Die Zentralbank verschiebt das Kaufverbot für Wertpapiere unfreundlicher Länder bis März.9/12/2022 8. Dezember. INTERFAX.RU - Die Bank of Russia plant, das Verbot für nicht qualifizierte Anleger, Wertpapiere von Emittenten aus unfreundlichen Ländern zu kaufen, mit einer Angabe ab dem 30. März 2023 und nicht ab dem 1. Januar zu konsolidieren, wie die Originalversion des Dokuments, veröffentlicht unter Ende September vorgesehen.
Der Entwurf einer Anweisung der Zentralbank „Über Wertpapiere und derivative Finanzinstrumente für qualifizierte Anleger“ wurde auf dem Portal der Verordnungsentwürfe für unabhängige Antikorruptionsexpertise veröffentlicht. Dem Erscheinen des Weisungsentwurfs ging die Erteilung einer Weisung der Aufsichtsbehörde an Makler vom 1. Oktober 2022 voraus, Aufträge von nicht qualifizierten Anlegern nicht auszuführen, wenn infolge der Transaktion der Anteil solcher Wertpapiere im Portfolio des Anlegers überschritten wird 15 %, ab dem 1. November wurde die Schwelle auf 10 % des Kundenportfolios gesenkt, ab dem 1. Dezember auf 5 %, ab dem 1. Januar 2023 müssen Makler die Ausführung von Aufträgen eines nicht qualifizierten Anlegers aussetzen, um a Position in Wertpapieren ausländischer Emittenten aus unfreundlichen Ländern. Gleichzeitig fallen Wertpapiere ausländischer Emittenten, die ihre Haupttätigkeit in Russland ausüben, nicht unter die Beschränkungen. Kurz nach Erhalt der Anordnung mit diesen Empfehlungen kündigte die Mehrheit der großen Broker bereits zum 1. Oktober ein vollständiges Verbot des nicht qualifizierten Handels mit Wertpapieren befreundeter Länder an und lehnte die von der Zentralbank vorgeschlagene schrittweise Einführung von Beschränkungen über drei Monate für diese ab Operationen von unqualifizierten Anlegern aufgrund der technischen Nichtverfügbarkeit ihrer Handelssysteme für die Einführung solcher Beschränkungen. Somit gilt die restriktive Anweisung der Zentralbank bis zum Inkrafttreten der Anweisung, die vom Verwaltungsrat der Bank von Russland genehmigt werden muss. Der Weisungsentwurf sieht vor, dass Wertpapiere, die für qualifizierte Anleger bestimmt sind, Wertpapiere sind, deren Emittent in einem ausländischen Staat registriert ist, der in der Liste der unfreundlichen Staaten aufgeführt ist, die durch Regierungsverordnung erstellt wurde, oder in einem Staat, der nicht in der Liste der unfreundlichen Staaten enthalten ist, aber Zahlungen unter den Bedingungen der Ausgabe von Wertpapieren an Finanzorganisationen übertragen werden, die in einem unfreundlichen Staat registriert sind, oder die Buchhaltung von Rechten an Wertpapieren wird von Finanzorganisationen durchgeführt, die in einem unfreundlichen Staat registriert sind. Neben den Wertpapieren selbst, die nur für qualifizierte Anleger bestimmt sind, können derivative Finanzinstrumente, deren Basiswert sie sind, nur von dieser Anlegerkategorie erworben werden, sowie Hinterlegungsscheine, die das Eigentum an solchen Wertpapieren verbriefen. In der aktualisierten Fassung des Entwurfs wurden in das Verzeichnis der nur für qualifizierte Anleger zugänglichen Vermögenswerte Wertpapiere aufgenommen, für die das Kotierungsverfahren ausschließlich an einer ausländischen Börse begonnen oder abgeschlossen wurde, deren Niederlassungsort ein unfreundlicher Staat ist, oder deren Sammelurkunde von einer in einem unfreundlichen Staat registrierten Organisation aufbewahrt wird. Der Entwurf sieht Ausnahmen vor, wonach bestimmte Kategorien von Wertpapieren ausländischer Emittenten nicht für qualifizierte Anleger bestimmt sind und daher nicht qualifizierten Anlegern zur Verfügung stehen. Hierbei handelt es sich um Wertpapiere, einschließlich Hinterlegungsscheine, die von einem russischen Handelsveranstalter auf der Grundlage einer Vereinbarung mit dem Emittenten zum organisierten Handel zugelassen wurden, zu der dem Handelsveranstalter mitgeteilt wurde, dass mehr als 50 % seiner Einnahmen oder Gewinne für 2021 (ggf der Vertrag vom Emittenten vor dem Inkrafttreten der Weisung abgeschlossen wurde) oder für das Jahr vor dem Jahr, in dem die Wertpapiere zum Handel zugelassen wurden (falls der Vertrag nach dem Inkrafttreten der Indikation abgeschlossen wurde), gebildet aus dem Aktivitäten des Emittenten auf dem Territorium Russlands oder eines Staates, der Mitglied der Eurasischen Wirtschaftsunion ist. Ausgenommen hiervon sind Wertpapiere oder Zertifikate, die nach dem Personenrecht der darauf haftenden Person als Wertpapiere kollektiver Kapitalanlagen einzustufen sind. In der neuen Version der Anweisung wurden Aktien und Hinterlegungsscheine, die die Rechte in Bezug auf solche Aktien verbriefen, die zum öffentlichen Umlauf in Russland zugelassen sind, in die Liste der ausländischen Wertpapiere aufgenommen, die nicht qualifizierten Anlegern zur Verfügung stehen, mit Ausnahme der Wertpapiere, die zum organisierten Handel für zugelassen sind erstmalig im Prozess ihrer Platzierung oder ihres Umlaufs ausschließlich an einer ausländischen Börse, deren Niederlassungsort ein unfreundlicher Staat ist. Die Liste der verfügbaren Vermögenswerte enthält auch Anleihen ausländischer Emittenten, wenn die Erfüllung der Verpflichtungen aus ihnen gegenüber Inhabern von Anleihen (oder Personen, die Rechte aus Anleihen ausüben), deren Rechte von russischen Verwahrstellen erfasst werden, gemäß den Anforderungen der Russischen Föderation erfolgt Sicherheitsgesetze, besondere wirtschaftliche Maßnahmen oder Durchsetzungsmaßnahmen (Gegenmaßnahmen) gegen unfreundliche Aktionen der Vereinigten Staaten und anderer ausländischer Staaten. Nach Überarbeitung wurde der Entwurf um die Bestimmung ergänzt, dass, wenn nach Inkrafttreten der Angabe die Gründe für die Auferlegung von Beschränkungen in Bezug auf Wertpapiere, die in Russland zum öffentlichen Umlauf zugelassen sind, eingetreten sind, die Beschränkungen am dritten Geschäftstag in Kraft treten ab dem Zeitpunkt, an dem die Gründe für die Auferlegung von Beschränkungen vorliegen. Gleichzeitig werden Abwicklungen von Transaktionen, die vor dem Eintritt in die Beschränkungen abgeschlossen wurden, ohne Einschränkungen durchgeführt. Bank von Russland EAWU
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