Die privaten externen Gläubiger der Ukraine, die dem Land erlaubt hatten, die Zahlungen für seine Staatsschulden nach Ausbruch der Feindseligkeiten im Jahr 2022 auszusetzen, beabsichtigen, diese im Jahr 2025 wieder aufzunehmen, berichtete das Wall Street Journal (https://www.wsj.com/finance/ukraine-debt-payments-russia-war-1c0c301e) (WSJ) unter Berufung auf Quellen. Zur Gruppe der Anleihegläubiger gehören BlackRock und Pimco. Insgesamt machen sie etwa ein Fünftel der ausstehenden Eurobonds der Ukraine in Höhe von 20 Milliarden US-Dollar aus. Nach Angaben des WSJ gehen die Gläubiger davon aus, dass die Ukraine ihre Zahlungen im Gegenzug für die Abschreibung eines erheblichen Teils ihrer ausstehenden Schulden wieder aufnehmen könnte. So, schreibt WSJ, beabsichtigen die Gläubiger, bis zu 500 Millionen US-Dollar pro Jahr an Zinszahlungen zu erhalten. Verhandlungen zu diesem Thema sind bereits im Gange, aber die Vereinigten Staaten und ihre Verbündeten befürchten, dass die zur Unterstützung der Ukraine bereitgestellten Mittel bei den Anleihegläubigern landen, wenn Kiew diese Schulden bedient. Laut WSJ-Quellen haben einige Gläubiger vorgeschlagen, eingefrorene russische Vermögenswerte in Europa und den Vereinigten Staaten zur teilweisen Rückzahlung von Schulden zu nutzen. Diese Initiative wurde weder vom Internationalen Währungsfonds noch von einigen G7-Ländern unterstützt. Gleichzeitig plädieren sie dafür, dass die Ukraine bis 2027 Beträge zu Sätzen zahlt, die unter den Marktsätzen liegen. Der für 2022 angekündigte Zahlungsstopp für Anleihen an die Ukraine läuft im September 2024 aus. Wie Reuters (https://www.reuters.com/markets/europe/ukraine-sounds-out-bondholders-debt-restructuring-new-financing-sources-2023-10-09/) berichtete , begann die Ukraine im vergangenen Herbst mit Konsultationen mit Investoren über die Umstrukturierung ihrer Auslandsschulden und die Gewinnung neuer Finanzmittel. Laut Bloomberg (https://www.bloomberg.com/news/articles/2024-04-08/ukraine-debt-holders-explore-forming-restructuring-committee?srnd=homepage-europe) führen einige große ukrainische Anleihegläubiger im Vorfeld einer möglichen Umstrukturierung Gespräche zur Bildung eines Gläubigerausschusses. Lusine Balasyan Quelle :https://www.kommersant.ru/doc/6687256?from=top_main_6 Meinung:
Es ist eine Schande. Den Kleinanlegern enthâlt man ihre Vermögen und Erträgnisse vor. Auf der anderen Seite verlangen Blackrock und Co. die Begleichung ihrer Forderungen. Verfasser: Autor
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Erkenntnisse: Pro-Ration-Faktor der amerikanischen Citybank Bücher waren lange lange geschlossen man dachte es geht gar nichts mehr und jetzt sind die Bücher gerade auf eine Wandlung ist möglich aber und zu diesem aber kommen die ganzen Fragen die Buchprüfung hatte hier bei diesem dr ergeben dass die Aktien die die amerikanische Emittentin hält nicht ausreichen um alle Aktienzertifikate Inhaber zu bedienen sie haben das aktienzertifikat die Aktien sind als Sicherheit hinterlegt eigentlich haben sie hier einen umtauschanspruch und das reicht nicht und deswegen hat man sich dann von der amerikanischen Seite her entschlossen vorsorglich so heißt es erstmal nur einen Abschlag von 88% zu tauschen deswegen ja eine Wandlung ist möglich aber nur in Höhe von 88% das ist ein Erfolgsfall in Höhe von 88% aus unserer Sicht weil auch dafür müssen wir die einzelnen Schritte mit ihnen ihren Broker der Lagerstelle der Amerikanerin und der russischen gasprombank durchleben was dann aber nun mit den weiteren und da mit den fehlenden 18% 12% da sagt die amerikanische Emittentin dass wenn alle Wand en abgeschlossen sind und sich dann herausstellt dass noch weitere Aktien vorhanden sind was ziemlich sicher so der Fall sein wird irgendwas wird noch da sein wird es sogenannten Nachschlag geben wie groß der sein wird und in welcher Höhe das ist derzeit noch unklar aber man kann hier wohl mit einem Nachschlag rechnen und dann kam die Frage auf ob man das so hinnehmen muss oder ob man nicht hier irgendwie jemanden quasi verklagen kann dafür da also diese Grund ist ja äh der Vertragspartner oder der Anspruchs Gegner wäre hier in dem Fall quasi die amerikanische Seite die amerikanische Citybank weil die ja den Einbehalt gemacht hat und weil die ja offensichtlich bei der Buchprüfung sie hält die Aktien sie hätte genügend Aktien eigentlich vorhalten müssen und irgendwie ist was dabei schief gegangen sie hat jetzt also quasi zu wenig Aktien für Sie als Sicherheit ähm ich kann ihn allein aufgrund prozessökonomischer Gründe also unter einer kostennutzenabwgung generell hier nicht empfehlen Klage in Amerika gegen die Citybank zu erheben das mag vielleicht in dem Einzelfall noch mal rein aus Kostengründen anders aussehen aber rein grundsätzlich wäre meine Empfehlung schlucken sie gerade die Kröte mit den 88% warten Sie ab ob es noch ein Nachschlag geben wird und dann können wir noch mal gerne über die Kosten in Amerika bei einem Vorgehen gegen die Citybank reden. Notare: das ganz große Thema scheint noch zu sein die Notare also sie brauchen diese notarielle Handlungsvollmacht notariell beglaubigt mit Apostille versehen das wird in Deutschland immer immer schwieriger wir hab ein Notar zu finden der das noch macht wir haben alle Notarkammern angeschrieben und auch die Bundesnotarkammer und stehen hier mit denen im Austausch haben quasi den Sachverhalt erklärt dass sie ja einerseits das brauchen und sollen schon nach der EU Sanktion aber es ohne die Notare überhaupt nicht funktioniert die Notarkammern haben uns am langen Ende mitgeteilt dass sie quasi den Sachverhalt wie wir ihn schildern gar nicht prüfen und dass es immer im Ermessen des einzelnen Notars steht und nur eine Notarkammer hat gesagt dürfte eigentlich nichts dagegen sprechen das haben wir dann auch wieder verbreitet an die einzelnen Notare wenn die dann sich jeweils bei ihrer zuständigen Notarkammer aber informieren und dort rückversichern dann teilt die Notarkammer dem Notar nur mit wenn er sich damit nicht wohl fühlt Bedenken hat oder es der Meinung ist dass er das nicht darf dann soll er das nicht tun von daher wenn sie auf einen Notar Treffen der nicht gewillt ist diese Beglaubigung hier vorzunehmen hilft es an der Stelle nicht sie könnten jetzt Beschwerde einlegen und dann noch das vor Gericht zerren aber alle anderen Wege sind an der Stelle versperrt es hilft deswegen nicht sich weiter mit diesem einen Notar auseinanderzusetzen sondern greifen Sie zum Telefonhörer versuchen Sie es bei einem anderen Notar fragen Sie auch gerne bei uns Frau Leißner gibt regelmäßig noch mal Tipps mit ich habe hier doch noch mal ein Notar in Stuttgart oder ein in München äh der es jetzt gerade jüngst gemacht hat ähm ansonsten funktioniert ziemlich gut die umliegenden Nachbarländer oder wir haben auch schon Vollmachten aus Brasilien äh wir haben welche aus der Türkei also wenn sie irgendwo im Urlaub sind können sie auch da die Gelegenheit nutzen bevor sie halt gar keine bekommen das dazu. Meinung: Nach meiner Meinung ist es durchaus sinnvoll Klagen gegen die ADR-Ausgeber wegen der fehlenden Aktien anzustrengen. Es geht darum ob die ADR-Ausgeber durch die teilweise nicht hinterlegten Aktien gegen die ADR-Verträge verstoßen haben, so dass sich hier ggf. ganz andere Haftungsmöglichkeiten ergeben.
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