Dividenden- und Kursverluste bei russischen Aktien
sind nicht einem normalen Börsengeschehen geschuldet, sondern, wie von mir schon mehrfach geäußert, Folgen westlicher Sanktionspolitik. Eindeutig u kein Zweifel möglich! Die Handelsaussetzung russischer Aktien und darauf bezogener Zertifikate (ADRs und GDRs) an westlichen Börsen durch Verordnungen der EU/USA waren die primären Anlässe für das Desaster von heute. Die Kündigung der ADR-Verträge durch die russische Seite die Reaktion. Nun ist zu fragen, ob die EU und die USA durch diese gesetzgeberische Handlung das Eigentumsrecht ihrer Bürger verletzt haben. Ob EU-Charta oder grundgesetzlicher Schutz des Eigentums nach § 14, das ja durch Gesetze wiederum eingeschränkt werden kann, ist von dem Bundesverfassungsgericht zu prüfen. Zwar darf der Staat Enteignungen vornehmen, wenn es das Wohl der Allgemeinheit erfordert (richtig schwammig formuliert), aber er muss die Enteigneten entschädigen!!!! Das wird die Bundesregierung mit allen Mitteln zu vermeiden versuchen. Daher müssen wir sie juristisch zwingen!!! Und war denn die Handelsaussetzung russischer Wertpapiere als Sanktion überhaupt zum Wohl der Allgemeinheit? Mit einer Verfassungsbeschwerde könnte man dies m.E. überprüfen lassen. Höhere Gewalt, also Krieg (fällt aus, da ja Deutschland sich nicht im Kriegszustand befindet) oder der Verweis auf geschlossene Bücher der Emittenten (warum sind sie denn geschlossen?) sind keine stichhaltigen Argumente gegen ein verfassungswidriges Verhalten der Bundorgane, d.h. Bundestag und Bundesregierung. Wichtig ist nur, daß alle Geschädigten nicht aufgeben, nicht einfach etwas abschreiben, was ihnen gehört. Ich wünsche mir gemeinsame Aktionen und ggf. gemeinsames juristisches Vorgehen. Quelle: Netzfund Aktiencheck #7786
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