ZumVon: OLIVER GROTHMANN 23.01.2024 - 17:46 Uhr München – Dieser Mann hat leider gut lachen: Der russische Milliardär Alisher Usmanow (70) fuhr einen für ihn wichtigen Sieg vor Gericht ein. Das Landgericht Hamburg fällte ein wegweisendes Urteil (Az.: 324 O 78/23) zugunsten von Usmanow – und wies damit die Vorwürfe des US-Magazins „Forbes“ gegen ihn zurück. Im Februar 2022 veröffentlichte das Wirtschaftsmagazin einen Artikel, in dem ein anonymer „Experte“ mit der Behauptung zitiert wurde, dass der Medien- und Metallmagnat „wiederholt als Strohmann für Putin geworben hat“ und „seine geschäftlichen Probleme gelöst“ habe. Diese Behauptung wurde später zu einem wichtigen Rechtfertigungsgrund bei der Verhängung von EU-Sanktionen gegen Usmanow, die sogar im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurden. Nachdem sich „Forbes“ geweigert hatte, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, leitete der russische Unternehmer beim Landgericht ein Gerichtsverfahren ein. Neben der Aussage, dass einer der wohlhabendsten Männer Russlands angeblich „als Strohmann für Putin gedient“ habe“, gilt die Entscheidung des Gerichts auch für die Behauptung, dass er „Grundstücke in München“ besitze. „Forbes“ behauptete außerdem, dass der Geschäftsmann Anteile am russischen Mobilfunkbetreiber „MegaFon“ erworben habe. Das Gericht wies diese Behauptung „als sachlich unzutreffend“ zurück. Usmanows Medien-Anwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel zur Entscheidung: „Es ist ernüchternd festzustellen, dass ein weltweit angesehenes Medienunternehmen wie Forbes schwerwiegende Vorwürfe veröffentlicht, aber nicht in der Lage ist, auch nur ein einziges Beweisstück vorzulegen.“
Anwalt will diese Entscheidung EU-Gerichten vorlegenDer Anwalt weiter: „Es ist völlig inakzeptabel, dass der Rat der EU solche Artikel wortwörtlich in seine Sanktionsbegründung übernimmt, ohne deren Richtigkeit zu überprüfen. Natürlich werden wir diese wichtige Entscheidung auch den Gerichten der EU vorlegen, wo gegen die Sanktionen geklagt wird. Dieses institutionelle Totalversagen wurde zum Ausgangspunkt für eine Hexenjagd gegen Herrn Usmanow, die inzwischen eher die Regel als die Ausnahme ist. Es steht jetzt fest, dass der Rat der EU Sanktionen mit Fake News rechtfertigt, deren Verbreitung nun gerichtlich untersagt wurde.“ Quelle: Bild
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