26.01.2024Im Anschluss an die Bekanntmachung A22123 erinnert Clearstream Banking1 seine Kunden daran, dass sie sich nachdrücklich verpflichtet hat, die Einhaltung der regulatorischen und rechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit internationalen Finanzsanktionen sicherzustellen, d. h. Gesetzen, Vorschriften, Embargos und anderen restriktiven Maßnahmen, die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, der Europäischen Union, aber auch und gegebenenfalls durch das United States Office of Foreign Assets Control (OFAC), das britische Finanzministerium oder andere einschlägige Gerichtsbarkeiten. Einschränkungen bei AktivitätenIn diesem Zusammenhang und insbesondere um die Einhaltung der Artikel 5e und 5f der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates (in der jeweils gültigen Fassung) und der Artikel 1x und 1y der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates (in der jeweils gültigen Fassung), die zusammen als "Tätigkeitsbeschränkungen" bezeichnet werden, zu gewährleisten, erinnert Clearstream Banking daran, dass Kunden verpflichtet sind, Vermögenswerte russischer oder belarussischer Personen zu identifizieren und zu trennen, die wie folgt definiert sind:
Folglich verlangen wir von unseren Kunden, dass sie über angemessene Kontrollsysteme verfügen, um die Einhaltung dieser Aktivitätsbeschränkungen zu gewährleisten. Nach der Offenlegung durch den Kunden wird Clearstream Banking Vermögenswerte russischer und/oder belarussischer Personen in einem speziellen Kundenkonto trennen, um eine genaue Überwachung zu gewährleisten. Diese Trennung der Vermögenswerte wird sich auch in den Büchern der Transferstelle des Fonds widerspiegeln. Informationen für EmittentenGemäß den Artikeln 5e und 5f der geänderten EU-Verordnung 833/2014 des Rates (Russland) und den Artikeln 1x und 1y der geänderten EU-Verordnung 765/2006 (Belarus) ist es EU-Zentralverwahrern untersagt, Dienstleistungen für Wertpapiere zu erbringen, die nach dem 12. April 2022 ausgegeben wurden, übertragbare Wertpapiere, die auf eine offizielle Währung eines Mitgliedstaats lauten und nach dem 12. April 2022 ausgegeben wurden, oder Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen, die ein Engagement in solchen Wertpapieren bieten, zu verkaufen. an russische oder belarussische Staatsangehörige oder natürliche Personen mit Wohnsitz in Russland oder Belarus oder an juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen mit Sitz in Russland oder Belarus. Clearstream Banking erinnert alle Emittenten von Wertpapieren, die in Clearstream Banking zugelassen sind, daran, keine Neuemissionen im Zusammenhang mit russischen oder belarussischen Personen über Clearstream Banking abzuwickeln und sich an diese Beschränkungen zu halten. Weitere InformationenFür weitere Informationen können sich Kunden an den Kundenservice von Clearstream Banking oder deren Kundenberater wenden. ------------------------------------------ 1. Clearstream Banking bezieht sich gemeinsam auf die Clearstream Banking S.A., mit Sitz in 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburg unter der Nummer B-9248, und die Clearstream Banking AG (für Kunden der Clearstream Banking AG, die Creation Accounts verwenden), mit Sitz in 61, Mergenthalerallee, 65760 Eschborn, Deutschland, und eingetragen im Register B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500. Quelle: Clearstream Meinung: Clearstream fährt die Hardcore Nummer bis zum bitteren Ende weiter.
Sprich Einhaltung der Sanktionen ohne wenn und aber. Verfasser: Autor
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