Zur Übertragung von ADR nach Russland sind verschiedene Banken und Verwahrstellen eingebunden. Bei fehlerhaften Empfängerdaten kann es vorkommen, dass die ADR im Nirgendwo landen. Nachstehend eine Übersicht:
Kunde erteilt Auftrag für Depotübertragung von deutschem Broker zur Bank in Russland.
Bis hierhin ist der Weg auf dem europäischen Weg bis Clearstream nachvollziehbar.
Störung bei falscher Depotangaben und Folgen in Russland: 1. NSD erhält ADR von Clearstream/Euroclear ohne den Absender (Depotbank, Broker Kunden) zu kennen. Sie wissen nur wohin sie buchen sollen. 2. Depotbank in Russland (Gazprom) kann den Auftrag aufgrund der fehlerhaften Angaben nicht zuordnen. 3. Depotbank schickt die ADR an NSD zurück. 4. NSD schickt ADR an Clearstrem/Euroclear 5. Clearstream/Euroclear lehnen die ADR ab da sie den Empfänger nicht kennen!!! Sie kennen nur den Absender. NSD und Depotbank (Gazprombank) Sofern die ADR den russischen Rechtsraum erreicht haben und hier eine Störung durch eine n i c h t mögliche Zuordnung eintritt hängen die ADR bei der NSD fest. Die russische Depotbank kann den Kunden/Empfänger aufgrund fehlerhafter Angaben nicht ermitteln. Die NSD kann die ADR nicht an Clearstream/Euroclear zurückschicken, da sie den Empfänger in Europa/Deutschland nicht ermitteln können. Zuständigkeiten:
1. Befinden sich die ADR noch im europäischen Raum bis Clearsteam/Euroclear könnnte man den Broker/Bank zwingen den Lieferweg aufzuzeigen. Anschreiben an Broker, Ombudsmann oder Fachanwalt. 2. Befinden sich die ADR im russischen Raum kann ist der europäische Weg ordnungsgemäß abgewickelt und die Nachforschung müsste wahrscheinlich in Russland erfolgen. Anschreiben an russische Depotbank oder Einschaltung eines deutschen Fachanwalts mit Verbindung zu einem russischen Anwalt.
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