Einleitung: Ich werde immer wieder gefragt warum ich mich mit möglicherweise fehlenden Aktien, die ggf. nicht für eine Belieferung von ADR ausreichen, befasse. Warum komme ich immer wieder auf den Gedanken mich mit Klagen gegen die ADR-Ausgeber zu beschäftigen. Schließlich gibt es ADR-Verträge mit einem festen Wandlungsverhältnis. Die weit verbreitete Meinung: "Die ADR-Ausgeber haften für die Einhaltung des zugesagten Wandlungsverhältnisses". Mitnichten!!!!!! 1. Haftung mit dem Sondervermögen In dem Artikel ADR-Ausgeber und Clearingstellen-Haftung der Trugschluss habe ich das Thema ausführlich beschrieben. "Die Mär und der verbreitete Unsinn von der Haftung der ADR Ausgeber. Der ADR-Inhaber hat lediglich einen Anspruch an ein Sperrkonto (Sondervermögen) an den hinterlegten Aktien. Das ist ähnlich wie bei einem Fonds oder ETF. Nur bei diesen kannst du keine Aktien verlangen. Der ADR-Ausgeber haftet nicht mit seinem bilanziellen Vermögen. Das Sondervermögen haftet aber auch nicht beim Konkurs des ADR Ausgebers. Bei den Clearingstellen sind lediglich sogenannte Girosammelverwahr-Urkunden hinterlegt. Sie sind letztlich die Garantie des ADR-Ausgebers, dass die ADR bzw. Aktien existent sind. Die Clearingstellen bewegen im Grunde keine einzige Aktie. Die Grundlage sind immer die Girosammelurkunden von der nen man annimmt das sie durch Aktien gedeckt sind. Letztlich trägt der ADR-Inhaber alle Risiken, die in einem Sondervermögen entstehen können ohne den ADR-Ausgeber oder eine Clearingstelle in Regress nehmen zu können. Ausnahme, dem ADR-Ausgeber ist Fehlverhalten am Sondervermögen nachzuweisen. Wenn er die ursprünglich hinterlegten Aktien verkauft hat und durch Aktienleihe oder andere Finanzinstrumente ersetzt hat." Die aktuellen Beispiele, dass sowohl bei der Deutschen Bank, JPMorgan, Citibank Aktien abhanden gekommen sind, zeigen die Realität. Die ADR-Ausgeber machen es sich leicht. "Ja uns sind Aktien abhanden gekommen. Auf die Entstehung hatten wir keinen Einfluss". Anmerkung des Autors: Wahrscheinlich gibt es in Russland den "kleinen Aktienfrass". Fazit: Der Pro-Ration Faktor ist der Beweis dafür, dass nicht alle Aktien den ADR im Umlauf zugeordnet werde können. Jeder Anleger, der einen Tausch der ADR mit einem Pro-Ration Faktor unterschreibt, willigt ggf. einer Änderung des zugesagten Tauschverhältnisses zu. Der ADR-Inhaber legitimiert letztlich durch seine Einwilligung des Pro-Ration Faktors der Abweichung zum zugesagten Wandlungsverhältnis. Vor allem. Wenn die ADR-Ausgeber für immer die Bücher aufgrund eines möglichen fehlenden Abgleichs geschlossen halten. Dann war es das mit unseren Vermögenswerten, da die ADR-Ausgeber n u r mit dem Sondervermögen haften. 2. Haftung aus Fehlverhalten, mangelnder Aufsicht und ggf. Betrug Ich musste dieser Tage schon schmunzeln, das die SdK (Schutzgemeinschaft für Kleinanleger) Gerüchte über angeblich fehlende Aktien in ihrem Newsletter 23 vom 07.11.2023 kommentiert hat. Die Begründung, dass hier niemals irgendwelche Aktien durch die ADR-Ausgeber oder Lagerstellen bekannt wurden, sind für mich wenig nachvollziehbar. In meinem Artikel SdK Newsetter 23 Gerüchte über abhanden gekommene Aktien habe ich hierzu meine Meinung kund getan. Die ADR-Ausgeber haben in einzelnen Fällen bereits zugegeben (wenn auch in geringem Umfang) dass Aktien fehlen. Belegte Leerverkäufe (Lesen Sie hierzu die diversen Artikel Russland Aktien - ANATOLIEN-PORTAL (anatolienportal.com). sind ein weiteres Indiz hierfür. Der Pro-Ration Faktor ist doch ein weiterer Beleg für fehlende Aktien, die nicht nur auf ein mismatch aus einem nicht möglichen Abgleich der Bücher zurückzuführen ist. Wie können bei Lukoil ca.. 12% und bei Tatneft ca. 15% an Aktien abhanden kommen. Zu meinem Bedauern muss ich feststellen, dass keiner der Citibank-Kunden Interesse bekundet oder scheinbar in der Lage ist einmal eine Anfrage an den ADR-Ausgeber zu richten warum die Aktien in der besagte Höhe fehlen. zu stellen. Wenn ich in den Foren lese. "Es können keine Aktien fehlen oder es wird schon alles gut werden" sträuben sich bei mir die Nackenhaare. Eine Klage gegen abweichende Sondervermögen braucht hier niemand anzustrengen, da der ADR-Ausgeber nicht mit seinem bilanziellen Vermögen haftet. Das ist meiner Meinung nach völlig aussichtslos. Vor einer möglichen Klage ist es wichtig Beweise aus einem Fehlverhalten zu sammeln. Die deutschen Anleger und auch Anwälte, Broker und Verwahrstellen haben hieran kein Interesse. Alle spielen mit bei dem "Schweige- und Blockadekartell". Den ADR-Inhabern ist scheinbar egal was aus ihren Vermögen wird. Hauptsache in der Illusion leben: "Wird schon alles gut". Nichts wird gut, wenn man sich nicht darum kümmert. Morgan Lewis Aufgrund fehlender Unterstützung der hiesigen Anleger etc. habe ich Kontakt zu Morgan Lewis in den USA aufgenommen. In den USA ist das Chaos mit dem mismatch bekannt. "Herr Grigory Marinichev sowie andere Anwälte und Berater sprachen in dem Artikel „Deutsche Bank teilt Anlegern mit, dass einige ihrer russischen Aktien verschwunden sind“ von einem Chaos. 'Anwälte und andere Berater haben den Umwandlungsprozess als "völliges Chaos" bezeichnet. "In gewissem Maße führte dies zu einer Doppelzählung, denn ohne einen Abgleich zwischen Russland und den ausländischen Banken konnte ein Investor russische Aktien erwerben und trotzdem die DRs bei der ausländischen Bank halten", sagte Grigory Marinichev, ein Partner bei der Anwaltskanzlei Morgan Lewis. Morgan Lewis ist auch für Beratungsmandate in Sachen ADR russischer Aktien aktiv. Inwieweit sie sich meinen Gedanken wegen Unregelmäßigkeiten im Umgang mit den ADR bzw. fehlenden Aktien verschließen können?? In Deutschland hätte auch keiner gedacht, dass sich die SdK mit diesen vermeintlichen Gerüchten, die gar keine sind, beschäftigt. Bei einem möglichen Fehlverhalten stellt sich ggf. eine ganz andere Haftungsfrage. Dann geht die Haftung evtl. weit über das reine Sondervermögen hinaus. In dem Fall können die ADR-Ausgeber sich nicht mehr allein auf den Pro-Ration Faktor berufen oder die Bücher für immer geschlossen halten. Den Lesern eines Blogs kann ich nur zurufen: "Wacht endlich auf und fordert Antworten von den Verursachern für das mismatch (Chaos)". "Schreibt die Citibank an, fordert Eure Anwälte auf diese Fragen zu beantworten". Die Moral der Geschichte:
Die Finanzbranche kennt keine Moral oder Ethik. Banken, Broker, Anwälte, Leerverkäufer. Alle haben prächtig verdient. Zu keiner Sekunde wird man mit der Wimper zucken, uns Anlegern mögliche Verluste anzulasten. Meine Person ist noch am wenigsten von dieser Problematik betroffen. Manchmal frage ich mich, warum ich hier immer als "Einzelkämpfer" auftrete. An dieser Stelle danke ich jedoch meinen Mitstreitern, die meinen Gedanken folgen und mir eine große moralische Stütze sind. Die Sanktionen, die zu Sperrungen und Vermögensblockaden geführt haben, bin ich nicht verantwortlich. Mein Blog kann bestenfalls ein aktuelles Zeitgeschehen dokumentieren, Zusammenhänge erklären und die Sicht über den Tellerrand hinaus schärfen. Es ist meine private Zeit und mein Engagement, welches ich für die Leser dieses Blogs täglich investiere. Im Grunde könnte ich auch auf Knopfdruck den Blog abstellen. Dann bräuchte ich mich diesen Fragen: "Du bringst ja keine Neuigkeiten, Fakten und immer wieder die Kamelle mit den Klagen" nicht mehr zu stellen. In diesem Sinne. Verfasser: Autor
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