro-Ration Faktor bedient werden dürfen. b) Russischer Weg Auf dem russischen Weg wurden ohne zur Hilfenahme der westlichen Infrastruktur die Tauschvorgänge zu 100% ohne Anwendung des Pro-Ration Faktors abgewickelt. Also über die NSD (russischer Hauptverwahrer), russischer Broker mit NSD Anbindung und russische Verwahrstellen. Hier stellt sich nicht nur die Frage, ob der ADR-Inhaber über die Höhe und Wandlungsverhältnisse Kenntnis hatte, sondern ob er einen Tauschvorgang hätte verhindern können. Der russische Weg wurde nur geebnet in dem sich die sanktionierte NSD verpflichtete keine Gebühren für ihre Dienstleistung zu erheben. Hier hätte man bei positiver Kenntnis eines entstehenden Mismatches die Aktivitäten der NSD unterbinden können, so dass der russische Weg schnell beendet worden wäre. 3. Russische Verwahrstellen In meinem Artikel ADR-Mismatch frühzeitig bekannt???? hatte ich beschrieben, dass der Verdacht sehr nahe liegst, dass zumindest die Raiffeisenbank Russia bei der Übernahme der Verwahrstellenfunktion von einem Fehlen von Aktien wusste. ""Für den Fall, dass die Gesamtzahl der Aktien des russischen Emittenten, in Bezug auf die Anträge zur Zwangsumwandlung vorgelegt worden sind, die Aktienanzahl des russischen Emittenten übersteigt". Fazit: Meiner persönlichen Meinung nach hatten sowohl die ADR-Ausgeber und russischen Verwahrstellen frühzeitig positive Kenntnis von einem mismatch zwischen ausgegebenen ADR und hinterlegen Aktien. Durch aktives Handeln auf dem europäischen Weg oder Duldung eines Handels aufs dem russischen Weg, in Kenntnis einer Aktien Unterdeckung, tragen die ADR Ausgeber eine wesentliche Mitverantwortung. Die lapidaren Aussagen: "Wir mussten feststellen, dass Aktien bei den russischen Verwahrstellen ohne unsere Verantwortung abhanden gekommen sind. Wenn wir noch Aktien zu einem späteren Zeitpunkt finden werden wir diese oder den Erlösen anteilig den ADR-Inhabern zukommen lassen", ist eine dürftige Ausrede. Die ADR-Ausgeber und russischen Verwahrstellen wussten von fehlenden Aktienbeständen oder hätten hiervon Kenntnis haben können/müssen.
Der Pro-Ration Faktor ist das Eingeständnis, dass Aktien fehlen. Als ADR-Inhaber werde ich jedenfalls keinen Pro-Ration Faktor-Vertrag mit Haftungsausschluss unterschreiben. Verfasser: Autor Zum 26. September 2022 bestätigte die Raiffeisenbank, die Verwahrstelle für die Verwahrprogramme der folgenden russischen Emittenten zu sein: Acron, Aeroflot, VTB, Gazprom Neft, GMK Norilsk Nickel, LSR Group, Cherkizovo Group, Inter RAO, Lenta, Mechel, Mosenergo, NLMK, NOVATEK, OGK-2, PIK, PMP, Polyus, Rosseti, RusHydro, Surgutneftegaz, FGC UES, Enel, Sberbank, Rosneft, Novorossiysk Commercial Sea Port, MTS, Magnit. Auszug aus Presse-CenterÜber die Bank Zum Procedere für den Zwangsumtausch "Zwangsumtausch Raiffeisenbank Hier die wichtigsten Informationen" Quelle: Zwangsumausch gab es eine Anlage: Forced Conversion of Depositary Receipts into Russian Shares . Anlage: Forced Conversion of Depositary Receipts into Russian Shares . Hierin heißt es: "Bei begründeten Zweifeln an der Vollständigkeit und (oder) Zuverlässigkeit sowie der Unzulänglichkeit von die Angaben im Antrag auf Zwangsumwandlung und den beigefügten Unterlagen damit hat die JSC Raiffeisenbank das Recht, dem Antragsteller die Eröffnung eines Depotkontos zu verweigern und ihm die Aktien des russischen Emittenten gutschreiben". "Für den Fall, dass die Gesamtzahl der Aktien des russischen Emittenten, in Bezug auf die Anträge zur Zwangsumwandlung vorgelegt worden sind, die Aktienanzahl des russischen Emittenten übersteigt". Zwangsübertragung der Buchhaltung von Rechten an Wertpapieren. HINWEIS: DIE DEPOTBANKEN BNY MELLON UND JP MORGAN HABEN BÜCHER ZUR RÜCKNAHME VON HINTERLEGUNGSSCHEINEN IM RAHMEN DES STANDARDVERFAHRENS DER FREIWILLIGEN UMWANDLUNG GEÖFFNET (weitere Einzelheiten weiter unten im Abschnitt „Zwangsumwandlung“ – „Informationen zu offenen Büchern für die Standardumwandlung“) FRIST FÜR DIE ANNAHME VON ANTRÄGEN AUF ZWANGSUMWANDLUNG UND ZWANGSÜBERTRAGUNG — 10.11.2022 Quelle: Raiffeisen Fazit: Die Raiffeisenbank Russia wusste bei Übernahme der Verwahrprogramme bereits zum 26.09.2022, dass die Anträge auf Wandlung höher sein könnten/würden, als die hinterlegten Aktienbestände. Dabei hatte der Zwangsumtausch auf dem russischen Weg, der erst zu dem späteren Chaos (fehlender Abgleich der Bücher) führte, noch gar nicht begonnen,
denn die FRIST FÜR DIE ANNAHME VON ANTRÄGEN AUF ZWANGSUMWANDLUNG UND ZWANGSÜBERTRAGUNG endete am 10.11.2022. Quelle: Raiffeisen. Die Hinweise fehlender Aktien durch die Deutsche Bank, JPMorgan im Jahr 2023 erfolgten erst, als ein möglicher Umtausch von ADR in Original Aktien anstand. Der Pro-Ration Faktor der Citibank ist nur das Ergebnis eines von den ADR-Ausgebern und Verwahrstellen verschuldeten mismatch. Deswegen stelle ich noch einmal die Frage:" Warum sollen die ADR-Inhaber für einen Schaden aufkommen, den sie nicht zu verantworten haben". Ich rufe den ADR-Ausgebern und Verwahrstellen zu: "Gebt den ADR-Inhabern ihre Aktien wieder". Den ADR-Inhabern rufe ich zu: "Legitimiert nicht das Fehlverhalten der ADR-Ausgeber und Verwahrstellen durch die Annahme einer Wandlung mit Pro-Ration Faktor". Die ADR-Ausgeber haben die ADR-Verträge zu erfüllen!!!!!!! Verfasser: Autor Einleitung: Das ganze Dilemma mit den geschlossenen Büchern beruht auf nicht abgestimmten und unterschiedlichen Wegen einer ADR Übertragung bzw. Wandlung in Original Aktien auf dem europäischer Weg und dem russischen Weg. Da eine Koordination und Abstimmung zwischen der russischen NSD und russischen Lagerstellen sowie den nicht russischen Lagerstellen möglich war, erfolgte ein mismatch (Unstimmigkeit) in den Büchern der westlichen Verwahrstellen, so dass nicht mehr oder nur schwer ermittelt werden konnte, welcher Anleger seine ADR getauscht hat und wer nicht. Nur ist ein Abgleich wirklich nicht möglich oder blockieren die ADR-Ausgeber und Verwahrstellen einen Abgleich der Bücher?? Die Feststellung der ADR-Eigentümer dürfte für die westliche Finanzbranche über die Lagerstellenketten-Verfolgung kein Problem sein. Also wäre es möglich auch ein Aktionärsregister der westliche ADR-Inhaber zu erstellen. Wenn es so gewollt wäre!!! Ein Beispiel, dass die Kunden den ADR-Ausgebern über die Lagerstellen und Brokern bekannt sein müssen, zeigt das Beispiel des Aktienrückkaufs von Magnit. Wie kann Magnit den Euroclear Kunden ein Rückkaufangebot unterbreiten, wenn deren Daten nicht bekannt wären. Wieso wurde das Rückkaufangebot nur Euroclear und nicht Clearstream Kunden unterbreitet. Das ist doch ein eindeutiger Beleg, dass die Kundendaten einschließlich der Verwahrstellendaten bekannt sind/waren. Sind die in Russland gewandelten Original Aktien wirklich nicht mehr zu verfolgen?? Mitnichten. Die Verwahrstellen der ADR-Ausgeber (Gazprombank, Deutsche Bank Russia, Raiffeisenbank Russia, Citi Russia) sind eng mit den ADR-Ausgebern verbunden. In Russland werden Aktienregister geführt, die eine Identifizierung von Konten Typ C ermöglichen wie der nachstehende Artikel zeigt. JURISTISCHE ARTIKEL Wie erhalte ich einen Auszug aus dem Aktionärsregister? Im Begleitdokumentenfluss einer JSC (PJSC) ist eine Liste der Miteigentümer der Unternehmensanteile zwingend erforderlich. Im folgenden Artikel werden die rechtliche Notwendigkeit eines Auszugs aus dem Aktionärsregister, die Rechte der Aktionäre an diesem Dokument und das Verfahren zur Erlangung dieses Dokuments erörtert. Angaben im Auszug aus dem AktionärsregisterGemäß Art. Gemäß Artikel 8 des Gesetzes der Russischen Föderation „Über den Wertpapiermarkt“ ist das Aktionärsregister erforderlich, um Daten über Wertpapierinhaber aufzubewahren und zu systematisieren (aufgrund der Notwendigkeit eines späteren Abgleichs). Das Wertpapierregister ist ein Verzeichnis der Vermögenseigentümer, in dem die Anzahl der Wertpapiere und deren (Unter-)Arten aufgeführt sind. Die in der Wertpapierliste enthaltenen Informationen sind stets aktuell. Dies ist zur Verhinderung von Betrug und aufgrund der Notwendigkeit erforderlich, die Eigentümer von Wertpapieren auf Antrag autorisierter Personen und verschiedener zuständiger Behörden (Steuerbehörden, Gerichte, Staatsanwälte usw.) rechtzeitig zu ermitteln. Gemäß dem Gesetz „Über den Wertpapiermarkt“ gilt die Eintragung von Daten über eine Person in die Aktionärsliste einer Aktiengesellschaft (PJSC) als Bestätigung ihrer Eigentumsrechte an der in der Liste angegebenen Anzahl von Aktien. Manchmal der Gründer der juristischen Person. Personen müssen ihre Eigentumsrechte gegenüber Dritten (Geschäftspartnern, Notar, Inspektionsorganisationen usw.) bestätigen. Auch bei verschiedenen Transaktionen mit Wertpapieren (Verkauf, Schenkung, Übertragung durch Erbschaft) ist ein Nachweis des Aktienbesitzes erforderlich. Darüber hinaus ist ein Auszug aus der Liste der Eigentümer der Wertpapiere der Gesellschaft erforderlich, damit der Aktionär seinen Anspruch auf Dividenden ausüben kann. Gemäß der Verordnung des Föderalen Finanzmarktdienstes der Russischen Föderation vom 30. Juli 2013, Nr. 13-65/pz-n, muss der Auszug aus der Liste der Aktionäre einer Aktiengesellschaft (PJSC) Folgendes enthalten Daten:
Wer hat das Recht, einen Auszug aus dem Aktionärsregister zu verlangen?Auf Antrag eines berechtigten Antragstellers ist die zuvor zum Verwalter der PO-Teilnehmertabelle ernannte Person verpflichtet, spätestens 3 Tage nach Einreichung des entsprechenden Antrags einen Auszug aus der Gesellschafterliste der Gesellschaft zu erstellen. Der ausgestellte Auszug muss alle Anforderungen gemäß den Standards der Zentralbank der Russischen Föderation vollständig erfüllen. Andernfalls wird es als unbedeutend angesehen. Gemäß der geltenden Gesetzgebung gibt es heute zwei Kategorien privater Antragsteller, die das Recht haben, einen Antrag auf einen Auszug aus dem Aktionärsregister der Gesellschaft zu stellen:
Verfahren zur Einreichung eines Antrags im AktionärsregisterHeute wurde eine Regel verabschiedet, nach der nur eine für diese Tätigkeit offiziell zugelassene Registrarorganisation (Registerinhaber) berechtigt ist, Registerinhaber zu sein. Als Registrator kann nur eine juristische Person fungieren. Gesicht. Einzelunternehmern ist die Ausübung solcher Tätigkeiten gesetzlich nicht gestattet. Wegen Verstoßes gegen die Regeln und Verfahren zur Führung der Gesellschafterliste einer juristischen Person. Für den Standesbeamten gelten die Bestimmungen des Art. 15. 22 Ordnungswidrigkeitengesetz. Gemäß diesem Artikel droht dem Zuwiderhandelnden eine Geldstrafe von bis zu 1 Million Rubel. Die Verantwortung erstreckt sich auch auf Fälle, in denen der Standesbeamte dem Antrag eines Miteigentümers einer juristischen Person ohne Angabe von Gründen nicht nachkommt. Personen einen Registerauszug zu erhalten. Es ist möglich, Informationen über den Inhaber des Miteigentümerregisters eines bestimmten Unternehmens zu erhalten, indem Sie einen Antrag auf einen Auszug aus dem Unified State Register of Legal Entities stellen. Diese Informationen sind offen und der Service kann auf der offiziellen Internetseite des Federal Tax Service oder über die Dienste zur Überprüfung der Gegenpartei vereinbart werden. Um einen Auszug aus dem Aktionärsregister zu erhalten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag an den Registerführer richten. Im Antrag muss die Notwendigkeit angegeben werden, einen Auszug aus dem Register der Mitgründer der Aktiengesellschaft (PJSC) mit Informationen über die Anzahl und den Nennwert der in der Bilanz enthaltenen Aktien zu erhalten. Der Antrag muss auch Informationen über die Art der Übermittlung des Auszugs enthalten: persönlich, per Fax, per Post oder per E-Mail. Der Antrag auf einen Registerauszug muss persönlich oder durch einen Bevollmächtigten gestellt werden. Im Falle der Feststellung der Geschäftsunfähigkeit des Antragstellers bedarf der Antrag zusätzlich der Unterschrift seines Erziehungsberechtigten. Wo und wie erhalte ich einen Auszug aus dem Register der JSC (PJSC)?Gemäß Abschnitt 3.116 der Verordnung des Föderalen Dienstes für Finanzmärkte vom 30. Juli 2013, Nr. 13-65/pz-n, ist der Registerführer verpflichtet, spätestens einen Auszug aus der Liste der Aktionäre der Gesellschaft zu erstellen als 3 Tage nach Absenden des entsprechenden Antrags. Der Standesbeamte hat das Recht, den Antrag abzulehnen, wenn der Antrag von einer unbefugten Person gestellt wird oder der Antrag keine Unterschrift einer befugten Person enthält. Wenn der Vertreter des Standesbeamten Sie ohne Angabe von Gründen ablehnt, haben Sie das Recht, eine Beschwerde an die Zentralbank der Russischen Föderation zu richten. Zu seinen Befugnissen gehört die Überwachung der Tätigkeit der Standesbeamten. Quelle: Verband der Juristen in Russland Lösungsansatz: Erstellung eines Aktienregisters der unfreundlichen Staaten und Abgleich mit dem russischen Aktienregister. Anschließend eine ADR Bereinigung derjenigen Positionen, die bereits in Russland getauscht wurden. Zu einem späteren Zeitpunkt könnte man ggf. Nominee-Depots (Treuhanddepots) für eine geordnete Abwicklung eröffnen. Wenn man denn nur wollte!!!! Meinung: Die Zuordnung der Bestände von ADR und Original Aktien sind meiner Meinung nach gegeben. Der vermeintlich fehlende Abgleich der Bücher ist eine reine Schutzbehauptung der ADR-Ausgeber. Meiner Meinung nach gibt es gute Gründe die Bücher diverser DR-Programme vorübergehend oder für immer zu schließen. Die jüngere Vergangenheit hat gezeigt und das haben diverse ADR-Ausgeber zugegeben, dass Aktien verschiedener DR-Programme abhanden gekommen sind. Der Pro-Ration Faktor der Citibank deutet auch auf fehlende Aktienbestände zur Belieferung der ADR hin. Die nachgewiesenen offenen Leerverkaufspositionen in diversen Aktiengattungen konnten bislang auch nicht geschlossen werden und sind ein weiteres Indiz für ein mismatch.
Die Zeit ist überfällig, fehlende Transparenz durch Öffnung der Bücher nachzuholen. Jeder Tag an dem die Anleger aufgrund von Schweigen, Vertuschung und Blockaden ihre Vermögenswerte vorenthalten werden, wird den Ruf nach Offenlegung und Haftung lauter werden lassen. Merkt eigentlich keiner der Beteiligten, dass hier der Ruf einer ganzen Finanzbranche einschließlich von ganzen Produktpalletten (ADR/GDR, ETF, Fonds etc.) auf dem Spiel stehen??? Dieser Artikel spiegelt ausschließlich wurde nach bestem Wissen und Gewissen verfasst und spiegelt die Meinung des Verfassers wider. Alle Angaben und Feststellungen sind ohne Obligo. Verfasser: Autor In dem Artikel: " Lukoil Aktie: Russischer Konzern beantragt Rückkauf mit Abschlag" wird ein möglicher Rückkauf von Lukoil Aktien durch die Gesellschaft beschrieben. Zwischenzeitlich läuft zeitnah der Umtauschprozess von ADR in Aktien mit einem Pro-Ration Faktor. Betroffen sind hinsichtlich der Lukoil Aktie nicht nur Kleinanleger. Bekannte Vermögensverwalter halten noch immer beachtliche Bestände an dem Anteilsschein, insgesamt im Wert von geschätzt einer Milliarde US Dollar. Zu ihnen gehören
Es stellt sich nunmehr die Frage. Haben die Vermögensverwalter bereits auf dem russischen Weg gewandelt?? Das dürfte aufgrund der Sanktionen meiner Meinung aber nicht der Fall sein. Sollten die Vermögensverwalter noch die og. Bestände halten stellt sich die Frage nach einem möglichen Tausch. Werden sie noch zu 100% bedient und die Kleinanleger nur mit einem niedrigeren Pro-Ration Faktor von 88 oder niedriger??? Andernfalls müssten die Vermögensverwalter ein Interesse an einer Aufklärung über den Verbleib von fehlenden Aktien haben. Meinung: Transparenz sieht jedenfalls anders aus. Die ADR-Inhaber, die bislang nicht tauschen konnten, haben meiner Meinung nach ein Recht zu erfahren wie die ADR-Ausgeber gedenken den entstandenen Schaden (mismatch) zu regulieren. Aber wo kein Kläger, kein Richter. Lesen Sie hierzu auch: "Russland Aktien - ANATOLIEN-PORTAL (anatolienportal.com)"
Verfasser: Autor Seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine fällt es Anlegern schwer, über ihre Investments in russische Aktien zu verfügen. Die meisten dieser Aktien konnten nicht direkt erworben werden, sondern nur über Hinterlegungsscheine (sogenannte ADRs oder GDRs). Dabei wurden die Aktien bei einer Verwahrstelle in Russland hinterlegt, für die Anleger ein Anspruchszertifikat erhielten. Das unerwartete Handeln Russlands stellte das System vor eine unlösbare Schwierigkeit. Russland forderte den Umtausch der Scheine in die tatsächlichen Aktien. Da dafür persönlich vor Ort ein Depot bei einer russischen Bank eröffnet werden muss, scheiterte dieses Unterfangen zumindest am Aufwand. Anwälte und andere Berater bezeichnen den Umtauschprozess darüber hinaus als „komplettes Chaos“. In einigen Fällen würden Aktien doppelt gezählt, weil ein Investor Zugriff auf russische Aktien erhalten und zugleich bei einer ausländischen Bank Bezugsrechte halten könnte, sagte Grigory Marinitschew, Partner bei der Kanzlei Morgan Lewis. Und weg ist das GeldZudem setzte das Putin-Regime eine Frist, die nun Ende des Monats abläuft. Erfreulicherweise hätten einige der mit Hinterlegungsscheinen handelnden Agenten zuletzt wieder Bücher geöffnet, berichtete im April Maximilian Weiss, auf den Umtausch spezialisierter Rechtsanwalt aus Stuttgart – auch wenn gerade etwa bei Gazprom und Lukoil das nicht der Fall war. Nach Ablauf der Frist sollen alle hinterlegten Aktien verkauft werden und der Erlös soll auf Treuhandkonten für die Inhaber fließen. Allzu große Hoffnungen sollten sich Anleger diesbezüglich wohl nicht machen. Denn an das Geld auf den Treuhandkonten dürfte zum einen nicht leicht zu kommen sein. Und gewiss wird der Preis im Interesse des Regimes und nicht der Anleger liegen. Der Verkaufserlös werde „substanziell geringer“ ausfallen als der derzeitige Marktpreis, geht auch aus Unterlagen der Deutschen Bank von Monatsbeginn hervor, die der Nachrichtenagentur Reuters vorliegen. Die russischen Behörden würden wohl einen Abschlag von mindestens 50 Prozent auf den Börsenwert verlangen. Und weg ist die AktieWenn die Aktien überhaupt noch da sind. Denn die Deutsche Bank habe gegenüber den Kunden auch eingeräumt, nicht mehr auf alle Aktien zugreifen zu können. Einige Aktien fehlten, für die vor dem russischen Angriff auf die Ukraine Bezugsrechte hinterlegt wurden. Diese seien in Russland von einer anderen Bank verwahrt worden und im Zuge des Umtauschs verschwunden. Dieser sei ohne „Beteiligung oder Information“ der Deutschen Bank erfolgt, und man sei nicht in der Lage gewesen, die Aktien zurückzuholen. Betroffen sind laut den Unterlagen Aktien der Fluggesellschaft Aeroflot, der Baufirma LSR Group und der Bergbau- und Stahlunternehmen Mechel und Novolipetsk Steel betroffen. Die Unternehmen lehnten gegenüber Reuters eine Stellungnahme ab oder waren zunächst nicht zu erreichen. Auch die russische Zentralbank äußerte sich nicht zu dem Thema. Die für die Bezugsrechte zuständige Behörde erklärte, der Umtausch der Aktien stehe in Einklang mit russischen Gesetzen. Die Deutsche Bank ermöglicht es, einem Kenner zufolge, ihren Kunden im Rahmen des Ausstiegs Bezugsrechte zu tauschen. Sollten im Laufe der Zeit weitere Aktien zugänglich werden, sollen diese an ihre rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben werden. Kennern der Materie zufolge sei dies das erste Mal, dass eine größere Bank einräumen musste, dass die Eigentümer von Bezugsrechten möglicherweise nicht mehr alle ihnen zustehenden Aktien erhalten könnten. Immer noch halten nach Informationen aus Investorenkreisen einige Anleger, von kleinen Hedgefonds bis zu großen Fondsgesellschaften russische Bezugsrechte. Die meisten hätten diese Papiere indes schon abgeschrieben. Neben der Deutschen Bank verwalten auch JPMorgan, die Citigroup und BNY Mellon russische Bezugsrechte, wie aus Clearstream-Daten hervorgeht. Die drei US-Banken lehnten eine Stellungnahme dazu ab, ob sie auch Lücken bei den Aktien entdeckt hätten. Quelle: FAZ Artikel vom 26.06.2023 Meinung: Die drei US Banken brauchen sich nicht zu äußern. SdK Newsletter 23 vom 07.11.2023 "Des Weiteren haben weder US-Aufseher noch die russischen Unternehmen jemals Unstimmigkeiten dies bezüglich festgestellt bzw. russische Unternehmen abgestritten, dass entsprechende Stammaktien für die Ausstehenden ADRs hinterlegt sind". Der Pro-Ration Faktor ist das beste Eingeständnis, das Aktien fehlen
Verfasser: Autor Newsletter 23 | Russische Wertpapiere / Fonds Erste Verkäufe / Gerüchte über Bestand an Stammaktien Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend erhalten Sie Neuigkeiten zur aktuellen Situation in Bezug auf russische Wertpapiere bzw. Fonds mit Schwerpunkt russische Aktien. Mittlerweile wurden die ersten Depositary Receipts, konkret der GDR Magnit PJSC, ISIN: US55953Q2021, verkauft. Bei einem derzeitigen Referenzkurs an der Moskauer Börse von ca. 12,08 Euro pro GDR-Anteil wurden die Wertpapiere zu ca. 4,85 Euro abgerechnet. Es erfolgte somit ein 50%-Abschlag zzgl. 10% Steuern/Abgaben. Ausgezahlt wurden nur 40% des tatsächlichen Referenzwerts. Die Veräußerung dürfte in naher Zukunft auch die beendeten ADR-Programme betreffen. Nachdem Anleger von DRs Zertifikate und keine Aktien erworben haben, liegt die Entscheidung über eine Veräußerung der hinterlegten Aktien beim Emittenten, also regelmäßig bei der US-Bank. Die ADRs sind zumeist nach USamerikanischem Recht begeben. Daher wäre bei einer Klage auch USamerikanisches Recht anwendbar. Gegen den Verkauf an sich kann sich ein Anleger aus unserer Sicht nicht wehren. Er könnte höchstens den Emittenten verklagen, weil die Wertpapiere vermeintlich zu günstig verkauft worden sind. Dies dürfte unserer Einschätzung nach allerdings schwierig werden, da aufgrund des Krieges und der wechselseitigen Sanktionen eine äußerst unsichere Rechtslage herrscht. Zudem dürfte der Schadensnachweis schwierig sein, da wohl schwer nachweisbar ist, dass die Aktien zu einem signifikant höheren Preis hätten verkauft werden können. Schließlich wären die Klagen wie oben dargestellt nach US-Recht zu führen, daher wäre die Mandatierung eines Rechtsanwalts mit Kenntnissen im US-Recht erforderlich. Unserer Erfahrung nach arbeiten diese Rechtsanwälte mit Stundensätzen von bis zu 1.000 USD. Daher können wir ein Klageverfahren schon aus Kostengründen nur bei sehr hohen Positionen empfehlen. Gerüchte über den Bestand an Stammaktien In diversen Internetforen sind in den zurückliegenden Wochen Gerüchte aufgekommen, dass diverse Banken, welche ADRs emittiert hatten, die von den Anlegern eingesammelten Gelder nicht in Stammaktien der jeweiligen Unternehmen investiert hätten. Dies sei der tatsächliche Grund, wieso in vielen Fällen kein Umtausch der ADRs in Stammaktien möglich sei. Diese Gerüchte können wir nicht bestätigen, da es hierzu keinerlei Anhaltspunkte gibt. Es ist auch einigen Mitgliedern sowohl auf dem regulären Weg als auch auf dem „russische Weg gelungen, die ADRs in die hinterlegten Stammaktien zu tauschen. Des Weiteren haben weder US-Aufseher noch die russischen Unternehmen jemals Unstimmigkeiten dies bezüglich festgestellt bzw. russische Unternehmen abgestritten, dass entsprechende Stammaktien für die Ausstehenden ADRs hinterlegt sind. Für Rückfragen steht die SdK ihren Mitgliedern unter info@sdk.org oder unter 089 / 20 20 846 0 gerne zur Verfügung! München, den 7.11.2023 SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Quelle: SdK Newsletter Meinung:
Hier irrt die Sdk aber gewaltig: "Des Weiteren haben weder US-Aufseher noch die russischen Unternehmen jemals Unstimmigkeiten dies bezüglich festgestellt bzw. russische Unternehmen abgestritten, dass entsprechende Stammaktien für die Ausstehenden ADRs hinterlegt sind". Lesen Sie hierzu: ADR Mismatch - Eine Liste von Vertuschung, Betrug und Versagen. Meinung: Dann wäre die Frage zu stellen, warum die Citibank den Pro-Ration Faktor beim Tausch anwendet. Das ist doch ein klares Indiz dafür, dass die Aktien nicht in vollem Umfang zugeteilt werde können. Also fehlen Aktien. Bei Lukoil ca. 12% und bei Tatneft ca. 15%. Oder ist dieser Abschlag ggf. eine "kleinen Provision" für die ADR-Ausgeber???? Des weiteren wurden nachweislich Leerverkäufe (Leerverkäufer nur tlw. am mismatch) beteiligt in den letzten Tagen vor Handelsschließung vorgenommen. Auch das führte zu einer Verzerrung der ADR-Bestände, da die ADR-short seller die Bestände nicht mehr eindecken konnten. Die ADR-Ausgeber haben in der Vergangenheit empfindliche Strafen zahlen müssen, da sie bei Auflegung der ADR sich zum Teil Aktienbestände geliehen und nicht angeschafft hatten. Deswegen werden sie bei Auflegung in der jüngeren Vergangenheit die Bestände hiterlegt haben, welches zu keinen Beanstandungen geführt hat. Das schließt aber nicht aus, dass die effektiven Bestände danach durch Verkäufe bzw. Wertpapierleihe verändert wurden. Auch stellt sich die Frage ob die Aufsichtsbehörden während mehrerer Jahre die ADR-Bestände prüft. Auszug aus Delta Value: Ein möglicher Nachteil bei der Betrachtung von American Depositary Receipts besteht darin, dass es sich nicht um Sachwerte im engeren Sinn handelt. Der Inhaber eines ADRs hat vielmehr eine Forderung gegenüber dem herausgebenden Kreditinstitut. Diese hat ihren Wert dadurch, dass die herausgebende Bank auch tatsächlich die notwendige Anzahl an Originalaktien besitzt und bis zum Eintausch des ADRs hält. Dies kann ein Investor nicht überprüfen. Verfasser: Autor Einleitung: Seit Wochen und Monaten vermute ich als Einziger, dass die ADR nur unvollständig durch Aktien unterlegt sind. Ein Pro-Ration Faktor wälzt nunmehr mögliche Fehlbestände der ADR-Ausgeber auf die ADR-Anleger ab indem sie weniger Aktien bei einer Zuteilung erhalten als vertraglich vereinbart. Als letzter Beweis dient die Veröffentlichung der Citi, dass bei allen ADR's. Aussagen von Citi: "Ja, jedes qualifizierte russische DR-Programm, das gemäß unserer Mitteilung stornierbar ist hat seinen spezifischen Anteilsfaktor, der auf jedem programmspezifischen DR angegeben ist Widerrufsbelehrung und Bescheinigung. Für weitere Details und qualifizierte Programme". (Quelle: citi_-_russian_dr_books_faq.pdf). Short-seller / Leerverkäufer 1. Händler verdienen Millionen, indem sie russische börsengehandelte Fonds leerverkaufen 2. Auf Russland fokussierte ETF-Anleger zahlen den Preis, da Leerverkäufer kassieren 3. Auf Russland fokussierte ETF-Anleger zahlen den Preis, da Leerverkäufer kassieren 4. Leerverkäufer, die einen Einbruch in Russland vorhergesehen haben 5. ADR-Inhaber haften für die Zockerbuden der short seller 6. Leerverkäufer räumen bei russischen Aktien auf 7. ADRs für Leerverkäufe und Leerverkaufsbeschränkungen auf dem ausländischen Markt 8. Hinterlegung von American Depositary Receips - Eine Liste von Täuschung und Versagen Betrug mit ADR 1. American Depositary Receipts:Frühe Warnung vor neuem Steuertrick 2. Eine Masche, noch perfider als Cum-Ex 3. Betrug mit Phantom-Aktien Die "unvollständige" Liste der Skandale: 1. JP Morgan sucht nach verschwundenen Aktien in Russland 2. Schock für Anleger: Deutsche Bank verliert Zugang zu russischen Aktien: Was passiert jetzt? 3. SEC: Wedbush to Pay More Than $8.1 Million for Improper Handling of ADRs – Finadium 4. SEC Fines ABN AMRO for Improper Handling of ADRs | Finance Magnates 5. SEC fines Jefferies for ADR failures (globalcapital.com) 6. BMO Capital settles SEC charges over securities lending | Investment Executive 7. ADRs vor der Veröffentlichung: Weitere SEC-Bußgelder auf dem Weg? - FinOps (finopsinfo.com) 8. SEC verhängt Strafe in Höhe von 1,25 Millionen US-Dollar gegen Jefferies - InvestmentNews 9. Neuigkeiten aus der Asset-Servicing-Branche | JPMorgan Chase zahlt 135 US-Dollar zur Begleichung von Gebühren im Zusammenhang mit ADRs (assetservicingtimes.com) 10. Cum-Fake – Nutzung von „Phantomaktien“ zum Dividendenstripping - Deutscher AnwaltSpiegel 11. SEC bringt eine weitere ADR-Klage vor der Veröffentlichung – SEC ACTIONS 12. Vierte Depotbank legt SEC-Vorwürfe des unsachgemäßen Umgangs mit ADRs vor der Veröffentlichung bei | Shearman &; Sterling LLP - JDSupra 13. BNY Mellon to Pay More than $54 Million for “Pre-Released” ADRs | Chief Investment Officer (ai-cio.com) 14. ADR-Ermittlungen führen immer noch zu Fällen (regcompliancewatch.com) 15. SEC erhebt weiterhin Klagen gegen ADR-Kreditgeber wegen der Verwendung ungedeckter vorab freigegebener ADRs - Wertpapiere - Deutschland (mondaq.com) 16. SEC erhebt weiterhin Klagen gegen ADR-Kreditgeber wegen der Verwendung ungedeckter, vorab freigegebener ADRs | Cleary Enforcement Watch 17. Zehn Banken und Maklerfirmen stoppen die Vorabveröffentlichung von American Depositary Receipts inmitten einer breit angelegten SEC-Untersuchung | MLex-Markteinblicke (mlexmarketinsight.com) 18. SEC erhebt weiterhin Klagen gegen ADR-Kreditgeber wegen der Verwendung ungedeckter, vorab freigegebener ADRs | Cleary Gottlieb 19. SEC.gov | Jefferies zahlt fast 4 Millionen US-Dollar für unsachgemäßen Umgang mit ADRs 20. Wurden ADRs für den Cum-Ex-Handel verwendet? (fmcr.com) Fazit: Den ADR-Anlegern ist im Grunde mit der Veröffentlichung eines Pro-Ration Faktors ein Schaden entstanden, da er davon ausgehen muss, weniger Aktien durch die DR-Stornierung zu erhalten als ursprünglich vereinbart.
Die ADR-Anleger haben dieses Mismatch nicht zu vertreten. Die Frage stellt sich nicht ob sondern wann gegen die ADR-Ausgeber Klagen wegen Schadenersatz erhoben werden. |
Nachrichten Kommersant
Formulare zu DR-Programmen
Kategorien
Alle
|