Im Fall White Lily LLC gegen Gazprom (12 Civ. 6036 (ALC)) hat das US-amerikanische Bundesbezirksgericht für den Südbezirk von New York entschieden, dass Gazprom-Aktionäre ihre ADRs nicht gegen ihre ursprünglichen Aktien eintauschen können, ohne die Zustimmung von Gazprom selbst. Die Klägerin hatte argumentiert, dass die Weigerung von Gazprom, den Umtausch zu ermöglichen, gegen ihre Anlegerrechte verstoße.
Das Gericht entschied jedoch zugunsten von Gazprom und stellte fest, dass das Unternehmen nicht verpflichtet sei, den Umtausch zuzulassen, solange es den ADR-Inhabern alternative Wege zur Verfügung stellt, um ihre Rechte und Interessen wahrzunehmen. Dieses Urteil zeigt, dass ADR-Inhaber nicht zwangsläufig das Recht auf den Umtausch ihrer ADRs gegen die ursprünglichen Aktien haben und dass im Einzelfall eine individuelle Prüfung des jeweiligen Emittenten erforderlich ist. Quelle: Herfurther
0 Comments
Leave a Reply. |
Nachrichten Kommersant
Formulare zu DR-Programmen
Kategorien
Alle
|