In der letzten Zeit stand eine mögliche Liquidierung von ca. 300 Mrd. Euro an russischen gesperrten Vermögen auf der Tagesordnung. In dem gestrigen Beitrag Anwälte klagen auf Verletzung der Rechte einer großen Anzahl von Investoren wurde ein Artikel zu den NSD Sanktionen veröffentlicht. Ein langer, sehr langer Text. Nachstehend ein Erklärungsversuch. Welche Ansätze verfolgt Russland zu einer möglichen Vermögensentsperrung bzw. Freigabe: 1. Thema Staatsvermögen Hier argumentiert Russland mit der Staatsimmunität, dass Staatsvermögen nicht eingefroren werden dürfen. Es gibt jedoch Sonderfälle. Präzedenzfall: Saddam Hussein hatte vor Jahren die Staatskasse Kuweits geplündert und in das Staatsvermögen des Irak einverleibt. Also wenn Russland die Tresore in Kiew plündern würde wären diese Vermögen unrechtmäßig erworben und fielen ggf. nicht unter die Staatsimmunität. Originär erwirtschaftetes gesperrtes Staatsvermögen dürfte nach internationaler Rechtsauffassung. Hier versucht der Westen diese Argumentation dahingehend auszuhebeln, dass die Auffassung vertreten wird, dass Vermögen eines Kriegs Aggressors zu Disposition stehen könnte. 2. Thema Sperrung nicht staatlicher russischer Vermögen Hier geht es den Russen in erster Linie um die im Westen gesperrten Vermögen ihrer Bürger frei zu bekommen. Einige Russen hatten in Brüssel erfolgreich auf Herausgabe ihrer Vermögen geklagt. Das waren nicht sanktionierte Russen. Die Klagen richteten sich vornehmlich gegen Euroclear. Nun vertreten Euroclear und Clearstream folgende Argumentation. Ja, wir würden ja liefern: "Leider ist die russische NSD sanktioniert". Dann hatte die NSD die Gebühren ausgesetzt so dass Wandlungen von ADR in russische Aktien auf dem europäischen und/oder russischen Weg stattfinden konnten. Nun kam das Argument von Clearstream: "Ja, liebe Leute, wir können ja gar nicht liefern da wir gar nicht wissen ob die ADR nicht schon auf dem russischen Weg bereits getauscht wurden". Ein weiteres Hindernis war dann die sogenannte Ausnahmegenehmigung durch die Deutsche Bundesbank. Dieser hätte es gar nicht bedurft und Clearstream hätte auch ohne Genehmigung liefern können/müssen. Das alles war nur ein Trick. Die Ausnahmegenehmigung konnten nur Gebietsansässige beantragen so dass im Ausland lebende Russen mit ihren gesperrten Vermögen gar keine Ausnahmegenehmigung beantragen konnten. Somit hatten sie vielleicht ein Urteil von Brüssel in der Tasche konnten dieses aber gar nicht einlösen, da sie keine Ausnahmegenehmigung nachweisen konnten. 3. Thema NSD Die NSD ist die russische Hauptverwahrstelle ähnlich wie Clearstream, Euroclear u.a. im Westen. Die Sanktionen gegen die NSD haben "ein Geschmäckle". Der Westen wollte auf jeden Fall unterbinden, dass die NSD auf dem russischen Weg ohne zur Hilfenahme der westlichen Infrastruktur eine Wandlung von ADR vornehmen konnte. Dies war mit ein Grund die NSD zu sanktionieren. Retourkutsche der NSD Alle in Russland vorgenommenen Tauschvorgänge müssen über die NSD abgewickelt werden. Nach der Sanktionierung schaltete diese auf stur und leitete keine Daten über Tauschvorgänge an Clearstream/Euroclear etc. weiter. "Wir sind nicht die Buchhaltungsstelle für den Westen". In der Folge wurde ein Abgleich der Bücher mit den DR-Ausgebern nicht mehr möglich und diene danach als Argument von Clearstream/Euroclear für die Einstellung jegliche Tauschvorgänge. Es wäre ein Leichtes wenn die NSD die Daten übermitteln würde. Dann wäre auch ein Abgleich mit den westlichen Büchern möglich. Das verweigert die NSD jedoch. 4. Unverhältnismäßigkeit der Behandlung von Vermögen Auf der einen Seite kämpft der russische Staat für die Entsperrung bzw. Freigabe der Vermögenswerte ihrer im Westen gesperrten Vermögen. Auf der anderen Seite kümmern sie sich hingegen nicht um die in Russland gesperrten Vermögen. a) Die Russen wollen ihre Vermögen auf Russland übertragen und zwar in voller Höhe. b) Freigaben in Russland gesperrte Vermögen werden teilenteignet. Keine Dividenden auf ADR sondern nur auf Original Aktien. Bei Rückübertragungen nur Vermögensabschläge 50% Abschlag und 10% Sonderabgabe. Ergebnis: Wenn die Russen ihre im Westen gesperrten Vermögen in Russland übertragen haben können sie darüber ohne Abschläge frei verfügen. Auf der anderen Seite hätte Russland immer noch die gesperrten Vermögen aus unfreundlichen Staaten als Faustpfand. 5. Klage der Anwälte auf Aufhebung der Sanktionen Selbst wenn jetzt die NSD mit ihren Klagen Erfolg haben und ein Tausch auf dem russischen Weg möglich wäre, müsste im Gegenzug auch den Anlegern aus unfreundlichen Staaten ein ADR Tausch mit Vermögensfreigabe ermöglicht werden. Vor allem müssten die bisherigen Tauschdaten zwischen der NSD und den westlichen Hauptverwahrer Clearstream, Euroclear etc. ausgetausch werden. Fazit: Für uns hätte ggf. eine erfolgreiche Klage im Sinne der NSD eine Signalwirkung. Im Grunde geht es darum dass n i c h t sanktionierte Personen auch nicht sanktioniert hätten werden dürfen. Also, wenn die Russen ihre Privatvermögen frei bekämen, könnten wir auch so argumentieren, dass wir nicht sanktioniert sind, und einen gleichen Rechtsanspruch auf Vermögensfreigabe hätten.
Dem gegenüber steht dann aber. Unser ADR müssten erst noch in die USA übertragen werden, da nur von dort aus ein Tausch stattfinden könnte. Die DR-Ausgeber müssten mitwirken. Dann müssten die Bücher geöffnet sein und die russischen Broker/Depotbanken in unserem Sinne die formalistischen Erfordernisse erleichtern. Die Klagen der Anwälte zur Aufhebung der Sanktionen gegen die NSD ist erst der Anfang. Wir alle werden weiterhin tatenlos zusehen müssen wie die Gerichte entscheiden werden. Vor allem solange die NSD keine Daten zum ADR Tauschabgleich liefert, werden die europäischen Haupt Verwahrer weiterhin blockieren. Ich fürchte, wir werden noch sehr lange auf eine gesamtheitliche Lösung warten müssen/können. Verfasser: Autor
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