Grundsätzlich können Sie mit einem unverifizierten C-Depot Ihre Aktien nur bei der jeweils zuständigen Depotbank in Russland eröffnen. Sie müssen also zunächst wissen, welche die zuständige Depotbank für Ihre ADR bzw. Aktien ist. Zuständig für Gazprom-Aktien ist die Gazprombank. Zuständig für Lukoil-Aktien ist die AO Citibank. Für Gazpromneft ist die JSC Raiffeisenbank zuständig. Letztere hat mittlerweile auch JP Morgan als Depotbank abgelöst, so etwa für Rosneft. Im Anschluss daran ist eines oder sind mehrere C-Depots zu eröffnen. Stand jetzt können aber keine unverifizierten C-Depots bei JSC Raiffeisenbank und AO Citibank eröffnet werden, sondern nur bei der Gazprombank. Wer also auch für andere ADR ein taugliches Depot angeben möchte bzw. muss, muss entweder ein Depot verifizieren und nach Russland reisen. Oder aber Sie eröffnen ein Depot mit unserer Hilfe bei einer Nicht-Depotbank, aber mit Anbindung zu der NSD. Stand jetzt können wir dies aber nur solchen Anlegern anbieten, die über ADR mit einem Wert i.H.v. mindestens 300.000 Euro verfügen. Wir arbeiten an einer Lösung für Anleger mit kleineren Investments. A. Allgemeine Fragen
1. KÖNNEN DIE ADR ZUR ZEIT UMGETAUSCHT WERDEN? 2. WAS IST DER UMTAUSCH DER ADR IM ORDENTLICHEN VERFAHREN UND WAS IST DIE ZWANGSKONVERTIERUNG? 3. WAS IST BESSER, DER UMTAUSCH IM ORDENTLICHEN VERFAHREN ODER DIE ZWANGSKONVERTIERUNG? 4. WIE KANN ICH DIE ADR IM ORDENTLICHEN VERFAHREN UMTAUSCHEN? B. Weitere Fragen zu der Konvertierung im ordentlichen Verfahren 1. BIS WANN KANN ICH IM ORDENTLICHEN VERFAHREN KONVERTIEREN? 2. WO KANN ICH EIN C-DEPOT FÜR DIE VORBEREITUNG DER KONVERTIERUNG ERÖFFNEN? 3. KANN ICH AUF EIN C-DEPOT BEI DER GAZPROMBANK AUCH ANDERE ALS GAZPROM-ADR EINBUCHEN LASSEN, Z.B. LUKOIL? 4. ICH HABE NOCH ANDERE ADR ALS GAZPROM UND BENÖTIGE EIN ENTSPRECHENDES C-DEPOT. WO KANN ICH DIES ERÖFFNEN? 5. MEINE ADR BEFINDEN SICH BEI CLEARSTREAM BANKING FRANKFURT IN GIROSAMMELVERWAHRUNG. KANN ICH DIE ADR UMTAUSCHEN? 6. IST ES SINNVOLL, ADR VON CLEARSTREAM BANKING FRANKFURT AUF EINE ANDERE LAGERSTELLE UMZULEGEN? 7. FUNKTIONIERT EINE LAGERSTELLENUMLEGUNG? 8. MEINE BANK BENÖTIGT DATEN ZU MEINER DEPOTVERBINDUNG BEI DER GAZPROMBANK. WAS MUSS ICH EINTRAGEN? C. Fragen zu der Zwangskonvertierung von ADR 1. BIS WANN KANN MAN ADR ZWANGSKONVERTIEREN? 2. WANN WIRD DAS NEUE GESETZ VERABSCHIEDET? 3. SIND DIE BISHERIGEN ZWANGSKONVERTIERUNGEN ERFOLGREICH GEWESEN? 4. WAS IST ZU TUN, WENN DIE MÖGLICHKEIT DER ZWANGSKONVERTIERUNG WIEDER BESTEHT? 5. WELCHE UNTERLAGEN WERDEN FÜR DIE ZWANGSKONVERTIERUNG BENÖTIGT? 6. MUSS FÜR DIE ZWANGSKONVERTIERUNG AUCH EIN RUBELKONTO EINGERICHTET WERDEN? 7. MÜSSEN DIE UNTERLAGEN IN RUSSLAND EINGEREICHT WERDEN? 8. UNTERSTÜTZEN SIE BEI DER ZWANGSKONVERTIERUNG? 9. WAS KOSTET DIE ZWANGSKONVERTIERUNG VON ADR? D. Fragen zu der Ausnahmegenehmigung nach Art. 6b Absatz 5aa der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 (Bundesbank) 1. GIBT ES EIN MUSTERFORMULAR FÜR DIE STELLUNG DES ANTRAGS AUF AUSNAHMEGENEHMIGUNG? 2. VERTRITT DIE KANZLEI WEISSWERT ANLEGER GEGENÜBER DER DEUTSCHEN BUNDESBANK UND ÜBERNIMMT DIE KANZLEI WEISSWERT DIE ANTRAGSTELLUNG? 3. WO FINDE ICH WEITERE INFORMATIONEN ZU DEN ERFORDERLICHEN UNTERLAGEN FÜR DEN ANTRAG? 4. IST EINE AUSNAHMEGENEHMIGUNG ZWINGEND ERFORDERLICH, UM DIE ADR IN AKTIEN UMTAUSCHEN ZU KÖNNEN? 5. WANN LÄUFT DIE FRIST FÜR DIE ANTRAGSTELLUNG AB? 6. SOLLTE DIE AUSNAHMEGENEHMIGUNG PERSÖNLICH ODER ÜBER DEN BROKER BEANTRAGT WERDEN? 7. ICH BESITZE KEIN DEPOT MIT ANBINDUNG AN DIE NSD UND KANN EIN SOLCHES AUCH NICHT BIS ZUM 25.09.2023 ERÖFFNEN. WAS KANN ICH JETZT TUN? Quelle: Weisswert.de
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Der Privatanleger muss seine Erträge aus dem Auslandsdepot in der Einkommensteuererklärung angeben.21/9/2023 Bei Kapitalanlagen im Ausland ist es mit freiwilligen Angaben beim Finanzamt nicht getan. Der Privatanleger muss seine Erträge aus dem Auslandsdepot in der Einkommensteuererklärung angeben. Quelle: FAZ Ein ADR-Tausch ist dieser Tage mit einer möglichen Beantragung einer Ausnahmegenehmigung wieder interessant geworden. Neben einem kostenintensiven Umtauschprozedere mit der Eröffnung von Depots Typ C in Russland sollte auch die steuerliche Komponente für den Anleger eine wichtig Rolle spielen. Für viele ADR-Inhaber gibt es Beweggründe aber auch Hürden für einen ADR-Tausch in Original Aktien. 1. Selbstbestimmung und Verfügbarkeit ihrer durch Tausch erworbenen Aktien 2. Besteuerung von Kapitalerträgen 3. Sonder- und zusätzliche Abschlagsteuer bei Aktienverkauf und Transfer 4. Verlust-Topf 5. Vermögensdatenerhebung An dieser Stelle möchte ich mich nur mit dem Punkt 2 auseinandersetzen. 1. Doppelbesteuerungsabkommen Die für deutsche Unternehmen günstigen Quellensteuerbeschränkungen könnten wegfallen Gem. Art. 10 Abs. 1 des Deutsch-Russischen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA Russland) vom 29. Mai 1996 werden Dividenden, die eine in Russland ansässige Gesellschaft an eine in Deutschland ansässige Gesellschaft zahlt, in Russland mit max. 5 % des Bruttobetrags der Dividende besteuert. Voraussetzung ist, dass die deutsche Gesellschaft unmittelbar mit mind. 10 % am Stammkapital der russischen Gesellschaft beteiligt ist und dieser Kapitalanteil mind. EUR 80.000 oder den entsprechenden Wert in Rubeln beträgt. In allen anderen Fällen werden die Dividenden in Russland mit 15 % besteuert. Zur Zeit ist unbekannt wie das BMF darauf reagiert. sieh auch CMS 2. Besteuerung von Kapitalerträgen Dem russischen Broker ist die jeweilige Steuernummer des Depotinhabers anzugeben. Wird der Broker die Dividendenzahlung an das hiesige Finanzamt melden?? Wird das Finanzamt dann auf die in Russland gezahlten Dividenden die deutsche Steuer auf Kapitalerträge erheben? Ich komme aber nicht an die Dividenden in Russland heran, da diese auf ein Sperrkonto Typ C fest liegen. Im Zweifel zahle ich an den deutschen Fiskus Steuern und komme selbst nicht an die Dividenden. Wenn dann Russland im schlimmsten Fall enteignen sollte, habe ich Steuern in Deutschland gezahlt und das Geld ist weg. Kann man dieses zurückfordern? Hierzu gibt es zwei Meinungen, die ich recherchieren konnte: 1. Da die Dividenden zunächst eingefroren sind, müssen Sie hierauf keine Steuern entrichtet werden, bis über das Geld verfügt werden kann. Der Broker meldet nichts an deutsche Finanzbehörden. Dies müssen Sie bei Entsperrung der TYP C Gelder selbst tun. Die Steuermeldung erfolgt über Anlage KAP Formular Einkünfte aus Kapitalvermögen 2. Die Dividenden sind steuerpflichtig. Eine Meldung hat beim zuständigen inländischen Finanzamt zu erfolgen. Die Dividenden sind auch im Land des Steuerpflichten, in dem er steuerlich gemeldet ist, zu versteuern. Da die Dividenden in Deutschland nicht verfügbar sind kann man versuchen Stundungsanträge für die deutsche Steuerschuld zu stellen. Fazit: Die Dividendenbesteuerung kann zu einer bitteren Falle werden, wenn die Steuern auf Kapitalerträge in Deutschland anfallen und zu einem späteren Zeitpunkt in Russland gesperrt oder enteignet werden. Ein weiteres Dividendenproblem ergibt sich bei einer späteren Auszahlung, wenn die bereits besteuerten Dividenden bei einer Überführung aus Russland nochmals mit Abschlägen von 50% und einer Sondersteuer von 10% belegt werden. Fazit: Der Dividendenberechtigte sollt sich genau überlegen zu welcher Meinung er tendiert. Im schlimmsten Fall kann es richtig problematisch werden. Steuerhinterziehung mit Verurteilung ist da ein Risiko. 3. Sonder- und zusätzliche Abschlagsteuer bei Aktienverkauf und Transfer Beim Verkauf von Aktien Vermögenswerten in Russland (Rückkaufangebote) und eines Transfer der Verkaufserlöse von Russland nach Europa/ Deutschland wurden und werden wie in den Beispielen beim Verkauf von Magnit Aktien und demnächst bei Lukoil Abschläge von 50 % und einer Sondersteuer von 10% und einem nicht absehbaren bzw. kalkulierbaren *Rubel Wechselkurs in Hartwährung. Dividenden auf gesperrten Konten Typ C unterliegen der Kapitalertragsbesteuerung. Meinung: Da ein möglicher Abschlag von 50% und einer Sondersteuer von 10% nichts mit der Kapitalertragsbesteuerung zu tun haben, läuft der Anleger Gefahr, hier noch einmal einen zusätzlichen erheblichen Abschlag auf seine aufgelaufenen Dividenden zu erhalten. *)Die Zentralbank der Russischen Föderation hat 21.09.2023 die folgenden Wechselkurse von Fremdwährungen gegenüber dem Rubel der Russischen Föderation ohne die Verpflichtung der Bank von Russland, diese Währungen zu diesem Kurs zu kaufen oder zu verkaufen; Quelle: cbr 4. Verlust-Topf Die steuerliche Behandlung von Aktienverlusten (Verlust-Topf) spielt bei dem Tausch von ADR eine besondere Rolle. Da der Tausch keine Realisierung von Verlusten darstellt verliert der Anleger ggf. eine Anrechnung auf seinen steuerlichen "Verlust-Topf". Es stellt sich die Frage wie spätere Verluste von Aktien aus gewandelten ADR steuerlich zu behandeln sind. Es dürfte dem Anleger schwer fallen eine Überleitung aus ursprünglichen Kaufkursen von ADR auf Verkaufskurse aus Aktien den Finanzbehörden gegenüber herzuleiten und geltend zu machen. Verlusttöpfe einfach erklärt: Für Aktien und ETFs. 5. Vermögensdatenerhebung und Steuerhinterziehung Mit Abgabe der Antragstellung für eine Ausnahmegenehmigung werden die Kaufdaten der Deutschen Bundesbank bekannt und ggf. damit auch für die Finanzbehörden einsehbar. Wer in der Vergangenheit die Angaben aus Kapitalerträgen "vernachlässigt" hat, könnte somit im Zweifelsfall, seine bislang "verdeckten" Vermögen aus Kapitalanlagen transparent machen. Fazit: Das Thema Dividendenbesteuerung von Aktien in Russland ist komplex und von Besonderheiten geprägt. Das ADR-Tauschargument in russische Aktien aufgrund des Erhalts von Dividenden sollte sich der Anleger aus den vorgenannten Gründen genau überlegen. In jedem Fall sollte sich der Anleger Rat von einem Fachmann für Steuerrecht einholen. Vielleicht reicht ja eine Anfrage bei den hiesigen Steuerbehörden auch bereits aus. Der Autor des Artikels ist kein Steuerberater und die Anmerkungen stellen weder eine Handlungsempfehlung noch Anlageberatung oder Steuerberatung dar. Eine mögliche steuerliche Betrachtung für den Tausch von ADR's sollte aber auf jeden Fall für eine mögliche Entscheidung jedes einzelnen Anlegers eine wichtige Rolle spielen.
Alle Hinweise spiegeln ausschließlich die Meinung des Verfassers des Artikels wider. Alle Angaben und Meinungen daher ohne Obligo. Verfasser: Autor Weitere Hinweise zu den fünf erforderlichen Unterlagen für die Ausnahmegenehmigung Zu 1.: Nachweis, dass es sich bei dem Inhaber des Aktienzertifikats um einen Staatsangehörigen oder Gebietsansässigen eines Mitgliedstaats oder einer in der Union niedergelassenen Einrichtung handelt, unter Angabe des vollständigen Namens, der Nationalität und der Adresse des Inhabers des Aktienzertifikats. WEISSWERT: Für Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten gilt: Legitimationsunterlagen wie eine einfache (unbeglaubigte) Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses des Depotinhabers sollen ausreichen. Zu 2.: Beauftragung durch den Inhaber des Aktienzertifikats zur Antragstellung durch die Depotbank und Ermächtigung zur Weitergabe personenbezogener Daten (wenn der Antrag über die Depotbank des Inhabers des Aktienzertifikats gestellt wird). WEISSWERT: Diese Voraussetzung ist unproblematisch. Soweit der Antrag von dem Inhaber der ADR bei der Deutschen Bundesbank gestellt wird, entfällt diese Voraussetzung. Zu 3.: Nachweis der Inhaberschaft des Aktienzertifikats unter Angabe von ISIN, Wertpapierbezeichnung, Bestand und Depotnummer sowie Ausstellungsdatum (muss vor dem 3. Juni 2022 liegen). WEISSWERT: Uns wurde aus dem hierfür zuständigen operativen Bereich der Deutschen Bundesbank mitgeteilt, es werde erwartet, dass der Antragsteller einen „Depotauszug von vor dem 3. Juni 2022“ vorlegt. Auf diese Weise lasse sich zweifelsfrei feststellen, dass die Aktienzertifikate vor dem 3. Juni 2022 aufgelegt worden seien. Denn entscheidend ist, dass die Aktienzertifikate (ADR/GDR) vor diesem Datum aufgelegt und erworben worden sind. Wer keine historischen Depotauszüge zur Hand hat, dem empfehlen wir, entweder einen aktuellen Depotauszug zusammen mit den Transaktionsdaten zu den betroffenen ISINs einzureichen. Da die Käufe betroffener Anleger immer vor dem 3. Juni 2022 liegen werden, lässt sich der geforderte Nachweis auf diese Weise nach unserem Dafürhalten ebenfalls zweifelsfrei darstellen, dass das Ausstellungsdatum der Aktienzertifikate jeweils vor dem 3. Juni 2022 liegt. Oder aber man lässt sich eine Bestätigung seines Brokers erteilen: "Mit diesem Schreiben bestätigen wir Ihnen, dass das Ausstellungsdatum der oben genannten Aktienzertifikate vor dem 03.06.2022 lag." In der Aufstellung der Positionen sollten dann nicht nur die ISINs gelistet sein, sondern auch Bestand, Depotnummer und Wertpapierbezeichnung Ihrer ADR. Ist dies nicht der Fall, fordern Sie bitte ein korrigiertes Schreiben an, oder heften Sie Depotauszüge bzw. Kaufabrechnungen bei, um die Daten auf diese Weise zu vervollständigen. "Wir unterstützen Anleger in allen Belangen rund um ADR -Programme russischer Unternehmen. Wenn Sie weitere Informationen und die Umwandlung von ADR wünschen, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an adr@weisswert.de mit dem Stichwort 'ADR umtauschen'. Vielen Dank." Zu 4.: Darstellung des Weges, auf dem die Umwandlung erfolgen soll, einschließlich einer Aufzählung aller Stellen, die im Zuge der Umwandlung möglicherweise Zahlungen erhalten (Gebühren). WEISSWERT: Diese Voraussetzung weckt Erinnerungen an die Voraussetzung der „Verwahrkette“, welche im Rahmen der sogenannten Zwangskonvertierung im Herbst 2022 in Russland eine zentrale Rolle spielte. Der lückenlose Nachweis der hier verlangten Kette kann nach unserer festen Überzeugung von den meisten Anlegern, insbesondere Privatanlegern, nicht erfüllt werden. Uns wurde allerdings mitgeteilt, dass man sich dieser Schwierigkeiten auf Seiten der Deutschen Bundesbank (nunmehr) bewusst sei. Man solle bitte davon ausgehen, dass auf Seiten der Bundesbank kein Interesse daran bestehe, unerfüllbare Hürden für Anleger aufzustellen. Stand jetzt sieht es daher danach aus, dass eine „grobe Darstellung“ der Kette für die Umwandlung der ADR sehr wahrscheinlich ausreicht. Auf unsere Frage hin, wie man sich eine solche „grobe Darstellung“ vorstellen könne bzw. wie diese auszusehen habe, wurde uns mündlich skizziert, diese könne in etwa wie folgt aussehen (und zwar für jede betroffene ISIN bzw. ADR-Position einzeln):
Soweit Sie den DR-Agenten nicht kennen: Der DR-Agent ist für Gazprom-ADR und Nornickel-ADR BNY Mellon, für Lukoil-ADR Citibank, für Rosneft-ADR JP Morgan. Auf www.adr.com können Sie sich auch zu den DR-Agenten anderer Aktienzertifikaten informieren. Oder hier:
Unser Eindruck ist daher, dass im Hause der Bundesbank nach wie vor unklar ist, welche Anforderungen konkret gestellt werden, also selbst im Rahmen einer auch nur "groben Darstellung". Wenn aber die hier skizzierten Anforderungen genügen, lässt sich dieser Weg ohne Weiteres darstellen. Eine Bank hat beispielsweise die folgende Erklärung abgegeben (unterschiedliche ADR involviert, mithin auch unterschiedliche DR-Agenten und nicht bloß Bank of New York Mellon...): "Am Umtausch beteiligte Stellen sind u.a.: Clearstream Banking AG und Bank of New York Mellon (DR-Agent). Für Leistungen dieser Banken gelten die jeweiligen Preis- und Leistungsverzeichnisse, die uns jedoch nicht vorliegen. Zudem sind der russische Zentralverwahrer, National Settlement Depository (NSD) und ihr depotführendes Insitut in Russland involviert. Über die genaue Ausgestaltung der Gebührenregelung des russischen Zentralverwahrers und des in Russland depotführenden Instituts liegen uns keine Informationen vor". Ob eine solche Erklärung von der Bundesbank akzeptiert wird, jedenfalls unter zusätzlicher Angabe der depotführenden Bank in Russland, wissen wir nicht. Zu 5.: Nachweis eines Depots (z. B. Depot in Russland) über das der Inhaber des Aktienzertifikats die Wertpapiere erhalten und veräußern kann. WEISSWERT: Als Anleger muss man über ein Depot verfügen, welches über eine Anbindung an die NSD (National Settlement Depository) in Moskau verfügt. Wer über ein Depot verfügt, sollte daher die entsprechenden Depotdaten angeben. Wer noch über kein Depot verfügt: Sie können dennoch die Ausnahmegenehmigung beantragen, also notfalls auch ohne konkrete Angaben zu einem (noch nicht vorhandenen) Depot. Es ist zu erwarten, dass die Bundesbank unter Setzung einer angemessenen Nachfrist Anlegern ermöglicht, den Antrag mit weiteren Unterlagen nach dem 25.09.2023 zu ergänzen, d.h., wenn und soweit die zunächst eingereichten Unterlagen aus Sicht der Bundesbank nicht ausreichend sind ("Nachfristlösung"). Die Bundesbank benötigt zudem ihrerseits Zeit, um die Anträge zu prüfen und im Anschluss daran eine angemessene Nachfrist zu setzen. Anleger, die jetzt noch ohne Depot dastehen, dürften vor diesem Hintergrund doch noch genügend Zeit erhalten, ein entsprechendes Depot zu eröffnen und die Depotdaten und/oder weitere Unterlagen nach einer erstmaligen Prüfung und Nachfristsetzung durch die Bundesbank nachzureichen bzw. zu ergänzen. Man ist sich bei der Bundesbank im Übrigen der Tatsache bewusst, dass viele ADR-Inhaber (und letztlich auch die Bundesbank selbst) von der Entscheidung aus Brüssel überrascht wurden und nach wie vor einige Unklarheiten existieren, für welche die ADR-Inhaber nicht verantwortlich sind. Auch insoweit darf gehofft werden, dass die Bundesbank grundsätzlich anlegerfreundlich verfahren wird. Quelle: Anwalt Meinung: Auch wenn die Frist für die Ausnahmegenehmigung recht kurz bemessen ist.
Ich gehe davon aus, dass es eine Verlängerung der Fristen oder eine Neuauflage der Ausnahmegenehmigung geben wird. Die antragstellenden Anleger sollten sich auf jeden Fall bereits jetzt im Vorfeld die beschriebenen Unterlagen von ihrem Broker ausfertigen lassen. Verfaser: Autor Das Wichtigste in Kürze vorab: Es ist nicht zu spät.
Wer noch kein Depot mit Anbindung an den russischen Zentralverwahrer NSD (National Settlement Depository) besitzt, kann ein solches auch noch nach dem 25.09.2023 eröffnen und die Unterlagen aller Voraussicht nach bei der Deutschen Bundesbank nachreichen! Der Antrag auf Genehmigung muss allerdings bis zum 25.09.2023 gestellt werden (Näheres zu der "Nachfristlösung" erfahren Sie weiter unten, bei Punkt 5, sowie auch am Schluss dieses Beitrags). Quelle: Anwalt Wie wir bereits berichteten, besteht nun wieder große Hoffnung für ADR-Inhaber, mittels einer Ausnahmegenehmigung die ADR in russische Aktien umzuwandeln.
Nachfolgend möchten wir Ihnen nun Hinweise zu der Beantragung der Ausnahmegenehmigung gemäß Art. 6b Absatz 5aa der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 geben. Wir führten u.a. Gespräche mit Behördenvertretern, nicht zuletzt auch solchen der Deutschen Bundesbank (nachfolgend auch "Bundesbank"), die uns dankenswerterweise, wenn auch ausdrücklich unverbindlich und ohne Gewähr, zu einigen unserer Fragen nützliche Hinweise und Informationen gegeben haben, worüber wir nachfolgend berichten. Das Wichtigste in Kürze vorab: Es ist nicht zu spät. Wer noch kein Depot mit Anbindung an den russischen Zentralverwahrer NSD (National Settlement Depository) besitzt, kann ein solches auch noch nach dem 25.09.2023 eröffnen und die Unterlagen aller Voraussicht nach bei der Deutschen Bundesbank nachreichen! Der Antrag auf Genehmigung muss allerdings bis zum 25.09.2023 gestellt werden (Näheres zu der "Nachfristlösung" erfahren Sie weiter unten, bei Punkt 5, sowie auch am Schluss dieses Beitrags). Welche Unterlagen müssen ADR-Inhaber bei der Bundesbank einreichen? Vollständigen Artikel bitte unter Anwalt abrufen. Das russische Finanzministerium kündigte kürzlich die Entwicklung eines Mechanismus zur Freigabe gesperrter ausländischer Investitionen und deren Umtausch gegen im Ausland gesperrte russische Vermögenswerte an. Im Falle einer Genehmigung wird die erste Stufe für Fonds auf "Typ-C"-Konten gelten, die Kleinanlegern zugute kommen, mit einem Limit von 100 Milliarden Rubel (ca. 1 Milliarde US-Dollar). Parallel dazu erließ der russische Präsident ein Dekret, das ein Verfahren für den erzwungenen Umtausch russischer Staatsanleihezahlungen an ausländische Investoren gegen die blockierten russischen Gelder bei Euroclear und Clearstream festlegt. kompletter Artikel unter: Morganlewis
So allmählich dämmert es auch den Ersten, das die Ausnahmegenehmigung kaum den Anlegern weiter hilft, sondern ein Teil eines Ablenkungsmanövers und auch Deckung eines möglichen großen Finanzskandals, sein könnte. Durch kurze Handlungsfristen wird es dem Anleger bis auf wenige Ausnahmen fast unmöglich gemacht, seine Vermögenswerte zu retten. Bereits der "europäische Weg" mit dem Verlangen eines russischen Depots. Dann der "russische Weg" mit einem Umtauschprozedere, welches wenige Anleger für sich nutzen konnten. Jetzt die Ausnahmegenehmigung mit kurzen Handlungsfristen. Wird hier ein großer Bankbetrug der ADR-Ausgeber von allen Protagonisten (Politik, Finanzwirtschaft etc.) gedeckt. Letztlich ist scheinbar keine Lösung für den westlichen nicht sanktionierten Anleger erwünscht. Ein Schelm, der Böses dabei denkt. Sehr geehrte Depotkundin, sehr geehrter Depotkunde, in Ihrem Depot sind sog. Depositary Receipts mit russischem Underlying verbucht. Wir haben Sie in der Vergangenheit bereits über die Möglichkeiten eines Umtausches von ADRs/GDRs in russische Originalaktien informiert. Gemäß des 11. Sanktionspakets der EU sind nunmehr weitere Voraussetzungen für einen Umtausch zu beachten. Basierend auf Artikel 6b Abs. 5aa der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 ist für den Umtausch zusätzlich eine Genehmigung zur Umwandlung Ihrer ADRs/GDRs in die zugrundeliegenden russischen Originalaktien bei der Deutsche Bundesbank zu beantragen. Per 6. September 2023 hat die Deutsche Bundesbank eine neue Veröffentlichung auf ihrer Internetpräsenz eingestellt: https://www.bundesbank.de/de/service/...ordnung-eu-nr-269-2014-898432 Sie haben die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag bis zum 25. September 2023 direkt bei der Deutsche Bundesbank zu stellen. Sofern die onvista bank – eine Marke der Commerzbank AG die Antragstellung für Sie übernehmen soll, sind uns die entsprechend geforderten Nachweise (Veröffentlichung der Deutsche Bundesbank, Punkt III, Erforderliche Unterlagen) zeitnah und vollständig bis zum 18. September 2023 zur Verfügung zu stellen. Ungeachtet der weiteren tatsächlichen Entwicklung möchten wir Sie darauf hinweisen, dass folgende Voraussetzungen – neben der Genehmigung der Deutsche Bundesbank – für einen Umtausch vollständig erfüllt sein müssen: die Mitwirkung des deutschen Zentralverwahrers (Clearstream Banking AG) durch Weiterleitung des Umtauschauftrags an den Emittenten der ADRs/GDRs die Bereitschaft der Emittenten der ADRs/GDRs, einen solchen Umtausch durchzuführen die Benennung eines russischen Zieldepots durch den Inhaber der ADRs/GDRs, auf das die aus dem Umtausch resultierenden russischen Originalaktien in Russland eingebucht werden sollen Hinweis: Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung durch die Deutsche Bundesbank führt nicht automatisch zu einem Umtauschauftrag Ihrer ADR/GDR Bestände. Die onvista bank – eine Marke der Commerzbank AG kann derzeit keinen Auftrag zum Umtausch annehmen und ausführen, da die o.a. Voraussetzungen mit Stand 7. September 2023 nicht vollständig erfüllt sind. Mit freundlichen Grüßen Quelle: Aktiencheck unter 7341 Meinung: In der letzten Zeit haben sowohl die Deutsche Bank als auch JPMorgan über abhanden gekommene Original Aktien berichtet. Im aktuellen Fall Lukoil fehlen nach meiner Kenntnis auch bis zu 12% Original Aktien. Hier sollen die ADR Inhaber bei einem Tausch der ADR über einen sogenannten Pro-Ration-Faktor den Schaden für den der ADR-Ausgeber zeichnet durch eine geringe Zuteilung von Aktien als im ADR-Vertrag vorgesehen übernehmen. Auf der Internetseite von Freedom24 wird wie folgt berichtet: *Bitte beachten Sie den Pro-Ration-Faktor für den Umgang mit Hinterlegungsscheinen, der vom Agenten als Folge einer nicht abgeschlossenen Neukonsolidierung angewendet wird. Beträgt der Pro-Ration-Faktor beispielsweise 88 %, so erhält ein Aktieninhaber, der 100 Hinterlegungsscheine für eine Aktie mit einem Standardverhältnis von 1:1 besitzt, nicht 100, sondern 88 lokale Aktien.
Einen schlüssigeren Beweis für das Fehlen von Aktien kann es wohl nicht geben. Die geschlossenen Bücher der ADR-Ausgeber wird mit einem nicht möglichen Abgleich von Kunden begründet, die in Russland getauscht haben und deren Wandlung nicht an die europäischen Clearingstellen durchgestellt wurde. Für mich stellt sich nun die Frage. Bei einem Rückkauf von Magnit und demnächst Lukoil wurden bzw. werden namentlich Kunden angeschrieben ihre ADR an die Gesellschaft zu verkaufen. Der ganze Vorgan kann nur mit Wissen und Billigung der ADR-Ausgeber erfolgen. Folglich könnten die ADR-Ausgeber auf Nachfrage bei den Brokern und europäischen Depotstellen die Adressen jedes einzelnen Depotinhabers ermitteln. Nur das wollen sie nicht, da sie die Aktien für die ADR nur teilweise hinterlegt haben. Damit der Schwindel nicht auffliegt werden Kunden mit Anwaltsvertretung mit einem Tausch der ADR ordentlich bedient. Trotzdem würden am Ende des Tages, wenn alle ADR zur Wandlung kämen, viele Kunden ihre vertraglich zugesicherte Aktienquote nicht erhalten. Allein der Umstand, dass in den USA Leerverkäufe in ADR zumindest möglich waren, belegt zusätzlich den Umstand, dass hier ein mismatch (Unterschiedsbetrag). Ich verweise in diesem Zusammenhang auf ein Schreiben an eine US-Anwaltskanzlei. Die Anleger sehen sich nach wie vor einem "Schweige- und Blockadekartell" gegenüber. So allmählich sollte sich die Erkenntnis durchsetzen, dass wir es mit einem Fehlverhalten der ADR-Ausgeber zu tun haben. Zwischen ADR-Ausgeber und ADR-Inhaber gibt es ein Vertragsverhältnis, welches das Tauschverhältnis zwischen ADR und Original Aktien regelt. Jede Abweichung hat der ADR-Ausgeber zu vertreten und ist dafür haftbar zu machen. Die Zeit ist überfällig, dass die ADR-Ausgeber die Bücher offen legen. Hier ist auch die amerikanische Aufsichtsbehörde SEC gefordert. Oder sollte auch die SEC Bankenaufsicht kläglich versagt haben und einen großen Betrug decken??? Verfasser: Autor Alle Angabe ohne Obligo. Werte Leser, am heutigen Tag habe ich noch einmal ein US-Anwaltskanzlei angeschrieben. Ich hatte bereits am 14.07.2023 Kontakt zur Kanzlei aufgenommen und auf den Umstand eines möglichen mismatch zwischen ADR und Aktien hingewiesen. Mit dem ADR Angebot der Citi in Sachen Lukoil verdichtet sich meiner Meinung nach die Annahme fehlender Aktien. Vor allem soll der Fehlbestand auf die Anleger abgewälzt werden. Mal sehen ob ich hierzu ein Antwort erhalte...... Sehr geehrter Herr ……,
In meiner E-Mail vom 14. Juli 2023 hatte ich die Vermutung geäußert, dass die American Depositary Receipts auf russische Aktien nur teilweise hinterlegt werden könnten. Die Citii Bank hat nun die Bücher für Lukoil für einen Umtausch geöffnet. In diesem Zusammenhang wird auf ein Missverhältnis zwischen ADR und den Aktien hingewiesen. Nach meinen Recherchen dürften 12 % der Aktien danach nicht mehr verfügbar sein. Citi versucht nun, die fehlenden Anteile über einen Pro-Ration-Faktor weiterzugeben. Dies würde bedeuten, dass bei einem Umtauschverhältnis von 1:1 der Anteilsfaktor 83 beträgt. Statt beispielsweise 100 Lokoil-Aktien würde der Anleger nur 83 Aktien erhalten. Lukoil (Citibank ist DR-Agent) Buchmitteilung vom 8. August 2023 an alle Inhaber und wirtschaftlichen Eigentümer von Zeit zu Zeit von American and Global Depositary Shares („DRs“), die im Rahmen von DR-Programmen für die unten aufgeführten russischen Emittenten (die „russischen DR-Programme“) ausgegeben und ausstehend sind. Hiermit wird auf die Mitteilungen an Inhaber von DR-Russian-Programmen vom 23. November 2022 und 28. November 2022 verwiesen, die von der Citibank, N.A. als Verwahrstelle (die „Verwahrstelle“) herausgegeben wurden und die Schließung der Bücher für die unten genannten russischen DR-Programme ankündigen. Aufgrund von Umständen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, war die Verwahrstelle nicht in der Lage, den vollständigen Ausgleich herbeizuführen Russische DR-Programme, die von automatischen und erzwungenen Umwandlungen betroffen sind, und es besteht ein Mangel an Aktien, die von der Verwahrstelle für Inhaber von im Rahmen der russischen DR ausstehenden DRs gehalten werden Programme. Als Folge eines solchen Defizits kann ein Inhaber nur die Löschung eines Teils der von ihm gehaltenen DRs beantragen und nur seinen anteiligen Anteil an den Aktien tatsächlich erhalten im DR-Programm verfügbar, angepasst, um Bruchteile von Anteilen nach Anwendung des Pro-Ration-Faktors auszuschließen. Alle zur Stornierung vorgelegten DRs, die aufgrund einer anteiligen Aufteilung nicht storniert werden können, werden einem Buchungskonto bei der Verwahrstelle gutgeschrieben – dem DR-Guthaben (wie unten definiert). Wenn das DR-Programm zu einem späteren Zeitpunkt zur Zufriedenheit der Verwahrstelle abgestimmt wird, kann ein Inhaber von DRs, die dem DR-Guthaben gutgeschrieben werden, anschließend zusätzliche Aktien und/oder eine Barzahlung anstelle von Aktienbruchteilen erhalten, die durch die dem DR gutgeschriebenen DRs repräsentiert werden Saldo bei der Verwahrstelle. Es ist wichtig zu betonen, dass ein kündigender Inhaber Stornierungsanweisungen bereitstellen muss, die (i) die anteilige Anzahl der zu annullierenden DRs und (ii) Anweisungen für die anteilige Anzahl an Aktien, die der Inhaber erhalten wird, korrekt widerspiegeln nach der Anwendung des Pro-Ration-Faktors auf die zur Stornierung eingereichten DRs, Seite 2 https://depositaryreceipts.citi.com/adr/common/file.aspx?idf=6427 Bei Lukoil soll die Diskrepanz 12 % betragen. Das bedeutet, dass der Anleger beim Umtausch des ADR 12 % weniger Aktien erhalten soll als vertraglich vereinbart. Das Umtauschverhältnis beträgt 1:1. Der zukünftige Gesellschafter soll diesen Verlust über den „DR Cancellation Pro-Ration Factor“ tragen. Der Aktionär ist nicht für die Diskrepanz in den Büchern des DR-Agenten verantwortlich. Wie können Anteile dieser Größenordnung verschwinden? Meiner Meinung nach liegt ein klarer Verstoß gegen die interne Aufsicht der Citi Bank vor. Weiterhin ist davon auszugehen, dass die ADRs überhaupt nicht in der vertraglichen Höhe hinterlegt wurden, dann handelt es sich um Vorsatz und grenzt an Anlagebetrug. Denn Anleger erwarten, dass das Umtauschverhältnis durch Deckung der fehlenden Anteile wiederhergestellt wird oder dass der Anleger einen Barausgleich in Höhe der Inkongruenz erhält. Bei möglichen Schadensersatzansprüchen handelt es sich nicht nur um Schadensersatzansprüche. Meiner Meinung nach liegt ein klares regulatorisches Fehlverhalten des DR-Agenten vor. file.aspx (citi.com) Nach weiteren Recherchen bemerkte ich einige Tage vor Schließung der russischen Börsen erhebliche Leerverkäufe bei russischen Aktien. Davon war auch Lukoil betroffen. www.institutionalinvestor.com/article/2bstleyd0am2nu89cq8zk/portfolio/short-sellers-clean-up-on-russian-stocks www.wsj.com/livecoverage/russia-ukraine-latest-news-2022-02-28/card/traders-make-millions-by-short-selling-russian-exchange-traded-funds-s51nJ18Nqtnjal66cDCX www.ft.com/content/db8503c2-d0b9-4776-8994-0ec7041f4e2b www.bloomberg.com/news/articles/2022-03-04/shorts-who-called-russia-slump-find-cashing-out-is-the-hard-part Durch diese Leerverkäufe wurden hier ADRs verkauft, die es gar nicht gab. Dadurch wird der ADR-Bestand aufgebläht und im Falle eines möglichen Ersatzes, der derzeit nicht möglich ist, verzerrt. Dadurch wird auch das Verhältnis zwischen dem ADR und den hinterlegten Aktien verzerrt. Es sind mehr ADRs im Umlauf als hinterlegte Aktien. Ich halte dieses Vorgehen für unzulässig, da der Anleger die Inkongruenz nicht zu vertreten hat. Meiner Meinung nach verstößt die Anwendung einer Pro-Ration eklatant gegen den Anlegerschutz aus den ADR-Verträgen (festes Umtauschverhältnis). Aufrichtig JP Morgan legt SEC-Vorwürfe wegen Umgang mit ADRs bei Von Gabriel T. Rubin und Samuel Rubenfeld NEW YORK (Dow Jones)--Die US-Bank JP Morgan legt Vorwürfe der Börsenaufsicht SEC im Zusammenhang mit sogenannten "American Depositary Receipts" (ADR) gegen Zahlung von 135 Millionen US-Dollar bei. JP Morgan Chase & Co. habe tausende Transaktionen mit Aktien ausländischer Unternehmen unsachgemäß abgewickelt, so der Vorwurf der Börsenaufsicht. ADR sind Papiere, die von Banken ausgestellt und in den USA stellvertretend für ausländische Aktien gehandelt werden. Eigentlich muss jedem dieser Hinterlegungsscheine eine echte Aktie zugrunde liegen, doch offenbar wurden Millionen von ADR-Papieren herausgegeben, bei denen das nicht der Fall war. Mit diesen Scheinpapieren sollen sich laut Recherchen von WDR und Süddeutscher Zeitung Banker, Aktienhändler und Investoren außerhalb der USA Steuererstattungen gesichert haben. Die Betrugsmasche ist inzwischen Thema im Bundestag. In der Anordnung der SEC wurde festgestellt, dass BNY Mellon Brokern in Tausenden von Transaktionen vor der Veröffentlichung unrechtmäßig ADRs zur Verfügung gestellt hat, obwohl weder der Broker noch seine Kunden über die ausländischen Aktien verfügten, die zur Unterstützung dieser neuen ADRs erforderlich waren. Solche Praktiken führten dazu, dass die Gesamtzahl der handelbaren Wertpapiere eines ausländischen Emittenten aufgebläht wurde, was zu missbräuchlichen Praktiken wie unangemessenen Leerverkäufen und Dividendenarbitrage führte, die nicht hätten stattfinden dürfen. Quelle: SEC Publikation deltavalue Der Inhaber eines ADRs hat vielmehr eine Forderung gegenüber dem herausgebenden Kreditinstitut. Diese hat ihren Wert dadurch, dass die herausgebende Bank auch tatsächlich die notwendige Anzahl an Originalaktien besitzt und bis zum Eintausch des ADRs hält. Dies kann ein Investor nicht überprüfen. Quelle: deltavalue 1. American Depositary Receipts:Frühe Warnung vor neuem Steuertrick 2. Eine Masche, noch perfider als Cum-Ex 3. Betrug mit Phantom-Aktien Die "unvollständige" Liste der Skandale: 1. JP Morgan sucht nach verschwundenen Aktien in Russland 2. Schock für Anleger: Deutsche Bank verliert Zugang zu russischen Aktien: Was passiert jetzt? 3. SEC: Wedbush to Pay More Than $8.1 Million for Improper Handling of ADRs – Finadium 4. SEC Fines ABN AMRO for Improper Handling of ADRs | Finance Magnates 5. SEC fines Jefferies for ADR failures (globalcapital.com) 6. BMO Capital settles SEC charges over securities lending | Investment Executive 7. ADRs vor der Veröffentlichung: Weitere SEC-Bußgelder auf dem Weg? - FinOps (finopsinfo.com) 8. SEC verhängt Strafe in Höhe von 1,25 Millionen US-Dollar gegen Jefferies - InvestmentNews 9. Neuigkeiten aus der Asset-Servicing-Branche | JPMorgan Chase zahlt 135 US-Dollar zur Begleichung von Gebühren im Zusammenhang mit ADRs (assetservicingtimes.com) 10. Cum-Fake – Nutzung von „Phantomaktien“ zum Dividendenstripping - Deutscher AnwaltSpiegel 11. SEC bringt eine weitere ADR-Klage vor der Veröffentlichung – SEC ACTIONS 12. Vierte Depotbank legt SEC-Vorwürfe des unsachgemäßen Umgangs mit ADRs vor der Veröffentlichung bei | Shearman &; Sterling LLP - JDSupra 13. BNY Mellon to Pay More than $54 Million for “Pre-Released” ADRs | Chief Investment Officer (ai-cio.com) 14. ADR-Ermittlungen führen immer noch zu Fällen (regcompliancewatch.com) 15. SEC erhebt weiterhin Klagen gegen ADR-Kreditgeber wegen der Verwendung ungedeckter vorab freigegebener ADRs - Wertpapiere - Deutschland (mondaq.com) 16. SEC erhebt weiterhin Klagen gegen ADR-Kreditgeber wegen der Verwendung ungedeckter, vorab freigegebener ADRs | Cleary Enforcement Watch 17. Zehn Banken und Maklerfirmen stoppen die Vorabveröffentlichung von American Depositary Receipts inmitten einer breit angelegten SEC-Untersuchung | MLex-Markteinblicke (mlexmarketinsight.com) 18. SEC erhebt weiterhin Klagen gegen ADR-Kreditgeber wegen der Verwendung ungedeckter, vorab freigegebener ADRs | Cleary Gottlieb 19. SEC.gov | Jefferies zahlt fast 4 Millionen US-Dollar für unsachgemäßen Umgang mit ADRs 20. Wurden ADRs für den Cum-Ex-Handel verwendet? (fmcr.com) Meinung:
Aus meiner Sicht haben wir es mit zwei Problemen zu tun. 1. Missmatch aufgrund der Möglichkeit der Zwangskonvertierung auf dem russischen Weg. 2. Vorhandensein tatsächlicher Aktienbestände. In meinem aktuellen obigen Blogbeitrag habe ich einen kleinen Ausschnitt aus einer langen Reihe von Verfehlungen im Umgang mit ADR-Programmen dargestellt. Ich gehe in meiner persönlichen Annahme sogar noch einen Schritt weiter. Ich zitiere an dieser Stelle deltavalue. Publikation deltavalue. https://www.deltavalue.de/american-depositary-receipt-adr/?fbclid=IwAR3dyGAFk4oU1llESCzLSb1Vql3Qy_oQuiEm5mAx4Ee5N2FURVkT4Wz7Aqw Der Inhaber eines ADRs hat vielmehr eine Forderung gegenüber dem herausgebenden Kreditinstitut. Diese hat ihren Wert dadurch, dass die herausgebende Bank auch tatsächlich die notwendige Anzahl an Originalaktien besitzt und bis zum Eintausch des ADRs hält. Dies kann ein Investor nicht überprüfen. Die ADR-Programme in russischen Aktien unterliegen noch einer Besonderheit. Und zwar ist hier am Beispiel der Sberbank die bisherigen Lagerstelle von JPMorgan in Russland besondere Bedeutung beizumessen. Die Frage, die ich mir stelle. Gab es hier eine transparente und überprüfbare Einsicht der US Aufsichtsbehörden über die tatsächlichen Aktienbestände?? Konnte jemand überprüfen, ob die Bestände dauerhaft gehalten oder zwischenzeitlich verkauft und durch Aktienleihe ersetzt wurden?? Nehmen wir das Beispiel der Sberbank. Dort wurden 500 Millionen ADR ausgegeben. Bei einem Einlagenverhältnis von 4:1 hätten es also insgesamt 2 Milliarden Aktien sein müssen. sec.gov/Archives/edgar/data/1474274/000119380517000487/e615933_f6-sberbank.htm?fbclid=IwAR33hzON-Xp4g653lcMV0tN01-kh-AAVJRqqgJelesofQE0oToYNe1oTh2U Das entspricht bei einem free float bei Sberbank von etwa 22 Mrd. Aktien etwa 9 % . Glaubt jemand allen Ernstes das JPMorgan 9% des free float von Sberbank Aktien hinterlegt hat??? Sollten die notwendigen Aktienbestände nur teilweise vorhanden ergibt sich ein veritables Markt- und Kontrahentenrisiko für die ADR-Ausgeber. Ein Marktrisiko in der Form, dass bei einer größeren Handelsaktivität (Eindeckung von Fehlbeständen) zu größeren Kursausschlägen führen könnte. Ein Kontrahentenrisiko, dass es keine Banken oder Broker gibt, der aufgrund der Sanktionen mit den westlichen ADR-Ausgeber Geschäfte machen können. Das führt zu einem fatalen Effekt. Die ADR-Ausgeber können die ADR nicht vollständig in Aktien wandeln, da diese teilweise fehlen. Einen Zwangsverkauf der Aktien aus nicht gewandelten ADR können sie auch nicht durchführen, da keine oder nur eine teilweise Deckung durch die notwenigen Aktien fehlt. Aus dem Verursacherprinzip ist meiner Sicht zielführende Ansatz Verantwortlichkeiten und Schadenersatz Ansprüche geltend zu machen. Eingaben bei der Bundesregierung, den EU-Parlamenten oder Klagen gegen blockierende Banken und Broker oder gegen den Staat Russland sind aus meiner Sicht völlig irrelevant. Ich bin gespannt, wann die nächsten ADR-Ausgeber mitteilen, dass ihnen Aktien in Russland verloren gegangen sind. Verloren gehen kann nur etwas, wenn es vorher existent gewesen ist. Dies ist alles meine persönliche Meinung und ohne mein Obligo. Verfasser: Autor Sehr geehrter Herr ...
Die ADR/GDR-Umstellung russischer Aktien verlief bisher mehr oder weniger erfolgreich. Einerseits konnte der „europäische Weg“ aufgrund fehlender russischer Portfolios von vielen Anlegern nicht beschritten werden. In den meisten Fällen führte der „russische Weg“ aufgrund sehr hoher formaler Hürden nicht zum Ziel. Verschiedene Bücher wurden kürzlich von ADR-Emittenten geschlossen, da sie nicht mehr abgeglichen werden konnten. Dies ist auch bei den sich überschneidenden Systemen „europäischer und russischer Art“ verständlich, zumal nicht mehr nachvollziehbar ist, wer wann und auf welchem Weg die ADR/DDR ausgetauscht hat. Mehrere ADR-Emittenten wie die Deutsche Bank und JPMorgan haben in den vergangenen Tagen über „verschwindende russische Aktien“ berichtet. Als betroffener Anleger fragt man sich, wie Aktien verschwinden können. Nehmen wir das Beispiel der Sberbank. Dort wurden 500 Millionen ADR ausgegeben. Bei einem Einlagenverhältnis von 4:1 hätten es also insgesamt 2 Milliarden Aktien sein müssen. sec.gov/Archives/edgar/data/1474274/000119380517000487/e615933_f6-sberbank.htm?fbclid=IwAR33hzON-Xp4g653lcMV0tN01-kh-AAVJRqqgJelesofQE0oToYNe1oTh2U Wenn also der westliche ADR-Emittent und die bisherige Depotbank JP Morgan in Russland die 500 Millionen ADR an die russische Raiffeisenbank Russland übertragen hätten, hätten sie 2 Milliarden Sberbank-Aktien liefern müssen. Ob Sberbank, Magnit oder andere. Wie können dort Aktien verloren gehen? In meinem Internetblog vertrete ich eine ganz andere Theorie. Danach wurden die ADRs nie vollständig und möglicherweise nur teilweise in Aktien hinterlegt. In einem regulierten Markt wäre die Lieferung des ADR in Aktien niemals notwendig gewesen. Aufgrund der besonderen Art der Sanktionen ist es jedoch erforderlich, die ADR durch den Verkauf von Aktien abzuwickeln. Wenn meine These richtig ist, stehen ADR-Emittenten vor einem doppelten Dilemma. Einen eventuellen ADR-Umtausch in Aktien können Sie mangels Aktien nicht durchführen. Darüber hinaus können sie aufgrund der Handelsverbote die fehlenden Aktien nicht am Markt nachkaufen. Daher ist es praktisch, den fehlenden Vergleich der Bücher als Vorwand zu nutzen. Auf der Strecke bleiben Anleger, die bisher nicht die Möglichkeit hatten, ihre ADRs in Aktien umzutauschen. Lesen Sie auch meine aktuelle Blogseite https://www.anatolienportal.com/blogbeitraumlge/wo-sind-denn-nur-die-aktien-geblieben Meiner Meinung nach wären nicht die blockierenden Broker und Depotbanken, sondern die ADR-Emittenten dafür verantwortlich. Wenn sie bei der Ausgabe des ADR wissentlich die erforderlichen Aktien nicht oder nicht vollständig hinterlegt hatten oder diese zwischenzeitlich verkauft hatten. Dann hätten sie die ADR-Verträge nicht erfüllen wollen oder können?? Wären die ADR-Verträge möglicherweise wegen Nichterfüllung anfechtbar??? Vielleicht wirft dies ein ganz neues Licht auf das Thema ADR-Vertragserfüllung. Mit freundlichem Gruß ') Schriftverkehr an ML. |
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