Wie wir inzwischen alle wissen sind bei dem Spiel leider eine große Zahl von Teilnehmern beteiligt, die es sich primär auf die Fahnen geschrieben haben, möglichst intransparent und damit rechtlich unangreifbar zu sein.
1. Deutsche Broker und Depotbanken: Einige verhielten sich zu Beginn der Krise zumindest latent kundenorientiert und haben tatsächlich Tauschaufträge bearbeitet und weitergeleitet, wieder andere, hätten von sich aus, die Kunden zum Umtausch aufgefordert und Infos gegeben. Wieder andere haben überhaupt nicht gehandelt. In meinem Fall blieben wiederholte Anträge bei meinem Broker zu einem Zeitpunkt als Clearstream noch nicht blockierte, unbearbeitet. Fazit: Wie kann man dieses ungleiche Verhalten erklären? Diese Frage klärt derzeit die für mich zuständige Staatsanwaltschaft. 2. Clearstream: Für mich ist das divergente Verhalten zw. Clearsteam FFM und Luxemburg völlig unerklärlich. Liegt Luxemburg nicht auch in der EU??? Nun erneuert und bekräftigt Clearstream FFM erneut die Totalblockade eines Umtausches verschiedener ADRs, insbesondere von russischen Banken (siehe anatolienportal). Nichts Neues, aber eben im Gegensatz zur Rechtsauffassung der Deutschen Bundesbank!!! Belegbar! Detlev hat auf ein Newsletter der SdK verwiesen, in dem angeblich die Sherbank für Ihre Aktionäre eine Lösung im Rahmen von Treuhandkonten westl. Broker/Depotbanken anböte..Alles ziemlich irre und auch unnötig, wenn man der Rechtsauffassung der Deutschen Bundesbank folgt. Auch dies habe der Staatsanwaltschaft mitgeteilt und gebeten den Verdacht auf Depotunterschlagung bei Clearstream zu prüfen... Die Bafin wollte mir mit Hinweis auf ihre Verschwiegenheitspflicht dazu keine konkreten Angaben machen wollen. 3. Bank of New York Mellon: Wie mit den ADRs auf Gazprom umzugehen sei, hat mir diese Bank von Anfang an detailliert mitgeteilt und vorgezeichnet. Bis die Bücher geschlossen wurden!!! Mein Broker hat diese Anweisung unmittelbar erhalten und .... nichts getan! Auch diesen Sachverhalt habe ich der Staatsanwaltschaft mit der Fragestellung des möglichen Tatbestandes der Untreue übermittelt. 4. Gazprombank: Die Eröffnung eines sog. C-Kontos war 2022 innerhalb von 8 Tagen per email möglich. Seitdem bin ich C-Konto-Inhaber... allerdings ohne Depotinhalt und ohne entsprechende Dividendenbuchung. Mein russischer Anwalt hat vor Ort in Moskau mit der Bank seine ganz eigenen Erfahrungen gesammelt. Ein wirkliches Interesse, einen möglichst großen Kundenstamm aus Aktionären aus unfreundlichen Ländern zu haben, bestand nie. Aber mal ehrlich: Was hat die Gazprombank an dem hohen Verwaltungsaufwand eines Umtausches von ADRs in Aktien denn verdient?? 5. Deutsche Regierung: Wenn man überhaupt von einer vernunftgetragenen Regierungstätigkeit sprechen kann, dann ist deren Rolle beim ADR-Tausch mit den Worten desinteressiert, feindselig, rechtsbeugend zu beschreiben. Meine Frage an das Bundesverfassungsgericht wird bei meiner Verfassungsbeschwerde sein, ob das Staatsorgane Bundesregierung und Bundestag mit ihrer Gesetzgebung in Sachen Sanktionen gegen Art. 14 GG verstoßen haben und ob EU-Recht Grundrechte verletzen darf. Zusammenfassend ist doch festzuhalten, dass eine undemokratische Propagandamaschinerie Eigentümer mißbraucht und beraubt um politische Ziel durchzusetzen, die m.E. verfassungswidrig sind. Wir führen doch keinen Krieg, oder? Wenn wir uns das Verhalten der staatlichen Stellen nicht gefallen lassen, dann werden wir auch Erfolg haben. Meine Aufruf an alle, die in ähnlicher Weise schamlos betrogen wurden: Gut dokumentierte Strafanzeige bei der örtlichen Staatsanwaltschaft stellen. Diese an den Einzelfall anpassen!!! Wenn tausende solcher Anzeigen eingehen, wird das nicht ohne Wirkung bleiben. Quelle: Netzfund 06.03.24 13:41 #7838 wie wir inzwischen alle wissen,
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ePost von LYNX am 29.02.2024
Sehr geehrter Kunde, Sie haben sich zuvor an IBIE gewandt und darum gebeten, dass wir die Umwandlung bestimmter von Ihnen gehaltener russischer Hinterlegungsscheine (Russian Depositary Receipts, DRs) in zugrunde liegende Aktien gemäß den Ausnahmeregelungen der EU-Sanktionen gemäß Artikel 6b Absatz 5aa der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Europäischen Rates ermöglichen. Wie bereits erwähnt, begannen wir, nachdem IBIE eine gültige Ausnahmegenehmigung von einer zuständigen EU-Behörde erhalten hatte, mit relevanten Gegenparteien zusammenzuarbeiten, um zu versuchen, berechtigte DR-Umwandlungen nach bestem Wissen und Gewissen abzuwickeln. Im Rahmen dieses Prozesses haben wir kürzlich von der Verwahrstelle BNY Mellon die Bestätigung erhalten, dass ihre Bücher für eine Reihe von DRs, einschließlich US3682872078 , die Sie umwandeln wollten, geschlossen sind. Aus diesem Grund sind wir derzeit leider nicht in der Lage, Ihren Umstellungsantrag für die oben genannten DRs zu bearbeiten. Weitere Informationen im Zusammenhang mit der Schließung der Bücher von BNY Mellon für DRs sind auf der Website von BNY Mellon verfügbar. Auch beobachten wir die Situation weiterhin und werden Sie kontaktieren, wenn uns Änderungen an dieser Position bekannt werden. Ein Umtausch Ihrer seitens BNY Mellon herausgegebenen ADRs ist entsprechend aktuell nicht möglich. Sobald uns hier neue Informationen erreichen, kontaktieren wir Sie selbstverständlich erneut. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gern per Telefon oder per E-Mail zur Verfügung. Weitere hilfreiche Informationen finden Sie außerdem online in unserem Hilfe-Center. Mit freundlichen Grüßen Service-Team Netzfund: 06.03.24 10:20 #7836 Umwandlung russ. Hinterlegungsscheine - Gaz. Gazprom ADR 2022 Wie geht s weiter | aktiencheck.de Hallo zusammen, ich habe im Herbst 2022 ein Typ-C Konto bei der Gazprombank angelegt und es auch geschafft (nach einigem Hin-und-Her), meine Gazprom ADRs in die zugrundeliegenden Gazprom Aktien umzuwandeln und auf das Typ-C Konto zu transferieren. Bisher habe ich mich allerdings noch nicht persönlich in einer Filiale der Gazprombank im Sinne der russischen Anti-Geldwäschegesetze identifiziert (siehe unten [1]). Ich überlege, diese Identifikation zeitnah nachzuholen. Bei der Gelegenheit will ich auch einige Rubel auf mein Typ-C Konto einzahlen. Soweit ich weiß, ist bisher noch keine Dividendenzahlung auf meinem Typ-C Konto eingegangen und mein Konto weist kein Guthaben auf, um davon die Depotgebühren zu bezahlen Ich plane die Identifizierung bei der Filiale Prospekt Leninskiy 5 in Kaliningrad zu machen. Wenn ich es richtig verstehe, brauche ich:
Hat einer von Euch die Identifizierung seines Typ-C Kontos in Kaliningrad gemacht und kann seine Erfahrungen teilen ? In google maps habe ich viele Berichte gefunden, dass man mindestens 2 Studen Zeit mitbringen sollte, weil es lange Wartezeiten in der Filiale der Gazprombank gibt. Könnt Ihr das bestätigen ? Viele Grüße,Elbkiesel [1] Until you undergo identification in accordance with the Russian Law on countering the legalization of illegal earnings (money laundering) and the financing of terrorism, you may use the account opened for you only to receive shares of PJSC Gazprom, which will be credited to your account as a result of the operation initiated by you to convert DR into shares of PJSC Gazprom. Other operations will be restricted, for example, crediting other securities to this account, as well as debiting PJSC Gazprom shares from this account, until identification is carried out in accordance with the requirements of the Russian Federation Legislation on countering the legalization of illegal earnings (money laundering) and the financing of terrorism. Übersetzung Bis Sie sich gemäß dem russischen Gesetz zur Bekämpfung der Legalisierung illegaler Einkünfte (Geldwäsche) und der Terrorismusfinanzierung einer Identifizierung unterziehen, dürfen Sie das für Sie eröffnete Konto nur zum Erhalt von Aktien der PJSC Gazprom nutzen, die Ihrem Konto gutgeschrieben werden als Ergebnis der von Ihnen initiierten Operation zur Umwandlung von DR in Aktien von PJSC Gazprom. Andere Vorgänge werden eingeschränkt, beispielsweise die Gutschrift anderer Wertpapiere auf dieses Konto sowie die Abbuchung von PJSC Gazprom-Aktien von diesem Konto, bis die Identifizierung gemäß den Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation zur Bekämpfung der Legalisierung illegaler Einkünfte erfolgt ist ( Geldwäsche) und die Finanzierung des Terrorismus. Quelle: Netzfund Antwort zu og. Artikel:
Du brauchst eine ganz normale Reisekrankenversicherung, Reisepass, den Personalausweis (wegend dem Wohnort), deine russische Depotnummer (am Besten das Blatt mit der Depotnummer ausdrucken), 2000-3000 Rubel um die russische SIM Karte etwas aufzuladen und etwas Geld auf die MIR Karte aufzuladen. Über die MIR Karte kannst du auch deine Depotgebühren problemlos bezahlen. Auf das C-Konto kannst du nichts draufzahlen. Entweder einen Smartphone mit 2 SIM-Karten mitzunehmen, oder ein zweites dabei zu haben für die russische SIM. Die russische Nummer braucht man um sich bei der Gazprombank Apps anmelden zu können. Die SIM bekommt man in der Gazprombank. Das Allerwichtigste ist, falls du kein Russisch sprichst, jemanden dabei zu haben, der Russisch spricht. Ich war im November mit meiner Frau und Tochter in Kaliningrad um deren Konten zu identifizieren. Ich habe die Sachbearbeiterin extra darauf angesprochen, ob man in der Filiale auch mit Englisch weiterkommt. Die Antwort war nein. Ich war im Hotel Evropa ca. 100m von der Gazprombank Filiale entfernt. Die zwei Stunden sind meiner Meinung nach knapp bemessen, es sind eher mehr. Das ist auch der Grund, dass man lieber 5 Minuten vor Eröffnung in der Filiale ist als 5 Min danach. Wenn 2 Personen vor dir da sind, kann es für dich an dem Tag knapp werden. Nicht in den ersten 2 -3 Tagen des Monats kommen, da sind zu viele Einheimische, die ihre Angelegenheiten klären wollen. Mehr fällt mir gerade nicht ein. Hoffentlich ist es dir nützlich. Vergiss nicht die Nachzahlung der Dividenden für das 1.Halbjahr 2022 zu beantragen, von selbst kommt diese nicht. Übrigens, die seit September für uns zuständige Frau ist extrem nett und hilfsbereit. Quelle: Comdirekt Forum MOSKAU, 20. Februar — RIA Novosti. Die VTB erwies sich als Rekordhalter unter den Banken in Bezug auf das Volumen der Aktiva, die aufgrund der westlichen Sanktionen gesperrt wurden - es belief sich auf etwa 900 Milliarden Rubel, die Bank plant, vier Strategien umzusetzen, um sie zumindest teilweise zurückzugeben, sagte der erste stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dmitri Pjanow gegenüber Reportern.
"Das Volumen unserer gesperrten Vermögenswerte beträgt am 21. Dezember 2023 etwa 900 Milliarden Rubel", sagte er und fügte hinzu, dass dieser Wert wechselkursabhängig ist, so dass sich das Gesamtvolumen der gesperrten Vermögenswerte ändern kann, wenn der Wechselkurs schwankt. Die durchschnittliche Reservierungsrate für sie liege bei etwa 80 Prozent, erklärte der Top-Manager. "Wir sind ein Rekordhalter mit einem solchen Volumen an gesperrten Vermögenswerten, wahrscheinlich im gesamten Bankensektor aufgrund des Zeitpunkts, an dem wir unter Sanktionen fielen, aufgrund unseres Geschäftsmodells zum Zeitpunkt der Verhängung der Sanktionen im Februar 2022", sagte Pjanow. um eine zumindest teilweise Rückgewinnung dieser blockierten Vermögenswerte zu gewährleisten", sagte der Top-Manager. Die erste ist die Trennung einer besonderen juristischen Person aus dem Konzern. Er erinnerte daran, dass solche Strukturen sowohl von der Otkritie Bank als auch von der VTB getrennt werden sollen, die insgesamt etwa 183 Milliarden Rubel an blockierten Verbindlichkeiten ausmachen werden. Die zweite mögliche Strategie ist die gerichtliche, die in Bezug auf die ehemaligen Tochtergesellschaften - VTB Bank (Europe) und VTB Capital Plc - eingeführt wurde. "Wir haben Komplikationen in dieser gerichtlichen Strategie im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Präsidialdekrets vom 3. Januar, das die gerichtliche Beitreibung von Konten des Typs "C" verbietet... Wir wollen zum Beispiel klarstellen, dass es möglich ist, Konten des Typs "C" abzuschotten, wenn es sich um Rechtsstreitigkeiten mit ihren ehemaligen "Töchtern" handelt, fügte Pjanow hinzu. Die dritte Strategie besteht darin, Gegenparteien auf dem Markt zu finden, die einen Überschuss an Verbindlichkeiten gegenüber Inhabern aus unfreundlichen Ländern haben. "Und wenn wir eine solche Gegenpartei finden, dann könnten wir dort einen Teil unserer blockierten Vermögenswerte auf eine für beide Seiten vorteilhafte Weise mit einem Abschlag verkaufen, und diese dritte Gegenpartei würde ein Unternehmen unter 292-FZ ausgliedern, das sowohl seine eigenen gesperrten Vermögenswerte als auch unsere blockierten Vermögenswerte hätte", sagte Pyanow. Ihm zufolge hat die VTB "eine solche Gegenpartei" gefunden, kann sie aber nicht benennen und räumt ein, dass im Jahr 2024 ein Teil der gesperrten Vermögenswerte verkauft werden könnte. Gleichzeitig gab der erste stellvertretende Vorsitzende der Bank die Details der vierten Strategie nicht bekannt. Quelle: RIA Vielleicht können russische Bürger (auch die die in Deutschland leben? ) ihre "C" Konten freibekommen
Übersetzt ins Deutsch: Russischen Bürgern wird die Möglichkeit gegeben, ihre Mittel auf speziellen Konten des Typs "C" freizugeben, wie der stellvertretende Finanzminister der Russischen Föderation, Ivan Chebeskov, mitteilte. Die Zentralbank Russlands arbeitet zusammen mit anderen Interessengruppen an Vorschlägen zur Änderung der Dekrete des Präsidenten. "Die Arbeit läuft. Wir diskutieren mit der Zentralbank und anderen Beteiligten, mit den Verwaltungen, entsprechende Änderungen der Dekrete des Präsidenten, damit die Investoren, denen diese Mittel tatsächlich gehören, die dies nachweisen können und entsprechende Unterlagen vorlegen können, in der Lage wären, solche Mittel freizugeben. Eine solche Initiative besteht", sagte er am Rande des Russischen Forums des Finanzmarktes in Antwort auf eine entsprechende Frage, seine Worte werden von RIA "Nachrichten" zitiert. Es geht um Mittel, die russischen Bürgern auf speziellen Konten des Typs "C" zur Verfügung stehen. "Es wird wahrscheinlich ein neues Dekret sein, das dies erlauben wird, wenn entsprechende Nachweise vorgelegt werden", schloss Chebeskov. Das Finanzministerium der Russischen Föderation verspricht, den Bürgern die Möglichkeit zu geben, Gelder von Sonderkonten des Typs "C" freizugeben – Finam.Ru In verschiedenen Foren wird voreilig von Schadenersatz nicht gewandelter ADR fabuliert. Doch Vorsicht vor vorschnellen und nicht fundierten Schlüssen. Schadenersatz kann der Anleger nur verlangen, wenn ihm ein Schaden entstanden ist. Solange die ADR, wenn auch wertlos im Depot eingebucht sind, ist kein Schaden entstanden, da die ADR ein Wandlungsrecht in Aktien verbriefen. Voraussetzungen für Handlungsoptionen 1. Russisches Depot verifiziert 2. Eigentum an den ADR (Stichtag 22.04.2022) 3. Fristgerechte Wandlungsanweisung (tlw. mit Ausnahmegenehmigung) auf dem europäischen Weg a) MT 542 Weisungsformular b) DR Cancellation Pro-Ration Factor Weisung 4. Offene Bücher der ADR-Ausgeber Handlungsoptionen: a) Broker und europäische Verwahrstellen Wenn der Anleger die og. Voraussetzungen erfüllt und eine fristgerechte Wandlungsanweisung beim Broker erteilt hat, kann ggf. der Klageweg auf Nichterfüllung des Weisungsauftrages gegen Broker bzw. Verwahrstelle beschritten werden. b) ADR-Ausgeber Sobald die Weisungsvoraussetzungen erfüllt sind, wird ggf. der ADR-Ausgeber die ADR nicht in voller Höhe wandeln. Bei Lukoil betrug der Pro-Ration Faktor 88 bei Tatneft 85. Da bedeutet, dass die ADR Inhaber statt 100 Aktien nur 88 bzw. 85 Aktien zugeteilt erhielten. Die ADR der nicht gewandelten Aktien werden auf ein separates Depot gebucht. Erst zu einem späteren Zeitpunkt soll bei Auffinden von Aktien und Abgleich der Bücher ein Zuteilung auf die offenen ADR erfolgen. Inwieweit eine volle Zuteilung erfolgt wird erst bei einem endgültigen Abgleich der Bücher geregelt. Hier stellt sich für den ADR-Inhaber bei einer Wandlung die Frage, ob er nur unter der Voraussetzung einer möglichen Zuteilung der durch den Pro-Ration Faktor offen stehenden ADR wandelt oder nicht. Fazit: In den beiden genannten Fällen möglicher Handlungsoptionen wird es für den Einzelanleger
schwer sein, Rechte aus Nichterfüllung durchzusetzen. Hier werden ein fachkundiger Anwalt, Geld und Geduld gefragt sein. Es sei denn mehrere Anleger schießen sich ggf. für eine Klage zusammen um die Anwaltskosten zu minimieren. Verfasser: Autor um einen verlorenen Konflikt doch noch im Sinne der EU und der USA zu entscheiden, entspringt der Logik von Vorschulkindern im Sandkasten, die die Sandburgen der Mitspieler zerstören um sich besser zu fühlen, d.h. Frust abzubauen. Wer sagt denn, dass die Ukraine ihre staatliche Souveränität überhaupt behalten kann? Weiterhin höre und lese ich die von unseren Medien kritiklos im Sinne einer Hofberichterstattung von EU- und bundesdeutschen Politikern abgesonderten Propagandasprüche... Berbock vor einem Jahr: "Putin darf den Krieg nicht gewinnen". Kein Plan 2, keine Idee, wie man mit den geänderten globalen Machtverhältnissen umgeht. Kein Plan, wie es weiter geht, wenn im November D. Trump erneut amerikanischer Präsident wird. Null, nichts!
Diese Leute habe die Sanktionen auch ohne vorheriges Nachdenken über deren rechtliche (völkerrechtliche, verfassungsrechtliche, zivilrechtliche) Folgen beschlossen. Inzwischen sind wir bei Sanktionspaket 13! Den Schaden für die eigenen Bürger habe sie billigend in Kauf genommen. Es handelt sich um hoheitliche Eingriffe in das Recht einzelner Bürger (deren Grundrechte!!) ohne dass eine Notlage vorlag. Also kein Krieg, kein Katastrophe, kein Notstand. Das ist schlicht und einfach zu prüfen und verfassungsrechtlich zu klären. Ob Putin nach einer Enteignung russischen Vermögens mit gleicher Münze heimzahlt, wissen wir nicht. Wir vermuten das! Aber de facto würde sich am Besitz der Vermögenswerte weder in Russland noch in Europa etwas ändern. Westliche Anleger haben auch jetzt schon keinen Zugriff auf C-Konten oder Umtauschmöglichkeiten für ADRs. Umgekehrt können Russen nicht auf Ihr Vermögen im Westen zugreifen. Das Ganze ist ein politische Nullnummer. Wir werden die Nullen nicht zum Nachdenken bringen können, aber vielleicht können wir sie juristisch in die Enge treiben.... Wenn nicht, wird dieses unser Gesellschafts-, Wirtschafts- und Politiksystem langfristig sich selbst auflösen. Quelle: Netzfund 07.02.24 12:25 #7806 Konfiszieren und enteignen Netzfund:
Eingeständnis des eigenen Scheiterns der Sanktionierer. Die Weltwirtschaft funktioniert völlig anders, als es sich kranke und ideologische Politikerhirne ausdenken können. Im Gegenteil: Sanktionen können sogar als Wirtschaftsmotor beim Sanktionierten wirken, wenn sie effektiveren und wirtschaftlich günstigeren Anpassungsstrategien den Weg öffnen. Die von den Sanktionen betroffenen eigenen Unternehmen verlieren Märkte und Marktanteile, völlig andere, vorher unbeachtete Mitspieler, gewinnen mächtig dazu. Natürlich profitiert Indien, Armenien, Kasachstan oder die Türkei und viele andere Staaten, ganz zu schweigen von China von westlichen Sanktionen gegen Russland. Spannend bleibt nur, ob die sanktionierenden Staaten, die EU und ihre Mitgliedsstaaten den Kollateralschaden bedacht und die Vermögensverluste ihrer Bürger und Firmen tatsächlich einkalkuliert haben, die sie entschädigen müssen. Noch ist die Klagefrist der Firmen, die aufgrund der Sanktionen hohe Verluste hinnehmen mussten, gegen die EU und damit den Mitgliedsstaaten nicht verstrichen. Und auch wir ADR-Geschädigten haben alle Möglichkeiten das Verschulden derer, die mit Ihren Verordnungen uns Vermögensschaden zugefügt haben, nachzuweisen. Es wird, wie ich schon öfter schrieb, Jahre dauern, bis Karlsruhe entschieden hat. Aber die Chancen sind besser als viele hier denken. Quelle: 05.02.24 20:54 #7801 Sanktionen sind ein Beschlagnahmung der eingefrorenen Vermögenswerte Russlands: Quis iudicabit?5/2/2024
0 Comments Zu Beginn des Jahres 2024 sind die Verhandlungen über weitere Finanzhilfen für die Ukraine auf beiden Seiten des Atlantiks ins Stocken geraten. Als Konsequenz erwägen westliche Politiker nun zunehmend die Beschlagnahmung der eingefrorenen Vermögenswerte Russlands als eine Möglichkeit, die politischen Blockaden zu umgehen, die weitere Finanzhilfen blockieren. Russland seinerseits hat den Unterstützern der Ukraine bereits mit Vergeltungsmaßnahmen gedroht, sollten sie ihre Vermögenswerte konfiszieren. Aber gibt es für Russland noch andere Möglichkeiten, sich gegen eine Beschlagnahmung seiner ausländischen Vermögenswerte zu wehren? Könnte sie einen Fall vor ein internationales Gericht bringen, vielleicht sogar vor den Internationalen Gerichtshof (IGH)? Die russische Regierung hat bereits ihre Bereitschaft signalisiert, rechtliche Schritte gegen das Einfrieren ihrer Vermögenswerte einzuleiten. Solche Behauptungen haben sich zwar noch nicht bewahrheitet, aber der Westen, der vom Einfrieren zur Beschlagnahmung übergeht, könnte Russland durchaus über den Rand des Abgrunds stoßen und zu Rechtsstreitigkeiten oder Schiedsverfahren über das Schicksal der rund 350 Milliarden Dollar an russischen Staatsvermögen führen, die derzeit eingefroren sind. In diesem Beitrag wird ermittelt, welche internationalen Rechtsforen für die Entscheidung über russische Klagen auf eine mögliche Beschlagnahme seiner ausländischen Vermögenswerte zuständig wären, welche davon am ehesten von Russland ausgewählt werden und welchen Hindernissen und Risiken Russland ausgesetzt wäre, wenn es sich für eine Klage entscheiden würde. Die anwendbaren Regeln des Völkerrechts Zunächst ist es notwendig, einen kurzen Überblick über die Rechtslandschaft zu geben: Die meisten wissenschaftlichen Beiträge, die seit Beginn des russischen Angriffskriegs veröffentlicht wurden, haben sich auf die Staatenimmunität als potenzielles Hindernis für die Beschlagnahmung russischer Vermögenswerte konzentriert (siehe hier und hier). Andere haben auch das übliche Verbot der entschädigungslosen Enteignung von Ausländern sowie das internationale Investitionsrecht ins Spiel gebracht. Darüber hinaus könnte das Menschenrecht auf Eigentum, das in Artikel 1 des Protokolls Nr. 1 zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankert ist, Schutz für die Vermögenswerte der russischen Staatsunternehmen bieten. Da sich dieser Beitrag nur mit Fragen der Streitbeilegung befasst, muss keine endgültige Meinung über die Rechtmäßigkeit der Einziehung russischer Vermögenswerte nach diesen Regeln geäußert werden. Für den Augenblick genügt es zu verstehen, dass sie die natürlichsten Rechtsgrundlagen für einen russischen Fall darstellen. Der IGH Fangen wir mit der großen Frage an: Gibt es eine Chance, dass ein Fall bezüglich beschlagnahmter russischer Vermögenswerte bald Teil der Tagesordnung des IGH sein wird? Der Gedanke, dass Russland eine Klage beim IGH einreichen könnte, mag auf den ersten Blick abwegig erscheinen, wenn man bedenkt, wie missachtet Russland den Gerichtshof missachtet hat, indem es die Anordnung einstweiliger Maßnahmen ignoriert hat, die es aufforderte, seinen Angriff auf die Ukraine einzustellen. Aber Russland wäre nicht der erste Staat, der den IGH zum Schutz seiner ausländischen Vermögenswerte nutzt, obwohl er dem Gerichtshof in der Vergangenheit nicht gehorcht hat: Im vergangenen Jahr hat Russlands Verbündeter Iran nach einem Teilsieg im Fall bestimmter iranischer Vermögenswerte gegen die USA einen weiteren Fall vor den IGH gebracht, diesmal gegen Kanada. In der iranischen Klage wird behauptet, Kanada habe gegen das Völkerrecht über die Staatenimmunität verstoßen, indem es unter anderem Opfern von Terrorakten, die angeblich vom Iran gesponsert wurden, ermöglicht habe, Urteile gegen iranische Staatsgüter in Kanada zu vollstrecken. Die frühere Weigerung des Iran, dem Urteil des IGH im berühmten Fall der Teheraner Geisel nachzukommen, hat offenbar nicht den Appetit des Iran verringert, den Gerichtshof anzurufen, wann immer er es für richtig hält. Im Gegensatz zu vielen anderen internationalen Gerichten oder Schiedsgerichten ist der IGH nicht darauf beschränkt, Verstöße gegen bestimmte Rechtsinstrumente wie die EMRK oder ein Investitionsabkommen zu beurteilen. Seine Zuständigkeit ist nur durch Zustimmung beschränkt. So könnte Russland mögliche Verstöße gegen alle oben genannten Rechtsvorschriften in einem einzigen Fall beurteilen lassen. Voraussetzung wäre lediglich ein einvernehmlicher Titel, der dem IGH die Zuständigkeit für die jeweiligen Ansprüche einräumt. Das System der optionalen Klausel Da es unwahrscheinlich ist, dass ein Staat, der die Beschlagnahme russischer Vermögenswerte plant, ein Sonderabkommen mit Russland abschließen wird, und Russland nicht Vertragspartei eines allgemeinen Rechtsprechungsübereinkommens wie der Allgemeinen Akte von 1928 oder der Europäischen Konvention zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten von 1961 ist, wäre der einzige verfügbare Titel Artikel 36 Absatz 2 des IGH-Statuts – die optionale Klausel. Russland hat zwar noch keine Erklärung abgegeben, in der es die obligatorische Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs anerkennt, aber es stünde ihm frei, dies jederzeit zu tun. Nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit, der der Fakultativklausel zugrunde liegt, müsste ein anderer Staat die obligatorische Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs ebenfalls akzeptiert haben, damit Russland ihn verklagen kann. Während die USA nach dem ersten Nicaragua-Urteil ihre Erklärung zur optionalen Klausel zurückgezogen haben, beteiligen sich Kanada und einige der europäischen Unterstützer der Ukraine, wie Großbritannien, Deutschland und Belgien, immer noch am System der optionalen Klausel. Bemerkenswert ist, dass sich der Löwenanteil von rund 200 Milliarden US-Dollar an eingefrorenen russischen Vermögenswerten in Belgien befindet, dem Sitz des führenden Zentralverwahrers Euroclear. Natürlich würde eine Erklärung der russischen Fakultativklausel im Westen die Alarmglocken läuten lassen. Staaten, die die Beschlagnahme russischer Vermögenswerte planen, würden entweder ihre eigenen Erklärungen zurückziehen oder sie dahingehend ändern, dass Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Beschlagnahme ausländischer Staatsgüter ausdrücklich ausgeschlossen werden. Um dies zu verhindern, könnte Russland seine(n) Antrag(e) unmittelbar nach Abgabe der Erklärung einreichen, so dass den Beschwerdegegnern keine Zeit bliebe, zu reagieren. Genau das tat der Iran, als er nur einen Tag nach Hinterlegung seiner Erklärung zur fakultativen Klausel die Klage gegen Kanada einreichte. Es gibt jedoch drei Hauptprobleme, die es unwahrscheinlich machen, dass Russland dem System der fakultativen Klausel beitritt, um eine Einziehung seiner Vermögenswerte anzufechten: Problem 1: Anti-Ambush-Vorbehalte Erstens war der Iran nicht der erste Staat, der auf den Trick zurückgriff, einen Antrag zu stellen, nachdem er die obligatorische Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs akzeptiert hatte, und nachdem Portugal sie im Fall des Durchreiserechts gegen Indien eingesetzt hatte, wurden sich die meisten Staaten des Risikos bewusst. Sie begannen, sogenannte "Anti-Ambush Reservations" zu ihren Optional-Clause-Erklärungen hinzuzufügen (Distefano und Heche, Optional Clause Declarations, MPEPIL 2018, Abs. 11). Solche Vorbehalte schließen alle Fälle von der Zustimmung der erklärenden Staaten zur Zuständigkeit aus, die innerhalb einer bestimmten Frist (in der Regel 12 Monate) nach Abgabe der eigenen Erklärung der fakultativen Klausel durch den Antragsteller anhängig gemacht wurden. Der Vorbehalt verschafft dem erklärenden Staat somit Zeit, seine Erklärung zu ändern oder zurückzunehmen und damit zu verhindern, dass er wegen einer Sache verklagt wird, über die er lieber nicht vom IGH entschieden hätte. Die deutschen und britischen Deklarationen enthalten Vorbehalte gegen den Hinterhalt. Kanada hat, offenbar als Reaktion auf den neuen iranischen Antrag, nun auch einen solchen in seine Erklärung aufgenommen. Belgiens Erklärung hingegen enthält keinen Anti-Hinterhalt-Vorbehalt, was das Land anfällig für russische Anwendungen macht. Russland könnte also Belgien als Inhaber des größten Teils seiner eingefrorenen Vermögenswerte auswählen und an diesem Land ein Exempel statuieren. Die Tatsache, dass ein Urteil gegen Belgien indirekt feststellen würde, dass auch alle anderen Staaten, die russische Vermögenswerte für die Ukraine einziehen, völkerrechtswidrig gehandelt haben, würde den IGH nicht daran hindern, seine Zuständigkeit auszuüben, da die Doktrin des monetären Goldes in solchen Fällen nicht anwendbar ist (IGH, Nauru Phosphates, Rn. 55). Problem 2: Vergeltungsanträge Wenn Russland die obligatorische Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs akzeptiert, würde es natürlich "Vergeltungsmaßnahmen" ausgesetzt sein, wie ich sie nennen werde, die darauf abzielen, die Verantwortung Russlands für die zahllosen Verstöße gegen das Gewaltverbot des humanitären Völkerrechts sowie gegen die Menschenrechtsnormen geltend zu machen, die es in der Ukraine begangen hat und weiterhin begeht. Ein Urteil zu erwirken, das die Beschlagnahmung westlicher Vermögenswerte für illegal erklärt und gleichzeitig für Verstöße gegen zahlreiche Regeln des ius cogens und erga omnes des Völkerrechts zur Rechenschaft gezogen wird, ist offensichtlich nicht im Interesse Russlands. Hier könnte Russland wieder dem iranischen Drehbuch folgen und eine extrem eng gefasste Erklärung abgeben, die genau die Art von Streitigkeiten abdeckt, die es entschieden haben möchte. Der Iran beschränkte seine Erklärung auf Fragen der Staatenimmunität; Russland könnte das Gewohnheitsrecht über Enteignungen, das Investitionsrecht und das Menschenrecht auf Eigentum hinzufügen. Aber selbst wenn Russland eine maßgeschneiderte Erklärung einreichen würde, die genau der Art von Fällen entspricht, die es vor den IGH bringen will, könnte es immer noch von Vergeltungsanträgen betroffen sein: Eine optionale Klauselerklärung, die die oben genannten eigentumsrechtlichen Regeln abdeckt, würde die Türen des Friedenspalastes für die Heimatstaaten ausländischer Unternehmen öffnen, deren Vermögenswerte Russland als Reaktion auf westliche Sanktionen entrissen hat. Darüber hinaus hat Russland im Jahr 2015 das Bundesgesetz über die Immunität der Gerichtsbarkeit erlassen, ein Gesetz, das allen Staaten, die Klagen oder Vollstreckungen von Urteilen gegen Russland vor ihren eigenen Gerichten zulassen, die staatliche Immunität vor russischen Gerichten vorenthalten (für eine Analyse siehe Longobardo, 32 EJIL, 466). Staaten, die nach diesem Gesetz vor russischen Gerichten verklagt wurden, könnten eine Erklärung über die russische Fakultativklausel, die speziell die Staatenimmunität abdeckt, nutzen, um ihre eigenen Fälle gegen Russland vor den IGH zu bringen. Problem 3: Gegenmaßnahmen Schließlich würde selbst eine maßgeschneiderte Erklärung der russischen Fakultativklausel, die alle seine Handlungen im Zusammenhang mit dem Krieg ausschließt, den Gerichtshof nicht daran hindern, deren Rechtmäßigkeit inzident zu beurteilen, wenn es darum geht, zu entscheiden, ob die Beschlagnahme von Vermögenswerten als Gegenmaßnahmen gerechtfertigt ist (vgl. IGH, ICAO-Berufung [Bahrain u. a. v. Katar], Rn. 49). Während die Berufung auf Gegenmaßnahmen als Rechtfertigung für die Beschlagnahmung von russischem Vermögen selbst einige komplizierte rechtliche Fragen aufwirft (darunter das Problem der Gegenmaßnahmen Dritter), wäre Russland immer noch in Gefahr, für seine Gräueltaten zur Rechenschaft gezogen zu werden, wenn auch indirekt. Während der Iran ein ähnliches Risiko eingegangen ist, als er sich dem System der optionalen Klausel anschloss, um Kanada zu verklagen, sind die Dinge für Russland schwieriger: Kanada müsste beweisen, dass der Iran tatsächlich Terrorakte gesponsert hat, um mit einer Gegenmaßnahme erfolgreich zu sein. Um zu verstehen, wie schwer es sein kann, die Beteiligung eines Staates an solchen verdeckten Operationen nachzuweisen, muss man sich nur den Fall der Ölplattformen ansehen, wo die USA nicht in der Lage waren, den Gerichtshof von der Verantwortung des Iran für Angriffe auf amerikanische Schiffe im Persischen Golf zu überzeugen (siehe Randnummern 43-72 des Urteils in der Sache aus diesem Fall). Die Urheberschaft Russlands an zahlreichen Völkerrechtsverletzungen in der Ukraine wäre dagegen leicht festzustellen. Der Verzicht Russlands auf verdeckte Operationen zugunsten eines offenen Krieges in der Ukraine im Jahr 2022 könnte daher zu einem entscheidenden Faktor werden. Jeder Versuch, den IGH zu nutzen, um gegen die Beschlagnahmung seiner ausländischen Vermögenswerte vorzugehen, würde daher die Bereitschaft Russlands voraussetzen, sein eigenes Vorgehen in der Ukraine verurteilen zu lassen, was dies höchst unwahrscheinlich macht. Aber der IGH ist natürlich nicht der einzige ständige internationale Gerichtshof. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Der EGMR ist das zuständige Gericht für die Entscheidung über Verletzungen des Menschenrechts auf Eigentum nach Artikel 1 des Protokolls Nr. 1 zur EMRK (siehe oben). Russland verlor zwar mit dem Austritt aus der Konvention sein Recht, zwischenstaatliche Verfahren nach Artikel 33 EMRK einzureichen, aber dies würde nicht verhindern, dass die Vehikel, die es zur Verwahrung und Verwaltung seiner ausländischen Vermögenswerte nutzt, wie die russische Zentralbank (RCB) oder die staatseigenen Unternehmen Gazprom und Rosneft, individuelle Anträge nach Artikel 34 EMRK stellen. Tatsächlich gab es in der Vergangenheit Versuche staatlicher Finanzinstitute, sich gegen andere Staaten auf das konventionelle Menschenrecht auf Eigentum zu berufen. Damit dies funktioniert, müsste die beschwerdeführende russische Institution oder Firma eine "Nichtregierungsorganisation" im Sinne von Artikel 34 sein. Der EGMR stellte fest, dass auch vollständig in Staatsbesitz befindliche juristische Personen als "nichtstaatliche" eingestuft werden können, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen, einschließlich der funktionalen und institutionellen Unabhängigkeit. Angesichts der Tatsache, dass Unabhängigkeit ein grundlegender Grundsatz des modernen Zentralbankwesens ist, erscheint es zumindest möglich, dass der EGMR die RCB als nichtstaatlich im Sinne von Artikel 34 EMRK einstuft. Für Gazprom und Rosneft dürfte dies im Lichte der einschlägigen Rechtsprechung sogar relativ einfach festzustellen sein. Aus russischer Sicht ergeben sich bemerkenswerte Vorteile des EGMR gegenüber dem IGH: Da Russland nicht erneut der EMRK beitreten müsste, damit RCB und Co. individuelle Anträge stellen können, besteht keine Gefahr von Vergeltungsklagen gegen Russland. Da die Begründetheit solcher Fälle ausschließlich die Menschenrechte betreffen würde, die nach Art. 50 der Artikel über die Verantwortlichkeit der Staaten nicht Gegenstand von Gegenmaßnahmen sind, ist die Gefahr geringer, dass das Vorgehen Russlands in der Ukraine indirekt vom EGMR beurteilt wird. Nach Art. 35 Abs. 1 EMRK müssten die zur Verfügung stehenden lokalen Rechtsbehelfe natürlich ausgeschöpft sein, bevor der EGMR einen Fall verhandeln kann. Dies würde die RCB und die anderen russischen Investmentvehikel dazu zwingen, einen – vermutlich langwierigen – Marsch durch das nationale Justizsystem eines jeden Staates zu absolvieren, den sie verklagen wollen. Schiedsgerichte Die Beschlagnahme seiner ausländischen Vermögenswerte vor ein Schiedsgericht zu bringen, das im Rahmen eines bilateralen Investitionsabkommens (BIT) gebildet wurde, würde es Russland hingegen ermöglichen, lokale Rechtsmittel zu umgehen. Russland hat mit mehreren europäischen Staaten, die die Ukraine unterstützen, BITs abgeschlossen, und die effektive Vollstreckbarkeit der von solchen Schiedsgerichten erlassenen Schiedssprüche ist ein weiteres starkes Argument für ein Schiedsverfahren. Die Gerichte haben in Bezug auf Investitionsansprüche staatseigener juristischer Personen meist einen freizügigen Ansatz gewählt. In einem der vielen Schiedsverfahren, die im Rahmen des russisch-ukrainischen BIT durchgeführt wurden, fand das Tribunal sogar die staatliche russische Entwicklungsbank VEB. Die Russische Föderation, die sich vollständig in Staatsbesitz befindet und per Gesetz mit bestimmten öffentlichen Aufgaben betraut ist, kann unter den Schutz des Vertrags fallen. Die Hürde, die russische Firmenvehikel überwinden müssten, um einen Anspruch nach einem BIT geltend zu machen, scheint daher niedriger zu sein als die von Artikel 34 EMRK. Da die Investitionsabkommen Russlands mit Belgien, Deutschland, Großbritannien, Kanada und Frankreich alle ein Schiedsverfahren nach den SCC- oder UNCITRAL-Regeln vorsehen, kämen die Beschränkungen des ICSID-Übereinkommens für Ansprüche staatlicher Unternehmen nicht zum Tragen. Der einzige Staat, der die Ukraine unterstützt, der eine relevante Menge russischer Vermögenswerte beherbergt und ein BIT mit Russland unterhält, das ein ICSID-Schiedsverfahren vorsieht, ist Japan, und selbst hier ist UNCITRAL eine alternative Option. Zu den Nachteilen für Russland gehört die fehlende Symbolkraft eines Schiedsspruchs im Vergleich zu einem Urteil des IGH oder des EGMR. Darüber hinaus ist die Frage, ob Schutzstandards in Investitionsabkommen Gegenmaßnahmen unterliegen, stark umstritten. Je nachdem, welche Haltung das jeweilige Tribunal einnimmt, könnte Russland daher mit einer indirekten Entscheidung über sein Vorgehen in der Ukraine konfrontiert werden, so wie es wahrscheinlich auch vor dem IGH der Fall wäre. Schlüsse Eine Erklärung der russischen fakultativen Klausel, egal wie eng sie zugeschnitten wäre, würde auf mehrere Hindernisse stoßen und Russland dem Risiko aussetzen, für seine zahlreichen Verstöße gegen das Völkerrecht zur Rechenschaft gezogen zu werden. Es ist daher unwahrscheinlich, dass Russland in die Fußstapfen des Iran treten und eine Beschlagnahme seiner ausländischen Vermögenswerte vor den IGH bringen wird. Der EGMR und mehrere Schiedsgerichte könnten sich hingegen bald in der Lage sehen, über die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme russischer Vermögenswerte nach Menschenrechtsnormen und internationalem Investitionsrecht zu entscheiden. Natürlich bedeutet die bloße Tatsache, dass es internationale Foren gibt, die für die Entscheidung über solche Ansprüche zuständig sind, nicht, dass Russland und seine Firmenvehikel obsiegen werden. Es gibt überzeugende Argumente für die Position, dass die Beschlagnahmung und der Transfer russischer Vermögenswerte in die Ukraine völlig legal wäre. Auch wenn der Ausgang dieser möglichen Fälle schwer vorherzusagen ist, scheint es sehr wahrscheinlich, dass Russland seinen Tag vor Gericht haben wird – auf die eine oder andere Weise, wenn die Pläne zur Beschlagnahmung seiner Vermögenswerte vorangetrieben werden. Quelle: Ejitalk Gesetzes-Zusammenfassung: Gesetze Beschlagnahme 1. Repo Gesetz 2. REPORTS OF JUDGMENTS, ADVISORY OPINIONS AND ORDERS 3. Schutz Menschenrechte 4. Central Bank Immunity, Sanctions, and Sovereign Wealth Funds 5. ALLEGATIONS OF GENOCIDE UNDER THE CONVENTION ON THE PREVENTION AND PUNISHMENT OF THE CRIME OF GENOCIDE 6. 29. GENERAL ACT OF ARBITRATION (PACIFIC SETTLEMENT OF INTERNATIONAL DISPUTES) 7. Europäisches Übereinkommen zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten 8. Internationaler Gerichtshof 9. Fakultative Klauselerklärungen: Internationaler Gerichtshof (IGH) 10. Staatenimmunität und gerichtliche Gegenmaßnahmen 11. Gegenmaßnahmen 12. EMRK Enteignung 13. Menschenrechte 14. Bilaterale Investitionsschutz-Abkommen 15. ICSID-Abkommen 16. Central Bank Immunity, Sanctions, and Sovereign Wealth Funds |
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