m.E. die einzige Möglichkeit, wieder in den Besitz der, durch die ADRs verbrieften Aktien zu kommen. Nach meiner Rechtsauffassung geht es hier nicht um Schadensersatz!!! Es geht um eine sachenrechtliche Entscheidung über Besitz und Eigentum an einer Sache, also Aktien.
Ich bin überhaupt nicht an Schadensersatz interessiert, sondern an meinen, durch ADRs verbrieften Aktien. Die will ich auch nicht verkaufen, die will ich auf meinem Depot in Armenien eingebucht bekommen. Egal wie wertvoll oder wie wertlos die sein mögen. Darum wird der Zivilprozeß gegen meinen Broker gehen, weil dieser den Umtausch und den Transfer zu Zeiten, als es noch nicht sanktioniert gewesen ist, trotz Auftrag unterlassen hat. Das geschah meiner Überzeugung nach schuldhaft. Also grob fahrlässig oder vorsätzlich. Strafrechtlich wird jetzt gerade geprüft, ob dies vorsätzlich erfolgte. Es geht also nicht (also in meinem Fall) um eine Klage in den USA oder in Russland.... Wenn es zu einem Zeitpunkt keine Hindernisse in Form von Sanktionen für den Tausch von ADRs in Aktien und deren Transfer auf ein Depot mit NSD -Anschluss gab (war mit Unterbrechungen bis zum 11. Sanktionsverordnung der EU möglich), dann liegt Verschulden vor. Das kann ich beweisen. Also mein Tipp: Schau in Euren Unterlagen, wann ihr euer Depot in Russland oder neutralem Ausland eröffnet hattet und wann ihr den Auftrag an euren Broker erteilt habt. Wenn ihr jetzt noch alle Belege habt, dann wünsche ich Euch ein Gutes Neues Jahr!!! PS.: Natürlich kostet der Rechtsweg Geld und Nerven, aber wer obsiegt, der kriegt alles ersetzt. Verfasser: 28.12.23 20:30 #7727 der Klageweg ist
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