Übertragung der ADR nach Russland Eine Depoteröffnung in Russland birgt viele Risiken. Die wichtigsten sind das Übertragungs-, Wandlungs-, Verwahr- Realisations- und Rechtsrisiko. Vielleicht hat man aufgrund der Ausnahmegenehmigung das Glück die ADR zu übertragen. Nur wer soll die ADR in Russland wandeln. Sofern man ADR von Fremdverwahrstellen in seinem Depot hat kann es zu erheblichen Schwierigkeiten kommen wenn der Hauptverwahrer nicht mitspielt. Die Raiffeisen Russia soll da völlig unkooperativ sein. Depotführung in Russland Die Depoteröffnung ist wahrscheinlich kostenlos. Der russische Broker wird aber irgendwann Gebühren erheben. Dabei wird es keine Rolle spielen ob ADR oder Aktien. Letztlich werden sich die Gebühren nach einem Vermögenswert bemessen. Dividenden + Verlusttopf Dividenden Selbst wenn man das Glück hat und die Aktien tauschen konnte und sogar Dividenden erhält. Ich habe einmal ganz grob folgendes durchgerechnet. 1000 Euro Bruttodividende - 15 % = 150 Euro Steuer in Russland, dann noch mindestens 25% Abschlagsteuer in Deutschland nochmals 250 Euro = ergibt dann eine Nettodividende von 600 Euro. Und jetzt kommt das ganz dicke Ende hinterher an das keiner denkt. Wenn die Vermögen Russland verlassen (siehe bei Rückkauf Magnit und evtl. Lukoil) werden noch 50% Abschlag und 10 % Sondersteuer abgezogen. Die Nettodividende ist letztlich auch nur ein Vermögenswert, der nach Deutschland transferiert wird und diesen Abschlägen (Stand September 2023) unterliegt. Dann macht sich folgende Rechnung auf 1000 Euro Bruttodividende - 15 % (150 Euro russische Steuer) = 850 Euro Nettodividende in Russland davon 50 % Abschlag und 10 % Sondersteuer = - 510 Euro verbleiben 340 Euro, die noch nach Deutschland überführt werden. Dann kommt noch die deutsche 25% Abschlagsteuer auf die Bruttodividende also nochmals 250 Euro. Verbleiben letztlich 90 Euro von 1.000 Euro. Lohnt sich das wegen der Dividenden???? Ich glaube kaum. Verlusttopf hier dürfte bei einer Wandlung von ADR in Aktien keine Zuweisung erfolgen, da keine Realisation von Aktienverlusten stattgefunden hat. siehe hierzu auch: Der Privatanleger muss seine Erträge aus dem Auslandsdepot in der Einkommensteuererklärung angeben. Verkaufszeitpunkt: Ein ganz wichtiger Faktor ist ein möglicher Verkaufszeitpunkt der gewandelten Aktien. Die Raiffeisenbank Russia verlangt eine Erklärung über einen baldmöglichen Verkauf sofern ein Handel wieder möglich ist. Ebenso argumentiert die Deutsche Bundesbank auf telefonische Anfrage. Wenn ich ohnehin verkaufen muss, wenn ein Handel für Anleger aus unfreundlichen Staaten wieder eröffnet wird, dann kann ich auch die ADR behalten und auf einen Verkauf des ADR-Ausgebers warten. Die ADR-Ausgeber sind auch daran gehalten in einem geordneten Markt in einem angemessenen Zeitraum zu verkaufen. Realisationsrisiko Als Depotinhaber laufe ich Gefahr auf immer und ewig meine Vermögen in Russland verwahren zu müssen soweit der russische Staat eine Entsperrung der Konten Typ C nur bedingt zulässt oder die Wiederanlage von Verkaufserlösen in russische Aktien (Rubel) fordert. Dieses Risiko ist auch nicht bei den ADR-Inhabern auszuschließen. Hier haben vielleicht die ADR-Ausgeber (JPMorgan, Citi, BNYMellon, Deutsche Bank) die ADR in Aktien zu wandeln und diese zu realisieren und die Verkaufserlöse an die Anleger im Westen auszuzahlen. Rechtsrisiko Als Depotinhaber und Einzelaktionär trage ich künftige Rechtsrisiken gegenüber dem Russischen Staat (Kontosperren, Teilenteignung, Enteignung, Geldtransfer, Steuern) allein. Der ADR-Inhaber, der nicht wandelt, hat ggf. immer noch den ADR-Ausgeber im Hintergrund. Fazit: Aufgrund der aktuellen Gegebenheiten macht es wahrscheinlich keinen Sinn ein Konto/Depot in Russland zu eröffnen um die ADR dorthin zu transferieren. Weder ein Umtausch der ADR, sofern ein Fremdverwahrer die Hauptverwahrstelle ist, kann garantiert werden. Die Dividendenchance ist meines Erachtens kein nennenswerter Vorteil um ein Depot zu unterhalten. Vor allem die immensen Gebühren für die Eröffnung von Depots durch Rechtsanwälte und Broker sollten den Anleger abschrecken.
Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit der ADR-Depot-Problematik und spiegelt ausschießlich die Meinung des Autors wieder. Dieser Artikel ist keine Handels-, Anlage- oder Steuerempfehlung und ohne Obligo. Verfasser: Autor
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Dieser Tage erreicht mich über die verschiedenen Medien immer die hilflose Aussage. Die ADR-Verträge sind doch gekündigt. Was jetzt... Es gibt zwei Vertragsverhältnisse.
die ADR-Programme fortführen können oder nicht. In der Regel wurden diese Genehmigungen die ADR-Verträge einzuhalten nicht genehmigt. Die ADR-Ausgeber mussten ich daraufhin Lagerstellen nicht sanktionierter Banken suchen um ihre Original Aktien einzulagern. Beispiel: Gazprombank, Raiffeisenbank Russia, Citi, Mellon etc. Das Chaos und den Delittantismus des europäischen und russischen Weges spare ich mir jetzt auf. Zu 2) Vertragsverhältnis zwischen ADR-Ausgeber und Kunden Was hat sich daran geändert. Erkläre mir das einer. Es hat sich nichts geändert. Was können die Anleger dafür wenn dem ADR-Ausgeber Aktien abhanden kommen. Da die ADR-Ausgeber aufgrund von Leerverkaufsgeschäften, Aktienleihe etc. enorm in Schwierigkeiten sind. Eine peinliche Situation für alle, die den grossén Profit machen wollten. Es gibt nur zwei Möglichkeiten der ADR-Ausgeber aus dem Schlamassel herauszukommen.
Der stellvertretende Finanzminister Russlands, Alexej Moisejew, sagte, dass die Regierung nun die Option einer teilweisen Wiederherstellung der Währungskontrolle in Betracht ziehe. Diese Maßnahmen seien notwendig, um den Kapitalabfluss in befreundete Länder einzudämmen. Diese Idee wird von der Bank von Russland abgelehnt. "Derzeit wurden eine Reihe von Maßnahmen entwickelt, die darauf abzielen, eine Reihe von Währungskontrollmaßnahmen wiederherzustellen. Ich möchte sie jetzt nicht nennen, weil die Maßnahmen noch diskutiert werden, es ist noch nicht klar, welche von ihnen letztendlich umgesetzt werden ", sagte Herr Moiseev in der Staatsduma. "Ich möchte ein wenig hervorheben: Diese Maßnahmen zielen auf den Abfluss von Kapital ab, das jetzt über befreundete Länder geht", fügte der stellvertretende Minister hinzu. Er glaubt auch, dass diese Maßnahmen in der Lage sein werden, kurzfristige Wechselkursschwankungen einzudämmen. Der stellvertretende Vorsitzende der Bank von Russland, Alexej Sabotkin, sagte als Antwort, dass die Regulierungsbehörde die Verschärfung der Beschränkungen des Kapitalverkehrs nicht unterstütze, berichtet RIA Novosti. Am 1. September erklärten Finanzminister Anton Siluanow und die Vorsitzende der Zentralbank, Elvira Nabiullina, auf einer gemeinsamen Konferenz, dass sich die beiden Ministerien nicht über Währungskontrollmaßnahmen einig seien. Laut Elvira Nabiullina müsse der im Finanzministerium "befürchtete" Kapitalabfluss "mit ganz anderen Methoden" behandelt werden, einschließlich einer Änderung des Leitzinses. Sie ist der Meinung, dass "die Währungskontrollmaßnahmen, die einen spiegelnden, vergeltungsartigen Charakter haben", beibehalten werden sollten. Seit Anfang August hat sich der Rubel gegenüber dem Dollar um 9 % abgeschwächt (seit Jahresbeginn um 20 %). In diesem Zusammenhang hob die Zentralbank am 15. August den Leitzins von 8,5 % auf 12 % an. Quelle: Kommersant Kapitalverkehrskontrollen sind im Außenhandel staatliche Maßnahmen zur Beschränkung der Freiheit des internationalen freien Kapitalverkehrs. Hierzu gehören Steuern auf Kapitalimporte bzw. Kapitalexporte, Mengenbeschränkungen, Genehmigungs- und Meldepflichten.[1] Kapitalverkehrskontrollen werden somit auch im Rahmen der Außenwirtschaftstheorie betrachtet. Quelle: Wikipedia Meinung: Der Russische Rubel ist mehr oder weniger zu einer "Kunstwährung" verkommen. Da die freie Konvertierung an den Devisenbörsen zu Hartwährungen wie US-Dollar oder Euro zur Zeit nicht möglich ist, wird von der Zentralbank täglich ein Referenzkurs ermittelt. Die Zentralbank der Russischen Föderation hat 21.09.2023 die folgenden Wechselkurse von Fremdwährungen gegenüber dem Rubel der Russischen Föderation ohne die Verpflichtung der Bank von Russland, diese Währungen zu diesem Kurs zu kaufen oder zu verkaufen; Quelle: cbr
Kapitalverkehrskontrollen bedeuten für die Anleger unfreundlicher Staaten im Moment noch nichts, da die Vermögen gesperrt sind. Sollte jedoch ein späterer Verkauf möglich sein und Kapitalverkehrskontrollen weiter Bestand haben bedeutet dies ggf. das die Vermögen Russland nur sehr eingeschränkt oder gar nicht verlassen können. Das wäre dann eine Reise ohne Wiederkehr. ohne Obligo Verfasser: Autor Ist eine Ausnahmegenehmigung zwingend erforderlich, um die ADR in Aktien umtauschen zu können? Nein, die Ausnahmegenehmigung ist nach unserem festen Dafürhalten nicht zwingend erforderlich. Die Deutsche Bundesbank als auch Euroclear und andere Marktteilnehmer vertreten die Auffassung (wie auch unsere Kanzlei), dass es einer Genehmigung nicht zwingend bedarf. Die NSD (National Settlement Depositary) verzichtet bis 30.12.2023 auch auf die Erhebung von Gebühren. Clearstream stellt sich derzeit allerdings auf den Standpunkt, dass man ohne eine Genehmigung den Umtausch von ADR in Aktien russischer Emittenten nicht unterstützen könne und die Bearbeitung zur Umwandlung bis auf Weiteres ausgesetzt werden müsse (hier nachzulesen: https://www.clearstream.com/clearstream-en/securities-services/settlement/a23056-3604478). Diese Rechtsauffassung mag sich – insbesondere aufgrund des jetzigen Momentums, wo wieder deutlich mehr Bewegung in die Sache kommt – bei Clearstream ändern. Man sollte sich aber nicht darauf verlassen. Clearstream war nach unserem Dafürhalten bislang wenig kooperativ. Quelle: Russische ADR, Gazprom, Lukoil und Co.: Umwandlung mit Ausnahmegenehmigung (anwalt.de) Meinung: Clearstream benötigt danach keine Ausnahme Genehmigung.! Antragsteller werden durch die Deutschen Bundesbank benachteiligt, wenn sie durch das Genehmigungsverfahren fallen. Ohne Genehmigung können die abgelehnten Kunden Clearstream über ihren Broker keine Weisung zum Übertrag auf ein russisches Depot erteilen. Da eine Genehmigung durch die Deutsche Bundesbank gar nicht erforderlich war, ist der Gleichheitsgrundsatz gestört bzw. die Ungleichbehandlung von Kunden hervorgerufen. Die Bundesbank Genehmigung hat keine rechtliche Bindung gegenüber dem Antragsteller, da diese nicht für den Tausch der ADR zuständig ist. Antragsteller, die keine Möglichkeit hatten, einen Antrag auf Genehmigung zu stellen, erleiden im Zweifel einen wirtschaftlichen Schaden, da ihnen die Vermögensübertragung, Dividendenzahlungen und ein möglicher Verkauf nicht vorenthalten wurden. Hier wären Anwälte gefordert die Rechte ihrer Mandanten zu sichern. Verfasser: Autor
Dieser Tage ist Aufbruchstimmung nach all der Lethargie der letzten Wochen und Monate. Ausnahmegenehmigung, ADR-Übertragung, Aktientausch, Sicherung der Vermögenswerte sind die Schlagworte. Doch die all zu große Euphorie könnte schnell dem Katzenjammer weichen. Die Anleger sollten dabei mögliche Kosten im Auge behalten. Ein Beispiel soll das verdeutlichen. Dabei wird unterstellt, dass es Brokerangebote gibt, die zwischen 3% und 5% Gebühren auf aktuelle Vermögenswerte verlangen. Ähnlich wird es bei Anwälten aussehen (deren Kostenstruktur), deren Kostenstruktur ich nicht kenne. Um die Vergleichbarkeit zu ermöglichen wird ein Beispiel von einem Vermögenswert von 100 Rubel ausgegangen. Dabei wird unterstellt, dass nach heutigen Stand September 2023 bei einem möglichen Verkauf (Beispiel: Magnit) ein Abzug von einem Durchschnittskurs oder heutigem Kurs von 50% und einer Sondersteuer von 10% und einem ungewissen Rubel-Umtauschkurs von 120 als Berechnungsgrundlage ausgegangen wird. Brutto Vermögenswert 100 Rubel - 50 % Abzug -50 Rubel verbleiben 50 Rubel - 10 % Sondersteuer - 5 Rubel verbleiben 45 Rubel - 5 % Maklergebühr - 5 Rubel verbleiben 40 Rubel Umrechnungskurs 120 (fiktiv, da der Rubelkurs nicht frei handelbar und nur Referenzkurse ermittelt werden) verbleiben dem Anleger (40/120) = 33 Cent pro hundert Rubel. Die Maklergebühr von 5 Rubel wurden auf den Brutto-Vermögenswert bezogen und beträgt danach 5 %. Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Letztlich verbleiben dem Kunden aber nur 45 Rubel. Die 5 Rubel Maklergebühr betragen also auf den Zwischenbetrag nicht mehr 5 % sondern (5*100/45) = 11,11 %. Der Anleger sollte sich im Vorfeld genau bei einem Depotübertrag auf Russland die überleben ob die Makler- oder Anwaltsgebühr in einem angemessenen Verhältnis ist. Nun könnte man als Argument dagegenhalten. Makler- oder Anwaltskosten sind egal, wenn ich die ersten Dividenden bekomme. Das ist zwar richtig. Wenn aber ein Verkauf aufgrund von russischen Vorschriften erfolgen muss, sofern ein Handel wieder möglich ist, nutzt man sein Depot nicht längerfristig um jahrelange Dividende abzuschöpfen. Dann ist die Frage ob sich ein Tausch überhaupt lohnt. Wohlgemerkt. Wer bereits ein Depot in Russland hat oder die Möglichkeit hat eines kostengünstig zu eröffnen. Meinen Glückwunsch. Jedoch sollte sich jeder über die Vor- und Nachteile eines Depots- in Russland im Klaren sein. Lesen Sie auch hierzu: www.anatolienportal.com/blogbeitraumlge/nachdenken-ruhe-und-besinnlichkeit Zu guter Letzt. Ich hatte in einigen Foren einmal die Problematik mit dem Abzug hingewiesen, wir er aktuell bei Rückkäufen praktiziert wird. Hier einige Beispiele, welcher Vermögenswert pro Aktie rein rechnerisch in Euro heute wert wäre. Dabei wird das og. Beispiel mit einem Eurokurs von 33 Cent pro 100 Rubel zugrunde gelegt. Kurse Stand 15.09.2023 Gazprom 173 Rubel entspricht ca. 57 Cent Sperbank 260 Rubel entspricht ca. 86 Cent Lukoil 6.583 Rubel entspricht ca. 21,72 Euro Magnit 5.800 Rubel entspricht ca. 19,14 Euro Alle Angaben sind ein reines Berechnungsbeispiel und entspricht keinen tatsächlichen Gegebenheiten, da ein aktueller Verkauf von russischen Aktien für Ausländer aus unfreundlichen Ländern nicht möglich ist. Alle Angaben ohne Obligo.
Verfasser: Autor Wer es geschafft hat ein Depot in Russland zu eröffnen und es demnächst gelingt seine ADRs dorthin zu übertragen und zu wandeln. Meinen herzlichen Glückwunsch. Für alle diejenigen, die keine Möglichkeit haben diesen Weg zu beschreiten und dies auch nicht wollen (geschlossene Bücher, sanktionierte Werte, Kostengründe) geht die Welt nicht unter. Wer weiß, ob am Ende des Tages, sich an dem "Herdenzwang" sich nicht zu beteiligen, der richtige Weg gewesen ist. Handelsoptionen für uns Anleger:
Für alle, die bislang nicht die Möglichkeit hatten ihre ADR in Aktien zu tauschen gibt es mehrere Optionen:
zu 1. Depoteröffnung a) IV. Hinweise Auf der Grundlage von Artikel 6b Absatz 5aa der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 erteilte Genehmigungen gestatten die Umwandlung von Aktienzertifikaten in Originalpapiere nur bis zum 25. Dezember 2023. b) Nach den letzten Ausführungen Raiffeisenbank Russia ist bei einer Depoteröffnung eine Verpflichtungserklärung vorgesehen, dass der Anleger nach Depoteröffnung, Tausch der ADR seine Original Aktien zwingend verkaufen will/muss. Warum soll ich an dieser Stelle den Aufwand für einen Tausch auf mich nehmen um anschließend die Aktien verkaufen zu müssen. Es hätte lediglich den Vorteil, dass ich als Aktionär noch rückwirkend die Dividenden erhalten könnte. Zu 2 Rückkaufangebot Ich habe mir einmal die Mühe gemacht anhand eines Beispiels die Rückkaufquote zu ermitteln. Geht man von einem 40%igen Abschlag und einer Sondersteuer von 10% aus kommt es letztlich auf den Rubelkurs an. Ich habe dort eine Quote bei 100 Rubel und einem schlechten Umtauschkurs von etwa 35 Cent ermittelt. Das ist nicht besonders viel aber man bekommt zumindest noch etwas von seinem Vermögen in Euro/Dollar zurück. Zu 3 Behalt der ADR Die ADR Ausgeber sind in der Pflicht die Aktien für die ADR vollständig zu hinterlegen. Dafür haften sie im Zweifel. Im Moment sind die hinterlegten Aktien in diesen Sondervermögen gestört, also nicht vorhanden oder zuordenbar. Der ADR-Inhaber sollte sich meines Erachtens nicht auf Zwangs-Verkaufstermine bzw. Pro-Ration Faktoren einlassen, die seine Rechtsposition einschränken. Die ADR Ausgeber haben sich verpflichtet (zumindest im Fall Sberbank) die Aktien nur in einem geordneten Markt und in einem angemessenen Zeitraum zu verkaufen. Das bedeutet für uns, dass hier auf absehbare Zeit nichts passiert auch wenn die ADR-Ausgeber nach einer bestimmten Kündigungsfrist die Aktien verkaufen könnte. Die ADR-Ausgeber würden sich sofort bei einer möglichen Verramschung oder fehlender Aktien Sammelklagen gegenüber sehen. zu 4 Steuerliche Komponente Die steuerliche Komponente sollte den Anleger von besonderer Relevanz sein. Verliere ich mit dem Übertrag und Tausch der ADR die Ansprüche aus einem Verlust-Vortrag (Topf), da ich keine Verluste realisiere. Wie sieht es mit Dividenden aus. Wenn sich der Anleger rückwirkend Dividenden aus Aktionärs-Eigenschaft zurückholt. Bei Dividendenfluss. Muss aufgrund der teilweisen Aussetzung des Doppelbesteuerungsabkommens der Anleger die gezahlten Dividenden im Heimatland besteuern. Steuern zahlen im Heimatland und keinen Zugriff auf die Dividenden im Russen Depot zu haben... Fazit: Kurzum, auf meine Person bezogen werde und kann ich auch nichts unternehmen. Meine ADR's sind eh für eine Wandlung gesperrt und die Bücher geschlossen. Es gibt für meine Person keinen Anlass "gutes Geld, schlechtem in Form von hohen Anwaltskosten oder horrenden Betreuungskosten" hinterher zu werfen. Der ADR-Ausgeber ist bei einem Verkauf nicht besser und schlechter gestellt. Der Westen kann rein rechtlich die Vermögen von nicht sanktionierten Anlegern (also uns) nicht einfach realisieren um Kriegsschulden Russlands abzudecken. Russland und vor allem Herr Putin und die Oligarchen sind daran interessiert ihre versteckten Vermögen wieder zurück zu erhalten. Außerdem wird Russland ohne neuerliche Anbindung an die westliche Wirtschafts- und Finanzstruktur auf Dauer nicht überleben können. Von daher passiert mit unseren Vermögen erst einmal gar nichts. Wir alle brauchen Geduld, dass der Krieg irgendwann endet. Dann wird sich auch der „Sanktionsknoten“ lösen und unsere Vermögen wieder verfügbar werden. Also schließe ich mit den Eingangsworten "Nachdenken, Ruhe bewahren und Besinnlichkeit". Diese Ausführungen spiegeln ausschließlich meine Meinung wider. Alle Ausführungen beanspruchen keine Vollständigkeit und Richtigkeit und sind daher ohne mein Obligo. Meine Ausführungen stellen keine Handlungsempfehlung, Anlageberatung oder Rechtsberatung dar. Jeder Anleger ist für sein Handeln selbst verantwortlich. Alle Angaben daher ohne mein Obligo. Verfasser: Autor . 15.09.2023Clearstream Banking1 informiert seine Kunden darüber, dass die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats gemäß Artikel 6b Absatz 5aa der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 die Umwandlung eines aktienähnlichen Scheins in ein russisches zugrunde liegendes Wertpapier genehmigen können, das bei der nationalen Verwahrstelle für Zahlungsabwicklung gehalten wird. Der entsprechende Text lautet:
"(5aa) Abweichend von Artikel 2 können die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats die Umwandlung eines Hinterlegungsscheins mit russischem Basiswert, der bei dem in Anhang I unter der Eintragsnummer 25 unter der Überschrift "Rechtsträger" des Anhangs I unter der Eintragungsnummer 2023 unter der Überschrift "Rechtsträger" aufgeführten Rechtsträgers gehalten wird, bis zum 101. Dezember <> genehmigen — und die Bereitstellung von Geldern im Zusammenhang mit der Umwandlung des aktienähnlichen Scheins und dem Verkauf des zugrunde liegenden Wertpapiers direkt oder indirekt an dieses Unternehmen in Russland unter Bedingungen, die die zuständigen Behörden für angemessen halten, und nachdem sie festgestellt haben, dass: a) der Hinterlegungsschein vor dem 3. Juni 2022 ausgestellt wurde; b) der entsprechende Zulassungsantrag bis zum 25. September 2023 eingereicht wird; c) der Inhaber des aktienähnlichen Scheins nachweisen kann, dass eine solche Umwandlung für die Veräußerung des zugrunde liegenden Wertpapiers erforderlich ist; d) die Veräußerung des zugrunde liegenden Wertpapiers mit den Verboten der Verordnung Nr. 833/2014, einschließlich der Art. 5 und 5f, vereinbar ist; und e) keiner anderen in Anhang I aufgeführten Stelle werden Mittel zur Verfügung gestellt." Kunden und ADR/GDR-Inhaber, die eine Umwandlung vornehmen möchten, werden daran erinnert, sich bis spätestens 6. September 5 an die zuständigen Behörden in ihren Mitgliedstaaten zu wenden, um eine Genehmigung gemäß Artikel 269b Absatz 2014aa der Verordnung (EU) 25/2023 zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass die von der National Settlement Depository erklärte Gebührenbefreiung bis zum 30. Dezember 2023 in Bezug auf freiwillige Umwandlungen und Stornierungen nicht die Umwandlung eines aktienähnlichen Scheins mit russischem zugrunde liegendem Wertpapier ohne Genehmigung gemäß Artikel 6b Absatz 5aa der Verordnung (EU) 269/2014 zulässt. Die Clearstream Banking S.A. (CBL) bearbeitet auf Anweisung der zuständigen deutschen und luxemburgischen Behörden die von ihren Kunden beauftragten Umwandlungen für ADR/GDR-Inhaber, die Staatsangehörige oder Einwohner eines Mitgliedstaats sind, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind und Umwandlungen nicht aus anderen Gründen unzulässig sind. Für alle ADR/GDR-Umwandlungsanweisungen in Bezug auf die unten aufgeführten Wertpapiere müssen Kunden von Clearstream Banking S.A. im Erzählfeld ihrer Anweisung (:70E: INST-Feld in MT565 oder Corporate Action Instructions Narrative im Xact-Webportal) erklären, dass sie eine Genehmigung gemäß Artikel 6b Absatz 5aa der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 erhalten haben, und Folgendes angeben:a) den Namen der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, der die Genehmigung erteilt hat, b) das Aktenzeichen der Zulassung und c) das Datum der Zulassung. Die in der Kundenanweisung geforderte Formulierung: "EU-Verordnung 269/2014 Art. 6b 5aa COMP. Lizenznummer: xxxxxx Datum: tt/mm/jjjj – Ausstellende NCA: xxxx." Weisungen ohne die erforderliche Darstellung der Sanktionskonformität werden abgelehnt. Ungeachtet der oben genannten Anforderungen werden die Kunden daran erinnert, dass der Kunde gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Clearstream Banking S.A. dafür verantwortlich ist, sicherzustellen, dass alle von ihm über Clearstream Banking S.A. erteilten Anweisungen den geltenden Gesetzen entsprechen, einschließlich aller anwendbaren Sanktionen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die der Europäischen Union, der Vereinten Nationen, der Vereinigten Staaten und des Vereinigten Königreichs. Auswirkungen auf die KundenClearstream Banking wird die Bearbeitung von DR-Konvertierungsanweisungen am oder um den 20. September 2023 für diejenigen DR-Programme wieder aufnehmen, bei denen DR-Agenten die Konvertierung unterstützen und ihre Bücher zur Kündigung geöffnet haben. Clearstream wird den Inhabern der entsprechenden DR-Programme, für die die Umwandlung möglich ist, aktualisierte Benachrichtigungen über Kapitalmaßnahmen zukommen lassen. Weitere InformationenFür weitere Informationen können sich Kunden an den Kundenservice von Clearstream Banking oder an ihren Kundenberater wenden. ------------------------------------------ 1. Clearstream Banking bezieht sich gemeinsam auf die Clearstream Banking S.A., mit Sitz in 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburg unter der Nummer B-9248, und die Clearstream Banking AG (für Kunden der Clearstream Banking AG, die Erstellungskonten nutzen), mit Sitz in 61, Mergenthalerallee, 65760 Eschborn, Deutschland, und eingetragen im Register B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500. Quelle: Clearstream Direkte Frage an Det: wenn ich dich richtig verstehe würdest du einfach mal abwarten was weiter passiert und auf das Handeln der ADR-Herausgeber warten ? Antwort: An dieser Stelle möchte und kann ich keine Anlageberatung oder Empfehlung aussprechen. Ich selbst würde Stand 13.09.2023 wie folgt handeln. Hätte ich ein Konto Typ C würde ich die ADR unter folgenden Prämissen wandeln: 1. Es dürfte keine Verkaufsverpflichtung bei einer Depoteröffnung bzw. einem Wandlungsauftrag geben. Dann hätte ich bestenfalls die Möglichkeit als Inhaber von Original Aktien Dividenden für die vergangen Jahre zurück zu holen. Ansonsten hätte ich keinen Vorteil. 2. Ich würde keine Wandlung mit einem Pro-Ration Faktor, also mit einem Aktienabschlag vornehmen. Ich vertrete die Auffassung. Der Anleger hat einen ADR-Vertrag mit einem festen Umtauschkurs abgeschlossen. Warum soll er Nachteile wegen eines Abhandenkommens von Aktien aufkommen, die er nicht zu vertreten hat. Folgende Rechtsfolgen wären zu beachten: 1. Bei der Annahme des Pro-Ration Faktors stimmt der Anleger ggf. einer rechtsverbindlichen Abweichung zum Tauschverhältnis des ADR-Vertrages zu und verliert vielleicht später seine Regressansprüche hierauf. 2. Bei einer Kontoeröffnung Typ C wird der ehemalige ADR-Inhaber letztlich Einzelkämpfer und verliert ggf. den Gemeinschafts-Schutz der "ADR-Gruppe". Bei möglichen Rechtsstreitigkeiten gegen Russland ist der Einzelanleger ggf. auf sich allein gestellt. Hier hat ggf. der ADR-Ausgeber eine bessere rechtliche Stellung. 3. Der Inhaber eines Kontos Typ C ist nicht davor gefeit auf Anordnung Russlands seine Aktien zu verkaufen sobald ein Handel möglich ist. Dann hat der Anleger vielleicht noch einige Dividenden rückwirkend mitgenommen. Auf der anderen Seite stellt er sich bei einem Verkauf ggf. nicht besser . 4. Bei Rückkaufangeboten könnten die Gesellschaften (Magnit, Lukoil) eher an eine große Anzahl von ADR-Inhabern herantreten als an Einzelanleger um mehr ADR bzw. Aktien einzusammeln. Fazit: Diese Anmerkungen wurden nach besten Wissen und Gewissen erstellt und spiegeln ausschließlich die Meinung des Verfassers wider.
Diese Anmerkungen stellen weder eine Anlage- oder Handelsempfehlung oder Steuerberatung dar. Alle Angaben sind ohne Obligo. Verfasser: Autor Achtung, hier wird wieder öfters FF24 genannt. Allerdings reicht es nicht "nur" dein Konto zu eröffnen, sondern es wird ausdrücklich ein Depot in Russland benötigt ( das kommt auch in dem ein oder anderen aktuellen Youtube Video falsch rüber ). Ansonsten wird kein Übertrag möglich sein. So wurde es mir von Seiten FF erläutert. Bliebe dann nur das C-Konto ? Hat aktuell jemand einen Übertrag auf ein C Konto im Rahmen der Ausnahmeregelung beantragt oder hat dies vor ? Depot in Russland - hier CIFRA Partner von Freedom24 www.anatolienportal.com/blogbeitraumlge/depot-in-russland-hier-cifra-freedom24 Bei Freedom24 bzw. dem russischen Partner CIFRA habe ich bei Freedom24 ein Konto bzw Depot eröffnet. Dann über Freedom24 ein Depot bei CIFRA. Benötigt für CIFRA wurde eine Farbkopie des Reisepasses und eine offizielle Bestätigung der Steuernummer. Diese habe ich beim Bundeszentralamt für Steuern /www.bzst.de/DE/Privatpersonen/SteuerlicheIdentifikationsnummer/steuerlicheidentifikationsnummer_node...bestellt. Bearbeitugsdauer bis zu 4 Wochen. Der Reisepass und die Steuer Nummer mussten dann noch von einem in Russland zugelassenen Dolmetscher (hatte Freedom24 vermittelt) in russische Sprache übersetzt und beglaubig werden. Achtung: Das Prozedere kann sich zwischenzeitlich geändert haben. Meinung: Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen. Alles ohne mein Obligo.
Autor: Verfasser: 1. Gibt es einen offiziellen Termin bis wann die hinterlegten Aktien an der Börse spätestens zwangsverkauft werden müssen? 2. Warum rechnen viele mit so einem hohen Abschlag beim zwangsverkauf? Der Aktienkurs steigt aktuell obwohl es doch vielen bewusst sein müsste, dass in Kürze große Mengen an Aktien zu weitaus günstigeren Preisen erhältlich sein werden. Wie passt das zusammen? 3. Sollte ich die ADR mit einem Pro-Ration Factor von 88% getauscht bekommen habe ich dann immer noch Anspruch auf die fehlenden 12 %? 4. Wie lange benötige ich in etwa, bis ich ein C-Konto eröffnet habe? 5. Muss ich mit dem Pro-Ration Factor auch beim zwangsverkauf rechnen? 6. Rückkaufangebot des Konzerns zu 1) mir nicht bekannt. JPMorgan hat sich im Fall von Sberbank sinngemäß dahingehend positioniert. a) wenn ein Handel in einem geordneten Markt möglich ist b) Verkauf in einem angemessenen Zeitraum Ich gehe davon aus, dass das auch andere Aktien von ADR*s betrifft. Die ADR-Ausgeber haben bislang trotz Ablauf der Kündigungsfrist zum Umtausch noch keinen Verkauf vorgenommen. Die ADR Ausgeber könnten sehr schnell gegen Sanktionen verstoßen und sich Sammelklagen wegen Verramschung gegenüber stehen. zu 2) im Moment Stand September 2023 wie folgt geregelt. Wer Russland verlässt muss einen Abschlag von 50 % zzgl. einer Sondersteuer von 10% und einem unkalkulierbaren Wechselkurs in Kauf nehmen. Überschlägig würde der Erlös pro 100 Rubel nach allen Abschlägen ca. 35 - 40 Cent entsprechen. Lukoil Kurs Stand 13.9. ca. 6640 Rubel würde etwa zwischen 20 und 25 Euro pro Stück entsprechen. zu 3) der Kunde akzeptiert mit einer Einverständniserklärung den Pro-Ration Faktor. Es ist eben die Frage, ob damit wesentliche Bestimmungen des ADR-Vertrages in Bezug auf das feste Umtauschverhältnis von 1:1 ausgehebelt werden. Ob letztlich 12% fehlen und wie der Pro-Ration Faktor berechnet basiert letztlich auf Recherche und hat im Moment keinen offiziellen Charakter. Die Anleger sollten sich jedoch mit der Thematik und deren möglichen Auswirkungen im Vorfeld beschäftigen. https://depositaryreceipts.citi.com/adr/common/file.aspx?idf=6427 zu 4) meines Wissens soll es online-Möglichkeiten bei Gazprombank geben, die mir nicht weiter bekannt sind. Auch über Freedom24 siehe www.anatolienportal.com/blogbeitraumlge/depot-in-russland-hier-cifra-freedom24 gibt es Möglichkeiten. Ansonsten bleiben folgende Möglichkeiten. Anwalt oder direkte Eröffnung in Russland oder angrenzenden Ländern, die Verbindung zur russischen Börse haben. Bei Gazprombank wird Kaliningrad bevorzugt. Auch Banken in Armenien und ggf. Kasachstan könnten in Betracht kommen. Ein Tip an der Stelle. Ich bin kein Freund von teuren Anwälten. Nur wenn ich mir den Aufwand für eine Depoteröffnung in Russland mit Flug, Transfer, Hotel etc. vorstelle kann ich auch ggf. bei einem Anwalt anfragen. Ein Erstgespräch kostet meiner Kenntnis nach bei Rechtsanwalt Anja Richter ca. 150 Euro. www.anwalt.de/rechtstipps/gazprom-adr-lukoil-adr-und-andere-russische-adr-beantragung-der-ausnahmegenehmigung-bis-25-09-2023-moeglich-216082.html Warum Anwalt. Eine Depot C Eröffnung in Russland ist nicht so einfach wie viele denken. Beispielsweise müssen die Reispassdokumente und Steuernachweise und sonstigen Dokumente in russischer Sprache tlw. notariell beglaubigt werden. Das Problem dabei ist, dass der Dolmetscher bzw. Notar in Russland zugelassen sein muss. Ggf. könnte man auch die in russischer Sprache vorliegenden Dokumente in der einzig noch offenen Botschaft in Berlin notariell beglaubigen lassen. 5. Wenn eine Wandlung mit Pro-Ration Faktor erfolgt ist kommt es auf zwei Dinge an: a) muss der Kunde eine Verpflichtungserklärung unterschreiben sobald als möglich die Papiere zu verkaufen b) kann der Kunde die Papiere bis auf weiteres im Depot halten und ggf. über Jahre über Dividendenansprüche den Abschlag des Pro-Ration Faktors ausgleichen. 6. Bei einem Rückkaufsangebot des Konzerns ist wie unter 2) auszugehen. Das hätte den Vorteil. Ein Ende mit Schrecken ist besser als ein Schrecken ohne Ende. Es kommt immer auf die Entwicklung des gesamten Investments an. Wenn man mit einem blauen Auge herauskommt kann man auch den Rückkauf annehmen. Ob beim Rückkauf auch der Pro-Ration Faktor angewandt wird ist mir nicht bekannt. Haftungsausschluss: Alle Antworten zu den Fragen stellen ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Die Recherchen, auch zu dem möglichen Fehlbestand von Lukoil Aktien basieren auf privaten Recherchen. Die Antworten wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und stellen weder eine Anlage- noch Rechtsberatung dar.
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