Sehr geehrte Damen und Herren,Die ADR/GDR-Umstellung russischer Aktien verlief bisher mehr oder weniger erfolgreich. Einerseits konnte der „europäische Weg“ aufgrund fehlender russischer Portfolios von vielen Anlegern nicht beschritten werden. In den meisten Fällen führte der „russische Weg“ aufgrund sehr hoher formaler Hürden nicht zum Ziel. Verschiedene Bücher wurden kürzlich von ADR-Emittenten geschlossen, da sie nicht mehr abgeglichen werden konnten. Dies ist auch bei den sich überschneidenden Systemen „europäischer und russischer Art“ verständlich, zumal nicht mehr nachvollziehbar ist, wer wann und auf welchem Weg die ADR/DDR ausgetauscht hat. Mehrere ADR-Emittenten wie die Deutsche Bank und JPMorgan haben in den vergangenen Tagen über „verschwundene russische Aktien“ berichtet. Als betroffener Anleger fragt man sich, wie Aktien verschwinden können. Nehmen wir das Beispiel der Sberbank. Dort wurden 500 Millionen ADR ausgegeben. Bei einem Einlagenverhältnis von 4:1 hätten es also
insgesamt 2 Milliarden Aktien sein müssen. sec.gov/Archives/edgar/data/1474274/000119380517000487/e615933_f6-sberbank.htm?fbclid=IwAR33hzON-Xp4g653lcMV0tN01-kh-AAVJRqqgJelesofQE0oToYNe1oTh2U Wenn also der westliche ADR-Emittent und die bisherige Depotbank JP Morgan in Russland die 500 Millionen ADR an die russische Raiffeisenbank Russland übertragen hätten, hätten sie 2 Milliarden Sberbank-Aktien liefern müssen. Wobei ich ich mir die Frage stelle. Bei einer Marktkapitalisierung von ca.22 Mrd. Sberbank Aktien. Können da überhaupt 2 Mrd. Aktien hinterlegt sein?? Egal, wie auch immer. Ob Sberbank, Magnit oder andere. Wie können dort Aktien verloren gehen? In meinem Internetblog vertrete ich eine ganz andere Theorie. Danach wurden die ADRs nie vollständig und möglicherweise nur teilweise in Aktien hinterlegt. Lesen Sie hierzu auch www.anatolienportal.com/blogbeitraumlge/adr-mehr-schein-als-sein-oder-der-trugschluss-der-anleger In einem regulierten Markt wäre die Lieferung des ADR in Aktien niemals notwendig gewesen. Aufgrund der besonderen Art der Sanktionen ist es jedoch erforderlich, die ADR durch den Verkauf von Aktien abzuwickeln. Wenn meine These richtig ist, stehen ADR-Emittenten vor einem doppelten Dilemma. Einen eventuellen ADR-Umtausch in Aktien können Sie mangels Aktien nicht durchführen. Darüber hinaus können sie aufgrund der Handelsverbote die fehlenden Aktien nicht am Markt nachkaufen. Daher ist es praktisch, den fehlenden Vergleich der Bücher als Vorwand zu nutzen. Auf der Strecke bleiben Anleger, die bisher nicht die Möglichkeit hatten, ihre ADRs in Aktien umzutauschen. Lesen Sie auch meine aktuelle Blogseite https://www.anatolienportal.com/blogbeitraumlge/wo-sind-denn-nur-die-aktien-geblieben Meiner Meinung nach wären nicht die blockierenden Broker und Depotbanken, sondern die ADR-Emittenten dafür verantwortlich. Wenn sie bei der Ausgabe des ADR wissentlich die erforderlichen Aktien nicht oder nicht vollständig hinterlegt hatten oder diese zwischenzeitlich verkauft hatten. Dann hätten sie die ADR-Verträge nicht erfüllen wollen oder können?? Wären die ADR-Verträge möglicherweise wegen Nichterfüllung anfechtbar??? Vielleicht wirft dies ein ganz neues Licht auf das Thema ADR-Vertragserfüllung. In einem aktuellen Blogbeitrag habe ich noch einmal das Thema: Hinterlegung von American Depositary Receipts (siehe: www.anatolienportal.com/blogbeitraumlge/hinterlegung-von-american-depositary-receips) aufgenommen. Ich bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichem Gruß
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