Moskau. 29. März. INTERFAX.RU - Die Gazprombank (GPB) erzielte im Jahr 2023 einen Nettogewinn von 178,9 Mrd. Rubel gegenüber einem Gewinn von 9,1 Mrd. Rubel im Jahr 2022, wie aus dem Jahresbericht des Kreditinstituts hervorgeht.
Zuvor wurde berichtet, dass sich der Nettogewinn von GPB für die 9 Monate des Jahres 2023 auf 179,4 Milliarden Rubel belief. So verzeichnete die Bank im vierten Quartal 2023 einen Verlust von 0,5 Milliarden Rubel gegenüber einem Gewinn von 64,8 Milliarden Rubel im dritten Quartal 2023. Die Ausgaben der Bank für Reserven sanken von 111,9 Milliarden Rubel im Jahr 2022 auf 1,3 Milliarden Rubel. Im vierten Quartal 2023 füllte GPB die Reserven um 15,6 Milliarden Rubel wieder auf. Der Zinsüberschuss vor Rückstellungen stieg im Jahr 2023 um das 1,7-fache auf 396,1 Mrd. Rubel, nach Rückstellungen um das 3,3-fache auf 394,8 Mrd. Rubel. Im Jahr 2023 sanken die Nettoaufwendungen von GPB aus dem operativen Geschäft mit erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten um 10,2 % auf 36,3 Mrd. RUB. In den 9 Monaten des Jahres 2023 erhielt die Bank Einnahmen aus diesen Geschäften in Höhe von fast 24 Milliarden Rubel. So beliefen sich die Ausgaben der Bank für diese Operationen im vierten Quartal auf 60,2 Milliarden Rubel. Zum 31. Dezember 2023 beliefen sich die Vermögenswerte der GPB auf 15,6 Billionen Rubel, was einem Anstieg von 26,1 % gegenüber dem Vorjahr und 4,9 % gegenüber dem Vorquartal entspricht. Im Jahr 2023 stieg das Kreditportfolio nach Abzug der Rückstellungen um 28,6 % auf 10,1 Billionen Rubel. Im vierten Quartal stieg dieser Wert um 5,3 %. Zum 31. Dezember 2023 erreichten die Kundeneinlagen 12,3 Billionen Rubel, was einem Anstieg von 25,9 % gegenüber dem Vorjahr und 7,6 % gegenüber dem Vorquartal entspricht. Im Jahr 2023 stieg das Eigenkapital der Bank um 19,4 % auf 1 Billion Rubel (minus 0,9 % im vierten Quartal). Quelle: Interfax
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Moskau. 29. März. INTERFAX.RU - Der Verwaltungsrat der Bank von Russland hat den Beschluss über die Behandlung von Konten des Typs "C" geändert, um das Risiko ungerechtfertigter Abschreibungen von Geldern und Wertpapieren zu minimieren.
Nach Angaben der Regulierungsbehörde ist insbesondere die Möglichkeit der Überweisung von Geldern zwischen Konten des Typs "C" verschiedener Personen sowie die Möglichkeit der Abbuchung/Gutschrift von Wertpapieren, wenn der betreffende Vorgang mit der Übertragung von Rechten einhergeht, ausgeschlossen. Gleichzeitig ist es möglich, Gelder, die derselben Person gehören, zwischen verschiedenen "C"-Konten zu überweisen. Darüber hinaus ist es nicht mehr möglich, Unternehmenswertpapiere russischer Emittenten, die öffentlich platziert sind oder bereits im organisierten Handel gehandelt werden, auf Kosten von Geldern auf "C"-Konten zu kaufen, außer in Fällen, in denen eine entsprechende Genehmigung vor dem 29. März 2024 erteilt wurde. Im Frühjahr 2022 wurden Konten des Typs "C" eingeführt, auf denen unter anderem Erträge aus Wertpapieren von "unfreundlichen" Gebietsfremden gesperrt sind. Quelle: Interfax Moskau. 28. März. INTERFAX.RU - Die Bank von Russland hat keine Informationen über das Auftreten von Fehlern bei der Annahme von Anträgen auf den Umtausch von blockierten Vermögenswerten von Anlegern erhalten, die diese Woche begonnen hat, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Zentralbank der Russischen Föderation, Philip Gabunia. "Alle Informationen, die verfügbar sind - alles wird innerhalb der verfügbaren Fristen erfüllt. Der Prozess hat gerade erst begonnen, daher kann ich Ihnen nicht sagen, dass alles reibungslos verläuft. Aber wir haben keine Signale erhalten, dass es irgendwelche Ausfälle gibt", sagte Gabunia gegenüber Reportern am Rande des SPIMEX-Forums "Exchange Commodity Market-2024". Auf die Frage, ob es Signale gebe, dass Ausländer zu einem Austausch bereit seien, sagte Gabunia: "Ich werde das nicht kommentieren." Die Maklerfirma der Investitionskammer, die von der Regierungskommission zum Organisator des Austauschs gesperrter Vermögenswerte ernannt wurde, nahm seit dem 25. März Anträge für russische Investoren zur Teilnahme an diesem Verfahren entgegen. Wie berichtet, soll der Empfang am 8. Mai enden.
Russische Anleger können den Verkauf von gesperrten Wertpapieren mit einem Gesamtanfangswert von nicht mehr als 100 Tausend Rubel über ihre Makler, Treuhänder oder über die Verwaltungsgesellschaften von Investmentfonds beantragen. Den Verkäufern werden keine Provisionen oder andere Gebühren in Rechnung gestellt. Gebietsfremde können diese Wertpapiere auf Kosten von Geldern auf ihren Konten des Typs "C" einlösen. Es ist geplant, dass ihre Anträge vom 3. Juni bis zum 5. Juli angenommen werden, und die Abrechnungen im Rahmen des Vermögensaustauschs sollen am 29. Juli stattfinden. Im November 2023 unterzeichnete der russische Präsident Wladimir Putin das Dekret Nr. 844 "Über zusätzliche vorübergehende wirtschaftliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Umlauf ausländischer Wertpapiere", das Bedingungen für den Austausch von in Russland und im Ausland gesperrten Vermögenswerten von Anlegern schafft. Demnach können nur ausländische Wertpapiere, die auf den Konten des National Settlement Depository (NSD) verbucht wurden, zur Rücknahme vorgelegt werden. Die Liste umfasst mehr als 3.800 Positionen, darunter Aktien und Quittungen von Unternehmen, die bei russischen Kleinanlegern beliebt sind, wie Tesla, Intel Corp., Nvidia Corp., Netflix Inc., Alibab, Baidu Inc. usw. Quelle: Interfax Investitionsschutzabkommen (englisch International Investment Treaties oder International Investment Agreements) sind völkerrechtliche Verträge zwischen Staaten. Sie bieten Direktinvestitionen ausländischer natürlicher oder juristischer Personen (z. B. Unternehmen) in einem fremden Staat rechtlichen Schutz, insbesondere gegen eigentumsbeeinträchtigende Maßnahmen wie entschädigungslose Enteignungen. Investitionsschutzabkommen werden häufig als bilaterale Abkommen abgeschlossen (Bilateral Investment Treaty, BIT). Es existieren aber auch regionale Abkommen mit entsprechenden Regelungen, beispielsweise Kapitel 11 des früheren North American Free Trade Agreement oder der Vertrag über die Energiecharta. Auch die momentan verhandelten Abkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) und den USA (TTIP) enthalten Investitionsschutzvorschriften. Die tatsächlichen Auswirkungen von Investitionsschutzabkommen auf Umfang und Zielrichtung ausländischer Direktinvestitionen sind umstritten.
1989-abkommen-investitionsschutz-data.pdf (diplo.de) BGBl. II 1990 S. 342 - Gesetz zu dem Vertrag vom 13. Juni 1989 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von... - dejure.org Enteignung durch den russischen Staat (Stand 2022)
Aktuell kann nicht ausgeschlossen werden, dass das russische Parlament auch Enteignungen von ausländischen Teilhabern plant und umsetzen lässt. Dann aber wären aufgrund des Investitionsschutzabkommens vom 13. Juni 1989 Klagen der Anleger bzw. der Fondsgesellschaften mit guten Aussichten auf Entschädigung möglich. Quelle: SdK Newsletter Herzlich Willkommen auf meiner Telegram Seite Russische ADR.
Wie geht es weiter. Diese Seite dient dazu uns über aktuelle Themen rund um die ADR auszutauschen. Stellt gern eure Fragen. Wichtig ist, dass wir hier respektvoll und sachlich miteinander umgehen. Ich werde diese Telegram Seite mit meinen Blogs begleiten und verlinken um hintergründige Informationen zu geben. Der erste Themenvorschlag wäre: „Wie sieht es mit der Enteignung unserer Vermögen in Russland aus, wenn der Westen russische Vermögen beschlagnahmt“. Also, guten Start. Die Blogbeiträge meiner Homepage bieten nur eine bedingte Kommunikation zwischen den Lesern. Aus diesem Grund habe ich eine Telegram Gruppe eingerichtet. Schweigen und kommentarloses Lesen bringt uns nicht weiter. Die ADR-Inhaber haben keine Lobby und müssen sich selbst weiter helfen. Ich hoffe, dass hier interessante Leser zum Thema Russische ADR in Kontakt kommen und wichtige Informationen austauschen. Die österreichische Bank will mit einer komplexen Transaktion eingefrorene Gewinne aus Russland herausholen. Die USA suchen das zu verhindern. Im Zentrum der Kritik: die mögliche Beteiligung eines russischen Magnaten. Fragwürdige Transaktionspläne der Raiffeisen Bank International (RBI) haben die US-Behörden auf den Plan gerufen. Washington hat starke Bedenken bei dem heiklen Milliardendeal der Bank, der auch den russischen Oligarchen Oleg Deripaska und dessen Anteile am Baukonzern Strabag involviert. Hochrangige Vertreter des US-Finanzministeriums drängten die österreichische Bank nun dazu, von ihren Plänen abzurücken. Das sagten mehrere mit der Situation vertraute Personen gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters. »Dieser Deal kann nach hinten losgehen«, sagte einer der Insider. Sollte die RBI das Geschäft durchziehen und sich dann herausstellen, dass gegen US-Sanktionen verstoßen wird, könnten die Amerikaner Strafen gegen die Bank verhängen, so zwei der Insider. Die Amerikaner hätten die Bank demnach aufgefordert, Einzelheiten über die Personen und Unternehmen zu nennen, die an dem Deal beteiligt sind. Sie befürchteten, dass Deripaska von der Transaktion profitieren könnte. Die RBI ist schon länger im Visier der USA. So hatte etwa die US-Sanktionsbehörde Office of Foreign Assets Control (OFAC) der Bank vor einem Jahr einen Brief mit einer Reihe von Fragen zu ihrem Russlandgeschäft geschickt. RBI will mit komplexer Transaktion eingefrorene Gewinne aus Russland holenEinem Insider zufolge ist inzwischen ein weiterer wichtiger Akteur involviert: Vertreter des US-Justizministeriums sind laut einer mit der Situation vertrauten Person mehrfach in Wien gewesen und hätten Fragen zum Russlandgeschäft gestellt. Anfang März hatte die RBI außerdem Besuch von Anna Morris, einer hochrangigen Vertreterin des US-Finanzministeriums. Konkret geht es um den Versuch der RBI, über eine komplexe Transaktion eingefrorene Gewinne aus Russland herauszuholen. Seit dem Krieg in der Ukraine schüttet die russische Tochterbank, die die Cashcow der in Osteuropa tätigen Bankengruppe ist, keine Gewinne mehr an die Konzernmutter in Wien aus. Nun will Bankchef Johann Strobl über die russische Tochter rund 1,5 Milliarden Euro zahlen, um 27,8 Prozent an Strabag zu erwerben. Es handelt sich dabei um den Anteil der russischen MKAO Rasperia – deren Eigentümerschaft ist jedoch undurchsichtig . Offiziell hat Deripaska seine Beteiligung an der MKAO vor Jahren auf 49 Prozent reduziert. Einer Beteiligungsmeldung zufolge, die die Strabag von Rasperia erhalten hat, übt er aber die Kontrolle aus. Der Oligarch gilt als enger Vertrauter von Russlands Präsident Wladimir Putin. Er wurde von den USA und der EU mit Sanktionen belegt und sein Vermögen eingefroren. Deripaska erhält deshalb von der Strabag keine Dividenden. Der Verkauf des Aktienpakets soll demnach über mehrere Ecken erfolgen: In einem ersten Schritt soll zunächst das Strabag-Aktienpaket von Rasperia an ein russisches Unternehmen namens Iliadis wandern, der dann die RBI das Paket abkauft. Wer hinter dieser Firma steckt, wollte der RBI-Chef zuletzt nicht sagen. Dazu sei Stillschweigen vereinbart worden, sagte Strobl und verwies darauf, dass die Firma nicht sanktioniert sei. Nach dem Vertragsabschluss, der für das erste Quartal angekündigt wurde, soll die russische Tochterbank die Strabag-Aktien als Sachdividende an die RBI übertragen. Doch an dieser Schnittstelle ist ein weiterer Unternehmer involviert: Stephan Zöchling, Miteigentümer des steirischen Auspuffspezialisten Remus und jener Investor, der das restliche Vermögen der Europatochter der russischen Sberbank übernommen hat. Er fungiert als Geschäftsführer jener Beteiligungsfirma, an die die RBI-Anteile an der Strabag übertragen werden sollen. Zöchling hat einem Insider zufolge jahrelang für Deripaska gearbeitet. Ablehnende Haltung der USA gefährdet grünes Licht der österreichischen BehördenDie RBI erklärte auf Anfrage, dass sie alle geltenden Sanktionen sorgfältig überprüft habe. In den vergangenen Wochen seien alle relevanten Behörden, auch das US-Finanzministerium und die US-Sanktionsbehörde OFAC, über die Einzelheiten der Transaktion informiert worden. »Darüber hinaus wurde bestätigt, dass es keinen US-Bezug zu dieser Transaktion gibt«, so die RBI. »Es versteht sich von selbst, dass die RBI keine Geschäfte tätigen wird, die gegen Sanktionen verstoßen oder die RBI dem Risiko von Sanktionen aussetzen würden.« Die Bank bezeichnete das Geschäft als eine Möglichkeit, in Russland festsitzende Milliarden herauszuholen. Zudem werde das Eigenkapital der russischen Tochter gesenkt und die Bank damit verkleinert, was eine Forderung der Europäischen Zentralbank ist. Die Nachricht löste im Dezember einen Kursanstieg der RBI-Papiere an der Wiener Börse aus, die aufgrund ihres Russlandgeschäfts stark unter Druck geraten waren.
Wegen der ablehnenden Haltung der USA würden auch die österreichischen Behörden vorerst kein grünes Licht geben, sagte einer der Insider. Aber auch die europäischen Stellen warten noch ab. Ein Sprecher der EU-Kommission sagte laut Reuters, dass die Transaktion bekannt sei. Man habe aber die Behörden in Österreich um Klarstellungen gebeten. Deren Antworten stünden noch aus. Die EU-Kommission stehe zudem in engem Kontakt mit den US-Behörden. Generell sei es verboten, mit Vermögenswerten, die aufgrund der EU-Sanktionen eingefroren sind, zu handeln, sagte der Sprecher. Quelle: Raiffeisen Bank International: USA wollen Milliarden-Deal wegen Verbindung zu russischem Oligarchen vereiteln - DER SPIEGEL Mittlerweile kann ich diesen Unfug zu diesem Thema nicht mehr lesen.
Da beschäftigen sich Politiker, Banker, Scharen von Anwälten, vermeintliche Intelligenzler von Denkfabriken, selbsternannte Fachleute etc. etc. mit diesem Thema. Die russischen Vermögen dürften nach internationaler Rechtsprechung geschützt sein. Gehen wir einmal von einer Verwendung der Erträgnisse und im worst case von der Beschlagnahme der Kapital- bzw. Vermögenswerte und deren Verteilung aus. Warum stehen der Ukraine die Erträgnisse bzw. Vermögenswerte zur Verteilung zu. Hat schon jemand die Überlegung angestellt, dass diese Vermögenswerte ggf. den geprellten westlichen Anlegern, die durch Banken, Brokern, Verwahrstellen und Börsen benachteiligt wurden, zustehen??? Jede westliche Aktion zur Schädigung dieser russischen Vermögenswerte wird eine Spiegelung durch Russland nach sich ziehen. Russland wird nicht nur die Erträgnisse aus den in Russland unterhaltenen Typ C Depots/Konten sperren sondern auch ggf. die in Russland verwahrten Aktien der ADR-Ausgeber einziehen. Punkt aus. Die westlichen Anleger in russischen Vermögenswerten, finanzieren die Kriegskosten zum einen durch Steuern und Abgaben, der an dem Konflikt beteiligten Ländern. Zudem finanzieren sie den Krieg auch noch mit ggf. enteigneten Vermögen in Russland. Sollten die im Westen eingefrorenen Vermögen nicht als Äquivalent der gesperrten Vermögen von unfreundlichen Staaten in Russland dienen?? Stattdessen werden die geprellten Anleger von ADR-Produkten in russischen Aktien doppelt zur Kasse gebeten. Einen weiteren Punkt, den ich sehr bemerkenswert finde. Die US-Administration drängt auf die Beschlagnahme nicht nur der Erträgnisse, sondern auch auf die gesamten Vermögenswerte. Hierbei ist festzuhalten, dass in Europa der größte Teil der russischen Vermögenswerte (bei Euroclear) gesperrt ist. Es ist leicht hier über fremde Vermögen verfügen zu wollen. Dabei sollten gerade die amerikanischen ADR-Ausgeber einmal ihre Bücher offenlegen und nicht blockieren und mauern. Dann würde sich nämlich herausstellen, dass hier "viele Leichen" in Form von ADR-Vertragsverstößen im Keller der Häuser liegen. Das würde ggf. schnell zu Sammelklagen in Milliardenhöhe führen mit unabsehbaren Folgen für das US-Finanzwesen. Hier wäre sicherlich eine Aufarbeitung zu den nachstehenden Themen notwendig: 1. Hinterlegung von Original Aktien für alle ADR gegeben? 2. Zusammenarbeit zwischen ADR-Ausgeber und Verwahrstellen? 3. Was hat es mit dem Pro-Ration Faktor auf sich? 4. Wäre die Eröffnung von Nominee Konten heute noch möglich? 5. Fallen die ADR unter die Low-Priced Securities weitere Fragen wären zur Börsenaufsicht der SEC, Prospekthaftung etc. etc. zu stellen. Einige wenige Anleger werden sich diesem Thema in der nächsten Zeit widmen und die Ergebnisse in geeigneter Form offen legen. Verfasser: Autor Meinung: Auch wenn das Video inzwischen ca. 8 Monate alt ist hat es an Aktualität nichts verloren. BNY Mellon wird kein Interesse an einer Öffnung der Bücher von Gazprom haben wenn es tatsächlich stimmt, dass eine ordentliche Deckung der ADR durch Aktien gar nicht vorlag. Siehe hiezu auch ADR nur teilweise durch Aktien unterlegt???
Verfasser: Autor Das Verfahren für die Ausschüttung von Dividenden an Gebietsfremde aus "unfreundlichen Jurisdiktionen" wird durch das Dekret Nr. 95 des russischen Präsidenten geregelt – die Dividendenzahlungen sollten in russischen Rubeln auf ein spezielles gesperrtes "Typ-C"-Bankkonto überwiesen werden. Für eine Dividendenberechtigung sind folgende Merkmale entscheidend. 1. Tausch der ADR in Original Aktien 2. personenbezogene depotmäßige Zuordnung der Aktien Folgende Depotarten werden unterschieden: 1. Depots/Konten Typ C auf Personen lautend. 2. Nominee Depots/Konten (Treuhandkonten) Sammelkonten Typ C bei denen ein ADR-Tausch stattgefunden hat und die jeweiligen Aktionäre namentlich per Treuhandliste nachgewiesen werden können. 3. Sammelverwahrdepots der ADR-Ausgeber für nicht gewandelte ADR ohne personenbezogene Zuordnung Eine Anfrage bei einer renommierten Anwaltskanzlei Morgan Lewis im Zusammenhang mit Dividendenzahlungen auf den von den ADR-Ausgebern verwahrten Sammelkonten wurde wie folgt beantwortet: "Bitte beachten Sie, dass Inhaber von DRs im Rahmen der beendeten DRs-Programme gemäß dem russischen Delisting-Gesetz keinen Anspruch auf Dividenden haben. Folglich kumuliert die entsprechende russische Depotbank (die die zugrunde liegenden Aktien hält, die mit den DRs verknüpft sind) keine Dividenden im Zusammenhang mit den DRs. Etwaige Dividendenansprüche sind daher nur für Inhaber von Aktien eines russischen Emittenten möglich, nicht jedoch für Aktien eines russischen Emittenten ohne zuordenbaren Inhaber. Daher sollte ein DR-Inhaber zunächst DRs in die zugrunde liegenden russischen Aktien umtauschen. Derzeit besteht die einzig mögliche Option darin, die DRs über ein Standardumwandlungsverfahren in Aktien umzuwandeln, das nur für einige DRs verfügbar ist, bei denen derzeit keine Stornierungsmöglichkeiten bestehen." Im Grunde ist das auch ganz logisch. Mit dem Ablauf der Tauschfrist wird der ADR-Ausgeber nicht automatisch Eigentümer der nicht gewandelten ADR. Er erhält lediglich den Tauschauftrag zur Wandlung der ADR in Aktien mit anschließendem Verkauf der gewandelten Aktien. Der ADR Inhaber hat nach wie vor ein Gläubigerrecht an den gewandelten Aktien bzw. deren Verkaufserlös. Der ADR-Ausgeber fungiert beim Tausch und anschließenden Verkauf der Aktien bestenfalls im Kundenauftrag ohne Eigentümer der Aktien zu werden. Hierbei verpflichtet sich der ADR-Ausgeber um die Erzielung eines angemessenen Kurses (keine Verramschung) in einem angemessenen Verkaufszeitraum. Eine Einzelzuordnung der jeweiligen Aktien ist aufgrund des vom ADR-Ausgeber verwahrten Sammelbestandes nicht möglich. Folglich wird aufgrund der fehlenden Zuordnung der Aktien auf den jeweiligen Anspruchsberechtigten ADR-Inhabers keine Dividende gezahlt werden können.
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