Viele „freundliche“ Länder helfen Russland, die westlichen Sanktionen zu umgehen – darunter die Türkei. Doch jetzt scheinen die Drohungen der USA endlich zu wirken – zumindest auf türkische Finanzinstitute. Banken in der Türkei haben jetzt auch den Umgang mit russischen Kunden deutlich verschärft. Sie kündigen Unternehmen aus Russland jetzt die Konten und erhöhen die Anforderungen für Privatpersonen, die im Besitz einer Karte sein möchten, berichtet die russische Zeitung Wedomosti unter Berufung auf Geschäftsinhaber, Finanzberater und Vertreter von Wirtschaftsverbänden, die Handel mit der Türkei betreiben. Grund dafür ist der Erlass über sogenannte Sekundärsanktionen, den US-Präsident Joe Biden im Dezember des vergangenen Jahres unterzeichnet hatte. Auch US-Außenminister Anthony Blinken hatte in der Türkei Anfang Januar Druck auf die Regierung gemacht. Als Reaktion darauf weigerten sich viele Banken, mit russischen Banken zusammenzuarbeiten, und gaben die Korrespondenzbeziehungen mit Russland auf. Der Zahlungsverkehr für türkische Exporte nach Russland war somit gefährdet, sodass die türkische Regierung einschritt und eine Lösung erst mal für die wichtigsten Sektoren fand. Dass die türkischen Banken jetzt auch Konten ihrer russischen Kunden innerhalb des Landes kündigen, ist aber neu. Bankkunden mit russischen Wurzeln – unabhängig vom Sitzland des Unternehmens – werden vorläufig nicht mehr bedient, kommentiert ein Gesprächspartner der Zeitung, der russische Unternehmen bei internationalen Zahlungen berät. Mehrere private und einige staatliche Banken haben früher nach seinen Angaben noch alle russischen Kunden bedient, aber jetzt hätten auch diese Banken die Zahlungen russischer Unternehmen eingestellt, da sie Gefahr laufen, auf die Sanktionslisten gesetzt zu werden. Die härteste darunter ist die sogenannte SDN-Liste, die auch Sanktionen gegen Terroristen oder Angehörige diktatorischer Regimes umfasst. Die Türkei galt bislang als „freundlicher“ Staat für Russland und erließ trotz der Invasion der Ukraine keine Sanktionen gegen ihren Partner. Momentan sind die Handelsbeziehungen jedoch angespannt. Die Türkische Exporteursversammlung (TIM) äußerte im aktuellen Fall die Hoffnung, dass „sich die Situation nach Januar verbessern wird“. Es bleibt jedoch unklar, ob die neuesten härteren Maßnahmen wie schon in der Vergangenheit lediglich vorübergehend oder für längere Zeit gegen die Russen greifen.
In der Zwischenzeit plant die US-amerikanische Regierung, der Türkei F-16-Kampfflugzeuge im Wert von 23 Milliarden US-Dollar zu verkaufen, nachdem diese dem Beitritt Schwedens zur Nato zugestimmt hatte. Das US-Außenministerium teilte zuletzt dem Kongress mit, dass es die Anfrage der Türkei für den Kauf von 40 F-16 genehmigen werde. Darüber hinaus beabsichtigen die USA, der Türkei im Rahmen dieses Deals Kits zur Modernisierung von 79 bestehenden F-16-Jets zu verkaufen. Quelle: MSN
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USA drängen auf Beschlagnahme von Vermögenswerten Moskaus. Das könnte weitreichende Folgen haben. Wie sich Vertreter Russlands zum drohenden Finanzkrieg äußern. In ihrem Eifer, ihr geschwächtes imperiales Regime aufrechtzuerhalten, üben die USA Druck auf westliche Länder aus, die eingefrorenen russischen Vermögenswerte als erste zu beschlagnahmen. Diese Staatsgelder sollen zum Befeuern des Konflikts in der Ukraine verwendet werden; einen Konflikt, in den die Nato von Beginn an involviert war. Die Dollar-Diktatur und die globale Finanzordnung Ein solcher willkürlicher und illegaler Schritt aber wäre ein verheerender Schlag für das internationale Finanzsystem und würde dieses gesamte System ernsthaft in Mitleidenschaft ziehen. Im vergangenen Dezember bereits hatte Washington die G7 aufgefordert, die Möglichkeiten der Beschlagnahme zu prüfen und bis Ende Februar 2024 eine Antwort zu geben. Am 24. Januar billigte der Ausschuss für Auswärtige Beziehungen des US-Senats den Gesetzentwurf zur "Übergabe" eingefrorener russischer Vermögenswerte an die Ukraine, obwohl das Dokument noch dem gesamten Senat zur Abstimmung vorgelegt werden muss. Raubzug der USA: Dollar-Dominanz oder Diebstahl? Die USA, die EU, Japan und Kanada haben als Reaktion auf Moskaus "militärische Sonderoperation zur Entmilitarisierung und Entnazifizierung der Ukraine" im Jahr 2022 Vermögenswerte der russischen Zentralbank im Wert von mehr als 300 Milliarden US-Dollar eingefroren. Rund 200 Milliarden US-Dollar befinden sich in Europa, vor allem bei der belgischen Verwahrstelle Euroclear. In Österreich, Großbritannien, Deutschland, Kanada, den USA, Frankreich und Japan waren nach Angaben der Bank of Russia im Juni 2021 rund 288 Milliarden US-Dollar deponiert, weitere 63 Milliarden US-Dollar liegen offenbar in weiteren, nicht benannten Ländern. Biden im Dilemma: Dollar-Diplomatie oder finanzieller Fehltritt? Die Ukraine befindet sich angesichts ihrer gescheiterten Gegenoffensive an der Kriegsfront in einer tiefen finanziellen und militärischen Krise, während US-Präsident Joe Biden im Kongress auf Widerstand stößt, weitere 61 Milliarden US-Dollar an Hilfen für Kiew auszugeben. Die EU konnte sich aufgrund des Vetos Ungarns lange nicht auf ein weiteres Hilfspaket in Höhe von 50 Milliarden Euro für Kiew einigen, bis schließlich am 31. Januar eine Einigung auf diese Zahlung erreicht wurde. Putins Warnung: Dollar-Despotismus am Pranger? Russlands Präsident Wladimir Putin erklärte auf dem "Östlichen Wirtschaftsforum" in Wladiwostok im September 2023, dass die illegale Beschlagnahmung russischen Vermögens "schlichtweg alle Grenzen überschreitet". Die Sprecherin des russischen Außenministeriums, Maria Sacharowa, erklärte, man betrachte solche Aktionen nicht nur als banalen Diebstahl, sondern als Handelskrieg. Würde der Westen Ernst machen, werde man "bemerkenswerte und schmerzhafte" Vergeltungsmaßnahmen ergreifen. Westliche Zwickmühle: Dollar-Diktat oder finanzielle Stabilität?
Ende Januar stimmten Brüssel, Washington und Kanada in verschiedenen parlamentarischen Gremien der Beschlagnahmung dieser Vermögenswerte zu, die an Kiew übergeben und in Waffen, Ausrüstung und Finanzmittel für die Fortsetzung des Krieges verwendet werden sollen. Im Westen mahnen indes mehrere Stimmen zur Vernunft und zu einer Folgenabschätzung. Der belgische Finanzminister Vincent Van Peteghem sagte, die EU müsse "sehr vorsichtig" mit dem Vorschlag sein. Auch betonte er, die Maßnahme müssten "juristisch korrekt" sein, damit die EU "jegliche Auswirkungen auf die finanzielle Stabilität vermeiden" könne. Der luxemburgische Außenminister Xavier Bettel betonte die Bedeutung einer stabilen Rechtsgrundlage für eine etwaige Beschlagnahmung russischer Staatsgelder: Stellen Sie sich vor, wir beschließen politisch, Milliarden (russischer Guthaben) an die Ukraine zu geben, und sechs Monate später gibt es ein Gerichtsurteil, das besagt, dass wir sie der Ukraine nicht geben dürfen. Wer zahlt dann? Xavier Bettel Quelle: Telepolis Die Begebung von Schuldtiteln mit einer Besicherung von russischen Vermögenswerten zur Finanzierung des Ukraine Konflikts ähnelt den "Kriegsanleihen" des ersten Weltkrieges mit unabsehbaren Folgen Artikel 5 Staatenimmunität Ein Staat genießt nach Maßgabe dieses Übereinkommens in Bezug auf sich selbst und sein Vermögen Immunität von der Gerichtsbarkeit eines anderen Staates vor dessen Gerichten. Stellen Sie sich vor Ihr Auto ist in einer Mietgarage untergestellt und der Vermieter der Garage verkauft diese samt ihres PKW. Kriegsanleihen Den Ersten Weltkrieg finanzierten vor allem Deutschland, Österreich-Ungarn und Russland über Kriegsanleihen. Während die USA ihre Mittel über den Haushalt (13 Mrd. US$) bereitstellten sowie über vier Liberty Bonds (17 Mrd. US$) bei der Bevölkerung liehen, erhöhte Großbritannien die Steuern, gab aber ebenfalls Anleihen heraus, die das Parliamentary War Savings Committee bewarb. Sowohl England als auch Frankreich erhielten zudem Kredite aus den USA zur Finanzierung des Krieges. Als die Kriegsanleihe wird in der deutschen Geschichte im Allgemeinen jener Beschluss der SPD im Jahr 1914 bezeichnet, der Finanzierung des Ersten Weltkriegs zuzustimmen. Der Beschluss war heftig umstritten, weil die Partei noch im Juli 1914 gegen den Krieg demonstriert hatte. Quelle: Wikipedia Kriegsanleihe: Patriotische Pflicht mit Gewinnaussicht Solche persönlichen Motive sorgen mit dafür, dass die Kriegsanleihen von Beginn an das wichtigste Mittel werden, um den Krieg überhaupt zu finanzieren. Das Deutsche Reich versucht zuletzt im Sommer 1914 einen Kredit an der Wall Street aufzunehmen - vergeblich. Im Gegensatz zu Frankreich und Großbritannien ist es damit von den internationalen Finanzmärkten abgeschnitten. Steuern kommen nicht infrage, die würden die Moral des Volkes dämpfen. Die Kriegsanleihen "platzen" Von den versprochenen Gewinnen bekommen die Geldgeber nichts, denn das Deutsche Reich verliert den Krieg. Schon vorher haben die Inflation eingesetzt und das Finanzsystem sei komplett zusammengebrochen, erklärt Antje Strahl: "Mit Kriegsschluss wurden dem Deutschen Reich Reparationszahlungen an Frankreich und Großbritannien aufgelastet. Dieses Geld sollte fortwährend gezahlt werden und dafür wurde immer mehr gedruckt, aber es stand kein Gegenwert da. So verlor das Geld praktisch von Stunde zu Stunde an Wert." Quelle: NDR Mit der Begebung dieser "Kriegsanleihen" beginnt eine neue Zeitrechnung in der europäischen Finanz- und Schuldenpolitik mit gravierenden Auswirkungen auf: 1. Europäische Gemeinschaftsschulden 2. Deutsche Staatsverschuldung 3. Schuldenbremse wird dauerhaft ausgehebelt 4. Vergemeinschaftung künftiger Schulden Deutschland wird als vermeintlich reichstes europäisches Land den Hauptteil der "Kriegsanleihen" zeichnen. Auswirkungen auf eingefrorene europäische Vermögen: 1. Russland könnte die eingefrorenen Vermögen analog der Sperrung der russischen Vermögen einfrieren. 2. Russland könnte die Begebung von "Kriegsanleihen" als weiteren Affront werten und die in Russland gesperrten Vermögen kurzfristig verwerten mit verheerenden Auswirkungen für die Anleger. Fazit: Stellen wir uns vor, Russland gewinnt den Ukraine Konflikt und erhebt vom Westen Reparationszahlungen für eine indirekte Kriegsbeteiligung (finanzielle Unterstützung der Ukraine).
Russland zieht vor die internationalen Gerichtshöfe und klagt auf Reparationszahlungen und Herausgabe der für die "Kriegsanleihen" Vermögenswerte. Dann sind im Zweifel nicht nur unsere Vermögen weg, sondern wir kommen als Steuerzahler auch noch für die "Kriegsschulden" auf. Hoffentlich kommen die Politiker noch zur Vernunft nach dem Motto: "Denn sie wissen nicht, was sie tun". Verfasser: Autor LONDON, 3. Februar. /TASS/. Die belgische Regierung machte Vertreter westlicher Länder und der Gruppe der Sieben (G7) mit einem Vorschlag vertraut, der die Beschlagnahmung der in Europa eingefrorenen russischen Vermögenswerte zugunsten der Ukraine ermöglichen könnte. Dies berichtete die britische Zeitung Financial Times. Der Veröffentlichung zufolge hat Belgien die Initiative zur Emission von Schuldverschreibungen ergriffen, mit deren Hilfe Gelder für den Wiederaufbau der Ukraine gesammelt werden sollen. Gleichzeitig sollen russische Vermögenswerte als Garantie für die Rückzahlung der Schulden genutzt werden. Wie die FT schreibt, wird die Koalition der mit Kiew verbündeten Länder von Moskau die Rückzahlung der Schulden aus den ausgegebenen Verpflichtungen verlangen und im Falle einer Weigerung damit beginnen, eingefrorene Vermögenswerte zu beschlagnahmen. Es wird argumentiert, dass dies dazu beitragen wird, einige der rechtlichen Hindernisse für die Beschlagnahme russischer Gelder zu umgehen. „Dies wird es uns unter anderem ermöglichen, die Entscheidung darüber zu verschieben, was mit souveränen russischen Vermögenswerten geschehen soll, obwohl diese als Sicherheiten verwendet werden“, sagte eine mit dem Fortgang der Verhandlungen zu diesem Thema vertraute Quelle der Veröffentlichung. Letzten Monat erwähnte der belgische Premierminister Alexander De Croo die Möglichkeit, russische Vermögenswerte als Sicherheit bei der Beschaffung von Finanzmitteln für die Ukraine zu verwenden. Laut einem Gesprächspartner der FT, der an den Verhandlungen zwischen den USA und der EU über die Frage der Vermögensveräußerung beteiligt war, war der belgische Vorschlag „ein Versuch, einen Kompromiss zwischen verschiedenen Standpunkten sowohl innerhalb der EU“ als auch „in der G7“ zu finden. . Quelle: formag Artikel 5 Staatenimmunität Ein Staat genießt nach Maßgabe dieses Übereinkommens in Bezug auf sich selbst und sein Vermögen Immunität von der Gerichtsbarkeit eines anderen Staates vor dessen Gerichten. Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Immunität der Staaten und ihres Vermögens von der Gerichtsbarkeit unter Hinweis auf ihre Resolution 32/151 vom 19. Dezember 1977, in der sie empfahl, die Völkerrechtskommission solle Untersuchungen über das Recht der Immunität der Staaten und ihres Vermögens von der Gerichtsbarkeit durchführen, mit dem Ziel der fortschreitenden Entwicklung und Kodifizierung dieses Rechts, und auf ihre späteren Resolutionen 46/55 vom 9. Dezember 1991, 49/61 vom 9. Dezember 1994, 52/151 vom 15. Dezember 1997, 54/101 vom 9. Dezember 1999, 55/150 vom 12. Dezember 2000, 56/78 vom 12. Dezember 2001, 57/16 vom 19. November 2002 und 58/74 vom 9. Dezember 2003 Quelle: risbka und Dokumente Meinung: Nach meinem Rechtsverständnis ist eine Verwertung von gesperrtem russischen Staatsvermögen nicht möglich. Die Ausgabe von Anleihen könnte einen ganz anderen Hintergrund haben. Eine verdeckte Schuldenfinanzierung der EU mit Gemeinschaftshaftung.
Verfasser: Autor Moskau. 1. Februar. INTERFAX.RU - Die internationale Verwahrstelle Euroclear hat Ende 2023 rund 4,4 Milliarden Euro an Zinserträgen aus der Anlage gesperrter russischer Vermögenswerte erhalten, so das Unternehmen in einem Bericht.
Diese Zinserträge sind auf zwei Faktoren zurückzuführen: die vorherrschenden Zinssätze und die Höhe der Barguthaben, die Euroclear investiert. Unter Berücksichtigung der belgischen Körperschaftsteuer werden diese Einnahmen dem belgischen Staat im Jahr 2023 Steuereinnahmen in Höhe von 1,085 Milliarden Euro bescheren. Zuvor wurde berichtet, dass sich im Jahr 2022 die Zinserträge aus der Anlage russischer Vermögenswerte, die Ende 2022 in Euroclear gesperrt waren, auf 821 Millionen Euro beliefen. So waren die erhaltenen Einnahmen im Jahr 2023 5,5-mal höher als im Jahr 2022. In den Jahren 2022 und 2023 lag der Umsatz bei über 5,2 Milliarden Euro. Eine der Folgen der Sanktionen besteht darin, dass blockierte Kuponzahlungen und Schulden sanktionierter Unternehmen dazu führen, dass sich Mittel in der Bilanz der Euroclear Bank, die Teil der Gruppe ist, ansammeln. Die Bilanzsumme der Euroclear Bank stieg im Jahr 2023 um 38 Milliarden Euro auf 162 Milliarden Euro. Wie bereits berichtet, stieg die Bilanzsumme der Euroclear Bank im Jahr 2022 aus dem gleichen Grund um 99 Milliarden Euro auf 124 Milliarden Euro. Folglich belief sich der Gesamtanstieg der Bilanz für 2022-2023 auf 137 Milliarden Euro. Die zusätzlichen direkten Kosten von Euroclear im Zusammenhang mit der Bewältigung der Russland-Sanktionen für 2023 werden auf 62 Mio. EUR geschätzt. Internationale Sanktionen und russische Gegenmaßnahmen haben zu einem Rückgang der Aktivitäten sanktionierter Kunden und russischer Wertpapiere geführt, was sich negativ auf die Geschäftserträge ausgewirkt hat, wobei die Verluste auf 24 Millionen Euro geschätzt werden. Der Verwahrer stellt fest, dass im Jahr 2023 verschiedene Parteien die Auswirkungen der Anwendung von Sanktionen angefochten haben, wobei eine beträchtliche Anzahl von Rechtsstreitigkeiten fast ausschließlich vor russischen Gerichten fortgesetzt wurde. Die Kläger leiteten rechtliche Schritte ein, die in erster Linie darauf abzielten, Zugang zu den bei Euroclear gesperrten Vermögenswerten zu erhalten. Trotz aller rechtlichen Schritte von Euroclear und erheblicher Ressourcen, die aufgebracht wurden, ist die Wahrscheinlichkeit negativer Entscheidungen vor russischen Gerichten hoch, heißt es in dem Bericht. Euroclear wird sich weiterhin gegen alle Rechtsansprüche verteidigen. Die Europäische Kommission prüft verschiedene Optionen, um die Gewinne aus der Reinvestition sanktionierter Beträge von Finanzinstituten, einschließlich Euroclear, zur Finanzierung des Wiederaufbaus der Ukraine zu verwenden. Euroclear konzentriert sich auf die Minimierung potenzieller rechtlicher und operativer Risiken, denen das Unternehmen und seine Kunden im Zusammenhang mit der Umsetzung von Vorschlägen der Europäischen Kommission ausgesetzt sein könnten. Das Unternehmen handelt weiterhin transparent unter Beteiligung aller Stakeholder und behält Gewinne im Zusammenhang mit internationalen Sanktionen gegen russische Vermögenswerte ein, bis weitere Leitlinien für die Verteilung oder Verwaltung dieser Gewinne vorliegen. Seit Ende Februar 2022 führen die europäischen Zentralverwahrer Euroclear und Clearstream keine Geschäfte mehr im Standardmodus auf den Konten des russischen Zentralverwahrers NSD (National Settlement Depository, part of the Moscow Exchange Group) durch. Quelle: Interfax Dividenden- und Kursverluste bei russischen Aktien
sind nicht einem normalen Börsengeschehen geschuldet, sondern, wie von mir schon mehrfach geäußert, Folgen westlicher Sanktionspolitik. Eindeutig u kein Zweifel möglich! Die Handelsaussetzung russischer Aktien und darauf bezogener Zertifikate (ADRs und GDRs) an westlichen Börsen durch Verordnungen der EU/USA waren die primären Anlässe für das Desaster von heute. Die Kündigung der ADR-Verträge durch die russische Seite die Reaktion. Nun ist zu fragen, ob die EU und die USA durch diese gesetzgeberische Handlung das Eigentumsrecht ihrer Bürger verletzt haben. Ob EU-Charta oder grundgesetzlicher Schutz des Eigentums nach § 14, das ja durch Gesetze wiederum eingeschränkt werden kann, ist von dem Bundesverfassungsgericht zu prüfen. Zwar darf der Staat Enteignungen vornehmen, wenn es das Wohl der Allgemeinheit erfordert (richtig schwammig formuliert), aber er muss die Enteigneten entschädigen!!!! Das wird die Bundesregierung mit allen Mitteln zu vermeiden versuchen. Daher müssen wir sie juristisch zwingen!!! Und war denn die Handelsaussetzung russischer Wertpapiere als Sanktion überhaupt zum Wohl der Allgemeinheit? Mit einer Verfassungsbeschwerde könnte man dies m.E. überprüfen lassen. Höhere Gewalt, also Krieg (fällt aus, da ja Deutschland sich nicht im Kriegszustand befindet) oder der Verweis auf geschlossene Bücher der Emittenten (warum sind sie denn geschlossen?) sind keine stichhaltigen Argumente gegen ein verfassungswidriges Verhalten der Bundorgane, d.h. Bundestag und Bundesregierung. Wichtig ist nur, daß alle Geschädigten nicht aufgeben, nicht einfach etwas abschreiben, was ihnen gehört. Ich wünsche mir gemeinsame Aktionen und ggf. gemeinsames juristisches Vorgehen. Quelle: Netzfund Aktiencheck #7786 BRÜSSEL, 30. Januar – RIA Novosti. Die EU habe noch keinen Mechanismus entwickelt, um Einkünfte aus den eingefrorenen Vermögenswerten der Russischen Föderation in die Ukraine zu transferieren, es gebe keinen Zeitplan, sagte EU-Kommissionssprecher Christian Wiegand bei einem Briefing in Brüssel. Am Montag einigten sich die ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten auf den Vorschlag der Europäischen Kommission über die Verwendung von Einkünften aus russischen Vermögenswerten, die in EU-Ländern eingefroren sind, die darin bestehen, außerordentliche Einkünfte aus Vermögenswerten auf Sonderkonten anzuhäufen, während auf die Entwicklung eines Mechanismus für ihre Verwendung im Interesse der Ukraine gewartet wird. « "Wir begrüßen die grundsätzliche Einigung der EU-Mitgliedstaaten auf diesen Vorschlag, es ist ein wichtiger Schritt. Mit diesem Vorschlag soll sichergestellt werden, dass die außerordentlichen Einnahmen aus den Vermögenswerten der Zentralbank der Russischen Föderation in dieser Phase erhalten bleiben, und das letztendliche Ziel ist es, diese Einnahmen für die Ukraine zu verwenden. Die Europäische Kommission und der Vizepräsident sind bereit, den nächsten Schritt so schnell wie möglich vorzubereiten", sagte Wiegand bei einem Briefing in Brüssel. Wie ein hochrangiger europäischer Vertreter bereits erklärte, schlug die Europäische Kommission vor, die Einnahmen aus den eingefrorenen Vermögenswerten Russlands auf Sonderkonten zu halten, damit sie in Zukunft zur Finanzierung der Ukraine verwendet werden können. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht davon die Rede, diese Mittel in den EU-Haushalt oder direkt an die Ukraine zu überweisen. Der Mechanismus für den Transfer von Geldern ist noch nicht entwickelt. Am 12. Dezember letzten Jahres schlug die Europäische Kommission in einem Entwurf eines Dokuments über die Verwendung außerordentlicher Einkünfte aus in der EU immobilisierten russischen Staatsvermögen zum jetzigen Zeitpunkt nur vor, außerordentliche Gewinne aus den Vermögenswerten der Zentralbank der Russischen Föderation auf separaten Konten in EU-Verwahrstellen zu akkumulieren, bis der Vorschlag der Kommission über weitere Schritte vorliegt. Dem europäischen Diplomaten zufolge "erklärt sich diese Verpflichtung, außerordentliche Gewinne in Verwahrstellen zu halten, aus der Tatsache, dass langfristig ein Teil dieser Einnahmen in die Ukraine transferiert wird, wahrscheinlich durch ein spezielles europäisches Programm". Nach Beginn der Sonderoperation in der Ukraine haben die EU und die G7-Staaten fast die Hälfte der russischen Devisenreserven im Wert von rund 300 Milliarden Euro eingefroren. Etwa 200 Mrd. EUR werden in der EU gehalten, hauptsächlich auf den Konten des belgischen Euroclear, eines der weltweit größten Clearing- und Abwicklungssysteme. Ende Oktober berichtete die internationale Verwahrstelle Euroclear, dass sie in den ersten neun Monaten des Jahres 2023 rund 3 Milliarden Euro an Zinsen für die Anlage sanktionierter russischer Vermögenswerte verdient hat. Die Staats- und Regierungschefs der EU haben die Europäische Kommission im Oktober letzten Jahres beauftragt, Vorschläge für die Verwendung eingefrorener Vermögenswerte zur Finanzierung des Wiederaufbaus der Ukraine auszuarbeiten. Vor dem Hintergrund einer Spaltung der EU über die Vereinbarung einer Makrofinanzhilfe für Kiew in Höhe von 50 Milliarden Euro für den Zeitraum bis 2027 hat sich die Diskussion über die Verwendung von Erträgen aus russischen Vermögenswerten für diese Zwecke in jüngster Zeit wieder intensiviert. Mitte Oktober sagte der belgische Premierminister Alexander De Croo, dass das Königreich einen Fonds zur Unterstützung der Ukraine in Höhe von 1,7 Milliarden Euro einrichten werde, der aus der Besteuerung von Einkünften aus eingefrorenen russischen Vermögenswerten stammt. Er fügte hinzu, dass Belgien plant, "alle Gelder, die es aus der Besteuerung von Einkünften aus russischen Vermögenswerten erhält", an die Ukraine zu überweisen, diese Mittel werden für den Kauf von Waffen, humanitäre Hilfe, zur Finanzierung der zivilen EU-Mission in der Ukraine sowie für Makrofinanzhilfen verwendet. Die Europäische Zentralbank hat davor gewarnt, dass die Verwendung eingefrorener russischer Vermögenswerte zur Finanzierung der Ukraine durch Europa langfristig Reputationsrisiken für die europäische Währung mit sich bringen könnte. Sie forderten Brüssel auf, "über diesen separaten Konflikt hinauszublicken" und nach anderen Wegen zu suchen, um die Ukraine zu finanzieren. Der Kreml erklärte, dass die Verabschiedung solcher Beschlüsse "ein weiterer Schritt sein wird, um alle Regeln und Normen des Völkerrechts mit Füßen zu treten". Das russische Außenministerium bezeichnete das Einfrieren russischer Vermögenswerte in Europa als Diebstahl und wies darauf hin, dass die EU nicht nur auf die Gelder von Einzelpersonen, sondern auch auf das Staatsvermögen Russlands abziele. Zuvor hatte Finanzminister Anton Siluanow erklärt, dass unfreundliche westliche Länder seit 2022 Sanktionen gegen Russland, seine Bürger und Organisationen verhängen und die Europäische Union und andere westliche Länder aktiv daran arbeiten, rechtliche Bedingungen für die Beschlagnahmung eingefrorener russischer Vermögenswerte zu schaffen, eine externe Verwaltung in Bezug auf Tochtergesellschaften russischer Unternehmen einzuführen und die Eigentumsrechte russischer juristischer Personen und Einzelpersonen rechtswidrig zu berauben oder einzuschränken.
Russland hat wiederholt erklärt, dass das Land dem Sanktionsdruck standhalten wird, den der Westen vor einigen Jahren ausgeübt hat und weiter verschärft. Quelle: RIA wer ein bisschen Einblick in die Gepflogenheiten der deutschen Gerichte hat, weiß, daß hier mit zweierlei Maß gemessen und abgewogen wird. Da macht es schon einen Unterschied, ob Spitzenanwälte (wie sie sich Banken und Verwahrstellen leisten können) oder einzelne Kleinanleger an den Start gehen. Aber letztlich gibt es m.E. keinen anderen Weg als den juristischen. Es gibt m.E. keinen Zweifel daran, dass die Blockade von Umtauschaufträgen mit Berufung auf EU-Sanktionen verfassungswidrig ist. Diese Meinung teilt die deutsche Bundesbank indirekt und hat dies auch in ihren Veröffentlichungen zur Allgemeingenehmigung ausdrücklich so formuliert. O.K. das ist die offizielle Meinung der Bundesbank und nicht des Bundesverfassungsgerichtes, das letztlich auch in der Sache im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde angerufen werden wird. Doch der Reihe nach: 1. Wenn mein Broker zu einem Zeitpunkt als der Umtausch via Clearstream und Mellonbank noch möglich gewesen ist, einen Tauschauftrag nicht ausgeführt hat, dann hat dieser m.E. eine Straftat begangen. In meinem Fall habe ich meinen Broker bei meiner Staatsanwaltschaft wegen Depotunterschlagung §34 DepotG und wg Untreue 266 StGB angezeigt. Das Verfahren läuft, in vielen anderen Fällen wurde m.W. die Strafverfolgung abgelehnt. Sobald mein Antrag abgelehnt werden sollte, werde ich dagegen Widerspruch einlegen und die Entscheidung der Oberstaatsanwaltschaft abwarten. Bei neg. Ergebnis wird eine Klage einreicht. 2. Ausgleich des erlittenen Schadens vs. Wiederbeschaffung der verbrieften Aktien ADRs verbriefen ein Bezugsrecht auf Aktien. Sie können niemals wertlos sein, wenn die Aktien noch vorhanden sind und die AG noch existiert. ADRs sind Gattungsschulden, d.h. keine Kunstwerke, die einmalig sind, sondern erwerbbare "Sachen". Erst wenn die verbrieften Aktien wertlos wären (was sie im Falle von Gazprom natürlich nie sein werden), sind auch die ADRs wertlos. Und: Es spielt nach Sachenrecht keinerlei Rolle, wieviel die Wiederbeschaffung der Aktien die Bank kosten wird. Ob sie diese an der Moskauer Börse oder einem Drittland erwirbt, ist unwichtig. Die Aktien sind zu beziehen!!!! auch über Mittelsmänner. Die Frage des Schadensersatzes ist nachrangig und stellt sich erst, wenn definitiv die Sache, also die verbrieften Aktien nicht wieder beschafft werden können: 3. Schadensersatz muß vermutlich dann zivilrechtlich erstritten werden, falls die ADRs nicht getauscht wurden. Der Tausch muß schuldhaft, d.h. vorsätzlich oder fahrlässig zum Nachteil des Eigentümers nicht erfolgt sein. Dazu lohnt es, sich zusammen zu tun um eine möglichst hohe Schadensforderung entstehen zu lassen. also 200 Mill. wären schon gut um eine Spitzenkanzlei zu beauftragen. Es versteht sich von selbst, daß dieser Rechtsweg viele finanziellen Mittel und v.a. Zeit in Anspruch nehmen wird. Aber er wird sich lohnen. 4. Verfassungswidrigkeit. Hier kann nur im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe Rechtssicherheit geschaffen werden. Das höchste Gericht muß klären, ob es zuständig und Klage zulässig ist. Der EuGH bestreitet zwar die Karlsruher Zuständigkeit, doch eine Grundrechtsverletzung, so wie hier ein Verstoß gegen § 14 GG sind m.E. nicht auf europäischer Ebene zu entscheiden, da schließlich Deutsch von deutschen Behörden an ihrem Eigentum geschädigt wurden. Es waren niedergesetzliche und untergesetzliche Vorgaben deutscher Behörden, die vermeintlich von den Lagerstellen und einzelnen Banken als Argumente herangezogen wurden. Quelle: Netzfund 7183 Aktiencheck Meinung: Vielen Dank für diesen Artikel unter Aktiencheck.de. Es zeigt uns wie komplex ein möglicher Klageweg ist, insbesondere wenn verschiedene Rechtsräume betrachtet werden müssen.
Verfasser: Autor Anwälte klagen auf Verletzung der Rechte einer großen Anzahl von Investoren Artikel 17 - Eigentumsrecht | European Union Agency for Fundamental Rights (europa.eu)
Meinung: Die Frage, die ich mir stelle ist, ob die Vermögen nicht sanktionierter Personen in der aktuellen Form durch die Broker und europäischen Verwahrstellen bzw. DR-Ausgeber überhaupt blockiert werden dürfen. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn aus Gründen des öffentlichen Interesses in den Fällen und unter den Bedingungen, die in einem Gesetz vorgesehen sind, sowie gegen eine rechtzeitige angemessene Entschädigung für den Verlust des Eigentums. ein öffentliches Interesse für die Entziehung meines Eigentums kann ich nicht erkennen.
Sanktionen nach dem EU-Recht sollten gegen konkrete Personen verhängt werden, glaubt Deynega. „Die Sperrung aller Papiere, die bei der NSD erfasst sind, unabhängig davon, wer ihr endgültiger Eigentümer ist, ohne Klärung, ob es (der Eigentümer) Gründe für seine Sanktionierung gibt oder nicht, erfüllt keinen der Kriterien [für die Verhängung von Sanktionen]“, sagt er." Die deutschen und europäischen Anwälte sollten sich statt kostspieliger Depotmandate lieber um die Rechte ihrer Klientel kümmern. Die Ausübung von ADR-Tauschmandaten mit Pro Ration Faktor, bei denen am Ende überhaupt nicht klar ist, ob der Anleger die volle Anzahl an Aktien erhält, entspricht nach meiner Rechtsauffassung nicht den Grundsätzen des Anlegerschutzes. Verfasser: Autor 26.01.2024Im Anschluss an die Bekanntmachung A22123 erinnert Clearstream Banking1 seine Kunden daran, dass sie sich nachdrücklich verpflichtet hat, die Einhaltung der regulatorischen und rechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit internationalen Finanzsanktionen sicherzustellen, d. h. Gesetzen, Vorschriften, Embargos und anderen restriktiven Maßnahmen, die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, der Europäischen Union, aber auch und gegebenenfalls durch das United States Office of Foreign Assets Control (OFAC), das britische Finanzministerium oder andere einschlägige Gerichtsbarkeiten. Einschränkungen bei AktivitätenIn diesem Zusammenhang und insbesondere um die Einhaltung der Artikel 5e und 5f der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates (in der jeweils gültigen Fassung) und der Artikel 1x und 1y der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates (in der jeweils gültigen Fassung), die zusammen als "Tätigkeitsbeschränkungen" bezeichnet werden, zu gewährleisten, erinnert Clearstream Banking daran, dass Kunden verpflichtet sind, Vermögenswerte russischer oder belarussischer Personen zu identifizieren und zu trennen, die wie folgt definiert sind:
Folglich verlangen wir von unseren Kunden, dass sie über angemessene Kontrollsysteme verfügen, um die Einhaltung dieser Aktivitätsbeschränkungen zu gewährleisten. Nach der Offenlegung durch den Kunden wird Clearstream Banking Vermögenswerte russischer und/oder belarussischer Personen in einem speziellen Kundenkonto trennen, um eine genaue Überwachung zu gewährleisten. Diese Trennung der Vermögenswerte wird sich auch in den Büchern der Transferstelle des Fonds widerspiegeln. Informationen für EmittentenGemäß den Artikeln 5e und 5f der geänderten EU-Verordnung 833/2014 des Rates (Russland) und den Artikeln 1x und 1y der geänderten EU-Verordnung 765/2006 (Belarus) ist es EU-Zentralverwahrern untersagt, Dienstleistungen für Wertpapiere zu erbringen, die nach dem 12. April 2022 ausgegeben wurden, übertragbare Wertpapiere, die auf eine offizielle Währung eines Mitgliedstaats lauten und nach dem 12. April 2022 ausgegeben wurden, oder Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen, die ein Engagement in solchen Wertpapieren bieten, zu verkaufen. an russische oder belarussische Staatsangehörige oder natürliche Personen mit Wohnsitz in Russland oder Belarus oder an juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen mit Sitz in Russland oder Belarus. Clearstream Banking erinnert alle Emittenten von Wertpapieren, die in Clearstream Banking zugelassen sind, daran, keine Neuemissionen im Zusammenhang mit russischen oder belarussischen Personen über Clearstream Banking abzuwickeln und sich an diese Beschränkungen zu halten. Weitere InformationenFür weitere Informationen können sich Kunden an den Kundenservice von Clearstream Banking oder deren Kundenberater wenden. ------------------------------------------ 1. Clearstream Banking bezieht sich gemeinsam auf die Clearstream Banking S.A., mit Sitz in 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburg unter der Nummer B-9248, und die Clearstream Banking AG (für Kunden der Clearstream Banking AG, die Creation Accounts verwenden), mit Sitz in 61, Mergenthalerallee, 65760 Eschborn, Deutschland, und eingetragen im Register B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500. Quelle: Clearstream Meinung: Clearstream fährt die Hardcore Nummer bis zum bitteren Ende weiter.
Sprich Einhaltung der Sanktionen ohne wenn und aber. Verfasser: Autor |
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