MOSKAU, 20. Februar — RIA Novosti. Die VTB erwies sich als Rekordhalter unter den Banken in Bezug auf das Volumen der Aktiva, die aufgrund der westlichen Sanktionen gesperrt wurden - es belief sich auf etwa 900 Milliarden Rubel, die Bank plant, vier Strategien umzusetzen, um sie zumindest teilweise zurückzugeben, sagte der erste stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dmitri Pjanow gegenüber Reportern.
"Das Volumen unserer gesperrten Vermögenswerte beträgt am 21. Dezember 2023 etwa 900 Milliarden Rubel", sagte er und fügte hinzu, dass dieser Wert wechselkursabhängig ist, so dass sich das Gesamtvolumen der gesperrten Vermögenswerte ändern kann, wenn der Wechselkurs schwankt. Die durchschnittliche Reservierungsrate für sie liege bei etwa 80 Prozent, erklärte der Top-Manager. "Wir sind ein Rekordhalter mit einem solchen Volumen an gesperrten Vermögenswerten, wahrscheinlich im gesamten Bankensektor aufgrund des Zeitpunkts, an dem wir unter Sanktionen fielen, aufgrund unseres Geschäftsmodells zum Zeitpunkt der Verhängung der Sanktionen im Februar 2022", sagte Pjanow. um eine zumindest teilweise Rückgewinnung dieser blockierten Vermögenswerte zu gewährleisten", sagte der Top-Manager. Die erste ist die Trennung einer besonderen juristischen Person aus dem Konzern. Er erinnerte daran, dass solche Strukturen sowohl von der Otkritie Bank als auch von der VTB getrennt werden sollen, die insgesamt etwa 183 Milliarden Rubel an blockierten Verbindlichkeiten ausmachen werden. Die zweite mögliche Strategie ist die gerichtliche, die in Bezug auf die ehemaligen Tochtergesellschaften - VTB Bank (Europe) und VTB Capital Plc - eingeführt wurde. "Wir haben Komplikationen in dieser gerichtlichen Strategie im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Präsidialdekrets vom 3. Januar, das die gerichtliche Beitreibung von Konten des Typs "C" verbietet... Wir wollen zum Beispiel klarstellen, dass es möglich ist, Konten des Typs "C" abzuschotten, wenn es sich um Rechtsstreitigkeiten mit ihren ehemaligen "Töchtern" handelt, fügte Pjanow hinzu. Die dritte Strategie besteht darin, Gegenparteien auf dem Markt zu finden, die einen Überschuss an Verbindlichkeiten gegenüber Inhabern aus unfreundlichen Ländern haben. "Und wenn wir eine solche Gegenpartei finden, dann könnten wir dort einen Teil unserer blockierten Vermögenswerte auf eine für beide Seiten vorteilhafte Weise mit einem Abschlag verkaufen, und diese dritte Gegenpartei würde ein Unternehmen unter 292-FZ ausgliedern, das sowohl seine eigenen gesperrten Vermögenswerte als auch unsere blockierten Vermögenswerte hätte", sagte Pyanow. Ihm zufolge hat die VTB "eine solche Gegenpartei" gefunden, kann sie aber nicht benennen und räumt ein, dass im Jahr 2024 ein Teil der gesperrten Vermögenswerte verkauft werden könnte. Gleichzeitig gab der erste stellvertretende Vorsitzende der Bank die Details der vierten Strategie nicht bekannt. Quelle: RIA
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Vielleicht können russische Bürger (auch die die in Deutschland leben? ) ihre "C" Konten freibekommen
Übersetzt ins Deutsch: Russischen Bürgern wird die Möglichkeit gegeben, ihre Mittel auf speziellen Konten des Typs "C" freizugeben, wie der stellvertretende Finanzminister der Russischen Föderation, Ivan Chebeskov, mitteilte. Die Zentralbank Russlands arbeitet zusammen mit anderen Interessengruppen an Vorschlägen zur Änderung der Dekrete des Präsidenten. "Die Arbeit läuft. Wir diskutieren mit der Zentralbank und anderen Beteiligten, mit den Verwaltungen, entsprechende Änderungen der Dekrete des Präsidenten, damit die Investoren, denen diese Mittel tatsächlich gehören, die dies nachweisen können und entsprechende Unterlagen vorlegen können, in der Lage wären, solche Mittel freizugeben. Eine solche Initiative besteht", sagte er am Rande des Russischen Forums des Finanzmarktes in Antwort auf eine entsprechende Frage, seine Worte werden von RIA "Nachrichten" zitiert. Es geht um Mittel, die russischen Bürgern auf speziellen Konten des Typs "C" zur Verfügung stehen. "Es wird wahrscheinlich ein neues Dekret sein, das dies erlauben wird, wenn entsprechende Nachweise vorgelegt werden", schloss Chebeskov. Das Finanzministerium der Russischen Föderation verspricht, den Bürgern die Möglichkeit zu geben, Gelder von Sonderkonten des Typs "C" freizugeben – Finam.Ru In verschiedenen Foren wird voreilig von Schadenersatz nicht gewandelter ADR fabuliert. Doch Vorsicht vor vorschnellen und nicht fundierten Schlüssen. Schadenersatz kann der Anleger nur verlangen, wenn ihm ein Schaden entstanden ist. Solange die ADR, wenn auch wertlos im Depot eingebucht sind, ist kein Schaden entstanden, da die ADR ein Wandlungsrecht in Aktien verbriefen. Voraussetzungen für Handlungsoptionen 1. Russisches Depot verifiziert 2. Eigentum an den ADR (Stichtag 22.04.2022) 3. Fristgerechte Wandlungsanweisung (tlw. mit Ausnahmegenehmigung) auf dem europäischen Weg a) MT 542 Weisungsformular b) DR Cancellation Pro-Ration Factor Weisung 4. Offene Bücher der ADR-Ausgeber Handlungsoptionen: a) Broker und europäische Verwahrstellen Wenn der Anleger die og. Voraussetzungen erfüllt und eine fristgerechte Wandlungsanweisung beim Broker erteilt hat, kann ggf. der Klageweg auf Nichterfüllung des Weisungsauftrages gegen Broker bzw. Verwahrstelle beschritten werden. b) ADR-Ausgeber Sobald die Weisungsvoraussetzungen erfüllt sind, wird ggf. der ADR-Ausgeber die ADR nicht in voller Höhe wandeln. Bei Lukoil betrug der Pro-Ration Faktor 88 bei Tatneft 85. Da bedeutet, dass die ADR Inhaber statt 100 Aktien nur 88 bzw. 85 Aktien zugeteilt erhielten. Die ADR der nicht gewandelten Aktien werden auf ein separates Depot gebucht. Erst zu einem späteren Zeitpunkt soll bei Auffinden von Aktien und Abgleich der Bücher ein Zuteilung auf die offenen ADR erfolgen. Inwieweit eine volle Zuteilung erfolgt wird erst bei einem endgültigen Abgleich der Bücher geregelt. Hier stellt sich für den ADR-Inhaber bei einer Wandlung die Frage, ob er nur unter der Voraussetzung einer möglichen Zuteilung der durch den Pro-Ration Faktor offen stehenden ADR wandelt oder nicht. Fazit: In den beiden genannten Fällen möglicher Handlungsoptionen wird es für den Einzelanleger
schwer sein, Rechte aus Nichterfüllung durchzusetzen. Hier werden ein fachkundiger Anwalt, Geld und Geduld gefragt sein. Es sei denn mehrere Anleger schießen sich ggf. für eine Klage zusammen um die Anwaltskosten zu minimieren. Verfasser: Autor bei jedem einzelnen von uns Geschädigten sehr unterschiedlich sein kann, sollten wir uns auch hier auf dem Laufenden halten.
Es kommt m.E. schon darauf an, ob der Umtauschantrag vor Inkrafttreten der EU-Sanktionen erteilt wurde, oder danach. Darin bestehen beispielsweise individuelle Unterschiede. Konkret Fall 1: Umtauschantragsstellung im Frühsommer 22: Wenn da nicht getauscht wurde, dann hat mein Broker ein Problem. Er ist m.E. privatrechtlich haftbar zu machen, sofern alles korrekt vom Antragssteller dokumentiert wurde. Ich habe im meinem Fall sogar eine persönliche email vom Vice President der Mellon Bank vom 26.05.2022, in dem er mir bestätigt, dass der Umtausch möglich ist und das ganze Procedere detailliert erläutert. Damals war Clearstream noch tätig. Rechtsfolge: Mein deutscher Broker hat die Aktien zu liefern, oder eben Schadensersatz für Aktien und entgangene Dividende zu leisten. Konkret Fall 2.: Umtauschantragsstellung nach Wirksamwerden der EU-Sanktionen: Clearstream tauscht nicht, obwohl Mellon-Bank noch immer Bücher zum Tausch geöffnet hat und ich ein aufnehmendes Depot mit NSD Zugang habe. Rechtsfolge: Mein deutscher Broker kann nicht tauschen, da Clearstream ihn nicht unterstützt. Waren die Sanktionen rechtmäßig hinsichtlich des ADR-Tausches, oder betrafen sie diesen nicht. Die deutsche Bundebank hält nach ihrer Rechtsauffassung einen Tausch auch gemäß Sanktionen für möglich. Es wäre als Clearstream zivilrechtlich zu belangen. Konkret Fall 3: Allgemeingenehmigung der Deutschen Bundesbank für den Umtausch der ADRs liegt vor, Sanktionen der EU können nicht mehr als Grund einer Verweigerung von Clearstream angegeben werden. Broker muß jetzt handeln, aber Mellonbank ha die Bücher für Gazprom-ADRs geschlossen, da es Unregelmäßigkeiten gibt. Email des Vice-Presidenten der Mellonbank vom 30.11.23 bestätigt dies mir und er empfiehlt regelmäßig auf der Homepage der Mellonbank sich über Änderungen zu informieren. Rechtsfolge: Darf Mellonbank die Bücher schließen und den Umtausch verweigern? Darf Mellonbank ggf nur eine gewisse Quote tauschen? Völlig unklar. Da wäre Mellonbank in den USA vor einem amerikanischen Gericht zu verklagen.. Konkret Fall 4: Von Anfang an nichts gemacht und abgewartet, auch keine Ausnahmegenehmigung beantragt und keinen Tausch in Auftrag gegeben. Die ADRs sind weiter mit Null-Wert im Depot verbucht. Auch kein Depot in Russland oder neutralem Ausland mit NSD-ZUgang eingerichtet. Rechtsfolge: Spannend! Kann die Bundesrepublik Deutschland in den Schutzbereich des Art. 14 GG eingreifen und defacto eine Enteignung bewirken. Käme es wirklich so, dann muß das im Rahmen einer Verfassungsklage das Bundesverfassungsgericht klären. Bei mir ist Variante 1 zutreffend. D.h. für mich: Zunächst ist der Broker dran. Seit über einem Monat habe ich eine Strafanzeige laufen. Der strafrechtliche Weg wird bis zum Ende verfolgt. Dann stehe ich in Kontakt mit anderen Geschädigten. Wir werden uns einen kompetenten Anwalt nehmen und dann zivilrechtlich gegen den Broker vorgehen. Quelle: Aktiencheck #7789 |
Autor1. ADR Desaster Kategorien
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