Wer auf die Redlichkeit und Kundenorientierung von Brokern, Banken und Lagerstellen vertraut, der täuscht sich einfach über deren wirkliche Interessen hinweg. Sie wollen einfach Geld machen.. Und das gelänge Ihnen auch, wenn wir als ADR-Inhaber (=Eigentümer) einfach still schweigend abwarten ... bis zum jüngsten Tag. Mellon muß keine Klarheit über die wirkliche Anzahl der zur Verfügung stehenden Aktien machen, Clearstream keine Informationen über den Bestand der verwahrten ADRs rausgeben, die Depotbanken keinerlei Infos über ihre eigenen Bemühungen veröffentlichen, Staatsanwaltschaften können sich auf die Auslegung des Bundesverfassungsgericht berufen, welches den Untreuetatbestand auf "eigenverantwortliches Tätigwerden" beschränkt. Und wir warten ab? Wie lange denn?
Nochmal zum Nachdenken: 1. Abklären, ob Straftaten vorliegen: Also die Staatsanwaltschaften, dann die Gerneralstaatsanwaltschaften mit Anzeigen und Beschwerden zur Stellungnahme bringen. Ggf. ein Ermittlungsverfahren vor dem OLG einklagen. 2. Zivilrechtlich vorgehen. Zunächst auf die Verfügungsmacht über die ADRs pochen. Diese verbriefen einen Rechtsanspruch, der nicht einfach erlischt, wenn irgendjemand schweigt, nichts tut oder sich auf höhere Gewalt beruft. Es geht nicht um Zahlung von ominösen Abfindungen oder Pseudoerlösen, sondern um die Verfügungsgewalt über Eigentum!!!! natürlich kostet das Geld!! Aber wenn man, je nach Konstellation und Fall ausreichend Klageaussicht hat, dann lohnt es sich, diesen Weg zu gehen. Quelle: Netzfund
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