Der Wiederaufbau der Ukraine dürfte mehr als eine Billionen Euro kosten. Die EU will hierfür auf eingefrorenes russisches Vermögen zurückgreifen. Doch geht das rechtsstaatlich? Hierzu eine Analyse von Juliane Kokott. "Russland muss für seine grausamen Verbrechen bezahlen. ... (Wir) werden ... dafür sorgen, dass Russland mit den eingefrorenen Geldern der Oligarchen und den Vermögenswerten seiner Zentralbank für die von ihm verursachten Verwüstungen bezahlt", twittert Kommissionspräsidentin von der Leyen. 1. Einfrieren als Maßnahme der Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik 2. Einziehung russischen Privatvermögens 3. Enteignung im Wege der strafrechtlichen Einziehung? 4. Weitgehende Einziehungsvorstellungen der Kommission 5. Bloßer Reichtum von Oligarchen ist kein Enteignungsgrund 6. In dubio pro reo muss auch für russische Geschäftsleute gelten 7. Rechtsstaatliche Anforderungen an Einziehungen 8. Staatenimmunität hindert grundsätzlich Enteignung von russischem Staatsvermögen 9. Nothilfe für Ukraine als Argument für Enteignung? 10. Werteunion sollte ihre Glaubwürdigkeit nicht verspielen Autorin: Prof. Dr. Dr. Juliane KokottProf. Dr. Juliane Kokott ist Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof und Titularprofessorin an der Universität St. Gallen. Quelle: Lesen Sie den Artikel unter Ito
0 Comments
Leave a Reply. |
Nachrichten Kommersant
Formulare zu DR-Programmen
Kategorien
Alle
|