Die Duma schlug vor, die Zwangsumwandlung russischer Unternehmen durch DR zu verlängern Moskau. 9. November. INTERFAX.RU - Der Ausschuss der Staatsduma für den Finanzmarkt schlägt vor, die Frist für die Einreichung von Anträgen auf Zwangsumwandlung von Aktienzertifikaten russischer Unternehmen in Aktien und die Übertragung von Wertpapieren inländischer Emittenten von ausländischen Verwahrstellen auf russische zu verlängern. Dies folgt aus der Schlussfolgerung des Ausschusses zum Gesetzentwurf zur Verlängerung der "sanktionierten" Unternehmensregeln bis 2023. Der Ausschuss hat nicht angegeben, um wie lange die Frist hätte verlängert werden sollen. Ursprünglich war geplant, dass Investoren solche Anträge bis zum 11. Oktober einreichen können, aber dann wurde die Frist um einen Monatverlängert- bis einschließlich 10. November. Investoren erhielten das Recht, solche Anträge nach der Verabschiedung des Gesetzes Nr. 319-FZ im Juli 2022 einzureichen. Er erlaubte den DR-Inhabern, deren Rechte von ausländischen Verwahrern verbucht werden, die Notwendigkeit einer Zwangsumwandlung von Wertpapieren in Aktien russischer Unternehmen zu erklären. Dieses Gesetz erlaubte es den Anlegern auch, die Buchhaltung von Wertpapieren zwangsweise auf die russische Infrastruktur zu übertragen, wenn eine ausländische Verwahrstelle in Transaktionen mit solchen Wertpapieren eingreift. Um dies zu tun, muss sich der Investor an die russische Verwahrstelle wenden, wo das Konto des Depots des ausländischen Nominee-Inhabers eröffnet wird. Spätestens 10 Werktage nach Ende des Antragseingangs muss er die entsprechende Anzahl von Papieren vom Depotkonto des ausländischen Nominee-Inhabers abschreiben und dem Konto des Depots des Antragstellers gutschreiben. Die vorherige Verlängerung der Frist wurde durch die Schwierigkeit erklärt, die notwendigen Dokumente zu sammeln, da ausländische Verwahrer nicht bereit sind, sie im erforderlichen Format zur Verfügung zu stellen, und Schwierigkeiten bei der Postzustellung von Dokumenten nach Russland haben, sagte eine Interfax-Quelle zuvor. Auch der Duma-Finanzmarktausschuss schreibt in seiner Schlussfolgerung über die Schwierigkeiten bei der Vorlage von Dokumenten. "Die Verpflichtung der Verwahrer, zur Verfügung zu stellen (z. B. die Anforderung, Originaldokumente oder notariell beglaubigte Kopien zur Verfügung zu stellen, die Anforderung, apostillierte Kopien zur Verfügung zu stellen usw.) sind in der Praxis schwer umzusetzen", heißt es in der Schlussfolgerung des Ausschusses, der die eingegangenen Einsprüche der Investoren untersuchte. Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass die Liste der notwendigen Dokumente für Verwahrer unterschiedlich ist, da sie nicht in der Gesetzgebung geregelt ist. In diesem Zusammenhang hält es der Ausschuss für angebracht, die Verordnung durch eine Norm zu ergänzen, nach der die Liste der Dokumente so erschöpfend wie möglich sein sollte. Am 9. November veröffentlichte die Bank von Russland ein Informationsschreiben, in dem sie einige der Merkmale der erzwungenen Übertragung von Bilanzierungsrechten an russischen Wertpapieren von ausländischer Infrastruktur auf russische Infrastruktur erläuterte. Insbesondere erinnerte die Regulierungsbehörde daran, dass ein Antrag auf Zwangsübertragung sowohl vom Eigentümer von Wertpapieren als auch von der Person, in deren Interesse dieser Eigentümer handelt, gestellt werden kann. Zum Beispiel kann der Antrag vom Endbegünstigten eines Trusts oder eines beherrschten ausländischen Unternehmens oder von der kontrollierenden Person des Eigentümers der Wertpapiere gestellt werden. In diesem Fall müssen dem Antrag zusätzlich Dokumente beigefügt werden, die die Handlungen des Eigentümers der Wertpapiere im Interesse des Antragstellers sowie die Gültigkeit und Rechtmäßigkeit des Interesses bestätigen. Quelle: Interfax Staatsduma Bank von Russland Meinung: Der "russische Weg" geht weiter aber nur solange bis wesentliche formale Hemmnisse beseitigt werden.
Stand heute ist es so gut wie unmöglich die notwendigen Unterlagen von der hiesigen Finanzwirtschaft zu beschaffen (Lagerstellen-Ketten, Depot- und Geschäftsnachweise etc.). Das ist die eine Hürde. Es ist zur Zeit so gut wie ausgeschlossen die Original Unterlagen auf dem Postweg nach Russland zu schicken. Außerdem blockieren die westlichen Banken jeglichen Geldtransfer nach Russland. Somit ist es nicht möglich die Umtauschgebühr für die ADR in Original-Aktien zu transferieren. Bei den deutschen Banken heißt es immer "Compliance, Compliance". Das bedeutet der Absender der "Tauschgebühr" muss genau den wirtschaftlichen Empfänger, den Zweck der Zahlung etc. belegen. Zum Teil werden Haftungs-Freistellungsbescheinigungen von den Banken gefordert. Eine Bearbeitung dauert, wenn ein Transfer überhaupt möglich ist, mehrere Wochen. Die russische Verwahrstelle wird jedoch erst ein Depot/Konto eröffnen und einen Tausch der ADR vornehmen wenn die Tauschgebühr kurzfristig erfolgt. Das ist derzeit so gut wie ausgeschlossen. Die russischen Verwahrstellen sind hoffentlich lernfähig und schaffen sowohl Erleichterungen im Postverkehr (Anerkennung von Mails) als auch im Transfer der fälligen Tauschgebühr. Ich bin einmal gespannt wie das weiter geht. Aus meiner Sicht ist jedoch Clearstream bis auf weiteres raus aus dem Rennen. Wie immer alles ohne mein Obligo. Verfasser: Admin
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