Die Antragstellung auf Ausnahmegenehmigung ist am 25.09.2023 abgelaufen. Meine Wissens wurden viele Kunden für die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung angeschrieben, die ADR besitzen, die gar nicht wandelbar sind. So beispielsweise bei Sberbank. Die Sberbank ist stark sanktioniert und die Bücher geschlossen. Im Verlauf des Antragsprozesses tauchte eine mir zugängliche Liste mit den Werten auf, bei denen vermutlich eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird. Ich wollte bewusst diese Liste im Vorfeld nicht in Umlauf bringen um die Anleger zu verunsichern. Ich frage mich jetzt allen Ernstes warum die Deutsche Bundesbank nicht öffentlich publiziert für welche Werte möglicherweise eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird. Warum werden die Banken und Broker scheinbar nicht informiert, da diese auch Kunden mit ADRs anschreiben, die scheinbar gar nicht zu wandeln sind. Ausnahmegenehmigung, der wahre Grund???? In den letzten Tage tauchte immer wieder die Frage auf:
Auch hier wird den Anlegern wahrscheinlich nicht die ganze Wahrheit erzählt. Etliche russische Anleger haben erfolgreich auf die Freigabe ihrer Vermögenswerte geklagt. Es wurden sowohl Euroclear als auch Clearstream auf Freigabe verklagt. Jedoch kommt insbesondere Clearstream den Anordnungen der Gerichte auf Freigabe/Lieferung der ADR nach Russland nicht nach. Clearstream steckt insofern in der Zwickmühle, dass sie wahrscheinlich die russischen Vermögen übertragen müsste, wenn sie auch die westlichen Vermögen zur Übertragung nach Russland freigibt. Die Ausnahmegenehmigung ist letztlich nur ein Trick um die Vermögen der russischen Anleger weiterhin zu blockieren. Die Ausnahmegenehmigung können nur die europäischen Anleger, in Deutschland bei der Bundesbank stellen und die russischen Anleger sind davon ausgenommen. "Nachweis, dass es sich bei dem Inhaber des Aktienzertifikats um einen Staatsangehörigen oder Gebietsansässigen eines Mitgliedstaats oder einer in der Union niedergelassenen Einrichtung handelt, unter Angabe des vollständigen Namens, der Nationalität und der Adresse des Inhabers des Aktienzertifikats. Für Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten gilt: Legitimationsunterlagen wie eine einfache (unbeglaubigte) Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses des Depotinhabers sollen ausreichen. Quelle: Weisswart Clearstream meint mit dieser Ausnahmegenehmigung Überträge von ADR von Mitgliedern von europäischen Mitgliedsstaaten übertragen zu können. Die russischen nicht sanktionierten Anleger sollen demnach weiterhin gesperrt bleiben. Meinung: Meiner Ansicht nach taugt diese Ausnahmegenehmigung für niemanden etwas. Die westlichen Anleger werden durch möglich ADR Übertragungen nach Russland auch nur in eine Sackgasse geführt. Weder ein ADR Tausch noch eine Verfügung der auf den Depot C Konten gesperrten Vermögen ist gesichert. Clearstream hat wohl nach wie vor große Bedenken gegen Sanktionen zu verstoßen wenn sie durch die Ausnahmegenehmigung auf der einen Seite Vermögen frei gibt. Auf der anderen Seite russische Anleger, die erfolgreich auf Vermögensfreigabe geklagt haben, auszuschließen. Das wird Clearstream noch furchtbar auf die Füße fallen. Entweder Vermögensübertrag für alle nicht sanktionierten Anleger ob aus unfreundlichen Staaten oder der russischen Föderation. Oder überhaupt keine Freigabe. Eine Bevorzugung der einen Gruppe und Benachteiligung der anderen Gruppe kann und wird nicht funktionieren. Ich bin einmal gespannt wie Clearstream verfahren wird.
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