Mein (Leidens-)weg. Wie bereits angekündigt, möchte ich hier mein Vorgehen beschreiben, um die Übertragung von gewandelten Lukoil-ADR in ein russisches Depot bei der Gazprombank mit Hilfe einer bevollmächtigten Vertrauensperson in Russland zu bewerkstelligen. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Von der Zentrale in Moskau kam heute die Bestätigung, dass die von mir eingereichten Dokumente (russischsprachige Vollmacht, Übersetzung meines Reisepasses und Personalausweises), akzeptiert werden. Ob die Einbuchung der Aktien wirklich klappt, wird sich leider erst in den nächsten Tagen herausstellen, da die zuständigen Mitarbeiterinnen entweder krank oder im Urlaub sind. Zudem habe ich das Problem, dass meine Vertrauensperson am Donnerstag für einige Zeit Russland verlassen wird. Als es noch möglich war, hatte ich per Email bei der Gazprombank ein Typ-C Depot eröffnet. Irgendwo meine ich gelesen zu haben, dass eine Depoteröffnung per Email zwischenzeitlich nicht mehr möglich sein soll. Mit Hilfe der beigefügten Vollmacht sollte die Vertrauensperson aber eine Depoteröffnung vornehmen können. Für die Kommunikation mit der Gazprombank und die Übersetzung der Vollmachtsvorlagen leistete mir mit Übersetzungen in beide Richtungen DeepL gute Dienste. Die Gazprombank teilte mir mit Zusendung der Depotunterlagen per Email mit, dass ohne Identifikation nur Gazprom-Aktien in das Depot eingebucht werden könnten. Sollte ich auch andere Aktien als Gazprom-Aktien einbuchen lassen wollen, sei vorher eine Identifikation durchzuführen. Hierzu müsse ich entweder persönlich eine Filiale der Gazprombank in Russland aufsuchen oder eine Vollmacht erteilen, sowie eine beglaubigte Übersetzung des Dokumentes vorlegen lassen, das ich eingescannt zur Eröffnung des Depots per Email zugesandt hatte. In meinem Fall war dies mein Reisepass. Weiterhin sendete mir die Gazprombank ein Muster der nötigen Vollmacht zu. Die russischsprachige Version der Vollmacht kann man bei einem beliebigen deutschen Notar unterzeichnen und seine Unterschrift beglaubigen lassen. Um nicht gegen Sanktionen zu verstoßen, ließ sich der Notar folgendes bescheinigen: „Ich versichere, dass ich die Vollmacht nicht für für Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die unter Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 oder sonstige Sanktionsmaßnahmen der Europäischen Union fallen, verwendet werden wird.“ Für die Unterschriftsbeglaubigung wurden mir vom Notar 25,53 EUR in Rechnung gestellt. Zudem ließ ich meinen Reisepass und vorsorglich auch meinen Personalausweis von einem vereidigten Übersetzer ins Russische übersetzen. Der Übersetzer bestätigte dabei auch, dass ihm die Dokumente im Original vorgelegen haben. Diese Bestätigung kann eine Übersetzerin, die ihre Dienste hier im Form angeboten hat, nicht leisten. In der mir per Email zugesendeten Liste der Gazprombank mit den einzureichenden Dokumenten ist der Personalausweis nicht aufgeführt. Ich habe ihn dennoch vorsorglich mit eingereicht, da hier im Forum berichtet wurde, dass dies nötig sei, da aus dem Reisepass keine Wohnanschrift hervorgehe. Grundsätzlich wird die Anschrift aber auch im Rahmen der Unterschriftsbeglaubigung durch den Notar dokumentiert, ich wollte aber kein Risiko eingehen. Für die Übersetzung meines Reisepasses zahlte ich etwas über 40 EUR, für die meines Personalausweises 31,71 EUR. Damit in Russland geprüft werden kann, ob der Übersetzer und Notar in Deutschland rechtmäßig zugelassen sind, habe ich alle Dokumente beim in Berlin hierfür zuständigen Landgericht mit einer Apostille für Russland versehen lassen müssen. Dies kostet pro Dokument 25 EUR, d. h. insgesamt 75 EUR. Die Bearbeitungszeit für die Apostille beträgt in Berlin bei Dringlichkeit nur ein Tag, in Potsdam zwei Wochen. Die Dokumente sandte ich per normaler Briefpost nach Russland. Die Postlaufzeit betrug über Weihnachten und Neujahr knapp zwei Monate. Damit die Apostillen von der Gazprombank akzeptiert werden, ist es nötig, dass die Apostillen in Russland von einem dort zugelassenen Übersetzer bzw. einer zugelassenen Übersetzerin vor dem Einreichen ins russische übersetzt werden. Zu den hier anfallenden Kosten kann ich noch keine Angaben machen, danke aber, dass sie angesichts des geringeren Lohnniveaus überschaubar sein dürften. In der von meiner Vertrauensperson aufgesuchten Gazprombank-Filiale stellte sich dann leider heraus, dass die erste Version meiner Vollmacht nicht ausreichend war, da zur Einbuchung der Aktien (zwischenzeitlich?) nicht nur ein Depot erforderlich ist, sondern zudem auch ein Konto angegeben werden muss, auf dem z. B. die Dividenden verbucht werden können. Die erste Version meiner Vollmacht beinhaltete jedoch nicht die Befugnis zur Kontoeröffnung. Auf meine Rückfrage per Email bei der Gazprombank erhielt ich zur Antwort, dass die mir zugesendete Vollmachtsvorlage keine Befugnisse zur Kontoeröffnung enthalten habe, da man davon ausgegangen sei, dass jeder ohnehin schon ein Rubelkonto habe. Statt einer unterschriftsreifen Vorlage für die Vollmacht erhielt ich nun eine Liste Befugnissen, die eine Vollmacht grundsätzlich enthalten kann. Auf meine Bitte mir eine unterschriftsreife Vorlage zukommen zu lassen, antwortete man mir, dass ich die Vorlage selbst zusammen mit meinem Notar ausarbeiten solle. Auch bei der Filiale der Gazprombank war keine Vollmachtsvorlage zu bekommen. Daher stellte ich mir aus der ursprünglichen Vollmacht und der von der Gazprombank erhaltenen Liste stellte die beigefügte Vollmachtsvorlage zusammen. Diese zweite Version wurde von einer nach Russland reisenden Person mitgenommen, so dass es bezüglich des Transports diesmal deutlich schneller ging. Am letzten Dienstag wurde die zweite Vollmachtsversion von meiner Vertrauensperson bei einer Filiale der Gazprombank eingereicht, dort eingescannt und zur Prüfungzur Zentrale nach Moskau weitergeleitet. Von dort kam heute die Rückmeldung, dass die Vollmacht akzeptiert werde. Meine Vertrauensperson hatte Bedenken, dass die auch die zweite Version der Vollmacht nicht alle nötigen Kontenbefugnisse enthalten könne und dass sich die Vollmacht so ausgelegt werden könne, dass sie nur für die Wertpapierabteilung der Gazprombank gültig sei. Daher haben wir unter zusätzlicher Verwendung einer Vorlage für eine Kontovollmacht einer anderen Bank noch eine dritte Version ausgearbeitet, die bzgl. der Kontenvollmachten noch etwas umfangreicher ist. Auch diese füge ich anbei. Da ich aber schon beim Notar meine Unterschrift unter der zweiten Version hatte beglaubigen lassen, habe ich sie selbst (bisher) noch nicht verwendet. Jemand aus dem Forum berichtete, dass eine Beglaubigung der Vollmacht auch über eine russische Botschaft in Deutschland erfolgen könne. Nach meinen Informationen wird die russische Botschaft aber nur für russische Bürger tätig werden. Verifiziert habe ich dies nicht, jedoch auf einer Webseite des Auswärtigen Amts gefunden, dass zumindest im umgekehrten Fall die Deutschen Botschaften in Russland nur für deutsche Staatsbürger tätig werden können. Noch ein Hinweis: die Vollmachten enthalten anders als die Originalvorlage die Erlaubnis zur Unterbevollmächtigung. Das Enddatum für die Gültigkeit der Vollmachten wurde von mir spezifiziert, hier können auch andere Daten angegeben werden. Nachtrag: Die Vollmacht habe ich "normal Unterschrieben", dahinter meinen Namen noch einmal in lateinischen Druckbuchstaben und dann ein weiteres Mal in kyrillschen Druckbuchstaben geschrieben. Verwendete Mustervollmacht 20240311.pdf Mustervorlage mit erweiteter Kontovollmacht 20240311.pdf Quelle: Netzfund Meinung: Meinen ganz herzlichen Dank an JanR für den Bericht im Comdirekt Forum. Meine Erkenntnis daraus.
Wollen oder können die Russen kein Depot/Konto Typ C für Anleger aus unfreundlichen Ländern enrichten?? Verfasser: Autor
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