Viele Anleger haben Probleme die Weisungsformulare file.aspx (citi.com) für die Citibank auszufüllen. Die Frist für die Einreichung bei den Brokern ist weitestgehend abgelaufen. Im Consors Portal wird noch über das Ausfüllen diskutiert. Hier der Link (Seite 74 + 75). Aus meiner Sicht herrscht bestenfalls bei der Berechnung der Umtauschgebühr Einigkeit. Ansonsten herrscht Unkenntnis, Teilwissen und Ratlosigkeit vor. Vielleicht hilft es dem einen oder anderen noch weiter. Fazit: Wenn ich mir die Diskussionen der Foren-Teilnehmer anschaue, ist es so gut wie unmöglich, dass entsprechende Weisungsformular korrekt auszufüllen. Der Total Ausfall der Broker, die weder in der Lage oder Willens sind hier Hilfestellung zu leisten. Die Citibank, die hier hätte Ausfüll-Hilfen hätte leisten können, reagiert auch nur auf Anfrage. Das verstärkt meinen Eindruck, dass man einen ADR-Tausch seitens der Citibank gar nicht will. Je mehr die ADR-Inhaber tauschen desto offensichtlicher wird der Fehlbestand, den sie über den Pro-Ration Faktor auf die Anleger versuchen abzuwälzen.
Die Citibank wird sich fragen lassen müssen: "Warum wurde bei einigen Anlegern beispielsweise auf dem russischen Weg zu 100% zugeteilt und die anderen Anleger auf dem europäischen Weg erhalten nur 88% ihrer Aktien.". Lesen Sie zu dieser Thematik auch die Lukoil Beiträge dieses Blogs. Lassen Sie sich bei Ihrer Weisung nicht "aufs Glatteis" führen. Mit der Annahme der ADR-Wandlung mit Pro-Ration Faktor willigen sie ggf. einer Änderung des Tauschverhältnisses ein und verlieren sie ggf. für immer ihr Klagerecht gegen den ADR-Ausgeber. Es ist blanker Unsinn und meiner Meinung grob fahrlässig die Anleger im Glauben zu lassen, dass die nicht wandelbaren ADR auf einem Zwischenkonto gebucht und ggf. später mit Aktien aus abhanden gekommenen und aufgefundenen Beständen noch bedient werden. Wenn sich zu einem späteren Zeitpunkt keine Aktien mehr zum Ausgleich dieser ADR einfinden verliert der ADR-Inhaber ggf. alle Ansprüche hieraus. Schließlich hat er durch seine Einverständniserklärung einem Abweichen des originären Tauschverhältnisses zugestimmt. Wichtig!!! Der ADR-Ausgeber haftet nur mit dem Sondervermögen. Wenn das Sondervermögen aufgezehrt ist, trägt der Anleger die Verluste. Lesen sie hierzu auch die Blogbeiträge zum Pro-Ration Faktor. Verfasser: Autor
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