Zur Übertragung von ADR nach Russland sind verschiedene Banken und Verwahrstellen eingebunden. Bei fehlerhaften Empfängerdaten kann es vorkommen, dass die ADR im Nirgendwo landen. Nachstehend eine Übersicht:
Kunde erteilt Auftrag für Depotübertragung von deutschem Broker zur Bank in Russland.
Bis hierhin ist der Weg auf dem europäischen Weg bis Clearstream nachvollziehbar.
Störung bei falscher Depotangaben und Folgen in Russland: 1. NSD erhält ADR von Clearstream/Euroclear ohne den Absender (Depotbank, Broker Kunden) zu kennen. Sie wissen nur wohin sie buchen sollen. 2. Depotbank in Russland (Gazprom) kann den Auftrag aufgrund der fehlerhaften Angaben nicht zuordnen. 3. Depotbank schickt die ADR an NSD zurück. 4. NSD schickt ADR an Clearstrem/Euroclear 5. Clearstream/Euroclear lehnen die ADR ab da sie den Empfänger nicht kennen!!! Sie kennen nur den Absender. NSD und Depotbank (Gazprombank) Sofern die ADR den russischen Rechtsraum erreicht haben und hier eine Störung durch eine n i c h t mögliche Zuordnung eintritt hängen die ADR bei der NSD fest. Die russische Depotbank kann den Kunden/Empfänger aufgrund fehlerhafter Angaben nicht ermitteln. Die NSD kann die ADR nicht an Clearstream/Euroclear zurückschicken, da sie den Empfänger in Europa/Deutschland nicht ermitteln können. Zuständigkeiten:
1. Befinden sich die ADR noch im europäischen Raum bis Clearsteam/Euroclear könnnte man den Broker/Bank zwingen den Lieferweg aufzuzeigen. Anschreiben an Broker, Ombudsmann oder Fachanwalt. 2. Befinden sich die ADR im russischen Raum kann ist der europäische Weg ordnungsgemäß abgewickelt und die Nachforschung müsste wahrscheinlich in Russland erfolgen. Anschreiben an russische Depotbank oder Einschaltung eines deutschen Fachanwalts mit Verbindung zu einem russischen Anwalt.
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Wertpapierhandesgesetz (WpHG) § 63 Absatz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) auch die Anforderungen an das Depotgeschäft. Der Depotanbieter hat demnach das Depotgeschäft ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse seiner Kunden zu erbringen. Diese Verpflichtung trifft auch auf die Bearbeitung eines Auftrages zum Depotübertrag zu. Beschwerden von Anlegern, die Anhaltspunkte dazu geben, dass ein Depotanbieter aufgrund von organisatorischen Mängeln Depotüberträge nur unzureichend bearbeitet, nimmt die BaFin daher zum Anlass zu überprüfen, ob sich dieser gegenüber seinen Kunden korrekt verhält oder ob Schwachstellen in der Organisation des Anbieters bestehen. Sollten hierbei tatsächlich Mängel festzustellen sein, wird die BaFin entsprechende aufsichtsrechtliche Maßnahmen ergreifen, um die Missstände schnell abzustellen. Gesetz über den Wertpapierhandel (Wertpapierhandelsgesetz - WpHG) § 69 Bearbeitung von Kundenaufträgen; Verordnungsermächtigung (1) Ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen muss geeignete Vorkehrungen treffen, um 1. Kundenaufträge unverzüglich und redlich im Verhältnis zu anderen Kundenaufträgen und den Handelsinteressen des Wertpapierdienstleistungsunternehmens auszuführen oder an Dritte weiterzuleiten und 2. vergleichbare Kundenaufträge der Reihenfolge ihres Eingangs nach auszuführen oder an Dritte zum Zwecke der Ausführung weiterzuleiten. Bearbeitungszeit Höchstdauer: Drei Wochen Am 18. März stellte die BaFin daher in ihren FAQs zu MiFID II-Wohlverhaltensregeln nach §§ 63 ff. WpHG klar: Ein Depotübertrag soll spätestens nach drei Wochen vollständig abgeschlossen sein. Sofern dies im Einzelfall nicht möglich ist, muss das vom Kunden beauftragte Institut diesem nach Ablauf der drei Wochen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von fünf Arbeitstagen, eine Zwischennachricht übermitteln. Und: Diese Zwischennachricht muss den Grund für die Verzögerung enthalten. Damit legte die BaFin erstmals einen konkreten zeitlichen Rahmen für den Depotübertrag fest. „Verbraucherinnen und Verbraucher haben das berechtigte Interesse, dass der Umzug ihres Depots schnell abgeschlossen ist. Aus dem Grund haben wir im März klargestellt, wie wir uns das vorstellen“, erläutert Christian Bock, Leiter der Abteilung Verbraucherschutz und Verbraucherschutz-Beauftragter der BaFin. Zugleich sei die Regelung der BaFin aber auch für die Institute angemessen und realisierbar, macht Bock deutlich. BaFin - Fachartikel - Depotübertrag: Das Warten hat ein Ende Depotgesetz DepG § 3 Drittverwahrung DepG (1) Der Verwahrer ist berechtigt, die Wertpapiere unter seinem Namen einem anderen Verwahrer zur Verwahrung anzuvertrauen. Zweigstellen eines Verwahrers gelten sowohl untereinander als auch in ihrem Verhältnis zur Hauptstelle als verschiedene Verwahrer im Sinne dieser Vorschrift. (2) Der Verwahrer, der Wertpapiere von einem anderen Verwahrer verwahren läßt (Zwischenverwahrer), haftet für ein Verschulden des Drittverwahrers wie für eigenes Verschulden. Für die Beobachtung der erforderlichen Sorgfalt bei der Auswahl des Drittverwahrers bleibt er auch dann verantwortlich, wenn ihm die Haftung für ein Verschulden des Drittverwahrers durch Vertrag erlassen worden ist, es sei denn, daß die Papiere auf ausdrückliche Weisung des Hinterlegers bei einem bestimmten Drittverwahrer verwahrt werden. Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren (Depotgesetz - DepotG) § 34 Depotunterschlagung Wer, abgesehen von den Fällen der §§ 246 und 266 des Strafgesetzbuchs, eigenen oder fremden Vorteils wegen 1. über ein Wertpapier der in § 1 Abs. 1 bezeichneten Art, das ihm als Verwahrer oder Pfandgläubiger anvertraut worden ist oder das er als Kommissionär für den Kommittenten im Besitz hat oder das er im Falle des § 31 für den Kunden im Besitz hat, rechtswidrig verfügt, 2. einen Sammelbestand solcher Wertpapiere oder den Anteil an einem solchen Bestand dem § 6 Absatz 3 Satz 2 zuwider verringert oder darüber rechtswidrig verfügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Zusammenfassung: § 63 Absatz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) auch die Anforderungen an das Depotgeschäft. Der Depotanbieter hat demnach das Depotgeschäft ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse seiner Kunden zu erbringen. Diese Verpflichtung trifft auch auf die Bearbeitung eines Auftrages zum Depotübertrag zu. Gesetz über den Wertpapierhandel (Wertpapierhandelsgesetz - WpHG) § 69 Bearbeitung von Kundenaufträgen; Verordnungsermächtigung 1. Kundenaufträge unverzüglich und redlich im Verhältnis zu anderen Kundenaufträgen und den Handelsinteressen des Wertpapierdienstleistungs-unternehmens auszuführen oder an Dritte weiterzuleiten Bearbeitungszeit: Am 18. März stellte die BaFin daher in ihren FAQs zu MiFID II-Wohlverhaltensregeln nach §§ 63 ff. WpHG klar: Ein Depotübertrag soll spätestens nach drei Wochen vollständig abgeschlossen sein. Sofern dies im Einzelfall nicht möglich ist, muss das vom Kunden beauftragte Institut diesem nach Ablauf der drei Wochen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von fünf Arbeitstagen, eine Zwischennachricht übermitteln. Und: Diese Zwischennachricht muss den Grund für die Verzögerung enthalten. Damit legte die BaFin erstmals einen konkreten zeitlichen Rahmen für den Depotübertrag fest. „Verbraucherinnen und Verbraucher haben das berechtigte Interesse, dass der Umzug ihres Depots schnell abgeschlossen ist. BaFin - Fachartikel - Depotübertragung – Routinevorgang mit Tücken BaFin - Fachartikel - Depotübertrag: Das Warten hat ein Ende Depotgesetz: § 3 Drittverwahrung DepG (2) Der Verwahrer, der Wertpapiere von einem anderen Verwahrer verwahren läßt (Zwischenverwahrer), haftet für ein Verschulden des Drittverwahrers wie für eigenes Verschulden. Für die Beobachtung der erforderlichen Sorgfalt bei der Auswahl des Drittverwahrers bleibt er auch dann verantwortlich, wenn ihm die Haftung für ein Verschulden des Drittverwahrers durch Vertrag erlassen worden ist Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren (Depotgesetz - DepotG) § 34 Depotunterschlagung Wer, abgesehen von den Fällen der §§ 246 und 266 des Strafgesetzbuchs, eigenen oder fremden Vorteils wegen 1. über ein Wertpapier der in § 1 Abs. 1 bezeichneten Art, das ihm als Verwahrer oder Pfandgläubiger anvertraut worden ist oder das er als Kommissionär für den Kommittenten im Besitz hat oder das er im Falle des § 31 für den Kunden im Besitz hat, rechtswidrig verfügt, 2. einen Sammelbestand solcher Wertpapiere oder den Anteil an einem solchen Bestand dem § 6 Absatz 3 Satz 2 zuwider verringert oder darüber rechtswidrig verfügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Widerspruch gegen wertlose ADR-Ausbuchung a) Verweis, dass eine Übertragung der ADRs aufgrund der aktuellen Praxis der Clearingstellen ausgeschlossen ist. b) Erläuterung eines ADR mit Zertifikatscharakter Ein American Depositary Receipt ist ein in US-Dollar gelisteter Hinterlegungsschein in Form eines Zertifikats. Dieser wird von US-amerikanischen Banken ausgegeben. Ein einzelner ADR verbrieft einen festgelegten Anteil an einer jeweils abgebildeten Aktie – der American Depositary Share (ADS). Quelle: Deltavalue American Depositary Receipts (ADRs) sind von US-amerikanischen Banken ausgegebene Hinterlegungsscheine, für die Originalaktien verwahrt werden. Sie verbriefen das Eigentum an Aktien und können sich auf eine, mehrere oder auch nur auf den Bruchteil einer Aktie beziehen. Quelle: Deutsche Börse 3. Verweis auf Werthaltigkeit ADR's verbriefen das Eigentum an Aktien. Diese Aktien sind existent und bei russischen Verwahrstellen hinterlegt. Rückkaufsangebote wie bei Magnit erfolgt und bei Lukoil vorgesehen und bei Sberbank angedacht bestätigen die Werthaltigkeit der ADR. 4. Falls wertlose Ausbuchung der ADR Hinweis auf rechtliche Schritte zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. 5. Fristsetzung und Aufforderung zur Lösungsfindung. a) Entweder ADR Übertragung durch die Clearingstellen b) Beibehaltung des Depots bis zu einer endgültigen Lösung der Übertragung und Wandlung der ADRs in russische Original Aktien. Bescherdestellen:
1. BaFin 2. Ombudsmann ING DiBa AG Theodor-Heuss-Allee 2, 60486 Frankfurt am Main, +49 69 27222-0 https://www.ing.de/ Anwälte: SdK (Schutzgemeinschaft d. Kleinanleger, Anwälte Richter, Weisswert, Schirpp, u.a., Grundsätzlich können Sie mit einem unverifizierten C-Depot Ihre Aktien nur bei der jeweils zuständigen Depotbank in Russland eröffnen. Sie müssen also zunächst wissen, welche die zuständige Depotbank für Ihre ADR bzw. Aktien ist. Zuständig für Gazprom-Aktien ist die Gazprombank. Zuständig für Lukoil-Aktien ist die AO Citibank. Für Gazpromneft ist die JSC Raiffeisenbank zuständig. Letztere hat mittlerweile auch JP Morgan als Depotbank abgelöst, so etwa für Rosneft. Im Anschluss daran ist eines oder sind mehrere C-Depots zu eröffnen. Stand jetzt können aber keine unverifizierten C-Depots bei JSC Raiffeisenbank und AO Citibank eröffnet werden, sondern nur bei der Gazprombank. Wer also auch für andere ADR ein taugliches Depot angeben möchte bzw. muss, muss entweder ein Depot verifizieren und nach Russland reisen. Oder aber Sie eröffnen ein Depot mit unserer Hilfe bei einer Nicht-Depotbank, aber mit Anbindung zu der NSD. Stand jetzt können wir dies aber nur solchen Anlegern anbieten, die über ADR mit einem Wert i.H.v. mindestens 300.000 Euro verfügen. Wir arbeiten an einer Lösung für Anleger mit kleineren Investments. A. Allgemeine Fragen
1. KÖNNEN DIE ADR ZUR ZEIT UMGETAUSCHT WERDEN? 2. WAS IST DER UMTAUSCH DER ADR IM ORDENTLICHEN VERFAHREN UND WAS IST DIE ZWANGSKONVERTIERUNG? 3. WAS IST BESSER, DER UMTAUSCH IM ORDENTLICHEN VERFAHREN ODER DIE ZWANGSKONVERTIERUNG? 4. WIE KANN ICH DIE ADR IM ORDENTLICHEN VERFAHREN UMTAUSCHEN? B. Weitere Fragen zu der Konvertierung im ordentlichen Verfahren 1. BIS WANN KANN ICH IM ORDENTLICHEN VERFAHREN KONVERTIEREN? 2. WO KANN ICH EIN C-DEPOT FÜR DIE VORBEREITUNG DER KONVERTIERUNG ERÖFFNEN? 3. KANN ICH AUF EIN C-DEPOT BEI DER GAZPROMBANK AUCH ANDERE ALS GAZPROM-ADR EINBUCHEN LASSEN, Z.B. LUKOIL? 4. ICH HABE NOCH ANDERE ADR ALS GAZPROM UND BENÖTIGE EIN ENTSPRECHENDES C-DEPOT. WO KANN ICH DIES ERÖFFNEN? 5. MEINE ADR BEFINDEN SICH BEI CLEARSTREAM BANKING FRANKFURT IN GIROSAMMELVERWAHRUNG. KANN ICH DIE ADR UMTAUSCHEN? 6. IST ES SINNVOLL, ADR VON CLEARSTREAM BANKING FRANKFURT AUF EINE ANDERE LAGERSTELLE UMZULEGEN? 7. FUNKTIONIERT EINE LAGERSTELLENUMLEGUNG? 8. MEINE BANK BENÖTIGT DATEN ZU MEINER DEPOTVERBINDUNG BEI DER GAZPROMBANK. WAS MUSS ICH EINTRAGEN? C. Fragen zu der Zwangskonvertierung von ADR 1. BIS WANN KANN MAN ADR ZWANGSKONVERTIEREN? 2. WANN WIRD DAS NEUE GESETZ VERABSCHIEDET? 3. SIND DIE BISHERIGEN ZWANGSKONVERTIERUNGEN ERFOLGREICH GEWESEN? 4. WAS IST ZU TUN, WENN DIE MÖGLICHKEIT DER ZWANGSKONVERTIERUNG WIEDER BESTEHT? 5. WELCHE UNTERLAGEN WERDEN FÜR DIE ZWANGSKONVERTIERUNG BENÖTIGT? 6. MUSS FÜR DIE ZWANGSKONVERTIERUNG AUCH EIN RUBELKONTO EINGERICHTET WERDEN? 7. MÜSSEN DIE UNTERLAGEN IN RUSSLAND EINGEREICHT WERDEN? 8. UNTERSTÜTZEN SIE BEI DER ZWANGSKONVERTIERUNG? 9. WAS KOSTET DIE ZWANGSKONVERTIERUNG VON ADR? D. Fragen zu der Ausnahmegenehmigung nach Art. 6b Absatz 5aa der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 (Bundesbank) 1. GIBT ES EIN MUSTERFORMULAR FÜR DIE STELLUNG DES ANTRAGS AUF AUSNAHMEGENEHMIGUNG? 2. VERTRITT DIE KANZLEI WEISSWERT ANLEGER GEGENÜBER DER DEUTSCHEN BUNDESBANK UND ÜBERNIMMT DIE KANZLEI WEISSWERT DIE ANTRAGSTELLUNG? 3. WO FINDE ICH WEITERE INFORMATIONEN ZU DEN ERFORDERLICHEN UNTERLAGEN FÜR DEN ANTRAG? 4. IST EINE AUSNAHMEGENEHMIGUNG ZWINGEND ERFORDERLICH, UM DIE ADR IN AKTIEN UMTAUSCHEN ZU KÖNNEN? 5. WANN LÄUFT DIE FRIST FÜR DIE ANTRAGSTELLUNG AB? 6. SOLLTE DIE AUSNAHMEGENEHMIGUNG PERSÖNLICH ODER ÜBER DEN BROKER BEANTRAGT WERDEN? 7. ICH BESITZE KEIN DEPOT MIT ANBINDUNG AN DIE NSD UND KANN EIN SOLCHES AUCH NICHT BIS ZUM 25.09.2023 ERÖFFNEN. WAS KANN ICH JETZT TUN? Quelle: Weisswert.de Handynutzer bitte die Datei herunterladen.
Also 100 Rubel entsprechen etwa 38 Cent.
Faktor 0,38 Berechnungsgrundlage100 50 % Abschlag-50 Zwischensumme50 10% Sonderabgabe Staat5 Zwischensumme45 Rubel UK 120 Faktor 0,375 Warum wird hier ein Rubelkurs von 120 angesetzt. Der Rubel ist keine frei konvertierbare Währung mehr. Die Russische Zentralbank ermittelt täglich Referenzkurse. Zu diesen Referenzkursen braucht die Zentralbank aber nicht zu handeln. Wenn jetzt größere Stückzahlen an Aktienverkäufen an die Börsen kommen und diese in Hartwährung gewandelt werden müssten, würde das einen großen Kursdruck auf den Rubel auslösen. Aus diesem Grund wurde auch ein Risikopuffer von etwa 15% in den Wechselkurs einbezogen. Siehe hierzu auch Russische Zentralbank. Alle Angaben ohne Gewähr. Verfasser: Autor Sberbank-Wertpapiere (app+1,3%, ao+1,2%) zeigten heute ebenfalls ein starkes Wachstum. Laut dem Leiter der Sberbank Herman Gref analysiert die Bank das Thema des möglichen Rückkaufs ihrer eigenen Aktien von gebietsfremden Investoren. Gleichzeitig betonte Gref, dass das Kreditinstitut derzeit keine spezifischen Pläne in dieser Hinsicht hat, da solche Transaktionen die Zustimmung der staatlichen Unterkommission erfordern. Wenn wir davon ausgehen, dass die Rückzahlung immer noch stattfinden wird, dann können nach den Berechnungen von Dmitry Sergeev, dem leitenden Anlageberater von IC VELES Capital;, diese 1,03 Billionen Rubel erfordern.Sberbank hat nur 22,5 Milliarden Stamm- und Vorzugsaktien. Der Anteil der Gebietsfremden beträgt nach den neuesten Daten der Sberbank 35%. Der Aktienkurs beträgt heute 260 Rubel. Somit werden nur 1,03 Billionen Rubel für das Lösegeld benötigt, was nur etwa 60% des Nettogewinns von 2023 entspricht, berechnete der Experte. 22,5 Mrd. Aktien im Umlauf (Stamm- und Vorzugsaktien) 35% Aktien im Besitz von Gebietsfremden 7.875 Mrd. Aktien (Gebietsfremde) ADR-Inhaber 500 Millionen ADR zu einem Umtauschverhältnis von 4:1 ergibt 2 Mrd. Aktien Rückkauf der Gesellschaft aktueller Kurs 260 Rubel Stand Ende September 2023 1.03 Billionen Rubel für Rückkaufprogramm 7,875 Mrd. Aktien entspricht 130 Rubel pro Aktie bei einem aktuellen Kurs von 260 Rubel entspricht das genau einem Abschlag von 50% (analog Magnit und Lukoil-Rüückkaufsprogramme) Rückkaufswert für Anleger 260 Rubel aktueller Aktienkurs - 50 % Abschlag 130 Rubel Zwischen summe - 10 % Sonderabgabe an den russischen Staat 117 Rubel verbleibend für Anleger 120* Rubel Umrechnungskurs von Rubel in Euro ca. 1 Euro Sberbank Aktienwert ca. 4 Euro Sberbank ADR-Wert *) der Rubel ist nicht mehr frei konvertierbar. Die Russische Zentralbank berechnet jeden Tag Referenzkurse, ist aber nicht verpflichtet zu diesen Kursen zu kaufen oder zu verkaufen. Deswegen wurde hier ein Sicherheiten-Abschlag von ca. 15 % auf den aktuellen Rubelkurs vorgenommen. Aktueller Referenz Rubelkurs ca. 103, angenommener Kurs 120 Rubel. Fazit: Im Ergebnis spiegelt diese Berechnung exakt meine Annahmen wider. 100 Rubel entsprechen etwa 35 - 38 Cent. Kontrollrechnung = 260 Rubel x 38 = 0,99 Euro Verfasser: Autor
Bitte beachten Sie, dass bestimmte sanktionierte Wertpapiere von der Bearbeitung ausgeschlossen sind und nicht in das Agreement aufgenommen werden dürfen:
US67011U2087 RU0009084446 Sanctioned NOVOROSSIYSK-GDR US67812M2070 RU000A0J2Q06 Sanctioned PJSC ROSNEFT OIL COMPANY-GDR US00501T2096 RU0009028674 Sanctioned PJSC ACRON - REGS GDR US69343R2004 RU0009062285 Sanctioned AEROFLOT - RUSSIAN AIRLINE GDR REG S US69343R1014 RU0009062285 Sanctioned AEROFLOT, PAO-144A GDR US50218G2066 RU000A0JPFP0 Sanctioned LSR GROUP PJSC REG S US45835N2045 RU000A0JPNM1 Sanctioned INTER RAO-GDR US7785291078 RU0008943394 Sanctioned ROSTELECOM-ADR US55953Q2021 RU000A0JKQU8 Sanctioned MAGNIT PJSC-SPON US73181M1172 RU000A0JNAA8 Sanctioned POLYUS PJSC-G US73181P1021 RU000A0JNAA8 Sanctioned POLYUS P-SP ADR US46630Q2021 RU000A0JP5V6 Sanctioned VTB BANK-GDR US7821834048 RU000A0JPKH7 Sanctioned RUSHYDR PJSC-ADR US69343X2071 RU000A0JPVJ0 Sanctioned ROSSETI PJSC-GDR US5591892048 RU0009084396 Sanctioned MAGNITOGORSK IRON STEEL WORKS US8181503025 RU0009046510 Sanctioned SEVERSTAL-GDR US80585Y3080 RU0009029540 Sanctioned SBERBANK-SP ADR Quelle: Freedom24 Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung war an eine Reihe von Auflagen verbunden: Die Deutsche Bundesbank empfiehlt, dass die jeweilige nationale Depotbank für ihre Kunden, die beabsichtigen eine Genehmigung auf Basis von Artikel 6b Absatz 5aa der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 zu erhalten, gesammelt den jeweiligen Antrag stellt. III. Erforderliche UnterlagenZur Prüfung des Antrags sind folgende Unterlagen erforderlich: 1. Nachweis, dass es sich bei dem Inhaber des Aktienzertifikats um einen Staatsangehörigen oder Gebietsansässigen eines Mitgliedstaats oder einer in der Union niedergelassenen Einrichtung handelt, unter Angabe des vollständigen Namens, der Nationalität und der Adresse des Inhabers des Aktienzertifikats. 2. Beauftragung durch den Inhaber des Aktienzertifikats zur Antragstellung durch die Depotbank und Ermächtigung zur Weitergabe personenbezogener Daten (wenn der Antrag über die Depotbank des Inhabers des Aktienzertifikats gestellt wird). 3. Nachweis der Inhaberschaft des Aktienzertifikats unter Angabe von ISIN, Wertpapierbezeichnung, Bestand und Depotnummer sowie Ausstellungsdatum (muss vor dem 3. Juni 2022 liegen). 4. Darstellung des Weges, auf dem die Umwandlung erfolgen soll, einschließlich einer Aufzählung aller Stellen, die im Zuge der Umwandlung möglicherweise Zahlungen erhalten (Gebühren). 5. Nachweis eines Depots und Kontos in Russland über das der Inhaber des Aktienzertifikats die Wertpapiere erhalten und veräußern kann. Die Deutsche Bundesbank sowie die Broker und Banken verlangen einen Nachweis eines Depots mit NSD Anbindung in Russland über das der Inhaber des Aktienzertifikats die Wertpapiere erhalten und veräußern kann. Die Anleger mussten sich jetzt wohl oder übel schnellstmöglich um eine Depotlösung bemühen. Zumindest in der Gestalt, dass zunächst eine mögliche russische Verwahrstelle mit NSD Anbindung benannt und später mit Echtdaten unterlegt werden. Die Kunden hatten hier nur wenige Möglichkeiten ein russisches Depot zu eröffnen. Die wichtigsten mir bekannten sind: 1. Gazprombank verbunden mit einer persönlichen Identifizierung vor Ort. Dies verursachte entweder Anwaltskosten oder Kosten, die im direkten Zusammenhang mit einer Depoteröffnung in Zusammenhang stehen (Anreise-, Abreise, Hotel, Dolmetscher, Notar etc. etc.) 2. Raiffeisenbank Russia obwohl offizielle Verwahrstelle und daher meiner Meinung nach verpflichtet Depots zu eröffnen. Hier wurden Anfragen gar nicht beantwortet oder abschlägig beschieden. 3. CIFRA-Broker (Partner von Freedom24) Unser Gebührenmodell sieht wie folgt aus: 5% für Beträge bis zu 500.000 € 3% für Beträge über 500.000 € *Bitte beachten Sie, dass die Gebühr nie weniger als 500 € beträgt. Die Gebühr muss auf Ihrem Freedom24-Handelskonto hinterlegt werden. Der Gesamtbetrag wird vorübergehend blockiert. Bei Einzahlung wird ein Festbetrag von EUR 500 erhoben. Der Restbetrag basiert auf dem Wert Ihrer Wertpapiere an der MOEX am 31.08.2023 und wird erst nach erfolgreichem Umtausch der ADRs abgebucht. Im Falle einer Nichtkonvertierung wird der Restbetrag freigegeben und zurück auf Ihr Freedom24-Handelskonto gebucht. Quelle: Freedom24 4. Auslandsdepots über Anwalt verbunden mit entsprechenden Kosten. Die Broker schrieben beispielsweise Kunden in Aktiengattungen an, die aufgrund der Sanktionen gar nicht wandelbar sind. Bestes Beispiel ist hier Sberbank. Die Deutsche Bundesbank hat zwar erklärt: WICHTIG: Die Rolle der Deutschen Bundesbank bei der Umwandlung von Aktienzertifikaten beschränkt sich ausschließlich auf ihre Funktion als Behörde, die für die Erteilung von Genehmigungen auf der Grundlage von Artikel 6b Absatz 5aa der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 zuständig ist. In die Übertragung von betroffenen Aktienzertifikaten auf andere Depots, ihre Umwandlung in Originalwertpapiere oder in den Verkauf russischer Originalwertpapieren ist die Deutsche Bundesbank nicht eingebunden. Sie kann hier auch nicht unterstützend oder beratend tätig werden. Meinung: Aus meiner Sicht entlässt das die Deutsche Bundesbank und/oder die Broker nicht aus einer möglichen Haftung, da diese positiv gewusst haben, dass eine Ausnahmegenehmigung gar nicht erteilt werden kann.
Im Falle Sberbank oder anderer Fälle, die nicht auf der von mir in den letzten Tagen zitierten "geheimen Liste" stehen wird keine Genehmigung erteilt werden. Die Kunden wurden explizit nicht in Kenntnis gesetzt, welche Werte für eine Ausnahmegenehmigung in Frage kommen und welche nicht. Den Anlegern sind Kosten entstanden, die auf unvollständige Informationen und undurchführbare Abläufe beruhen, die diese nicht zu vertreten haben. Des weiteren, welcher Anleger konnte die Auflagen wie Lagerstellenketten, Gebühren von Endverwahrstellen benennen sowie die Auflagen mit den Depoteröffnungen erfüllen. Den Anlegern bleibt es überlassen im Schadenersatzforderungen im Einzelfall zu prüfen oder verbittert zur Kenntnis zu nehmen: "Außer Spesen nichts gewesen". Verfasser: Autor FAQ - Besonderheiten bei der Arbeit mit Sonderkonten vom Typ CWir möchten Sie auf die jüngsten Klarstellungen der Russischen Zentralbank (im Folgenden als „Zentralbank“ bezeichnet) zu den Gesetzesänderungen gemäß den Präsidentenerlassen aufmerksam machen.
Am 05.03.2022 wurde der Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 95 „Über das vorübergehende Verfahren zur Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber bestimmten ausländischen Gläubigern“ (im Folgenden Erlass Nr. 95 genannt) verabschiedet. Der Erlass Nr. 737 vom 15.09.2022 führt auch zusätzliche Beschränkungen für ausländische Zahlungen ein - insbesondere betrifft es die Durchführung von Zahlungen an die Gesellschafter im Falle einer Liquidation oder Herabsetzung des Satzungskapitals (in Kraft getreten am 15.10.2022). Für diese Zwecke ist die Eröffnung eines Sonderkontos des Typs C vorgeschrieben: Für Zahlungen von Gesamtverbindlichkeiten in Höhe von mehr als 10 Millionen Rubel (oder dem Gegenwert in ausländischer Währung), die der Schuldner in einem Kalendermonat für Kredite und Anleihen, Finanzinstrumente und Dividenden an „unfreundliche“ ausländische Geschäftspartner leistet, sowie an „befreundete“ ausländische Gläubiger, wenn die Rechte zur Einforderung der Verbindlichkeiten von unfreundlichen ausländischen Gläubigern nach dem 1. März 2022 auf sie übergegangen sind (Artikel 8 des Dekrets Nr. 95).
Wer, wo und in welcher Währung ein Konto vom Typ C eröffnet:
Wann ein Sonderkonto NICHT benötigt wird:
Was ist bei der Verwendung eines Typ-C-Kontos erlaubt?
Einschränkungen und Merkmale des Kontotyps C:
Für welche Zwecke die Mittel auf einem Typ-C-Konto verwendet werden können:
Quelle: Swilar Die Raiffeisenbank Russia hat mit einem Kundenanschreiben in Bezug auf einem möglichen Aktienverkauf nach Wandlung in Russland für einige Verunsicherung gesorgt: "Da ein Verkauf der zugrunde liegenden Wertpapiere aufgrund russischer Gegenmaßnahmen möglicherweise nicht sofort möglich ist, reicht es aus, wenn der wirtschaftliche Eigentümer seine Absicht nachweist, die zugrunde liegenden Wertpapiere solcher DRs zu verkaufen. Es muss ein Nachweis erbracht werden, dass der wirtschaftliche Eigentümer beabsichtigt zu verkaufen, und ein solcher Verkauf muss durchgeführt werden, sobald die russischen Rechtsvorschriften dies zulassen". Auf welcher rechtlichen Grundlage diese Verpflichtung beruht ist mir nicht bekannt. Vielleicht ist es auch nur eine Erklärung gegenüber der OeNB. "Die OeNB hat bestätigt, dass die RBI einen Antrag auf Genehmigung der Konvertierung von DRs, die sie für ihre Kunden verwahrt, stellen kann". Wer soll ein Interesse an einem möglichen Aktienverkauf haben??? Deutsche Bundesbank WICHTIG: Die Rolle der Deutschen Bundesbank bei der Umwandlung von Aktienzertifikaten beschränkt sich ausschließlich auf ihre Funktion als Behörde, die für die Erteilung von Genehmigungen auf der Grundlage von Artikel 6b Absatz 5aa der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 zuständig ist. In die Übertragung von betroffenen Aktienzertifikaten auf andere Depots, ihre Umwandlung in Originalwertpapiere oder in den Verkauf russischer Originalwertpapieren ist die Deutsche Bundesbank nicht eingebunden. Sie kann hier auch nicht unterstützend oder beratend tätig werden. Quelle; Bundesbank Verwahrstellen: Clearstream/Euroclear Mit der Übertragung der ADR an den russischen Broker verlassen die Wertpapiere den Europäischen Zuständigkeitsbereich. Clearstream/Euroclear übernehmen dann noch bestenfalls eine Dienstleistungsfunktion bei der Rückführung der Verkaufserlöse. Russland Die russische Föderation sollte auch kein Interesse an einem schnellstmöglichen Verkauf der Original Aktien haben. Das würde die Aktienmärkte stark belasten, einen weiteren Geldabzug, verbunden mit erheblichen Deivsenverwerfungen nach sich ziehen. Da der Rubel nicht mehr frei konvertierbar ist, müssten Unsummen Rubel in zig Milliarden US-Dollar bzw. Euro getauscht werden, welches den Kurs des Rubel stark beeinträchtigen würde. Ganz im Gegenteil. Russland ist nach dem Krieg auf westliches Kapital angewiesen und würde sich bei einer Forcierung eines möglichen Zwangsverkaufes von Aktien von Anlegern aus unfreundlichen Ländern vollends von den westlichen Finanzmärken abschneiden. Raiffeisenbank Russia Die Raiffeisenbank Russia hätte auch das Problem bei einer Durchsetzung eines möglichen Zwangsverkaufs von Aktien, dass sie ihre Kunden ungleich behandelt. Meines Wissens sind die bisherigen Tauschaktionen nach dem europäischen oder russischen Verfahren niemals von einem Zwangsverkauf von Aktien beauflagt worden. Somit würde hier eine Ungleichbehandlung zwischen Alt- und Neuaktionären entstehen. andere russische Bankinstitute auch hier ist meines Wissens niemals weder bei dem Übertrag von ADR auf dem europäischen oder russischen Weg beauflagt worden die gewandelten Aktien zu verkaufen sobald dies möglich ist. Fazit: Dem Autor des Artikels ist kein Dekret seitens der russischen Regierung bekannt, dass ein Zwangsverkauf von Aktien vorsieht sobald ein Handel wieder möglich ist. Das die russische Regierung diesbezüglich Anweisungen bzw. Dekrete veranlassen kann ist unbestritten. Verwiesen wird in diesem Zusammenhang auf mögliche hohe Abschläge (50%) und Sonderabgaben (10%), die bereits an anderer Stelle dieses Blog ausgiebig behandelt wurden. Auch hier obliegt es dem russischen Staat , in dessen Finanzhoheit die ADR bzw. Aktien liegen, Dekrete oder Verfügungen über weitere Sperren, Enteignungen oder Freigaben zu erlassen.
Kunden der Raiffeisenbank Russia sollten mit Verweis auf die bisherigen Tauschvorgänge und bis zu einem rechtlichen Nachweis einer baldmöglichen Verfügung (Zwangsverkauf) keine Absichtserklärung unterschreiben. Dieser Artikel spiegelt ausschließlich die Meinung des Verfassers wider und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Des weiteren sind diese Ausführungen weder eine Handlungsaufforderung, Anlage- oder Rechtsberatung. Verfasser: Autor Die Antragstellung auf Ausnahmegenehmigung ist am 25.09.2023 abgelaufen. Meine Wissens wurden viele Kunden für die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung angeschrieben, die ADR besitzen, die gar nicht wandelbar sind. So beispielsweise bei Sberbank. Die Sberbank ist stark sanktioniert und die Bücher geschlossen. Im Verlauf des Antragsprozesses tauchte eine mir zugängliche Liste mit den Werten auf, bei denen vermutlich eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird. Ich wollte bewusst diese Liste im Vorfeld nicht in Umlauf bringen um die Anleger zu verunsichern. Ich frage mich jetzt allen Ernstes warum die Deutsche Bundesbank nicht öffentlich publiziert für welche Werte möglicherweise eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird. Warum werden die Banken und Broker scheinbar nicht informiert, da diese auch Kunden mit ADRs anschreiben, die scheinbar gar nicht zu wandeln sind. Ausnahmegenehmigung, der wahre Grund???? In den letzten Tage tauchte immer wieder die Frage auf:
Auch hier wird den Anlegern wahrscheinlich nicht die ganze Wahrheit erzählt. Etliche russische Anleger haben erfolgreich auf die Freigabe ihrer Vermögenswerte geklagt. Es wurden sowohl Euroclear als auch Clearstream auf Freigabe verklagt. Jedoch kommt insbesondere Clearstream den Anordnungen der Gerichte auf Freigabe/Lieferung der ADR nach Russland nicht nach. Clearstream steckt insofern in der Zwickmühle, dass sie wahrscheinlich die russischen Vermögen übertragen müsste, wenn sie auch die westlichen Vermögen zur Übertragung nach Russland freigibt. Die Ausnahmegenehmigung ist letztlich nur ein Trick um die Vermögen der russischen Anleger weiterhin zu blockieren. Die Ausnahmegenehmigung können nur die europäischen Anleger, in Deutschland bei der Bundesbank stellen und die russischen Anleger sind davon ausgenommen. "Nachweis, dass es sich bei dem Inhaber des Aktienzertifikats um einen Staatsangehörigen oder Gebietsansässigen eines Mitgliedstaats oder einer in der Union niedergelassenen Einrichtung handelt, unter Angabe des vollständigen Namens, der Nationalität und der Adresse des Inhabers des Aktienzertifikats. Für Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten gilt: Legitimationsunterlagen wie eine einfache (unbeglaubigte) Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses des Depotinhabers sollen ausreichen. Quelle: Weisswart Clearstream meint mit dieser Ausnahmegenehmigung Überträge von ADR von Mitgliedern von europäischen Mitgliedsstaaten übertragen zu können. Die russischen nicht sanktionierten Anleger sollen demnach weiterhin gesperrt bleiben. Meinung: Meiner Ansicht nach taugt diese Ausnahmegenehmigung für niemanden etwas. Die westlichen Anleger werden durch möglich ADR Übertragungen nach Russland auch nur in eine Sackgasse geführt. Weder ein ADR Tausch noch eine Verfügung der auf den Depot C Konten gesperrten Vermögen ist gesichert. Clearstream hat wohl nach wie vor große Bedenken gegen Sanktionen zu verstoßen wenn sie durch die Ausnahmegenehmigung auf der einen Seite Vermögen frei gibt. Auf der anderen Seite russische Anleger, die erfolgreich auf Vermögensfreigabe geklagt haben, auszuschließen. Das wird Clearstream noch furchtbar auf die Füße fallen. Entweder Vermögensübertrag für alle nicht sanktionierten Anleger ob aus unfreundlichen Staaten oder der russischen Föderation. Oder überhaupt keine Freigabe. Eine Bevorzugung der einen Gruppe und Benachteiligung der anderen Gruppe kann und wird nicht funktionieren. Ich bin einmal gespannt wie Clearstream verfahren wird.
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