Nun einmal wieder positive Nachrichten (alle Angaben ohne Gewähr): Ich habe eben mit der Hotline der Bundesbank telefoniert. Es reicht für die Antragsstellung bei der Bundesbank ein Type C-Depot bei der Gazprombank anzugeben. Es ist nicht nötig, dass für dieses Depot zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits eine Identifizierung durchgeführt wurde. Der Mitarbeiter hat auch Hinweise zur Reihenfolge der darzustellenden Kette gegeben: Comdirect -> Clearstream -> ADR-herausgebende Bank -> NSD -> Gazprombank Ohne diesen Hinweis hätte ich in meinem Antrag vermutlich die Reihenfolge der letzten beiden Positionen vertauscht. Hinweis von meiner Seite: meines Wissens gibt es Clearstream einmal in den USA und in Luxemburg. Ich habe gestern bei Comdirect nachgefragt und erfahren, dass meine ADR bei der Clearstream Banking SA in Luxemburg liegen. Bezüglich der anzugebenden Gebühren: Ich meine herausgehört zu haben, dass die Anträge mit Standardkonstellationen auch bearbeitet werden, wenn man die Gebühren nicht im Detail spezifizieren kann, aber der Bundesbank bekannt ist, dass für die Konstellation keine santkionsverletzenden Gebührenzahlungen erfolgen. Quelle: Netzfund Vielen Dank, dass es auch noch Anleger gibt, die ihre Recherchen uneigennützig mitteilen und nicht nur die stillen Leser und Verwerter von Informationen.
0 Comments
Leave a Reply. |
Nachrichten Kommersant
Formulare zu DR-Programmen
Kategorien
Alle
|