Damit Kunden ihre Wandlungsrechte von DRs mit russischen Basisaktien, die sie auf dem deutschen Markt halten (per Remote-Code), ausüben können, muss ihre Position vom Konto der CBF bei der DTCC auf das Konto der Citibank bei der DTCC umgestellt werden. Daher hat die Citibank N.A., die als Verwahrstelle von Clearstream Banking auf dem US-Markt fungiert, ausnahmsweise und unter bestimmten Bedingungen eine einmalige Neuausrichtung genehmigt. Quelle: Clearstream Aufgabe des Zentralverwahrers im Wertpapierhandel Die Aufbewahrung von börsengehandelten Wertpapieren erfolgt in einem zentralen Wertpapierlager. Diese Funktion wird sinnvollerweise nicht von einzelnen Banken, sondern für den gesamten Finanzmarkt durch einen autorisierten Zentralverwahrer wahrgenommen, wobei auch nationale Interessen eine Rolle spielen können. Der Zentralverwahrer ist in die unternehmensübergreifenden Wertpapierhandelsprozesse eingebunden. Der Prozess wird angestoßen durch einen Bankkunden, welcher der Bank den Auftrag erteilt ein Wertpapier zu erwerben oder zu verkaufen. An der Börse kommt eine Wertpapiertransaktion zustande und wird elektronisch verbucht. Nach dem Clearing kommt im Rahmen des Settlements nun auch der Zentralverwahrer zum Zuge: Die Daten werden von der Börse online und in Echtzeit an den Zentralverwahrer übermittelt. Dieser belastet nun das Konto des Verkäufers mit den Gebühren und schreibt den Kauf dem Käufer gut. Umgekehrt fließt das Geld. Die am Geschäft beteiligten Banken erhalten nun eine elektronische Bestätigung. Das Wertpapier verbleibt im Zentrallager. Lediglich im Stammdatensatz wird als Eigentümer die allenfalls geänderte Depotbank (Normalfall) und bei Namensaktien zusätzlich der Wertpapierdepotinhaber eingetragen. Mit der zentralen Verwahrung hat der Eigentümer keinen Zugriff mehr zu seinen Wertpapieren. Er erhält lediglich einen Depotauszug von seinen eingelagerten Papieren. Quelle: Wikipedia Verwahrung und Clearing 1. Verwahrstellen und den USA Die American depositary receipts für russische Aktien sind in der Regel nach US-Recht begeben. Die ADR's sind letztlich bei der DTCC in den USA hinterlegt und die russischen Aktien bei den russischen Verwahrstellen. Um einen weltweiten Handel auch an anderen Börsen außerhalb der USA zuzulassen, müssen in den jeweiligen Ländern weitere Verwahrstellen Depository Trust and Clearing Corporation Website www.dtcc.com Die Depository Trust & Clearing Corporation (DTCC) ist ein amerikanischer Zentralverwahrer und Clearinghaus. Diese ist 1999 aus einer von der Securities and Exchange Commission (SEC) und dem US-amerikanischen Kongress erzwungenen Fusion der privaten Gesellschaften Depository Trust Company (DTC) und National Securities Clearing Corporation (NSCC) hervorgegangen.[2] Quelle: Wikipedia 2. Verwahrstellen außerhalb der USA Liste der Zentralverwahrer Wertpapier-Handel Bei einem Wertpapierhandel werden sind neben dem Tausch von Wertpapieren auch die Verrechnung des jeweiligen Preises vorzunehmen. Damit das Abwicklungsprozedere reibungslos funktionieren kann sind in den Ländern die sogenannten Zentralverwahrer zuständig. Findet ein Handel in Europa statt wird hier Euroclear, Clearstream etc. zuständig sein und nicht der Zentralverwahrer in den USA. Da zwischen dem Käufer bzw. Verkäufer eines Wertpapieres die dem Geschäft zugrunde liegenden Stücke geliefert werden müssen unterscheidet man zwischen Einzelverwahrung und Girosammelverwahrung. Girosammelverwahrung Girosammelverwahrung – Was ist das? Die Girosammelverwahrung, häufig auch einfach Sammelverwahrung genannt, ist die gängigste Form der Verwahrung von Wertpapierdepots. Die Wertpapiere zahlreicher Anleger werden in der Girosammelverwahrung bei einer Wertpapiersammelbank oder auch bei herkömmlichen Geldinstituten gemeinsam verwahrt. Ein Großteil der Depotkonten wird heute als Girosammelverwahrung geführt. Wenn also jemand von „seinem Wertpapierdepot“ spricht, meint er damit genau genommen seinen Anteil an einer Girosammelverwahrung. Dabei werden nicht tatsächlich physisch greifbare Wertpapier verwahrt. Wenn Sie beispielsweise Aktien kaufen, wird der Wert einfach in Ihrem Depot und damit auch der Girosammelverwahrung hinzugebucht. Keine Trennung nach DepotkontenIn der Girosammelverwahrung werden die hinterlegten Wertpapiere nicht getrennt nach einzelnen Depotkonten aufbewahrt, sondern nach Gattungen, also Wertpapierarten, getrennt. Erwerben also mehrere Depotinhaber bei einer Neuemission Anteile eines Unternehmens, werden die Aktien nicht auf die jeweiligen Depots verteilt. Alle Aktien des besagten Unternehmens werden stattdessen gesammelt aufbewahrt. Da alle Wertpapiere gemeinsam verwahrt werden, verliert ein Aktienbesitzer zwar sein Alleineigentum an seinen Wertpapieren. Stattdessen erwirbt er jedoch einen Miteigentumsanteil am Gesamtbestand der Girosammelverwahrung, dessen Höhe sich nach dem Wert seines Depots bemisst. Der Anleger muss sich also keine Sorgen darüber machen, dass er seine Wertpapiere nicht zurückerhält. Zwar bekommt er unter Umständen nicht exakt dasselbe Wertpapier, welches er hinterlegt hat, doch er hat einen Anspruch auf die Auslieferung der von ihm hinterlegten Wertpapiere nach Art und Stückzahl. Quelle: Finanzscout Streifbandverwahrung als Gegenstück Das Gegenstück zur Sammelverwahrung ist die sogenannte Streifbandverwahrung (auch Sonderverwahrung). Dabei werden die Wertpapiere einzelner Anleger getrennt voneinander aufbewahrt und gekennzeichnet, sodass Sie den jeweiligen Eigentümern eindeutig zugeordnet werden können. Anders als bei der Sammelverwahrung behält der Hinterlegende die Eigentumsrechte an seinen Wertpapieren. Für den Kunden bietet sich hier der Vorteil, dass er die eingelieferten Stücke wieder im Original zurückbekommt. Bei Streifbandverwahrung von Wertpapieren bleibt der Anleger der Eigentümer seiner Stücke. Quelle: Finanzscout American Depositary Receipts vs. hinterlegte Aktien Der Handel und die Verwahrung der ADR, egal ob in den USA oder außerhalb lagernd ist völlig losgelöst von den in Russland hinterlegten Aktien zu betrachten. Die Anzahl der hinterlegten Aktien sollten dem in den ADR-Verträgen zugesicherten Tauschverhältnis bestehen. Die Clearingstellen haben die Verwahrung, die Lieferung und die Verrechnung von ADR-Geschäften sicherzustellen. Erst bei einer möglichen Wandlung sind die ADR-Bestände in den USA bzw. die hinterlegten Aktienbestände in Russland abzugleichen. Erst durch die Ausnahmegenehmigung durch die Bundesbank, den Settlement-Auftrag, die Citibank Instruction und das MT542 wird dann der Tausch bei dem ADR-Ausgeber angeschoben. Ernst der Lage
Bei einem geordneten, nicht durch Sanktionen beeinträchtigten ADR-Handel, wäre eine Wandlung von ADR in Original Aktien niemals (nur theoretisch) zustande gekommen. Aufgrund der Kündigung der ADR-Verträge mit Einstellung des ADR-Handels wird dieses für rein theoretisch gehaltene Szenario einer Wandlung Realität. Am Ende des Tages wird sich zeigen müssen ob die hinterlegten Aktien für eine vollständige Wandlung der ADR ausreichen werden. Sicher ist nur eines. Die ADR-Ausgeber haften nur mit dem in den Sondervermögen hinterlegten Aktien bzw. liquiden Mitteln, so dass am Ende zu befürchten ist, dass die ADR-Inhaber nicht gewandelter Aktien auf Vermögensschäden sitzen bleiben. Aber so weit ist es noch nicht. Die Bücher sind weitestgehend geschlossen und die Hoffnung stirbt zuletzt. Verfasser: Autor
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