Das Verfahren für die Ausschüttung von Dividenden an Gebietsfremde aus "unfreundlichen Jurisdiktionen" wird durch das Dekret Nr. 95 des russischen Präsidenten geregelt – die Dividendenzahlungen sollten in russischen Rubeln auf ein spezielles gesperrtes "Typ-C"-Bankkonto überwiesen werden. Gemäß den CBR-Vorschriften vom 29. Dezember 2022 sollte die russische Verwahrstelle, bei der der russische Emittent nach der DR-Umwandlung die erste Dividendenausschüttung vornimmt, automatisch für nicht in Russland ansässige Personen aus "unfreundlichen Gerichtsbarkeiten" ein separates "Typ-C"-Bankkonto für Dividenden eröffnen, wenn der russische Emittent die erste Dividendenausschüttung nach der DR-Umwandlung vornimmt. Danach werden alle weiteren Dividendenzahlungen auf diesem separaten "Typ-C"-Konto gutgeschrieben. Diejenigen Anleger, die die entsprechenden DRs nach dem Record Date (dem Stichtag, der von einem russischen Emittenten festgelegt wurde, um zu bestimmen, welche Aktionäre dividendenberechtigt sind) erfolgreich in russische Aktien umgewandelt haben, können keine Dividendenzahlungen automatisch erhalten und sollten ihre Dividende innerhalb von drei Jahren nach der Dividendenausschüttung über ein spezielles Verfahren bei einem russischen Emittenten einfordern. In der Regel können die Aktionäre die vergangenen Dividendenzahlungen über die Verwahrstelle beantragen, bei der die Aktien gehalten werden. SCHLUSSFOLGERUNGDie Anleger haben immer noch die Möglichkeit, einen Teil der DRs mit der Standardkonvertierung umzuwandeln. Nach der Umwandlung wird der Verkauf der zugrunde liegenden russischen Aktien durch die Anleger aus den "unfreundlichen Staaten" generell eingeschränkt. Die Anleger aus "unfreundlichen Gerichtsbarkeiten" können Dividenden auf die umgewandelten Aktien erhalten, aber diese Dividenden werden auf die gesperrten "Typ-C"-Bankkonten gezahlt. Quelle: Morganlewis Meinung: Die Dividendenfrage ist meiner Meinung nach für diejenigen DR-Inhaber, die bislang nicht tauschen konnten, aus dem Dekret Nr. 95 nicht geklärt. Dividendenberechtigt sind danach weder der DR-Ausgeber und die DR-Inhaber, da diese über kein Konto/Depot C verfügen. Dividendenberechtigt müsste danach aber das Sondervermögen der Depotbank sein in dem die Original Aktien verwahrt werden. Wenn die American Depositary Receipts eines Tages von dem DR-Ausgeber gewandelt und die Original Aktien für die bisherigen DR-Inhaber verkauft werden. Stehen dem DR-Inhaber anteilige Dividenden am Sondervermögen der Depotbank und an möglichen Verkaufserlösen der Original Aktien zu.
Diese Frage wäre für mich zu klären. Verfasser: Autor
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