23.12.1876 Erste Türkische Verfassung Die Osmanische Verfassung (osmanisch قانون اساسی İA Ḳānūn-ı Esāsī, deutsch ‚Grundgesetz‘; französisch Constitution ottomane[2]) vom 23. Dezember 1876 war die erste und zusammen mit dem Verfassungsgesetz von 1921 („Doppelverfassungsperiode“) die letzte schriftlich fixierte Verfassung des Osmanischen Reiches. Kern des im Zuge des Konstitutionalismus des 19. Jahrhunderts entstandenen Grundgesetzes war die Einführung eines Zweikammernparlaments und damit der Weg in die konstitutionelle Monarchie. Der Sultan gab die alleinige Wahrnehmung gewisser Rechte auf („freiwillige Selbstbeschränkung“), bestimmte aber weiterhin über Gesetzgebung und besonders durch sein unbeschränktes Verbannungsrecht aus Art. 113 Satz 3 über das Schicksal seiner Untertanen.
Nach der Schließung des Parlaments im Februar 1878 herrschte Sultan Abdülhamid II. – über dreißig Jahre lang – bis zur erzwungenen Einberufung des Parlaments im Juli 1908 als absoluter Monarch. Die Verfassung blieb aber formell in Kraft und wurde auch weitgehend weiter angewendet. Nur das Parlament wurde nicht mehr einberufen. Mit der Verfassungsänderung vom August 1908 entwickelte sich das System der Verfassung zu einer parlamentarischen Monarchie. Zwischen den Jahren 1921 und 1923 wurde die Verfassung durch das von der Großen Nationalversammlung unter Vorsitz Mustafa Kemal Paschas verabschiedete Verfassungsgesetz samt Anhang und Abänderungen schrittweise außer Kraft gesetzt. Nach der Gründung der Republik Türkei trat schließlich am 24. Mai 1924 die Verfassung vom 20. April 1924 in Kraft, womit das Osmanische Grundgesetz aufgehoben wurde. Quelle: Wikipedia / Bildquelle: Wikipedia
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