In vielen Foren scheint noch in Bezug auf die Antragstellung einer Ausnahmegenehmigung bei der Deutschen Bundesbank zu bestehen, vor allem wenn man auf sich selbst gestellt ist und der eigene Broker zum Totalausfall wird. Nachstehend ein Netzfund mit Erläuterungen. Sofern Sie an einer Antragstellung interessiert sind, erteilen Sie diese bitte einschließlich der notwendigen Unterlagen direktan die Deutsche Bundesbank bis spätestens:25. September 2023
Die Antragsstellung erfolgt vorzugsweise elektronisch an die E-Mail-Adresse: sz.finanzsanktionen@bundesbank.de Der Antrag kann formularfrei gestellt werden und sollte zur Fristwahrung bereits die vollstän-digen Unterlagen enthalten. Ob eine spätere Ergänzung der Antragsunterlagen möglich ist, entzieht sich unserer Kenntnis. Erforderliche Unterlagen zur Antragstellung nach Artikel 6b Absatz 5aa der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 gemäß Veröffentlichung der Bundesbank vom 06.09.2023: 1. Nachweis, dass es sich bei dem Inhaber des Aktienzertifikats um einen Staatsangehörigen oder Gebietsansässigen eines Mitgliedstaats oder einer in der Union niedergelassenen Ein-richtung handelt, unter Angabe des vollständigen Namens, der Nationalität und der Adresse des Inhabers des Aktienzertifikats. Hinweis: Dieser Nachweis könnte beispielsweise anhand einer Kopie von Legitimationsunter-lagen (Personalausweis, Reisepass, Registerunterlagen) erfolgen. 2. Beauftragung durch den Inhaber des Aktienzertifikats zur Antragstellung durch die Depto-bank und Ermächtigung zur Weitergabe personenbezogener Daten (wenn der Antrag über die Depotbank des Inhabers des Aktienzertifikats gestellt wird). Hinweis: Wenn der Antrag direkt durch Sie bei der Deutschen Bundesbank gestellt wird, ist eine solche Beauftragung bzw. Ermächtigung der Depotbank nicht erforderlich. 3. Nachweis der Inhaberschaft des Aktienzertifikats unter Angabe von ISIN, Wertpapierbe-zeichnung, Bestand und Depotnummer sowie Ausstellungsdatum (muss vor dem 03. Juni 2022 liegen). Hinweis: Mit diesem Schreiben bestätigen wir Ihnen, dass das Ausstellungsdatum der oben genannten Aktienzertifikate vor dem 03.06.2022 lag. Zum Nachweis der weiteren Anforde-rungen könnten beispielsweise Kopien der Kaufabrechnung und aktuelle Depotauszüge zu Ihren Aktienzertifikaten dem Antrag beigefügt werden. 4. Darstellung des Weges, auf dem die Umwandlung erfolgen soll, einschließlich einer Auf-zählung aller Stellen, die im Zuge der Umwandlung möglicherweise Zahlungen erhalten (Ge-bühren). Hinweis: Am Umtausch beteiligte Stellen sind u.a.: Clearstream Banking AG und Bank of New York Mellon (DR-Agent). Für Leistungen dieser Stellen gelten die jeweiligen Preis- und Leistungsverzeichnisse, die uns jedoch nicht vorliegen. Zudem sind der russische Zentralver-wahrer, National Settlement Depository (NSD) und Ihr depotführendes Institut in Russland, involviert. Über die genaue Ausgestaltung der Gebührenregelung des russischen Zentralver-wahrers und des in Russland ansässigen depotführenden Instituts liegen uns keine Informati-onen vor. 5. Nachweis eines Depots und Kontos in Russland, über das der Inhaber des Aktien-zertifikats die Wertpapiere erhalten und ggf. veräußern kann. Hinweis: Hierzu könnte beispielsweise eine Depot- bzw. Kontoeröffnungsbestätigung Ihrer Depotbank im russischen Markt geeignet sein. Die Entscheidung über die Antragstellung obliegt Ihnen. Dieses Schreiben erfolgt zu Ihrer ausschließlichen Information, es stellt keine Rechts- oder Vermögensberatung dar, die Aner-kennung oder Übernahme einer Rechts - oder Vertragspflicht geht hiermit nicht einher und ist auch nicht bezweckt. Insbesondere übernehmen wir auch keine Haftung oder Garantie für die Vollständigkeit der Hinweise. Das Schreiben stellt keine Empfehlung dar, eine Depotver-bindung im russischen Markt zu eröffnen, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen und einen Umtausch zu beauftragen. Quelle: Gazprom ADR 2022 Wie geht s weiter | aktiencheck.de #7381
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