Die Raiffeisenbank Russia hat mit einem Kundenanschreiben in Bezug auf einem möglichen Aktienverkauf nach Wandlung in Russland für einige Verunsicherung gesorgt: "Da ein Verkauf der zugrunde liegenden Wertpapiere aufgrund russischer Gegenmaßnahmen möglicherweise nicht sofort möglich ist, reicht es aus, wenn der wirtschaftliche Eigentümer seine Absicht nachweist, die zugrunde liegenden Wertpapiere solcher DRs zu verkaufen. Es muss ein Nachweis erbracht werden, dass der wirtschaftliche Eigentümer beabsichtigt zu verkaufen, und ein solcher Verkauf muss durchgeführt werden, sobald die russischen Rechtsvorschriften dies zulassen". Auf welcher rechtlichen Grundlage diese Verpflichtung beruht ist mir nicht bekannt. Vielleicht ist es auch nur eine Erklärung gegenüber der OeNB. "Die OeNB hat bestätigt, dass die RBI einen Antrag auf Genehmigung der Konvertierung von DRs, die sie für ihre Kunden verwahrt, stellen kann". Wer soll ein Interesse an einem möglichen Aktienverkauf haben??? Deutsche Bundesbank WICHTIG: Die Rolle der Deutschen Bundesbank bei der Umwandlung von Aktienzertifikaten beschränkt sich ausschließlich auf ihre Funktion als Behörde, die für die Erteilung von Genehmigungen auf der Grundlage von Artikel 6b Absatz 5aa der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 zuständig ist. In die Übertragung von betroffenen Aktienzertifikaten auf andere Depots, ihre Umwandlung in Originalwertpapiere oder in den Verkauf russischer Originalwertpapieren ist die Deutsche Bundesbank nicht eingebunden. Sie kann hier auch nicht unterstützend oder beratend tätig werden. Quelle; Bundesbank Verwahrstellen: Clearstream/Euroclear Mit der Übertragung der ADR an den russischen Broker verlassen die Wertpapiere den Europäischen Zuständigkeitsbereich. Clearstream/Euroclear übernehmen dann noch bestenfalls eine Dienstleistungsfunktion bei der Rückführung der Verkaufserlöse. Russland Die russische Föderation sollte auch kein Interesse an einem schnellstmöglichen Verkauf der Original Aktien haben. Das würde die Aktienmärkte stark belasten, einen weiteren Geldabzug, verbunden mit erheblichen Deivsenverwerfungen nach sich ziehen. Da der Rubel nicht mehr frei konvertierbar ist, müssten Unsummen Rubel in zig Milliarden US-Dollar bzw. Euro getauscht werden, welches den Kurs des Rubel stark beeinträchtigen würde. Ganz im Gegenteil. Russland ist nach dem Krieg auf westliches Kapital angewiesen und würde sich bei einer Forcierung eines möglichen Zwangsverkaufes von Aktien von Anlegern aus unfreundlichen Ländern vollends von den westlichen Finanzmärken abschneiden. Raiffeisenbank Russia Die Raiffeisenbank Russia hätte auch das Problem bei einer Durchsetzung eines möglichen Zwangsverkaufs von Aktien, dass sie ihre Kunden ungleich behandelt. Meines Wissens sind die bisherigen Tauschaktionen nach dem europäischen oder russischen Verfahren niemals von einem Zwangsverkauf von Aktien beauflagt worden. Somit würde hier eine Ungleichbehandlung zwischen Alt- und Neuaktionären entstehen. andere russische Bankinstitute auch hier ist meines Wissens niemals weder bei dem Übertrag von ADR auf dem europäischen oder russischen Weg beauflagt worden die gewandelten Aktien zu verkaufen sobald dies möglich ist. Fazit: Dem Autor des Artikels ist kein Dekret seitens der russischen Regierung bekannt, dass ein Zwangsverkauf von Aktien vorsieht sobald ein Handel wieder möglich ist. Das die russische Regierung diesbezüglich Anweisungen bzw. Dekrete veranlassen kann ist unbestritten. Verwiesen wird in diesem Zusammenhang auf mögliche hohe Abschläge (50%) und Sonderabgaben (10%), die bereits an anderer Stelle dieses Blog ausgiebig behandelt wurden. Auch hier obliegt es dem russischen Staat , in dessen Finanzhoheit die ADR bzw. Aktien liegen, Dekrete oder Verfügungen über weitere Sperren, Enteignungen oder Freigaben zu erlassen.
Kunden der Raiffeisenbank Russia sollten mit Verweis auf die bisherigen Tauschvorgänge und bis zu einem rechtlichen Nachweis einer baldmöglichen Verfügung (Zwangsverkauf) keine Absichtserklärung unterschreiben. Dieser Artikel spiegelt ausschließlich die Meinung des Verfassers wider und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Des weiteren sind diese Ausführungen weder eine Handlungsaufforderung, Anlage- oder Rechtsberatung. Verfasser: Autor
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