Ein möglicher Nachteil bei der Betrachtung von American Depositary Receipts besteht darin, dass es sich nicht um Sachwerte im engeren Sinn handelt. Der Inhaber eines ADRs hat vielmehr eine Forderung gegenüber dem herausgebenden Kreditinstitut. Diese hat ihren Wert dadurch, dass die herausgebende Bank auch tatsächlich die notwendige Anzahl an Originalaktien besitzt und bis zum Eintausch des ADRs hält. Dies kann ein Investor nicht überprüfen. Die freie Wahl der Bezugsverhältnisse kann für Anleger das Risiko von Irrtümern und Missverständnissen erhöhen. Da American Depositary Receipts nicht standardisiert sind, kann eines dieser Zertifikate einer, fünfzig oder einhundert Aktien entsprechen. Dieser Umstand kann bei der Betrachtung der Kurse von Bedeutung sein. Weiterhin sind unterschiedliche Bezugsverhältnisse bei Stamm- und Vorzugsaktien denkbar, da diese beiden Aktientypen mit verschiedenen American Depositary Receipts abgebildet werden können. Steuerbetrug mit ADR Nachdem im sogenannten CumEx-Skandal mehrere Millionen Euro Steuern von den Beteiligten hinterzogen beziehungsweise unrechtmäßig erstattet wurden, haben American Depositary Receipts diese Möglichkeit in Einzelfällen ebenfalls geboten. Die Hinterlegungspflicht wurde von den Emittenten nicht berücksichtigt und es wurden ADRs gehandelt, denen keine physische Aktie gegenüberstand. Diese wurden auch als „Pre-Release-ADR“ oder „Phantomaktien“ bezeichnet. Auf Grundlage dieser American Depositary Receipts konnten die Beteiligten Quellensteuern auf Dividenden zurückfordern, die sie selbst nie erhalten hatten. Die SEC verhängte für diese Vorgänge, insbesondere zwischen den Jahren 2011 und 2016, Bußgelder von mehr als 100 Millionen US-Dollar an die beteiligten Banken. Nach Bekanntwerden dieser Vorgänge wurde die Ausgabe der American Depositary Receipts weiter reguliert, um entsprechenden Betrugsmodellen entgegenzuwirken. Vollständiger Artikel deltavalue.de Meinung: Der Markt für die American Depositary Receipts ist mit dem Beginn des Ukraine Krieges zum Erliegen gekommen. Für die Anleger ist das ein Trauma. Man besitzt Vermögenswerte, kann jedoch nicht über sie verfügen. Die rechtmäßige Wandlung der sogenannten Hinterlegungsscheine kommt immer wieder ins Stocken. Politik, Banken, Broker
und Verwahrstellen blockieren jeglichen Lösungsansatz. Den Anleger sperrt man einfach aus. Da werden dann die Bücher für einen möglichen Tausch der ADR in die Original Aktien mal geöffnet oder wieder geschlossen. Nachdem der sogenannte europäische Weg regelmäßig an der Notwendigkeit eines russischen Depots gescheitert ist, hat nun Russland ein Tauschprocedere ohne die Nutzung westlicher Infrastruktur geschaffen. Das Problem ist jedoch die ADR-Bestände müssen mit den Aktienbeständen abgeglichen werden. Dies scheint in der jüngsten Vergangenheit auch nicht zu funktionieren und einige Bücher wurden wieder geschlossen. Somit ist weder ein Tausch in die Original Aktien noch ein Zwangsverkauf der ADR möglich. Wobei sich für mich die Frage auftut. Sind die Hinterlegungsscheine überhaupt mit Aktien unterlegt??? Zwar ist der ADR-Ausgeber daran gehalten bei Auflegung von ADR die entsprechenden Aktienbestände zu halten. Ja, bei Auflegung der ADR, aber auch im weiteren Verlauf???Aktien können wenn sie nicht vorhanden sind auch kurzfristig entleihen um ggf. Dividenden auszahlen zu können. Der Entleiher (ADR-Ausgeber) leiht sich Aktien von einem Verleiher und zahlt diesem eine Leihegebühr. Nach Fälligkeit dieses Wertpapier-Leihegeschäfts bekommt der Verleiher seine Papiere zurück. Nachdem der Handel mit russischen Papieren nach Kriegsbeginn abrupt beendet wurde, stellt sich eine Frage. Wie ist jetzt mit etwaigen Fehlbeständen (die ADR verbriefen einen höheren Wert als die unterlegten Aktien) umzugehen. Ein Handel oder Wertpapier Leihegeschäfte sind aufgrund der Sanktionen nicht möglich. Was wäre, wenn alle ADR Inhaber ihre Aktien abrufen würden??? Ein ungläubiges Staunen würde entstehen. Aber soweit wird es nicht kommen. Die Bücher werden im Zweifel wieder geschlossen werden. Dem Anleger wird auch weiterhin ein fiktiver Vermögenswert "vorgegaukelt", der gar nicht vorhanden ist. Zu guter Letzt. Warum kommt eigentlich niemand auf die Idee sein Wandlungsrecht aus dem ADR-Vertrag geltend zu machen. Wie heißt es doch immer so schön: "Die ADR verbriefen ein Recht auf Herausgabe einer festgelegten Aktienanzahl". Alles wie immer ohne mein Obligo. Verfasser: Admin
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