FAQ - Besonderheiten bei der Arbeit mit Sonderkonten vom Typ CWir möchten Sie auf die jüngsten Klarstellungen der Russischen Zentralbank (im Folgenden als „Zentralbank“ bezeichnet) zu den Gesetzesänderungen gemäß den Präsidentenerlassen aufmerksam machen.
Am 05.03.2022 wurde der Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 95 „Über das vorübergehende Verfahren zur Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber bestimmten ausländischen Gläubigern“ (im Folgenden Erlass Nr. 95 genannt) verabschiedet. Der Erlass Nr. 737 vom 15.09.2022 führt auch zusätzliche Beschränkungen für ausländische Zahlungen ein - insbesondere betrifft es die Durchführung von Zahlungen an die Gesellschafter im Falle einer Liquidation oder Herabsetzung des Satzungskapitals (in Kraft getreten am 15.10.2022). Für diese Zwecke ist die Eröffnung eines Sonderkontos des Typs C vorgeschrieben: Für Zahlungen von Gesamtverbindlichkeiten in Höhe von mehr als 10 Millionen Rubel (oder dem Gegenwert in ausländischer Währung), die der Schuldner in einem Kalendermonat für Kredite und Anleihen, Finanzinstrumente und Dividenden an „unfreundliche“ ausländische Geschäftspartner leistet, sowie an „befreundete“ ausländische Gläubiger, wenn die Rechte zur Einforderung der Verbindlichkeiten von unfreundlichen ausländischen Gläubigern nach dem 1. März 2022 auf sie übergegangen sind (Artikel 8 des Dekrets Nr. 95).
Wer, wo und in welcher Währung ein Konto vom Typ C eröffnet:
Wann ein Sonderkonto NICHT benötigt wird:
Was ist bei der Verwendung eines Typ-C-Kontos erlaubt?
Einschränkungen und Merkmale des Kontotyps C:
Für welche Zwecke die Mittel auf einem Typ-C-Konto verwendet werden können:
Quelle: Swilar
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