Das Bundeswirtschaftsministerium prüft eine Enteignung von Rosneft Deutschland. Es geht um die PCK-Raffinerie in Schwedt. Fachleute warnen vor milliardenschweren Rechtsrisiken. Die Mehrheitsbeteiligung des russischen Staatskonzerns Rosneft an der PCK-Raffinerie im brandenburgischen Schwedt wird für die Bundesrepublik Deutschland zum milliardenschweren Rechtsrisiko. Um die Versorgung mit Rohölprodukten im Nordosten der Republik nach dem russischen Angriff auf die Ukraine sicherzustellen, hatte das Bundeswirtschaftsministerium die Anteile von Rosneft Deutschland an der Raffinerie im September 2022 unter Treuhandverwaltung gestellt. Jetzt prüft das Ministerium eine Enteignung, um zu verhindern, dass Rosneft die Kontrolle zurückerlangt und die Raffinerie im Wirtschaftskrieg gegen den Westen neu in Stellung bringen kann.
Doch neben der Gefahr russischer Vergeltungsmaßnahmen gegen deutsche Unternehmen, die der Kreml bereits in Aussicht gestellt hat, birgt eine Enteignung nach Einschätzung von Experten auch erhebliche rechtliche Risiken und könnte milliardenschwere Entschädigungsforderungen gegen die Bundesrepublik nach sich ziehen.„Es besteht die Gefahr, dass wir in ganz erhebliche Entschädigungspflichten schlittern. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind sehr komplex,“, sagt der Staatsrechtslehrer Till Patrik Holterhus, Professor für Internationales Öffentliches Recht an der Leuphana Universität Lüneburg. Er hat im Frühjahr 2023 als Sachverständiger zur Novelle des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) Stellung genommen, dessen Bestimmungen die rechtlichen Grundlagen für eine Enteignung in einem Fall wie Rosneft Deutschland liefern. Das Risiko einer KlageDie Voraussetzungen für eine Enteignung, die das EnSiG in Paragraph 18 regelt, sieht Holterhus „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ als gegeben an. Anders als bei der Anordnung der Treuhandverwaltung sei eine Enteignung ohne Entschädigung allerdings schon verfassungsrechtlich „grundsätzlich nicht möglich“, betont der Jurist. Rosneft könne sich möglicherweise auch auf das 1989 zwischen Deutschland und der Russischen Föderation abgeschlossene Investitionsschutzabkommen berufen und vor ein internationales Schiedsgericht ziehen. „Das heißt noch nicht, dass im konkreten Fall der russische Staatskonzern Rosneft tatsächlich zu entschädigen wäre“, sagt der Völkerrechtsexperte. Quelle: FAZ
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