In den letzten Woche und Monaten wurden zum Teil üppige Dividenden auf russische Aktienwerte (Gazprom, Sberbank etc.) ausgeschüttet. Viele Anleger kamen jedoch bis auf wenige Ausnahmen (Gazprom) nicht in den Genuss dieser Dividendenausschüttungen. Entweder waren die Anleger aufgrund einer Umwandlung der ADR in Original Aktien mit Konten Typ C in Russland dividendenberechtigt. Konnten diese aber aufgrund von Konten-Sperren nicht abrufen. Wie verhält es sich jedoch mit den Dividendenansprüchen der ADR-Inhaber, die bislang nicht umwandeln konnten. In einigen Publikationen konnte ich lesen, dass die ADR-Inhaber hätten keinen Anspruch auf Dividenden haben. Nur ist das richtig so????? Meiner Meinung besteht ein Unterschied darin einen Dividenden Auszahlungsanspruch oder einen Dividenden Anspruch zu haben. Der Auszahlungsanspruch kann vom einzelnen ADR-Inhaber aufgrund der russischen Restriktionen nicht geltend gemacht werden. Der Dividendenanspruch dürfte jedoch gegen den ADR-Ausgeber, der verpflichtet ist (sein sollte) , die Dividenden abzurufen, weiterhin Bestand haben. American Depositary Receipt (ADR)Von einer US-amerikanischen Bank ausgegebener Hinterlegungsschein für ausländische Aktien.American Depositary Receipts (ADRs) sind von US-amerikanischen Banken ausgegebene Hinterlegungsscheine, für die Originalaktien verwahrt werden. Sie verbriefen das Eigentum an Aktien und können sich auf eine, mehrere oder auch nur auf den Bruchteil einer Aktie beziehen. ADRs werden in den USA ausgegeben und an Börsen weltweit stellvertretend für die Originalaktie gehandelt. In der Regel sind ADRs mit einem Anspruch auf die Dividende, aber nicht mit einem Stimmrecht verbunden. Im Einzelnen kann die Ausgestaltung aber variieren. Ihr europäisches Pendant sind GDRs (Global Depositary Receipts). Quelle: Deutsche Börse In Sachen Sberbank ist JPMorgan der ADR-Ausgeber. JPMorgan müsste bei der Sberbank laut ADR Verträgen die Original Aktien gekauft und nunmehr bei der Raiffeisen Russia hinterlegt haben. Also haben die Aktien einen Dividenden berechtigten Eigentümer, demnach JPMorgan. Bei einem Zwangsverkauf der nicht gewandelten Aktien müsste JPMorgan die Dividenden meiner Meinung nach an die ADR Inhaber auskehren. Also Verkaufskurs plus anteiliger Dividende. Für die ausschüttende Sberbank gibt es keinen Grund die Dividende einzubehalten. Ob nun Müller, Meier oder Schulze über ein Typ C Konto dividendenberechtigt sind und diese Dividenden abrufen. So ist es eben der ADR Ausgeber. JPMorgan würde meiner Meinung nach fahrlässig handeln die Dividenden n i c h t abzurufen. Auch wenn wir als ADR-Inhaber direkt keine Aktionäre sind. Wir sind aufgrund der ADR-Verträge (Art Gläubigerrecht) nach meinem Rechts Verständnis mittelbare Eigentümer. Somit haben wir einen Anspruch auf einen Verkaufserlös aus den Aktien, also auch an den Dividenden. Bei einem Zwangsverkauf der Aktien nicht gewandelter ADR müsste also der ADR Ausgeber, ähnlich wie bei Fondsanteilen, den Anlegern einen Dividendenbetrag auszahlen und eine entsprechende Steuerbescheinigung über den anteiligen Dividendenanteil ausstellen. Alles ohne mein Obligo und nur meine Meinung.
Verfasser: Admin
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