V. Hinweise Auf der Grundlage von Artikel 6b Absatz 5aa der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 erteilte Genehmigungen gestatten die Umwandlung von Aktienzertifikaten in Originalpapiere nur bis zum 25. Dezember 2023. Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 23 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes die Amtssprache deutsch ist. Von Rückfragen zum Bearbeitungsstand nach Antragstellung bitten wir abzusehen. Die Deutsche Bundesbank behält es sich vor, im Rahmen der Prüfung von Anträgen weitere Unterlagen nachzufordern. Viele Anleger sind dieser Tage bemüht eine Genehmigung zur Wandlung ihrer ADR bei der Deutschen Bundesbank einzuholen. So weit, so gut. Im letzten Absatz ihrer Verordnung schreibt die Deutsche Bundesbank, dass die Genehmigungen für eine Umwandlung nur bis zum 25.12.2023 gültig ist. Wer ist denn in der Lage seine ADR bis zum 25.12.2023 in Aktien wandeln zu lassen. Das mag nur in Ausnahmefällen gelingen wo die ADR bei der depotführenden Verwahrstelle liegen. Beispiel: Gazprom - Gazprombank etc.. Wer jetzt weitere ADR überträgt, wo die depotführende Bank nicht automatisch Verwahrstelle ist. Beispiel: Einlagerung von Lukoil, Sberbank ADR's bei Gazprombank. Wenn dann noch die Bücher der ADR-Ausgeber teilweise geschlossen oder die Gesellschaften sanktioniert sind. Erklär mit bitte einer wie bis zum 25.12.2023 ein Tausch der ADR in Aktien möglich sein soll. Mit meinem heutigen Mail habe ich meine russische Verwahrstelle einmal auf diesen Umstand hingewiesen. Ich vermute einmal in der Hektik des Geschäfts wurde der Passus der Bundesbank von allen überlesen. Sehr geehrte Damen und Herren.....
Meiner Meinung nach kann das mit der Ausnahmegenehmigung in vielen Fällen niemals gelingen. Vielleicht sollten hier erst einmal grundlegende Fragen geklärt werden. Es macht doch keinen Sinn, wenn wir xyc Depotinhaber jetzt Anträge einreichen, die ohnehin niemals bearbeitet werden können. Und zwar schreibt die Deutsche Bundesbank in dem Antrag auf Genehmigung im letzten Absatz: V. Hinweise Auf der Grundlage von Artikel 6b Absatz 5aa der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 erteilte Genehmigungen gestatten die Umwandlung von Aktienzertifikaten in Originalpapiere nur bis zum 25. Dezember 2023. Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 23 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes die Amtssprache deutsch ist. Von Rückfragen zum Bearbeitungsstand nach Antragstellung bitten wir abzusehen. Die Deutsche Bundesbank behält es sich vor, im Rahmen der Prüfung von Anträgen weitere Unterlagen nachzufordern. Ich bin von meinem Broker aufgefordert worden einen Antrag für meine Sberbank ADRs zu stellen. Sberbank ist stark sanktioniert. Wer soll bitteschön einen Sberbank ADR in Aktien tauschen. Vor allem ist das über ihr Haus überhaupt darstellbar. Das betrifft im Grunde viele ADRs. Mit freundlichem Gruß
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