ADR- / GDR-UMWANDLUNG
Hinterlegungsscheine in russische Aktien umwandeln Sehr geehrte Damen und Herren, die ADR-/GDR-Umwandlung von russischen Aktien war bislang mehr oder weniger erfolgreich. Auf der einen Seite konnte der „europäische Weg“ von vielen Anlegern aufgrund fehlender russischer Depots nicht beschritten werden. Der „russische Weg“ führte aufgrund sehr hoher formaler Hürden in den meisten Fällen auch nicht ans Ziel. In der letzten Zeit wurden verschiedene Bücher von ADR-Ausgebern geschlossen, da diese nicht mehr abzugleichen waren. Das ist bei den sich überschneidenden Systemen „des europäischen und russischen Weges“ auch nachvollziehbar, zumal nicht mehr zu rekonstruieren ist, wer wann auf welchem Weg die ADR-/GDR getauscht hat. In den letzten Tagen berichteten mehrere ADR-Ausgeber wie die Deutsche Bank und auch JPMorgan über „verschwundene russische Aktien“. Als betroffener Anleger fragt man sich, wie Aktien verschwinden können. Nehmen wir das Beispiel von Sberbank. Dort wurden 500 Millionen ADR ausgegeben. Also hätten bei einer Hinterlegungsquote von 4:1 insgesamt 2 Milliarden Aktien vorhanden sein müssen. Wenn also der westliche ADR-Ausgeber und die bisherige Verwahrstelle JP Morgan in Russland die 500 Millionen ADR auf die die russische Raiffeisenbank Russia übertragen hat, hätten sie 2 Milliarden Sberbank Aktien liefern müssen. Ob nun Sberbank, Magnit oder andere. Wie können dort Aktien abhanden kommen. In meinem Internetblog vertrete ich eine ganz andere Theorie. Danach wurden die ADR niemals vollständig und ggf. nur teilweise in Aktien hinterlegt. In einem geregelten Markt wäre eine Belieferung der ADR in Aktien niemals erforderlich gewesen. Aufgrund der Besonderheiten der Sanktionen ist hier jedoch eine Abwicklung der ADR durch Verkauf von Aktien notwendig. Sollte meine These zutreffen, stecken die ADR-Ausgeber in einem zweifachen Dilemma. Sie können einen möglichen ADR-Tausch in Aktien aufgrund der fehlenden Aktien nicht durchführen. Des weiteren können sie die fehlenden Aktien nicht am Markt wegen der Handelsverbote eindecken. Da kommt es ganz gelegen als Vorwand den fehlenden Abgleich der Bücher zu nutzen. Auf der Strecke bleiben dabei die Anleger, die bislang keine Möglichkeit hatten, ihre ADR in Aktien zu tauschen. Lesen Sie auch hierzu meine aktuelle Blog-Seite https://www.anatolienportal.com/blogbeitraumlge/wo-sind-denn-nur-die-aktien-geblieben Sollte sich dieser Sachverhalt bestätigen, ergeben sich ggf. auch ganz andere Haftungsfragen. Nicht die blockierenden Broker und Verwahrstellen, sondern die ADR-Ausgeber wären meiner Meinung nach in der Pflicht. Wenn diese wissentlich bei Auflegung der ADR die notwendigen Aktien nicht in voller höhe oder gar nicht hinterlegt oder zwischenzeitlich verkauft hätten. Dann hätten sie die ADR-Verträge gar nicht erfüllen wollen oder können?? Wären dann die ADR-Verträge evtl. wegen Nichterfüllung anfechtbar??? Vielleicht wirft das ein ganz neues Licht auf das Thema Erfüllung von ADR-Verträgen. Mit freundlichem Gruß
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Der US-Grossbank J.P. Morgan sind nach eigenen Angaben für Kunden gehaltene Aktien in Russland abhanden gekommen. Angesichts der Turbulenzen infolge westlicher Sanktionen und russischer Gegensanktionen im Zuge des Ukraine-Kriegs räumte das Geldhaus wie bereits die Deutsche Bank das Fehlen von russischen Unternehmensaktien ein, die bei einer russischen Partnerbank verwahrt werden sollten. In einem Brief an Investoren vom 12. Juli erklärte die US-Bank, sie bemühe sich um die Wiedererlangung von Aktien der Einzelhandelskette Magnit. Für diese Aktien hatte die J.P. Morgan Hinterlegungsscheine (depositary receipts) an Kunden ausgegeben. Mit derartigen Zertifikaten können Investoren Rechte an Aktien erwerben, die an einer ausländischen Börse gehandelt werden. Damit ein Investor das angelegte Geld zurückerhält, müssen Hinterlegungsscheine zunächst in die zugrundeliegenden Aktien umgetauscht werden. Russland hatte im Zuge eigener Sanktionen gegen Investoren aus so genannten unfreundlichen Ländern seine Regeln geändert. J.P. Morgan erklärte nun, einige der zugrundeliegenden Magnit-Aktien könnten fehlen, nachdem einzelne Investoren ihre Hinterlegungsscheine zweimal umgetauscht hätten. Das war möglich geworden, nachdem Russland Gesetze zum obligatorischen Umtausch dieser Zertifikate erlassen hatte. Auf gleiche Weise hatte bereits die Deutsche Bank den Überblick über russische Aktienbestände verloren, für die sie Hinterlegungsscheine an Kunden ausgegeben hatte. Denn einige Hinterlegungsscheine seien ohne Beteiligung des Instituts in Aktien getauscht worden. J.P. Morgan erklärte in dem Investorenbrief, Bargelderlöse aus dem Verkauf wieder aufgetauchter Aktien würden anteilig an die Zertifikate-Inhaber ausgeschüttet. Vermisst würden lediglich weniger als ein Prozent der bei einem anderen Finanzinstitut verwahrten Aktien. Quelle: Cash Meinung:
In meinen Beiträgen ADR - Mehr Schein als Sein oder der Trugschluss der Anleger hatte ich auf die Möglichkeit hingewiesen, dass die ADR zum Teil oder gar nicht durch Aktien hinterlegt wurden. Wie die aktuellen Beispiele der Deutschen Bank und jetzt JPMorgan zeigen, ist dieser Verdacht nicht von der Hand zu weisen. Bei der Übertragung der ADR- und Aktienbestände auf die russischen Depotbanken hätte doch ein Abgleich erfolgen müssen. JP Morgan hätte beispielsweise bei 500 Millionen Sberbank ADR, bei einem Bezugsverhältnis von 4:1 insgesamt 2 Milliarden Aktien auf die Raiffeisenbank Russia übertragen müssen. Wie können Aktien in Russland abhanden kommen??? Ich frage mich, welche Rolle hier alle Beteiligten, einschließlich der Aufsichtsbehörden gespielt haben. In der Folge waren die ADR-Ausgeber nicht einmal in der Lage ihre Bücher abzugleichen oder zu ordnen. Hier hätte man bereits im Vorfeld Vorkehrungen und Maßnahmen ergreifen müssen, damit ein derartiges Chaos gar nicht entstehen kann. Im Nachhinein ist das ein vermeintlich gutes Argument die ADR für immer einzufrieren um vom eigentlichen Skandal abzulenken. Letzten Endes wird dem Anleger der Schwarze Peter zugeschoben. Nach dem Motto: "Liebe, Leute, leider sind uns Aktien abhanden gekommen. Wir haben als ADR-Ausgeber unsere Pflichten hinsichtlich der Anschaffung und Hinterlegung der Aktien erfüllt. Seht einmal zu wo ihr die Aktien her bekommt". Leider ist diese Sichtweise "zu kurz" gedacht. Die ADR-Verträge bestehen zwischen dem Käufer der ADR und dem ADR-Ausgeber. Der ADR-Ausgeber ist in der Pflicht ggf. Aktien zu liefern. Punkt aus. Das Problem der ADR-Ausgeber ist nunmehr. Sie haben ein Produkt (ADR) verkauft, welches sie im Zweifel durch eine Lieferung der Aktien nie erfüllen wollten und auch konnten. Im Regelfall werden in einem geordneten Markt die ADR niemals in Aktien getauscht. So konnte es auch nicht auffallen, dass die ADR nur zu Teilen oder gar nicht durch Aktien unterlegt wurden. Das Problem der ADR-Ausgeber ist nun die Beschaffung der vermeintlich abhanden gekommenen Aktien. Aufgrund der Handelsverbote können sie gar keine Aktien in Russland erwerben. Das nennt man dann ein veritables Kontrahenten Risiko. Nun ist guter Rat teuer. Ich hoffe, auch im Interesse der anderen Anleger, dass die ADR-Ausgeber zu Schadenersatz gegenüber dem Anleger verpflichtet werden. J.P. Morgan erklärte in dem Investorenbrief, Bargelderlöse aus dem Verkauf wieder aufgetauchter Aktien würden anteilig an die Zertifikate-Inhaber ausgeschüttet. Wie will JPMorgan dann Bargelderlöse aus dem Verkauf wieder aufgetauchter Aktien ausschütten. Meines Wissens bestehen Handelsverbote, so dass es auf absehbare Zeit überhaupt keine Bargelderlöse geben kann. Die Frage sei auch erlaubt, wie die Schadenersatzansprüche für die nicht mehr gefundenen Aktien aussehen sollen. Es stellt sich aus meiner Sicht sogar die Frage einer Rückabwicklung der ADR-Geschäfte, wenn sich heraus stellen sollte, dass die ADR nur teilweise oder gar nicht durch Aktien unterlegt waren. Fazit: Professionelles Handeln sieht anders aus. Ich habe hier den Eindruck gewonnen, dass bei dem kompletten Vorgang viele der im Westen Beteiligten (ADR-Ausgeber, Börsen, Banken, Broker, Aufsichtsbehörden, Verwahrstellen) völlig unprofessionell gehandelt haben. Nicht wie man es in einem geordneten Finanzmarkt hätte erwarten könnte. Ich komme mir vor wie bei einem Krämer in einem kleinen Gemischtwaren Laden, dem eine Bonbon-Dose abhanden gekommen ist. Auf russischer Seite, mit dem vermeintlich "russischen Weg", konnte man sich an die Postkutschen Ära zur Zarenzeit zurückversetzt fühlen. Depoteröffnungen nur vor Ort, keine fristgerechte postalische Übermittlung sowie keine Mailübermittlung von Unterlagen möglich, keine Abstimmung und Koordination mit westlichen Korrespondenzbanken (Beispiel Raiffeisen-Zentralbank Österreich mit Raiffeisenbank Russia). Fehlende Zahlungsverkehrswege aufgrund Sanktionen nach Russland (Kappung SWIFT und Blockade westlicher Banken Überweisungen vorzunehmen). Das Komplett-Versagen der Banksysteme, ob im Westen oder in Russland wird dazu führen, dass ggf. die ADR sanktionierter Unternehmen bis auf ewige Zeiten eingefroren bleiben oder die Anleger bestenfalls zu "Ramschpreisen" abgefunden werden. Das wird dazu führen, dass das Produkt ADR/GDR bis auf alle Zeiten "verbrannt" ist. Außerdem hat die Bankenbranche einen weiteren irreparablen Schaden genommen. "Uns sind soeben ein paar Aktien abhanden gekommen". Diese Aussagen sind an Lächerlichkeit und Dilettantismus nicht mehr zu überbieten. Vielleicht sollten Sie einmal im Aktenschrank oder Papierkorb nach den Aktien suchen. Alles ohne mein Obligo und meine persönliche Meinung. Verfasser: Autor Wer über Depositary Receipts (ADR, GDR) in russische Aktien investiert hat, ist nun von der de facto wirtschaftlichen Enteignung durch die Depotbanken bedroht
Was viele Anleger in russischer Wertpapiere bisher nicht wussten, zumindest aber nicht als Risiko betrachteten, ist der Umstand, dass Käufe von russischen Wertpapieren durch europäische Anleger regelmäßig nicht direkt, sondern im Wege so genannter American Depositary Receipts („ADR“) oder Global Depositary Receipts („GDR“) durch die Banken abgewickelt wurden. Durch eine Gesetzesänderung in Russland wurde es russischen Emmittenten nun verboten, ihre Aktien außerhalb Russlands über Depositary Receipts („DR“) zu handeln, und Emittenten verpflichtet, ihre DR-Programme zu beenden. Als Folge davon kündigten bereits Emittenten wie zB die New York Mellon Bank an, ihre DR-Programme zu beenden. Die Wertpapiere wurden vom Handel ausgesetzt, den Anlegern wurde von einigen Depotbanken in Aussicht gestellt, dass die ihren DRs zugrundeliegenden Aktien an sie übertragen werden. Betroffen sind Anleger, die DRs für Aktien von Gazprom, Rosneft, Nornickel, Rosagro, Mobile Telesystems, Lukoil, Sberbank und VTB Bank erworben haben. Österreichische Kunden haben zuletzt von Ihren Depotbanken die Nachricht erhalten, dass offenbar eine Barabfindung für die DRs im Raum steht, weil ein Tausch der DRs in die Originalaktien nicht möglich sein soll. Dagegen setzen sich unsere Mandanten zur Wehr, weil dies einen ganz wesentlichen Verlust bedeuten würde. Die DRs waren durchwegs auf einen langen Anlagehorizont erworben worden, mit dem Kalkül, von zeitlichen Schwankungen nicht wirklich berührt zu sein. Durch die im Raum stehende zwangsweise Abfindung würde das ganze Veranlagungskonzept vieler Anleger völlig zerstört werden. Auch die ursprünglichen Entscheidungen der Anleger wären angesichts solcher Risiken ganz anders getroffen worden. Tatsache ist, dass die Anleger über diesen wesentlichen Umstand nicht informiert wurden. Typischerweise wurden die DRs als völlig gleichwertiges Äquivalent zu den Aktien dargestellt. Diese Information erweist sich nun als unrichtig. Teils war den Kunden auch gar nicht bewusst, dass sie nicht die Aktien, sondern eben nur DRs erwerben und damit verbundene schuldrechtliche Ansprüche, aber eben nicht Eigentum an den Aktien selbst. Gerne übernehmen wir die Interessen von betroffenen Kunden. Ziel unserer Gruppenintervention ist, dass die Kunde nicht gezwungen werden, den Kursverlust zu realisieren, entweder indem die Übertragung/der Umtausch doch in die Wege geleitet wird, oder aber mit der Bank zumindest eine entsprechende Vereinbarung über die Rückabwicklung der Transaktionen getroffen wird. 11.07.2022 RA Mag. Lukas Aigner, RA Dr. Georg Zuschin, MBA |
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