Steuerbescheinigungen bei American Depository Receipts (ADRs) auf inländische Aktien Quelle: Steuerschroeder American Depositary Receipts sind Einkünfte aus US-Quellen, die der Quellensteuer unterliegen
Quelle: Thetaxadviser
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Der Privatanleger muss seine Erträge aus dem Auslandsdepot in der Einkommensteuererklärung angeben.21/9/2023 Bei Kapitalanlagen im Ausland ist es mit freiwilligen Angaben beim Finanzamt nicht getan. Der Privatanleger muss seine Erträge aus dem Auslandsdepot in der Einkommensteuererklärung angeben. Quelle: FAZ Ein ADR-Tausch ist dieser Tage mit einer möglichen Beantragung einer Ausnahmegenehmigung wieder interessant geworden. Neben einem kostenintensiven Umtauschprozedere mit der Eröffnung von Depots Typ C in Russland sollte auch die steuerliche Komponente für den Anleger eine wichtig Rolle spielen. Für viele ADR-Inhaber gibt es Beweggründe aber auch Hürden für einen ADR-Tausch in Original Aktien. 1. Selbstbestimmung und Verfügbarkeit ihrer durch Tausch erworbenen Aktien 2. Besteuerung von Kapitalerträgen 3. Sonder- und zusätzliche Abschlagsteuer bei Aktienverkauf und Transfer 4. Verlust-Topf 5. Vermögensdatenerhebung An dieser Stelle möchte ich mich nur mit dem Punkt 2 auseinandersetzen. 1. Doppelbesteuerungsabkommen Die für deutsche Unternehmen günstigen Quellensteuerbeschränkungen könnten wegfallen Gem. Art. 10 Abs. 1 des Deutsch-Russischen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA Russland) vom 29. Mai 1996 werden Dividenden, die eine in Russland ansässige Gesellschaft an eine in Deutschland ansässige Gesellschaft zahlt, in Russland mit max. 5 % des Bruttobetrags der Dividende besteuert. Voraussetzung ist, dass die deutsche Gesellschaft unmittelbar mit mind. 10 % am Stammkapital der russischen Gesellschaft beteiligt ist und dieser Kapitalanteil mind. EUR 80.000 oder den entsprechenden Wert in Rubeln beträgt. In allen anderen Fällen werden die Dividenden in Russland mit 15 % besteuert. Zur Zeit ist unbekannt wie das BMF darauf reagiert. sieh auch CMS 2. Besteuerung von Kapitalerträgen Dem russischen Broker ist die jeweilige Steuernummer des Depotinhabers anzugeben. Wird der Broker die Dividendenzahlung an das hiesige Finanzamt melden?? Wird das Finanzamt dann auf die in Russland gezahlten Dividenden die deutsche Steuer auf Kapitalerträge erheben? Ich komme aber nicht an die Dividenden in Russland heran, da diese auf ein Sperrkonto Typ C fest liegen. Im Zweifel zahle ich an den deutschen Fiskus Steuern und komme selbst nicht an die Dividenden. Wenn dann Russland im schlimmsten Fall enteignen sollte, habe ich Steuern in Deutschland gezahlt und das Geld ist weg. Kann man dieses zurückfordern? Hierzu gibt es zwei Meinungen, die ich recherchieren konnte: 1. Da die Dividenden zunächst eingefroren sind, müssen Sie hierauf keine Steuern entrichtet werden, bis über das Geld verfügt werden kann. Der Broker meldet nichts an deutsche Finanzbehörden. Dies müssen Sie bei Entsperrung der TYP C Gelder selbst tun. Die Steuermeldung erfolgt über Anlage KAP Formular Einkünfte aus Kapitalvermögen 2. Die Dividenden sind steuerpflichtig. Eine Meldung hat beim zuständigen inländischen Finanzamt zu erfolgen. Die Dividenden sind auch im Land des Steuerpflichten, in dem er steuerlich gemeldet ist, zu versteuern. Da die Dividenden in Deutschland nicht verfügbar sind kann man versuchen Stundungsanträge für die deutsche Steuerschuld zu stellen. Fazit: Die Dividendenbesteuerung kann zu einer bitteren Falle werden, wenn die Steuern auf Kapitalerträge in Deutschland anfallen und zu einem späteren Zeitpunkt in Russland gesperrt oder enteignet werden. Ein weiteres Dividendenproblem ergibt sich bei einer späteren Auszahlung, wenn die bereits besteuerten Dividenden bei einer Überführung aus Russland nochmals mit Abschlägen von 50% und einer Sondersteuer von 10% belegt werden. Fazit: Der Dividendenberechtigte sollt sich genau überlegen zu welcher Meinung er tendiert. Im schlimmsten Fall kann es richtig problematisch werden. Steuerhinterziehung mit Verurteilung ist da ein Risiko. 3. Sonder- und zusätzliche Abschlagsteuer bei Aktienverkauf und Transfer Beim Verkauf von Aktien Vermögenswerten in Russland (Rückkaufangebote) und eines Transfer der Verkaufserlöse von Russland nach Europa/ Deutschland wurden und werden wie in den Beispielen beim Verkauf von Magnit Aktien und demnächst bei Lukoil Abschläge von 50 % und einer Sondersteuer von 10% und einem nicht absehbaren bzw. kalkulierbaren *Rubel Wechselkurs in Hartwährung. Dividenden auf gesperrten Konten Typ C unterliegen der Kapitalertragsbesteuerung. Meinung: Da ein möglicher Abschlag von 50% und einer Sondersteuer von 10% nichts mit der Kapitalertragsbesteuerung zu tun haben, läuft der Anleger Gefahr, hier noch einmal einen zusätzlichen erheblichen Abschlag auf seine aufgelaufenen Dividenden zu erhalten. *)Die Zentralbank der Russischen Föderation hat 21.09.2023 die folgenden Wechselkurse von Fremdwährungen gegenüber dem Rubel der Russischen Föderation ohne die Verpflichtung der Bank von Russland, diese Währungen zu diesem Kurs zu kaufen oder zu verkaufen; Quelle: cbr 4. Verlust-Topf Die steuerliche Behandlung von Aktienverlusten (Verlust-Topf) spielt bei dem Tausch von ADR eine besondere Rolle. Da der Tausch keine Realisierung von Verlusten darstellt verliert der Anleger ggf. eine Anrechnung auf seinen steuerlichen "Verlust-Topf". Es stellt sich die Frage wie spätere Verluste von Aktien aus gewandelten ADR steuerlich zu behandeln sind. Es dürfte dem Anleger schwer fallen eine Überleitung aus ursprünglichen Kaufkursen von ADR auf Verkaufskurse aus Aktien den Finanzbehörden gegenüber herzuleiten und geltend zu machen. Verlusttöpfe einfach erklärt: Für Aktien und ETFs. 5. Vermögensdatenerhebung und Steuerhinterziehung Mit Abgabe der Antragstellung für eine Ausnahmegenehmigung werden die Kaufdaten der Deutschen Bundesbank bekannt und ggf. damit auch für die Finanzbehörden einsehbar. Wer in der Vergangenheit die Angaben aus Kapitalerträgen "vernachlässigt" hat, könnte somit im Zweifelsfall, seine bislang "verdeckten" Vermögen aus Kapitalanlagen transparent machen. Fazit: Das Thema Dividendenbesteuerung von Aktien in Russland ist komplex und von Besonderheiten geprägt. Das ADR-Tauschargument in russische Aktien aufgrund des Erhalts von Dividenden sollte sich der Anleger aus den vorgenannten Gründen genau überlegen. In jedem Fall sollte sich der Anleger Rat von einem Fachmann für Steuerrecht einholen. Vielleicht reicht ja eine Anfrage bei den hiesigen Steuerbehörden auch bereits aus. Der Autor des Artikels ist kein Steuerberater und die Anmerkungen stellen weder eine Handlungsempfehlung noch Anlageberatung oder Steuerberatung dar. Eine mögliche steuerliche Betrachtung für den Tausch von ADR's sollte aber auf jeden Fall für eine mögliche Entscheidung jedes einzelnen Anlegers eine wichtige Rolle spielen.
Alle Hinweise spiegeln ausschließlich die Meinung des Verfassers des Artikels wider. Alle Angaben und Meinungen daher ohne Obligo. Verfasser: Autor |
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