Eine unterschiedliche Auffassung und Auslegung von Fachkompetenz hat zu unüberbrückbarer Differenzen mit einigen Foren-Mitgliedern im Comdirekt Forum "Thema Russische ADR's umwandeln" geführt. Ich habe heute das Forum verlassen und mein Konto dort geschlossen.
Meinen Dank gilt den vielen Mitgliedern des Forums, die mich während der wenigen Wochen meiner Mitgliedschaft durch positive Kommentare in diesem Forum begleitet haben. Ich danke an dieser Stelle auch den Admin's des Forums, dass sie mir die Gelegenheit gegeben haben, Beiträge einzustellen und diese auch wohlwollend durch besondere "Erfolgsabzeichen" honoriert haben. Dieser Blog ist im deutschsprachigen Raum ein einmaliges kategorisiertes Archiv zu dem Themenkomplex "Americkan Depositary Receipts russischer Aktien" und wird unabhängig und werbefrei geführt. Meine Blogbeiträge und Artikel dieser Homepage stellen für kein Forum eine Gefahr dar, deren Mitglieder zu werben. Ich hoffe, viele Leser finden in meinen Blogbeiträgen in dieser schwierigen Zeit hilfreiche Informationen zu den Themen rund um ADR's russischer Aktien, deren Inhalte sie dann entsprechend in die Community ihres jeweiligen Forums einbringen können. Vielen Dank. Verfasser: Autor
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Sberbank-Wertpapiere (app+1,3%, ao+1,2%) zeigten heute ebenfalls ein starkes Wachstum. Laut dem Leiter der Sberbank Herman Gref analysiert die Bank das Thema des möglichen Rückkaufs ihrer eigenen Aktien von gebietsfremden Investoren. Gleichzeitig betonte Gref, dass das Kreditinstitut derzeit keine spezifischen Pläne in dieser Hinsicht hat, da solche Transaktionen die Zustimmung der staatlichen Unterkommission erfordern. Wenn wir davon ausgehen, dass die Rückzahlung immer noch stattfinden wird, dann können nach den Berechnungen von Dmitry Sergeev, dem leitenden Anlageberater von IC VELES Capital;, diese 1,03 Billionen Rubel erfordern.Sberbank hat nur 22,5 Milliarden Stamm- und Vorzugsaktien. Der Anteil der Gebietsfremden beträgt nach den neuesten Daten der Sberbank 35%. Der Aktienkurs beträgt heute 260 Rubel. Somit werden nur 1,03 Billionen Rubel für das Lösegeld benötigt, was nur etwa 60% des Nettogewinns von 2023 entspricht, berechnete der Experte. 22,5 Mrd. Aktien im Umlauf (Stamm- und Vorzugsaktien) 35% Aktien im Besitz von Gebietsfremden 7.875 Mrd. Aktien (Gebietsfremde) ADR-Inhaber 500 Millionen ADR zu einem Umtauschverhältnis von 4:1 ergibt 2 Mrd. Aktien Rückkauf der Gesellschaft aktueller Kurs 260 Rubel Stand Ende September 2023 1.03 Billionen Rubel für Rückkaufprogramm 7,875 Mrd. Aktien entspricht 130 Rubel pro Aktie bei einem aktuellen Kurs von 260 Rubel entspricht das genau einem Abschlag von 50% (analog Magnit und Lukoil-Rüückkaufsprogramme) Rückkaufswert für Anleger 260 Rubel aktueller Aktienkurs - 50 % Abschlag 130 Rubel Zwischen summe - 10 % Sonderabgabe an den russischen Staat 117 Rubel verbleibend für Anleger 120* Rubel Umrechnungskurs von Rubel in Euro ca. 1 Euro Sberbank Aktienwert ca. 4 Euro Sberbank ADR-Wert *) der Rubel ist nicht mehr frei konvertierbar. Die Russische Zentralbank berechnet jeden Tag Referenzkurse, ist aber nicht verpflichtet zu diesen Kursen zu kaufen oder zu verkaufen. Deswegen wurde hier ein Sicherheiten-Abschlag von ca. 15 % auf den aktuellen Rubelkurs vorgenommen. Aktueller Referenz Rubelkurs ca. 103, angenommener Kurs 120 Rubel. Fazit: Im Ergebnis spiegelt diese Berechnung exakt meine Annahmen wider. 100 Rubel entsprechen etwa 35 - 38 Cent. Kontrollrechnung = 260 Rubel x 38 = 0,99 Euro Verfasser: Autor
Yaroslav Kabakov, Strategiedirektor bei Finam, ein: "Das Paket, das sie von unfreundlichen Gebietsfremden kaufen, kann durchaus an befreundete Gebietsfremde verkauft werden, und tatsächlich wird der russische Markt dieses Volumen an Wertpapieren möglicherweise nicht sehen. Denn die Dividendenrendite der Sberbank ist jetzt potenziell höher als der Markt. In dieser Hinsicht denke ich, dass es eine ziemlich große Anzahl institutioneller Investoren geben wird, die an einer solchen Akquisition interessiert sind. Gleichzeitig glaube ich, dass gewisse Beziehungen zu ausländischen Investoren aufrechterhalten werden können, aber für unfreundliche Nicht-Residenten sind all diese Geldbeträge längst abgeschrieben. Die Übernahme, wenn sie zustande kommt, wird für unfreundliche Aktionäre der Sberbank mit einem Abschlag von 50 Prozent erfolgen, was sozusagen auch kein positiver Moment ist. Nicht-Residenten fast als Glück empfunden wird, weil sie sonst nichts bekommen. Die Russen ziehen uns gehörig über den Tisch. 50% + 10% Abgabe + schlechten Umrechnungskurs. Überschlägig macht das um die 35 Cent pro 100 Rubel. Jetzt kommt noch hinzu, die geben nicht den aktuellen Wert sondern vielleicht einen Durchschnittswert vom letzten halben Jahr. Gut nehmen wir einmal an der Durchschnittswert des letzten halben Jahres wäre bei Sberbank vielleicht um die 230 Rubel. 230 Rubel x 35 Cent sind ca. 80 Cent pro Aktie oder 3,20 Euro pro ADR. Vor allem das wirkt ein Rückkauf der Gesellschaft wie ein Rückkauf Progranm. Der Aktienkurs steigt, da sich die umlaufende Aktien Menge reduziert. Die gesperrten Russen warten ab bis die Sanktionen beendet sind. Tauschen in Russen Depots und handeln dann ihre Sberbank vielleicht beim Kurs von 350 Rubel. Auch hier schützt der Westen nicht uns Anleger. Im Grunde müssten sie jetzt sagen auch die Russen müssten zu den Abschlägen verkaufen. Dann wären die Angebote auch wesentlich höher. Fazit. Die Original Aktien in einem Russen Depot bringen auch keine Punkte solange wir bei einer Rückführung möglicher Verkaufs Erlöse mit diesen Abschlägen bestraft werden. Also überlegt euch alle ob ihr ein Russen Depot braucht. Wenn die Verkaufs Erlöse aus den russischen Gazprom Depots mit ähnlichen Abschlägen belegt werden bringt ein Russen Depot auch keinen Vorteil. Die Rückkäufen sind ein Bomben Geschäft für die Russen. Das wird auch für andere Schule machen Es wird aber genug Anleger geben die diese Angebote annehmen nur um aus dem Markt zu kommen. Meinung: Hoffentlich irren die Herren Gref und Kabakov einmal nicht ganz gewaltig. Gewinne bzw. Dividenden der halbstaatlichen Sberbank für Aktienrückkäufe nutzen?? Herr Putin ist gerade dabei für seinen maroden Staatshaushalt und zur Finanzierung seines unrechtmäßigen Angriffskrieges die Unternehmen durch Sondersteuern und höhere Dividendenausschüttungen zu plündern. Jeder Aktien Rückkauf bei der Sberbank dürfte daher nicht im Staatsinteresse liegen. Als zweier großer Irrtum könnte sich eine generelle Fehleinschätzung erweisen. Die ADR und die hinterlegten Aktien sind noch lange nicht abgeschrieben. Die gönnerhafte Ansage nach dem Motto: "Die Aktionäre aus unfreundlichen Staaten können überhaupt froh sein noch etwas für ihre Aktien zu erhalten" ist aus aus meiner Sicht ein wenig unüberlegt getroffen worden, um das einmal vorsichtig auszudrücken. Die Herren Gref und Kabakov werden hier nicht einfach nach "Gutsherrenart" entscheiden können. Dem steht die Verpflichtung der ADR-Ausgeber gegenüber die gewandelten Original Aktien nur in einem geordneten Markt und in einem angemessenen Zeitraum verkaufen zu können. Was die genannten Herren anstreben ist letztlich eine feindliche Übernahme von Anteilen westlicher Anleger durch Günstlinge des Präsidenten.
Fazit: Mit der aktuellen Meldung liegt ein mögliche erste Kaufabsicht auf dem Tisch. Die westlichen Stellen, wie die ADR-Ausgeber und die Verwahrstellen werden sich an ihr Sanktionsregime halten. Es gibt aktuell keinen geordneten Markt um Milliarden von Sberbank Aktien in einem angemessenen Zeitraum zu platzieren. Alles andere mündet letztendlich in einer Teilenteignung. Spätestens an dieser Stelle wird sich Herr Putin und seine Entourage genau überlegen müssen wie weit sie gehen. Letztlich stehen auch ihre im Westen versteckten Milliarden Vermögen zur Disposition. Bange machen gilt nicht und Pressing unter Zeitdruck ist auch ein schlechter Ratgeber. Bei der Sberbank haben die Anleger das Handeln eh nicht in ihrer Hand. Wir können nur davon ausgehen das der ADR-Ausgeber JPMorgan verantwortungsbewusst handelt, denn auch hier stehen bei einer "Verramschung" etc. ganz schnell Schadenersatzklagen ins Haus. Dies alles spiegelt nur die Meinung des Verfassers diese Artikels wider. Also wie immer, alles ohne mein Obligo. Verfasser: Autor Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung war an eine Reihe von Auflagen verbunden: Die Deutsche Bundesbank empfiehlt, dass die jeweilige nationale Depotbank für ihre Kunden, die beabsichtigen eine Genehmigung auf Basis von Artikel 6b Absatz 5aa der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 zu erhalten, gesammelt den jeweiligen Antrag stellt. III. Erforderliche UnterlagenZur Prüfung des Antrags sind folgende Unterlagen erforderlich: 1. Nachweis, dass es sich bei dem Inhaber des Aktienzertifikats um einen Staatsangehörigen oder Gebietsansässigen eines Mitgliedstaats oder einer in der Union niedergelassenen Einrichtung handelt, unter Angabe des vollständigen Namens, der Nationalität und der Adresse des Inhabers des Aktienzertifikats. 2. Beauftragung durch den Inhaber des Aktienzertifikats zur Antragstellung durch die Depotbank und Ermächtigung zur Weitergabe personenbezogener Daten (wenn der Antrag über die Depotbank des Inhabers des Aktienzertifikats gestellt wird). 3. Nachweis der Inhaberschaft des Aktienzertifikats unter Angabe von ISIN, Wertpapierbezeichnung, Bestand und Depotnummer sowie Ausstellungsdatum (muss vor dem 3. Juni 2022 liegen). 4. Darstellung des Weges, auf dem die Umwandlung erfolgen soll, einschließlich einer Aufzählung aller Stellen, die im Zuge der Umwandlung möglicherweise Zahlungen erhalten (Gebühren). 5. Nachweis eines Depots und Kontos in Russland über das der Inhaber des Aktienzertifikats die Wertpapiere erhalten und veräußern kann. Die Deutsche Bundesbank sowie die Broker und Banken verlangen einen Nachweis eines Depots mit NSD Anbindung in Russland über das der Inhaber des Aktienzertifikats die Wertpapiere erhalten und veräußern kann. Die Anleger mussten sich jetzt wohl oder übel schnellstmöglich um eine Depotlösung bemühen. Zumindest in der Gestalt, dass zunächst eine mögliche russische Verwahrstelle mit NSD Anbindung benannt und später mit Echtdaten unterlegt werden. Die Kunden hatten hier nur wenige Möglichkeiten ein russisches Depot zu eröffnen. Die wichtigsten mir bekannten sind: 1. Gazprombank verbunden mit einer persönlichen Identifizierung vor Ort. Dies verursachte entweder Anwaltskosten oder Kosten, die im direkten Zusammenhang mit einer Depoteröffnung in Zusammenhang stehen (Anreise-, Abreise, Hotel, Dolmetscher, Notar etc. etc.) 2. Raiffeisenbank Russia obwohl offizielle Verwahrstelle und daher meiner Meinung nach verpflichtet Depots zu eröffnen. Hier wurden Anfragen gar nicht beantwortet oder abschlägig beschieden. 3. CIFRA-Broker (Partner von Freedom24) Unser Gebührenmodell sieht wie folgt aus: 5% für Beträge bis zu 500.000 € 3% für Beträge über 500.000 € *Bitte beachten Sie, dass die Gebühr nie weniger als 500 € beträgt. Die Gebühr muss auf Ihrem Freedom24-Handelskonto hinterlegt werden. Der Gesamtbetrag wird vorübergehend blockiert. Bei Einzahlung wird ein Festbetrag von EUR 500 erhoben. Der Restbetrag basiert auf dem Wert Ihrer Wertpapiere an der MOEX am 31.08.2023 und wird erst nach erfolgreichem Umtausch der ADRs abgebucht. Im Falle einer Nichtkonvertierung wird der Restbetrag freigegeben und zurück auf Ihr Freedom24-Handelskonto gebucht. Quelle: Freedom24 4. Auslandsdepots über Anwalt verbunden mit entsprechenden Kosten. Die Broker schrieben beispielsweise Kunden in Aktiengattungen an, die aufgrund der Sanktionen gar nicht wandelbar sind. Bestes Beispiel ist hier Sberbank. Die Deutsche Bundesbank hat zwar erklärt: WICHTIG: Die Rolle der Deutschen Bundesbank bei der Umwandlung von Aktienzertifikaten beschränkt sich ausschließlich auf ihre Funktion als Behörde, die für die Erteilung von Genehmigungen auf der Grundlage von Artikel 6b Absatz 5aa der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 zuständig ist. In die Übertragung von betroffenen Aktienzertifikaten auf andere Depots, ihre Umwandlung in Originalwertpapiere oder in den Verkauf russischer Originalwertpapieren ist die Deutsche Bundesbank nicht eingebunden. Sie kann hier auch nicht unterstützend oder beratend tätig werden. Meinung: Aus meiner Sicht entlässt das die Deutsche Bundesbank und/oder die Broker nicht aus einer möglichen Haftung, da diese positiv gewusst haben, dass eine Ausnahmegenehmigung gar nicht erteilt werden kann.
Im Falle Sberbank oder anderer Fälle, die nicht auf der von mir in den letzten Tagen zitierten "geheimen Liste" stehen wird keine Genehmigung erteilt werden. Die Kunden wurden explizit nicht in Kenntnis gesetzt, welche Werte für eine Ausnahmegenehmigung in Frage kommen und welche nicht. Den Anlegern sind Kosten entstanden, die auf unvollständige Informationen und undurchführbare Abläufe beruhen, die diese nicht zu vertreten haben. Des weiteren, welcher Anleger konnte die Auflagen wie Lagerstellenketten, Gebühren von Endverwahrstellen benennen sowie die Auflagen mit den Depoteröffnungen erfüllen. Den Anlegern bleibt es überlassen im Schadenersatzforderungen im Einzelfall zu prüfen oder verbittert zur Kenntnis zu nehmen: "Außer Spesen nichts gewesen". Verfasser: Autor Die ersten Banken bzw. Anleger haben wohl eine Ausnahmegenehmigung mit der Auflage erhalten binnen weniger Wochen einen Depotnachweis in Russland zu erbringen. Wie bereits in meinem Blog "Geheimnisvolle Listen nicht für alle zugänglich" beschrieben, war der ganze Vorgang mit den Ausnahmegenehmigungen "halbgar und mit der heißen Nadel" gestrickt. Auch die Rolle von Clearstream mit den Ausnahmegenehmigungen bestimmte Anlegergruppen zu bevorteilen könnte ein Nachspiel haben mit dem sich die Gerichte beschäftigen werden. Die Broker und Banken hielten sich in vielen Fällen vornehm zurück die Aufgaben für eine Ausnahmegenehmigung zu übernehmen. Vielmehr wurde die Verantwortung der Beschaffung von Unterlagen, der Beantragung der Genehmigung und der Eröffnung von Depots auf die Anleger abgeschoben. Die Deutsche Bundesbank war noch nicht einmal in der Lage den Vorgang so transparent zu gestalten, dass sogar Anleger über ihre Broker mit ADR-Gattungen angeschrieben wurden, deren ADR gar nicht wandelbar sind. Dabei hätten die ADR-Ausgeber Nominee-Konten (Treuhandkonten) einrichten können. Das wären Sammelkonten gewesen. Darin hätten sie die ADR in Original Aktien tauschen und den Anlegern Bruchteilseigentum analog ihrer ADR-Anteile verschaffen können. Es wäre zudem die Pflicht der ADR-Ausgeber gewesen vereinfachte Depoteröffnungen in Russland zu ermöglichen. Russland war sogar bereit den Anlegern auf dem russischen Weg ohne Nutzung der westlichen Infrastruktur Depots einzurichten. Das wäre alles möglich gewesen. Der Knackpunkt ist ein Schweige-Kartell aus ADR-Ausgebern und der SEC, die über die Mismatches (Ungleichheit) zwischen ADR und Aktien genau bescheid weiß und den Schwindel deckt. Eines Tages wird dieser ganze Mismatch auffliegen und die ADR-Ausgeber zur Rechenschaft gezogen werden. Die einfachste Lösung für alle wäre gewesen die Kündigung der ADR-Verträge durch Russland wie auch immer aufzuheben. Dann den ADR-Handel wieder zuzulassen und die nicht sanktionierten Anleger aus Ost und West ihres Weges ziehen zu lassen. Das haben die Protagonisten versäumt und werden dafür am Ende mit entsprechenden Klagen belegt werden. Selbst wenn sie die Bücher auf ewig geschlossen halten. Aus meiner Sicht ist auf die SEC Druck auszuüben. Die Aufsicht weiß von den Vorgängen und deckt die ganze Geschichte. Mit jedem Tag des Schweigens und der Vertuschung verschlimmert sich die ganze Situation für alle Beteiligten. Irgendwann, zieht es nicht mehr mit der lapidaren Aussage, dass die "Russen die Aktien geklaut hätten". Bei Lukoil sollen bereits 12% der Aktien verschwunden sein. Selbst wenn die ADR-Ausgeber reklamieren für die Ungleichheit nicht verantwortlich zu sein. Doch dass sind sie. Für eine sorgfältige Auswahl der Verwahrstellen. Die Zeit ist überfällig, dass die Anleger aufwachen und die ADR-Ausgeber, Verwahrstellen, Broker und Banken zu Transparenz und Schadenersatz zwingen. Dieser Artikel spiegelt ausschließlich die Meinung des Verfassers wider. Alle Angaben daher ohne Obligo.
Verfasser: Autor Die Raiffeisenbank Russia hat mit einem Kundenanschreiben in Bezug auf einem möglichen Aktienverkauf nach Wandlung in Russland für einige Verunsicherung gesorgt: "Da ein Verkauf der zugrunde liegenden Wertpapiere aufgrund russischer Gegenmaßnahmen möglicherweise nicht sofort möglich ist, reicht es aus, wenn der wirtschaftliche Eigentümer seine Absicht nachweist, die zugrunde liegenden Wertpapiere solcher DRs zu verkaufen. Es muss ein Nachweis erbracht werden, dass der wirtschaftliche Eigentümer beabsichtigt zu verkaufen, und ein solcher Verkauf muss durchgeführt werden, sobald die russischen Rechtsvorschriften dies zulassen". Auf welcher rechtlichen Grundlage diese Verpflichtung beruht ist mir nicht bekannt. Vielleicht ist es auch nur eine Erklärung gegenüber der OeNB. "Die OeNB hat bestätigt, dass die RBI einen Antrag auf Genehmigung der Konvertierung von DRs, die sie für ihre Kunden verwahrt, stellen kann". Wer soll ein Interesse an einem möglichen Aktienverkauf haben??? Deutsche Bundesbank WICHTIG: Die Rolle der Deutschen Bundesbank bei der Umwandlung von Aktienzertifikaten beschränkt sich ausschließlich auf ihre Funktion als Behörde, die für die Erteilung von Genehmigungen auf der Grundlage von Artikel 6b Absatz 5aa der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 zuständig ist. In die Übertragung von betroffenen Aktienzertifikaten auf andere Depots, ihre Umwandlung in Originalwertpapiere oder in den Verkauf russischer Originalwertpapieren ist die Deutsche Bundesbank nicht eingebunden. Sie kann hier auch nicht unterstützend oder beratend tätig werden. Quelle; Bundesbank Verwahrstellen: Clearstream/Euroclear Mit der Übertragung der ADR an den russischen Broker verlassen die Wertpapiere den Europäischen Zuständigkeitsbereich. Clearstream/Euroclear übernehmen dann noch bestenfalls eine Dienstleistungsfunktion bei der Rückführung der Verkaufserlöse. Russland Die russische Föderation sollte auch kein Interesse an einem schnellstmöglichen Verkauf der Original Aktien haben. Das würde die Aktienmärkte stark belasten, einen weiteren Geldabzug, verbunden mit erheblichen Deivsenverwerfungen nach sich ziehen. Da der Rubel nicht mehr frei konvertierbar ist, müssten Unsummen Rubel in zig Milliarden US-Dollar bzw. Euro getauscht werden, welches den Kurs des Rubel stark beeinträchtigen würde. Ganz im Gegenteil. Russland ist nach dem Krieg auf westliches Kapital angewiesen und würde sich bei einer Forcierung eines möglichen Zwangsverkaufes von Aktien von Anlegern aus unfreundlichen Ländern vollends von den westlichen Finanzmärken abschneiden. Raiffeisenbank Russia Die Raiffeisenbank Russia hätte auch das Problem bei einer Durchsetzung eines möglichen Zwangsverkaufs von Aktien, dass sie ihre Kunden ungleich behandelt. Meines Wissens sind die bisherigen Tauschaktionen nach dem europäischen oder russischen Verfahren niemals von einem Zwangsverkauf von Aktien beauflagt worden. Somit würde hier eine Ungleichbehandlung zwischen Alt- und Neuaktionären entstehen. andere russische Bankinstitute auch hier ist meines Wissens niemals weder bei dem Übertrag von ADR auf dem europäischen oder russischen Weg beauflagt worden die gewandelten Aktien zu verkaufen sobald dies möglich ist. Fazit: Dem Autor des Artikels ist kein Dekret seitens der russischen Regierung bekannt, dass ein Zwangsverkauf von Aktien vorsieht sobald ein Handel wieder möglich ist. Das die russische Regierung diesbezüglich Anweisungen bzw. Dekrete veranlassen kann ist unbestritten. Verwiesen wird in diesem Zusammenhang auf mögliche hohe Abschläge (50%) und Sonderabgaben (10%), die bereits an anderer Stelle dieses Blog ausgiebig behandelt wurden. Auch hier obliegt es dem russischen Staat , in dessen Finanzhoheit die ADR bzw. Aktien liegen, Dekrete oder Verfügungen über weitere Sperren, Enteignungen oder Freigaben zu erlassen.
Kunden der Raiffeisenbank Russia sollten mit Verweis auf die bisherigen Tauschvorgänge und bis zu einem rechtlichen Nachweis einer baldmöglichen Verfügung (Zwangsverkauf) keine Absichtserklärung unterschreiben. Dieser Artikel spiegelt ausschließlich die Meinung des Verfassers wider und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Des weiteren sind diese Ausführungen weder eine Handlungsaufforderung, Anlage- oder Rechtsberatung. Verfasser: Autor Dieser Tage schrieb ich viel von einem Abzug von Vermögenswerten wenn man Russland den Rücken kehrt. 50 + 10 + schlechter Rubel Umrechnungskurs ergab im Ergebnis ca. 35 Cent pro 100 Rubel. Was verbirgt sich dahinter. Auszug aus dem Beschluss des Unterausschusses der Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation vom 7. Juli 2023 Nr. 171/5 Quelle: Unterausschuss der Regierungskommission Aktualisierte Vorschriften und Bedingungen für Geschäfte mit Gesellschaftsanteilen und DividendenzahlungenEs wurde ein Auszug aus dem Beschluss der Unterkommission der Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen in der Russischen Föderation vom 07.07.2023 Nr. 171/5 am 12.07.2023 auf der offiziellen Website des russischen Finanzministeriums veröffentlicht, in dem:
So ist es nun grundsätzlich möglich, den Ansässigen die Genehmigungen zur Zahlung von Dividenden an ausländische Kreditgeber ohne Einhaltung dieser Bedingungen zu erteilen, sofern ausländische Kreditgeber ab dem 01.04.2023 in die russische Wirtschaft investieren, unter anderem in die Steigerung der Produktionskapazität innerhalb der Russischen Föderation und in die Entwicklung neuer Technologien, und zwar in einem Umfang, der die Höhe dieser Investitionen nicht überschreitet. Quelle: Swislar Was bedeutet das für Aktien-Verkäufer bei einem möglichen Verkauf sobald die Sanktionen aufgehoben sind sowie bei einem Rückkauf der Gesellschaften. Magnit, als erster Aufkäufer seiner eigenen Aktien, hat eine Bewertung auf der Basis von Durchschnittskursen eines halben Jahres vorgenommen und darauf den Abschlag von 50% und 10% vorgenommen.7 Lukoil hat auch bei einem möglichen Rückkauf einen Abschlag von mindestens 50% angekündigt. Da die Rückkaufangebebote von Magnit und Lukoil sich auch an Privatpersonen richtet werden diese auch mit dem Abschlag von 50% und einer Abgabe von 10% belegt. Nach den neuen Regeln, die die russische Regierung aufgestellt hat, sind die Eigentümer ausländischer Werte verpflichtet, diese mit einem Nachlass von 50 Prozent zu verkaufen und eine Abgabe von 10 Prozent auf den Wert der Anlagen zu leisten. Dass durchaus Käufer für attraktive Anlagen zu Schleuderpreisen vorhanden sind, verkompliziert die Situation insbesondere wegen der Beteiligung einflussreicher Personen im russischen Sicherheitsapparat (der siloviki) noch weiter. www.zois-berlin.de/publikationen/zois-spotlight/westliche-vermoegenswerte-in-russland-navigation-auf... Magnit Der Rücknahmepreis wird in Übereinstimmung mit der Entscheidung der Kommission für Auslandsinvestitionen festgelegt, was einen Abschlag von 50% auf den Marktwert des Vermögenswerts, d.h. 2215 Rubel / Aktie, bedeutet. Magnit hat über Euroclear ein Angebot für Gebietsfremde verbreitet, die Aktien besitzen (interfax.ru... Eine Kommission der russischen Regierung hat festgestellt, dass ausländische Unternehmen, die Vermögenswerte in Russland verkaufen, dies mit einem Rabatt von 50 % tun müssen. Magnit sagte, es habe die Genehmigungen der Regierung eingeholt. "Das Übernahmeangebot richtet sich auch an die JPMorgan Chase Bank N.A. in Bezug auf Aktien, die im Depot des Depositary Receipt-Programms der Depotbank gehalten werden", sagte Magnit. Quelle: UPDATE 2-Russia's Magnit offers to buy back foreigners' shares at 50% discount | Reuters LUKOIL veröffentlichte seinen Jahresabschluss eine Woche, nachdem bekannt wurde, dass das Unternehmen plant, bis zu 25 % seiner eigenen Aktien von Gebietsfremden zurückzukaufen, deren Wertpapiere in der Russischen Föderation auf Konten des Typs C gesperrt waren. Die Kosten für dieses Paket betragen zu den aktuellen Kursen 1,16 Billionen Rubel, aber das Unternehmen beabsichtigt, es mit einem Abschlag von mindestens 50% zurückzukaufen.LUKOIL erzielte in der ersten Jahreshälfte einen Nettogewinn von 565 Milliarden Rubel - Kommersant Nochmals, von den Forenteilnehmern egal wo auch immer versteht mich niemand. Wenn ihr die Abschläge und einen schlechten Rubel Umrechnungskurs berücksichtigt verbleiben vielleicht von 100 Rubel Anfangskapital noch ca. 35 Cent. www.anatolienportal.com/blogbeitraumlge/adr-tausch-kostenfalle Noch ein Beispiel Brutto Vermögenswert 100 Rubel - 50 % Abzug -50 Rubel verbleiben 50 Rubel - 10 % Sondersteuer - 5 Rubel verbleiben 45 Rubel - 5 % Maklergebühr - 5 Rubel verbleiben 40 Rubel Umrechnungskurs 120 (fiktiv, da der Rubelkurs nicht frei handelbar und nur Referenzkurse ermittelt werden) verbleiben dem Anleger (40/120) = 33 Cent pro hundert Rubel. Die Maklergebühr von 5 Rubel wurden auf den Brutto-Vermögenswert bezogen und beträgt danach 5 %. Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Letztlich verbleiben dem Kunden aber nur 45 Rubel. Die 5 Rubel Maklergebühr betragen also auf den Zwischenbetrag nicht mehr 5 % sondern (5*100/45) = 11,11 %. Quelle: www.anatolienportal.com/blogbeitraumlge/adr-tausch-kostenfalle Fazit: Wir westlichen Anleger werden mit hohen Abschlägen bestraft. Das wiederum wirkt wie ein riesiges Rückkaufprogramm bei den russischen Unternehmen, die Aktienkurse steigen. Nachdem die westlichen Anleger abgezockt wurden warten die russischen Anleger einfach ab und wandeln irgendwann in russische Depots mit der Folge eines riesigen Kursgewinns. Leute, wir sind in dieser Form Teil enteignet. Merkt das niemand!!! Warum soll ich mir noch ein Russen Depot zulegen wenn ich eh zu den Abschlägen zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Aktien verkaufen muss. Dann kann ich sie auch vom ADR-Ausgeber verkaufen lassen und habe den Stress nicht im Vorfeld. PS: Das ist aber Stand heute, wenn Putin morgen die Gesetze ändert kann das schon wieder ganz anders aussehen. In diesem Sinne. Det123 Alle Angaben bilden nur meine persönliche Meinung ab und stellen weder eine Handlungsempfehlung, eine Anlage- oder Steuerberatung dar. Alles ohne mein Obligo.
Verfasse: Autor Übertragung der ADR nach Russland Eine Depoteröffnung in Russland birgt viele Risiken. Die wichtigsten sind das Übertragungs-, Wandlungs-, Verwahr- Realisations- und Rechtsrisiko. Vielleicht hat man aufgrund der Ausnahmegenehmigung das Glück die ADR zu übertragen. Nur wer soll die ADR in Russland wandeln. Sofern man ADR von Fremdverwahrstellen in seinem Depot hat kann es zu erheblichen Schwierigkeiten kommen wenn der Hauptverwahrer nicht mitspielt. Die Raiffeisen Russia soll da völlig unkooperativ sein. Depotführung in Russland Die Depoteröffnung ist wahrscheinlich kostenlos. Der russische Broker wird aber irgendwann Gebühren erheben. Dabei wird es keine Rolle spielen ob ADR oder Aktien. Letztlich werden sich die Gebühren nach einem Vermögenswert bemessen. Dividenden + Verlusttopf Dividenden Selbst wenn man das Glück hat und die Aktien tauschen konnte und sogar Dividenden erhält. Ich habe einmal ganz grob folgendes durchgerechnet. 1000 Euro Bruttodividende - 15 % = 150 Euro Steuer in Russland, dann noch mindestens 25% Abschlagsteuer in Deutschland nochmals 250 Euro = ergibt dann eine Nettodividende von 600 Euro. Und jetzt kommt das ganz dicke Ende hinterher an das keiner denkt. Wenn die Vermögen Russland verlassen (siehe bei Rückkauf Magnit und evtl. Lukoil) werden noch 50% Abschlag und 10 % Sondersteuer abgezogen. Die Nettodividende ist letztlich auch nur ein Vermögenswert, der nach Deutschland transferiert wird und diesen Abschlägen (Stand September 2023) unterliegt. Dann macht sich folgende Rechnung auf 1000 Euro Bruttodividende - 15 % (150 Euro russische Steuer) = 850 Euro Nettodividende in Russland davon 50 % Abschlag und 10 % Sondersteuer = - 510 Euro verbleiben 340 Euro, die noch nach Deutschland überführt werden. Dann kommt noch die deutsche 25% Abschlagsteuer auf die Bruttodividende also nochmals 250 Euro. Verbleiben letztlich 90 Euro von 1.000 Euro. Lohnt sich das wegen der Dividenden???? Ich glaube kaum. Verlusttopf hier dürfte bei einer Wandlung von ADR in Aktien keine Zuweisung erfolgen, da keine Realisation von Aktienverlusten stattgefunden hat. siehe hierzu auch: Der Privatanleger muss seine Erträge aus dem Auslandsdepot in der Einkommensteuererklärung angeben. Verkaufszeitpunkt: Ein ganz wichtiger Faktor ist ein möglicher Verkaufszeitpunkt der gewandelten Aktien. Die Raiffeisenbank Russia verlangt eine Erklärung über einen baldmöglichen Verkauf sofern ein Handel wieder möglich ist. Ebenso argumentiert die Deutsche Bundesbank auf telefonische Anfrage. Wenn ich ohnehin verkaufen muss, wenn ein Handel für Anleger aus unfreundlichen Staaten wieder eröffnet wird, dann kann ich auch die ADR behalten und auf einen Verkauf des ADR-Ausgebers warten. Die ADR-Ausgeber sind auch daran gehalten in einem geordneten Markt in einem angemessenen Zeitraum zu verkaufen. Realisationsrisiko Als Depotinhaber laufe ich Gefahr auf immer und ewig meine Vermögen in Russland verwahren zu müssen soweit der russische Staat eine Entsperrung der Konten Typ C nur bedingt zulässt oder die Wiederanlage von Verkaufserlösen in russische Aktien (Rubel) fordert. Dieses Risiko ist auch nicht bei den ADR-Inhabern auszuschließen. Hier haben vielleicht die ADR-Ausgeber (JPMorgan, Citi, BNYMellon, Deutsche Bank) die ADR in Aktien zu wandeln und diese zu realisieren und die Verkaufserlöse an die Anleger im Westen auszuzahlen. Rechtsrisiko Als Depotinhaber und Einzelaktionär trage ich künftige Rechtsrisiken gegenüber dem Russischen Staat (Kontosperren, Teilenteignung, Enteignung, Geldtransfer, Steuern) allein. Der ADR-Inhaber, der nicht wandelt, hat ggf. immer noch den ADR-Ausgeber im Hintergrund. Fazit: Aufgrund der aktuellen Gegebenheiten macht es wahrscheinlich keinen Sinn ein Konto/Depot in Russland zu eröffnen um die ADR dorthin zu transferieren. Weder ein Umtausch der ADR, sofern ein Fremdverwahrer die Hauptverwahrstelle ist, kann garantiert werden. Die Dividendenchance ist meines Erachtens kein nennenswerter Vorteil um ein Depot zu unterhalten. Vor allem die immensen Gebühren für die Eröffnung von Depots durch Rechtsanwälte und Broker sollten den Anleger abschrecken.
Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit der ADR-Depot-Problematik und spiegelt ausschießlich die Meinung des Autors wieder. Dieser Artikel ist keine Handels-, Anlage- oder Steuerempfehlung und ohne Obligo. Verfasser: Autor Kann man Chaos und Dilettantismus noch toppen?? Ja, es geht noch. Nachdem der europäische und der russische Weg im Chaos geendet hat. Das Ergebnis mit den nicht mehr abgleichbaren Büchern ist bekannt. Jetzt wird mit der im Grunde gar nicht benötigten Ausnahmegenehmigung erreicht der Dilettantismus der Handelnden einen vorläufigen Höhepunkt. Die Bundesbank hat beschlossen den Tausch von ADR's durch Ausnahmegenehmigungen zu forcieren. Hierbei sind jedoch wichtige Fragen für den Anleger nicht geklärt. 1. Ist eine Ausnahmegenehmigung zwingend erforderlich, um die ADR in Aktien umtauschen zu können? Die Ausnahmegenehmigung ist nach festen Dafürhalten vieler Marktteilnehmer und auch Anwälten nicht zwingend erforderlich. Die Deutsche Bundesbank als auch Euroclear und andere Marktteilnehmer vertreten die Auffassung , dass es einer Genehmigung nicht zwingend bedarf. Clearstream stellt sich derzeit auf den Standpunkt, dass man ohne eine Genehmigung den Umtausch von ADR in Aktien russischer Emittenten nicht unterstützen könne und die Bearbeitung zur Umwandlung bis auf Weiteres ausgesetzt werden müsse (hier nachzulesen: https://www.clearstream.com/clearstream-en/securities-services/settlement/a23056-3604478).2. Welche ADR's umfassen die Ausnahmegenehmigungen 2. Welche ADRs unterliegen einer Ausnahmegenehmigung Man müsste annehmen, dass alle ADR bei denen die Kunden von ihrem Broker angeschrieben wurden für eine Sondergenehmigung in Betracht kommen. Da wurden Kunden angeschrieben beispielsweise für Sberbank ADR eine Genehmigung einzuholen. Sberbank ist stark sanktioniert und wird meiner Meinung nach mit Sicherheit nicht über Clearstream beliefert werden. Was ist mit den ADR's wo die Bücher geschlossen sind??? 3. Listen über ADR's die gewandelt werden können Warum sind diese Listen nur über Umwege erhältlich und nicht der Öffentlichkeit bekannt?? Dann hätten sich viele Anleger die Mühe für die Beantragung einer Genehmigung sparen können. 4. Frist für einen Umtausch 2. Nach Artikel 6b Absatz 5aa der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 können die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats abweichend von Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 Staatsangehörigen oder Gebietsansässigen eines Mitgliedstaats oder einer in der Union niedergelassenen Einrichtung bis zum 25. Dezember 2023 genehmigen, ein Aktienzertifikat, dem russische Wertpapiere zugrunde liegen. Man muss sich einmal vorstellen da gilt die Genehmigung nur bis zum 25.12.2023, da bis dahin ein Aktienzertifikat umgewandelt werden muss. Wie soll das denn funktionieren?? 3. Baldmöglicher Verkauf nach Wandlung sofern ein Handel wieder möglich ist. Ein wichtiger Punkt, der einen möglichen Wandel vielleicht für immer erübrigt. Früher war nie die Rede davon, dass gewandelte Aktien zu einem Zeitpunkt verkauft werden müssen sobald wieder ein ordnungsgemäßer Handel stattfindet. Scheinbar hat sich das geändert. a) Die Raiffeisen Russia macht das scheinbar zur Bedingung Gemäß Kundenanschreiben:Die Genehmigung kann erteilt werden, wenn bestimmte in der geänderten Verordnung genannte Bedingungen erfüllt sind. Die RBI geht davon aus, dass die Verordnung darauf abzielt, das Problem des unvermeidlichen Umgangs mit NSD im Prozess der ADR/GDR-Konvertierung in russische Basiswerte zu lösen. Die OeNB hat bestätigt, dass die RBI einen Antrag auf Genehmigung der Konvertierung von DRs, die sie für ihre Kunden verwahrt, stellen kann. Allerdings müssen vollständige Informationen und Nachweise über die wirtschaftlichen Eigentümer der DRs vorgelegt werden, da die RBI gegenüber der OeNB für die Einhaltung aller Bedingungen der Genehmigung in jedem einzelnen Fall verantwortlich ist. Da ein Verkauf der zugrunde liegenden Wertpapiere aufgrund russischer Gegenmaßnahmen möglicherweise nicht sofort möglich ist, reicht es aus, wenn der wirtschaftliche Eigentümer seine Absicht nachweist, die zugrunde liegenden Wertpapiere solcher DRs zu verkaufen. Es muss ein Nachweis erbracht werden, dass der wirtschaftliche Eigentümer beabsichtigt zu verkaufen, und ein solcher Verkauf muss durchgeführt werden, sobald die russischen Rechtsvorschriften dies zulassen. www.anatolienportal.com/blogbeitraumlge/gazprom-banknachricht b) Telefonat vom 18.09.2023 eines Foren Teilnehmers mit der Deutschen Bundesbank Ich habe zu dem Thema die telefonische Hotline der Deutschen Bundesbank kontaktiert. Der Mitarbeiter meinte, nach seiner Interpretation habe der Verkauf sobald wie möglich ohne schuldhaftes Zögern zu erfolgen. Weiter führte er aus, dass eine Überprüfung der Durchführung des Verkaufs seitens der Bundesbank nicht erfolgen würde, aber die Verfolgung von Verstößen ggf. durch andere Stellen erfolgen werde. Auf meine Frage, warum es keine Genehmigung zum Umtausch gebe, für den Fall, dass keine Verkaufsabsicht vorliege, antworte er, dass nach Auffassung der Bundesbank - entsprechend der auf der Webseite veröffentlichten Stellungnahme - hierfür gar keine Genehmigung erforderlich sei. Clearstream vertrete hier möglicherweise - evtl. wegen noch weitergehender US-Sanktionen - eine andere Rechtsauffassung. Auf meine Frage, inwieweit es rechtlich problematisch sein könnte, wenn man die Sondergenehmigung nutze, um etwas ohnehin Erlaubtes zu erreichen (Umwandlung ohne tatsächlicher Verkaufsabsicht), meinte er, dass es schon ein Problem sein könne, wenn man die Umwandlung auf Grundlage einer Genehmigung durchführe, die unter der Auflage des Verkaufs erteilt werde, und diesen dann aber nicht realisiere. Gelöst: Russische ADR´s umwandeln in Orginal Aktien. – Seite 224 - comdirect 5. Anstehendes 12. Sanktionspaket mit weiteren Sanktionen gegen russische Vermögen EU bereitet zwölftes Sanktionspaket gegen Russland vor: Das steht drinIm Oktober soll das neue Sanktionspaket von den EU-Mitgliedsstaaten verabschiedet werden. Einigen Ländern gehen die Sanktionen nicht weit genug. Neue Sanktionen gegen Russland: EU plant den Wideraufbau der UkraineEin Vorschlag, der schon seit längerem diskutiert wird, könnte im nächsten Sanktionspaket tatsächlich enthalten sein: Gewinne aus eingefrorenen Zentralbankguthaben zur Unterstützung der Ukraine verwenden. Im elften Paket hatten sich die Mitgliedstaaten darauf geeinigt, Vermögenswerte von über 100 russischen Personen und Organisationen einzufrieren. Bisher wurde diese Maßnahme aufgrund rechtlicher Bedenken nicht umgesetzt. Es bleibt also unklar, ob ein Teil der rund 200 Milliarden Euro eingefrorener Vermögenwerte der russischen Zentralbank, in den Wideraufbau der Ukraine investiert werden. Fazit: Die Zeit ist überfällig, dass sämtliche am Umtauschprozess Beteiligten, den Anlegern nicht nur mit Halbwahrheiten, Fakes und Finten gegenüber treten. Das Vertrauen in die Politik, in die Finanz- und Aufsichtsbranche hat schweren Schaden genommen. Was gestern vielleicht noch richtig war mit der Einrichtung von russischen Depots, der Wandlung von ADR und der Verwahrung von Aktien, kann ex post betrachtet vielleicht ein Fehler gewesen sein.
Hellseher sind wir alle nicht und können nur nach bestem Wissen und Gewissen handeln und beraten. "Jede weitere Verschärfung über möglich Sanktionspakete könnte die Anleger in besonderem Maße treffen, da davon auszugehen ist, dass die russische Regierung die Sanktionen spiegeln wird. Das könnte sehr schnell die Dividenden der Anleger von Typ C Konten betreffen". Wollen wir es nicht hoffen. In diesem Sinne drücke ich uns allen die Daumen, dass wir eines Tages noch möglichst unbeschadet aus dieser misslichen Situation herauskommen mögen. Dieser Artikel spiegelt ausschließlich die Meinung des Verfassers wider und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle Angaben ohne Obligo. Verfasser. Autor Dieser Tage ist Aufbruchstimmung nach all der Lethargie der letzten Wochen und Monate. Ausnahmegenehmigung, ADR-Übertragung, Aktientausch, Sicherung der Vermögenswerte sind die Schlagworte. Doch die all zu große Euphorie könnte schnell dem Katzenjammer weichen. Die Anleger sollten dabei mögliche Kosten im Auge behalten. Ein Beispiel soll das verdeutlichen. Dabei wird unterstellt, dass es Brokerangebote gibt, die zwischen 3% und 5% Gebühren auf aktuelle Vermögenswerte verlangen. Ähnlich wird es bei Anwälten aussehen (deren Kostenstruktur), deren Kostenstruktur ich nicht kenne. Um die Vergleichbarkeit zu ermöglichen wird ein Beispiel von einem Vermögenswert von 100 Rubel ausgegangen. Dabei wird unterstellt, dass nach heutigen Stand September 2023 bei einem möglichen Verkauf (Beispiel: Magnit) ein Abzug von einem Durchschnittskurs oder heutigem Kurs von 50% und einer Sondersteuer von 10% und einem ungewissen Rubel-Umtauschkurs von 120 als Berechnungsgrundlage ausgegangen wird. Brutto Vermögenswert 100 Rubel - 50 % Abzug -50 Rubel verbleiben 50 Rubel - 10 % Sondersteuer - 5 Rubel verbleiben 45 Rubel - 5 % Maklergebühr - 5 Rubel verbleiben 40 Rubel Umrechnungskurs 120 (fiktiv, da der Rubelkurs nicht frei handelbar und nur Referenzkurse ermittelt werden) verbleiben dem Anleger (40/120) = 33 Cent pro hundert Rubel. Die Maklergebühr von 5 Rubel wurden auf den Brutto-Vermögenswert bezogen und beträgt danach 5 %. Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Letztlich verbleiben dem Kunden aber nur 45 Rubel. Die 5 Rubel Maklergebühr betragen also auf den Zwischenbetrag nicht mehr 5 % sondern (5*100/45) = 11,11 %. Der Anleger sollte sich im Vorfeld genau bei einem Depotübertrag auf Russland die überleben ob die Makler- oder Anwaltsgebühr in einem angemessenen Verhältnis ist. Nun könnte man als Argument dagegenhalten. Makler- oder Anwaltskosten sind egal, wenn ich die ersten Dividenden bekomme. Das ist zwar richtig. Wenn aber ein Verkauf aufgrund von russischen Vorschriften erfolgen muss, sofern ein Handel wieder möglich ist, nutzt man sein Depot nicht längerfristig um jahrelange Dividende abzuschöpfen. Dann ist die Frage ob sich ein Tausch überhaupt lohnt. Wohlgemerkt. Wer bereits ein Depot in Russland hat oder die Möglichkeit hat eines kostengünstig zu eröffnen. Meinen Glückwunsch. Jedoch sollte sich jeder über die Vor- und Nachteile eines Depots- in Russland im Klaren sein. Lesen Sie auch hierzu: www.anatolienportal.com/blogbeitraumlge/nachdenken-ruhe-und-besinnlichkeit Zu guter Letzt. Ich hatte in einigen Foren einmal die Problematik mit dem Abzug hingewiesen, wir er aktuell bei Rückkäufen praktiziert wird. Hier einige Beispiele, welcher Vermögenswert pro Aktie rein rechnerisch in Euro heute wert wäre. Dabei wird das og. Beispiel mit einem Eurokurs von 33 Cent pro 100 Rubel zugrunde gelegt. Kurse Stand 15.09.2023 Gazprom 173 Rubel entspricht ca. 57 Cent Sperbank 260 Rubel entspricht ca. 86 Cent Lukoil 6.583 Rubel entspricht ca. 21,72 Euro Magnit 5.800 Rubel entspricht ca. 19,14 Euro Alle Angaben sind ein reines Berechnungsbeispiel und entspricht keinen tatsächlichen Gegebenheiten, da ein aktueller Verkauf von russischen Aktien für Ausländer aus unfreundlichen Ländern nicht möglich ist. Alle Angaben ohne Obligo.
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